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Title A - Z
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Books
Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Page 660 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
werden soll. Außer dem Original des Plaues sind zwei eg au ig e stempelsreie Kopien beizubringen, von denen eine in die UrkundeMmm nng zu legen und eine der Gebührenbemesstmgsbehörde (oder elgentlr ) em m enz hàngsgeometer s. unten) zuzustellen ist. Bei der Abschreibung emer ganzen Parzelle ist ein Plan nicht erforderlich. ^ ^ - c, Der Plan muß von den: Vermessungsbeamten des Katasters oder von einem autorisierten Privattechniker versaßt sein,^) und à rfor ermssen er MV. vom 1. Juni 1883, RGB

Nr. 33 S- 251 b) Das Landesgericht Wien hat das Gesuch um grundbücherliche ^ àMtiauua wiesen, weil die beigebrachten Situationspläne der erforderlichen Genehmig ^ . . des Magistrates der Stadt Wien entbehren und der mit der àchmrgungàusel versehene Originalbaulinienplan nicht nach dem in der MB. vom 1. Juni , - ' ^ geschriebenen Maßstabe angelegt ist und den dem Kaufvertrage angeich ossel, ^ ^ ^.^e Plan nicht deckt. Über den dagegen eingebrachten Rekurs hat das OL . Abtrennung mit Entscheidung

beglaubigt erscheint, und daß übrigens der Plan wegen Bestimmung der Baulinie zur Begründung des vorliegenden Gesuches dem Situationsplane des Vertrages vorausgeht, daher nicht für sich allein zu berücksichtigen war- °) 8 1 des Gesetzes vom 23. Mai 1883, RGB. Nr. 82. für Tirol JMV. vom 6. Jänner 1899, JMVB- Nr. 1.

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