8 items found
Sort by:
Relevance
Relevance
Publication year ascending
Publication year descending
Title A - Z
Title Z - A
Books
Year:
1878
¬Die¬ Idee des deutschen Erbreichs und die ersten Habsburger : eine Studie
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/172783/172783_41_object_4372225.png
Page 41 of 96
Author: Busson, Arnold ; / von Arnold Busson
Place: Wien
Publisher: Gerold in Komm.
Physical description: S. [635] - 725
Language: Deutsch
Notations: Aus: Sitzungsberichte der phil.-hist. Classe der kais. Akademie der Wissenschaften ; 88
Location mark: II A-9.417
Intern ID: 172783
[671] Die Idee dee deutschen Einreiche und die ersten Habsburger. 39 besonderen günstigen Umständen Messen sieh für die weltlichen Kurfürsten eher Concessionen ausfindig machen, durch die sie bewogen werden konnten, auf ihr Wahlrecht y,\\ verzichten, als das bei den nicht so wie die weltlichen durch Familieninteressen geleiteten geistlichen Kurfürsten der Fall war. Es fehlt an allen sicheren Anhaltspunkten dafür, 1 ob und wie Rudolf den Versuch gemacht hat, die Kurfürsten in Güte für den Plan

zu gewinnen. Dagegen will es scheinen, als ob er und Nicolaus TIT . an radikalere Maassregeln gedacht hätten, den Plan des deutschen Erbreichs nötigenfalls über die Köpfe der Kurfürsten weg durchzusetzen. In den von den weltlichen Kurfürsten, dein Pfalssgrafen Ludwig bei Rhein, dem Markgrafen Otto von Brandenburg einzeln, den Brüdern Johann und Albert von Sachsen ge meinsam nach Nicolaus III. Wunsch gegebenen Willebriefen zu der von Rudolf der römischen Kirche ertheilten Bestätigung

aller von seinen Vorgängern am Reich gemachten Schenkungen findet sich am Eingang eine merkwürdige Stelle, in der klar und deutlich der Gedanke zum Ausdruck gebracht wird, dass den deutschen Fürsten das Wahlrecht von der römischen Kirche verliehen worden sei. 2 Die Form der zu ertheilenden Wille- 1 Die am 9. Sept. 1279, Regg. Rud. 204, Albert von Sachsen und den Markgrafen von Brandenburg tiberlassene Verwaltung der K'eicJisgiitcr in Sachsen kann doch als eine Concession der Art nicht angesehen werden. 2 Complectens

1