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Books
Category:
History
Year:
[1909]
Stichproben : ein historisch-politischer Beitrag zur Geschichte Tirols der letzten Jahre
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Page 97 of 113
Author: Di Pauli, Johann Nepomuk / von i-i-i
Place: Innsbruck
Publisher: Verl. der Vereinsbuchdr.
Physical description: 109 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; z.Geschichte 1900-1910
Location mark: II 59.331
Intern ID: 475946
liken besteht, und nur oder vor allem die Rechte der katholischen Kirche zu verteidigen entschlossen ist. Aber eine politische Partei ein- für alle mal der Führung des jeweiligen DiöZesanbischofs unterstellen für den ganzen Bereich der politischen Fragen und Angelegenheiten, für das ganze politische Leben: das wäre eine Ungeheuerlichkeit.' Diese Begriffsbestim mung einer „katholischen Partei' ist zum mindesten unklar, irreführend, mangelhaft. Wir wollen darüber hinweggehen

, daß eine „katholische Partei' nur aus Katholiken bestehen müsse. Wer aber verlangt von einer „katholischen Partei', daß sie nur (!) die Rechte der katholischen Kirche Zu verteidigen entschlossen ist? „Vor allem', kann passieren, weil religiöse, ideale und andere Interessen den Vorzug verdienen. „Ent schlossen ist', sagen wir genauer „programmatisch entschlossen ist'. Aber wo steckt das richtige Verhältnis zur kirchlichen Autorität? Oder ist das gegenstandslos? Wir wissen, der jeweilige Zweck drückt einer Vereini

gung den eigenartigen Charakter auf. Ist nun, selbst nach den Worten der „Chronik' eine katholische Partei jene, welche den Zweck verfolgt, „die Rechte der katholischen Kirche zu verteidigen', so entsteht erst recht die Frage: Hat sie das unabhängig von der kirchlichen Autorität zu tun oder in Abhängigkeit von derselben, mit oder ohne Kirche? Die gegen teilige Auffassung haben wir bereits mit dem Ausdrucke „Kuratel-Stand punkt' abgewiesen. Schon der Volkskatechismus definiert die katholische Kirche

es keine Eigenbrötelei. Wer immer als „katholische' Partei kirchliche, religiöse, katholische Interessen „verteidigen', „wahren' will, muß dies nach katholischer Auffassung in Unterordnung unter die katho lische Kirche und deren legitime Vertretung in der Diözese, in Unter ordnung unter den DiöZesanbischof tun. Sollte dieser in der Beeinflus sung Zu weit gehen, steht immer der Rekurs an eine höhere, an die höchste Instanz offen. Und wir wiederholen es: dieser kirchliche Einfluß hat soweit zu reichen

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Books
Category:
History
Year:
[1909]
Stichproben : ein historisch-politischer Beitrag zur Geschichte Tirols der letzten Jahre
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/SPB/SPB_89_object_3930979.png
Page 89 of 113
Author: Di Pauli, Johann Nepomuk / von i-i-i
Place: Innsbruck
Publisher: Verl. der Vereinsbuchdr.
Physical description: 109 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; z.Geschichte 1900-1910
Location mark: II 59.331
Intern ID: 475946
einzutreten, wie es ehedem geschehen ist. Der Artikelschreiber antwortet mit einem entschiedenen Nein und fährt dann weiter sort: „Das deutsche Zentrum schließt grundsätzlich die Führung der kirchlichen Behörden von der Politischen Partei aus, hat jedoch trotzdem den vollen gesetzlich und -verfassungsmäßig möglichen Einfluß für die Rechte der katholischen Kirche, und zwar erfolgreich, geltend gemacht. Hat übrigens die konservative Partei dies selbst praktisch zur Durch führung gebracht

besteht und nur oder vor allem die Rechte der katho lischen Kirche zu verteidigen entschlossen ist. Aber eine politische Partei ein für allemal der Führung des jeweiligen Diözesanbischofs oder der Landesbischöfe unterstellen für den ganzen Bereich der politischen Fragen und Angelegenheiten, für das ganze politische Leben: das wäre eine Un geheuerlichkeit. Das Zentrum in Deutschland lehà sogar die Bezeichnung „katholische' Partei ab. und es beschränkt sich nicht einmal auf die Ver teidigung der Rechte

der katholischen Kirche, sondern hat in seinem offi ziellen Programm auch die Verteidigung der verfassungsmäßigen Rechte anderer gesetzlich anerkannter Konfessionen. Das politische Leben spielt sich denn doch nicht bloß in kirchlichen und kirchenpolitischen Fragen ab. Gewiß kann manchesmal eine kirchliche oder kirchenpolitische Frage stark in den Vordergrund treten, aber die Regel ist das nicht, daß solche Fragen den Hauptteil der im Parlament zu erledigenden Angelegenheiten bilden. Es mußte im Parlament

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