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Title A - Z
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Books
Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Page 546 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
Z 63. Rechtfertigung der Vormerkung. sOI, ZOZ. 517 L. Auf Grund der Erlagsbestätiguug ^ des k. k. Zivilgerichts-Depositeuamtes in Wien vom 10. Fe bruar 1900 Z. — wird die Vormerkung der Löschung des auf den vormals dem Karl Bernd, nun dem Alexander Jörger gehörigen Anteilen des Hauses in der Mondscheingasse Konskr.-Nr. und Einlage Z. 120 des VII. Bezirkes in Wien in L! Postz. 33 für die Forderung des Franz Grund im Beirage von 4800 X samt Zinsen einverleibten Pfandrechtes bewilligt

. Die Rechtfertigungsklage ist binnen 14 Tagen bei dem zuständigen Gerichte einzubringen. Hievou werden verständigt: 1. Herr Franz Grund, 2. Herr Alexander Jörger unter Anschluß der Originalbeilage K. k. Landesgericht Wien, Abt. X den . . . Die durch Vormerkung erwirkte grundbücherliche Eintragung w'.rd eure unbedingte, wenn die Vormerkung nachträglich gerechtfertigt wird. Die Rechtfertigung erfolgt 1. durch eine entsprechende Erklärung Pränatalen, 2. durch den Ausweis über den Eintritt der ExekntionssahigMt

Gerichtshof hat mit Entscheidung vom 9. April 1895 Z. 4240 (Gl. U. 15.461) über ein Gesuch um Löschung einer auf Grund einer àvàìbungsfàh.gen Urkunde vorgemerkten Servitut die erstrichterliche Verfügung, womit die Tagfahrt nach § 45 G. 63. Rechtfertigung der Vormerkung.

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Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Page 561 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
532 Das Grundbuch im allgemeinen. Die Grundlage für die Anmerkung zur Ersichtlichmachung persönlicher Verhältnisse haben, insofern nicht deren Eintragung von Amts wegen zu er folgen Hai (Anmerkung der Konkurseröffnung), beweiswirkende Urkunden zu bildend) Bezüglich der Legitimation zum Einschreiten siehe oben (S. 62). AOS. Anmerkung der Kuratel. L. Auf Grund des Beschlusses des k. k. Bezirks gerichtes Landstraße vom 3. Februar 1900 GZ. — wird die Anmerkung der über Karl Merl ver hängten Kuratel

wegen Verschwendung bei der Ein verleibung seines Eigentumsrechtes auf dem Haufe in der Riemergasse Konskr.-Nr. und Einlage Z. 210 des I. Bezirkes in Wien bewilligt. Hievon werden Herr I)r. Michael W. als Kurator des Karl Aberl unter Anschluß der Originalbeilage ^ und das k. k. Bezirksgericht Landstraße verständigt. K. k. Landesgericht Wien, Abt. X den . . . Z06. Anmerkung der Berchelichung. V. Auf Grund des Trauungsscheines ^ der Pfarre St. Peter àà Wien dm 16. Mai 1900 wird die Anmerkung

X eine und dieselbe Person ist, wurde abgewiesen, weil eine grundbücherliche Einverleibung oder Vormerkung, in welche Kategorie die begehrte, das Eigentumsrecht betreffende Anmerkung offenbar gehört, nach S 20 GG. nur auf Grund von Urkunden geschehen kann, weil hiebet vorausgesetzt wird, daß sich aus diesen Urkunden das einzutragende Recht ergibt und es daher nicht zulässig erkannt werden kann, daß der Grundbuchsrichter aus nicht die begehrte Eintragung selbst betreffenden Urkunden in eine Beurteilung

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Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Page 523 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
, welcher dann die Löschung der Eintragung nur im Prozeßwege Zu erwirken hat. Wenn hingegen die Ediktalfrist fruchtlos verstrichen ist, hat das Grund buchsgericht auf Antrag des Amortisiernngswerbers die Amortisation der Einverleibung und zugleich die Einverleibung der Löschung des Pfandrechtes Zu bewilligen. Bon diesem Beschlüsse ist der Bittsteller Zu verständigen. Die Bestellung eines Kurators für die Forderungsberechtigten nnd dessen Ver ständigung ist auch hier aus den bereits oben (S. 493) angeführten Gründen

nicht notwendig. Anwrtisierung einer alten Hypothàrfoàrung.^. Sachverhalt: Das Haus in der Zieglergasse Konskr.-Nr. und Einlage Z. 300 des VII. Bezirkes in Wien ist Eigentum des Josef und der Johanna Demel. L Postz. 1 ist auf den vormals Karl Bernhard Wagnerschen '/g Anteilen auf Grund des Schuldscheines àio. Wien den 16. Oktober 1828 das Pfandrecht für die Forderung des Michael Lang im Betrage von 200 fl. Wiener Währung einverleibt. Die gegenwärtigen Eigentümer schreiten um die Amortisierung dieser Satzpost

ein. D. Die Einleitung der Amortifierung der auf Grund des Schuldscheines dà Wien den 16. Oktober 1828 auf den vorhin Karl Bernhard Wagnerfchen Anteilen des mm dem Josef und der Johanna Demel gehörigen Hauses in der Zicglergasse Konfkr.-Rr. und Einlage Z. 300 des VII. Bezirkes in Wien in 0 Postz. 1 für Michael Lang einverleibten Forderung im Betrage von 200 fl. Wiener Währung samt Nebengebühren wird bewilligt. Das entworfene Edikt ist auszufertigen und an der Gerichtstafel Zu affigieren. Hievon wird Herr Ihr, Julius

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Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Page 398 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
des I. Be zirkes in Wien, 2. Herr Emanuel Helm, 3. Herr Michael Eckl unter Anschluß der Originalbeilage .-V. K. k. Bezirksgericht Pottensiein, Abt. I den. . . »3. Zwangswerses Simultanpsandrecht in Einlage» bei verschiedenen Gerichten. Sachverhalt: Regina Mandl schreitet um Exekution mittels Pfandrechtsbegründung durch bücherliche Einverleibung des Pfandrechtes auf Grund eines Notariatsaktes auf die dem Verpflichteten, Karl Bucher, gehörigen Liegenschaften in Wien, Ober-Waltersdorf und Leesdorf

bei dem Landesgerichte Wien ein. L. Auf Grund des vollstreckbaren Notariatsaktes ^ àà 25. August 1900 wird in der Rechtssache der Frau Regina Mandl, Privaten in Prag, wider Herrn Karl Bucher, Realitätenbesitzer in Wien, wegen 1800 X samt Nebengebühren der Frau Regina Mandl die Exeku tion mittels Zwangsweiser Pfandrechtsbegrnudnng durch bücherliche Einverleibung des Simultanpfandrechtes auf die Liegenschaften 1. das Haus in der Sterngasse Kouskr.-Nr. und Einlage Z. 119 im Grundbuche des 1. Bezirkes in Wien

und die Häuser in der Zirkusgasse Konskr.-Nr. und Einlage Z. 137, 138, 139 im Grundbuche des II. Bezirkes in Wien, 2. Einlage Z. 22 inneliegend im Gmndbnche der Katastralgemeinde Ober-Waltersdorf, 3. Einlage Z. 40 und 41 inneliegend im Grund buche Leesdorf zugunsten ihrer vollstreckbaren Forde rung im Betrage von 1800 samt 6^ Zinsen seit 12. April 1900 und den auf 98 X 40 ii Bartsch, Das ö. a. Grundbuchsgesrtz. 4, Ausi. 24

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Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Page 232 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
Z 20. Einverleibung des Eigentumsrechtes infolge Verlassenschaftsabhandlung. 17, 18. 203 L. Auf Grund der Einantwortung v. 16. April 1903 GZ nach dem am 30. Dezember 1902 ver storbenen Josef Almer wird von Amts wegen gemäß Z 2 des Gesetzes vom 23. Mai 1383 RGB. Nr. 82 die Einverleibung des Eigentumsrechtes aus die Liegen schaft Steinhof Konskr.-Nr. 12 in Uderns Einlage Z. 151') im Grundbuche Uderns für Franz Claus angeordnet. Hievon werden verständigt: Zum Evidenzvormerk. 1. Herr Notar

M. als Machthaber des Herrn Franz Claus, Vià. Grundbuch. 2. Herr Franz Claus auch zu eigenen Händen, 3. das k. k. Steueramt Fügen, 4. die k. k. Kataster-Evidenzhaltung Schwaz. K. k. Bezirksgericht Fügen, Abt. II den . . . l) Siehe oben S. 53 und JMV. vom 6. Jänner 1889 JMBB. Nr. 1 (Z 1—6). ») Siehe S. 10 u. 21. 18. Eigentumsrecht auf ein Fideikommißhaus. Sachverhalt: Der Fideikommißerbe Alexander Frhr. v. A. schreitet auf Grund der Einantwortungsurkunde um die Einverleibung seines Eigentumsrechtes

ein. B. Auf Grund der Einantwortungsurkunde vom 10. Jänner 1903 GZ. ^ über den Fidei- kommißnachlaß des am 8. Oktober 1902 verstorbenen Herrn Ferdinand Freiherrn v. A. wird die Einver- Bemerkung des Referenten: làmg des fideikommissarischeu Eigentumsrechtes aus Mà ^ Ndnk°mmißhm.s «m H°s Kmskr,-Nr, und Ein lungsakten: 240.000 X. Z- 1210 des I. Bez. Wien für den erblasserischen Sohn Alexander Freiherrn v. A. bewilligt. Hievon werden Zur Grundbuchsregistratur: 1. Herr Ol'. Karl Tanb als Franz Josef Frhr

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