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Author:
Brandis, Jakob Andrä ¬von¬ / von Jakob Andrä von Brandis
Place:
Innsbruck
Publisher:
Wagner
Physical description:
LIV, 573 S.
Language:
Deutsch
Notations:
In Fraktur
Subject heading:
g.Tirol ; z.Geschichte Anfänge-1542 ; <br />c.Tirol / Landeshauptmann ; z.Geschichte Anfänge-1542 ; <br />p.Brandis, Jakob A. ¬von¬ ; f.Biographie
Location mark:
III 59.346 ; III A-21.289
Intern ID:
94622
2W lichisten Haus Oesterreich vnnd dem Bisstumb Trienni getroffnen Püntnus auf- gericht, die laut also: Wir Georg von Gottes gnaden. Bischoff zu Trient, Bekhennen vnd thuen khundt öffentlichen mit dem Brief. Wiewol vnsere vorfordern Bischoffen zw Trienni, mit den Fürssten von Oessterreich vnd Grafen zw Tyrol, loblicher gedechtnus. von Lanngen zeiten Her In ainigung vnd Püntnus vnd verschrei- bung gewesen, vnd wür noch darynnen sein, yedoch durch fonnder Lieb, vnd Freundtschafft vnd gueten
das dieselben nicht entsezt werden, noch auch Jrer Phleg vnd verweßung nicht schuldig sein, ab zutreten, ES haben dann die, so nach In gesezt sollen werden, alles das ge lobt vnd geschworn, vnd sich verschriben, Das dann die. so abgesezt. vnd mit Todi verganngen. oder wie Sy von Iren Verwesungen khomen. wurden gethon baben. vnd schuldig sein gewesen, Darenntgegen sollen der Benannt vnnser gne- diger Herr, vnd sein bemelt Leibserben. als vnnser. vnnsers ehegenannten Gotts haus vogt: vnd Schirmherr, vnns. vnd
demselben vnnserm Gottshaus, auch wo wür das bedurffen. vnd Sy darumben anlanngen wurden, Hilfflich. Rech lich vnnd beistenndig sein, vnns gethrenlichen vor gewalt vnd vnrecht zuschir- men. vnd zuretten, auch nach Irem vermögen auch vnns vnd vnnserm Gotts haus. Capitl. vnd Gottshaus Leüthen. Bei vnsern Freyhaiten vnd Rechten blei ben lassen. Vngeuerlich das doch dannocht die Ainigung. Püntnus vnd ver- schreibungen. so vnnsere vorfordern Bischoffe vnd das Gottshaus zw Trienndt mit den Fürsten von Oessterreich