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Title A - Z
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Books
Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Page 240 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
22. Einverleibung des Eigentumsrechtes. AA. 211 Vià. Grundbuch. 3. der Verpflichtete Herr Gustav Müller, 4. das k. k. Steueramt Mödliug, 5. der k. k. Evidenzhaltnngsgeometer. K. k. Bezirksgericht Mödling, Abt. II den 6. September 1903. SS. Einverleibung des Eigentumsrechtes für den Erstehen Exekntionsgcricht und Bnchgericht verschieden. Sachverhalt: Das Exekutionsgericht in Wien hat über den vom Ersteher des am 14. Mai 1903 versteigerten Hauses Konskr.-Nr. und Ein!. Z. A403 im Grundbuche

des II. Bezirkes in Wien, Jakob Heller, erbrachten Ausweis, daß er die Versteigerungsbedin- gungen rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt habe, demselben gemäß § 23? Abs. 1 EO. die Einverleibung seines mit dem Zuschlage erworbenen Eigentumsrechtes an der versteigerteil Liegenschaft und die Löschung sämtlicher auf das Versteigerungsverfahren bezüglichen An merkungen bewilligt und um den Vollzug dieser bücherlichen Eintragungen das Landesgericht Wien ersucht. L. Dem Grnndbnchsamte wird der Vollzug

der von dem k. k. Exekutionsgerichte Wien Abt. II mit dem Beschlüsse vom 6. Juni 1903 GZ. ^ gemäß Z 237 Abs. 1 EO. bewilligten Grundbuchsmntshaud- luugen, nämlich 1. der Einverleibung des Eigentumsrechtes des Jakob Heller auf das Hans in der Ospelgasse Konskr.- Nr. und Einl. Z. 3403 Grundbuch des II. Bezirkes ill Wien und 2. der Löschung der ebenda eingetragenen An merkungen der Einleitung des Versteigernngsverfahreus in L! Post 51, des Versteigerungstermines in 0 Post Z. 53 und der Erteilung des Znschlages in L Post

Z. 4 aufgetragen. Hievon werden verständigt: -< 1. Das k. k. Exekutionsgericht Wien Abt. II, 2. Herr Jakob Heller als Ersteher, 3. Herr Dr. Adolf T. rws. des betreibenden Gläubigers Emil Frank, 4. der Verpflichtete Herr Thomas Ender, 5. das k. k. Zentraltaxamt, 6. der Steuer- und Wahlkataster des Magi strates Wien,

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Books
Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Page 484 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
Z 53. Löschung des Simultanpfandrechtes. 169, 17O. 45g die Einverleibung dieser Löschung in der Hanpteinlage sowie die Anmerkung der Löschung in der Nebeneinlage Z. 113 des Bezirkes in Wien verordnet. Hievon werden verständigt: (Wie im Beispiele 163.) Löschllng des Simultanpfandrechtes bloß in einer von mehreren Nebeneinlagen. Einlagen bei verschiedenen Gerichten. Sachverhalt: Die Forderung des Gabriel Wallner haftet auf den Liegenschaften des Thomas Reiter, dem Hause Einlage Z. 38O

im V. Bezirke in Wien als Haupteinlage und in den Einlagen Z. 123 in Hietznng, Z. 216 uud 217 in Guntramsdorf als Neben einlagen. Nachträglich wurde das Pfandrecht noch auf die Einlage Z. 219 in Guntramsdorf als weitere Nebeneinlage ausgedehnt. Gabriel Wallner entläßt den Thomas Retterschen Anteil der Wiese in Guntrams dorf Einlage Z. 216 aus der Simultanhaftung. Thomas Reiter schreitet deshalb bei dem Landesgerichte Wien als dem Gerichte der Haupteinlage um die Löschung des Pfandrechtes von dieser Realität

ein. zz. Auf Grund der Freilassungserklärung àio. Wien den 1. Jänner 1900 wird die Einverleibung der Löschung des auf dem Hause in der Grüngasse Konskr.-Nr. und Einlage Z. 880 des V. Bezirkes in Wien in L! Postz. 23 als Haupteinlage, auf dem Thomas Reiterschen ^ Anteile der Wiese in Guntramsdorf, Grundbuch Guntramsdorf Einlage Z. 216, als Neben einlage und auf weiteren Nebeneinlagen für die For derung des Gabriel Walluer im Betrage von 6000 X samt Nebengebühren einverleibten Simultanpfand rechtes, jedoch nnr

von der genannten Neben einlage Z. 216 in Guntramsdorf bewilligt, der Vollzug in der Hanpteinlage dem Grnudbuchsamte verordnet und um Anmerkung dieser Löschung in der Nebeneinlage Z. 216 in Guntramsdorf und um Löschung der Anmerkung der Simnltcmhaftnng das k. k. Bezirks gericht Mödling ersucht. Hievoil werden verständigt: 1. Herr Thomas Reiter unter Anschluß der Ori ginalbeilage 2. Herr Gabriel Wallner. K. k. Landesgericht Wien, Abt. III den . . .

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Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Page 595 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
des Vorranges bei dem LG. Wien als dem Gerichte der Nebeneinlage ein. L. Auf Grund der Prioritätseinräumungserkläruug ^ àà Wien dm 4. März 1900 wird die Anmerkung des Vorranges der auf dem Hause in der Sonnenfels gasse Konskr.-Nr. und Einlage Z. 127 des I. Bezirkes in Wien in e Postz. 16 als Nebeneinlage (wofür die Einlage des Hauses in Amstetten Konskr.-Nr. 12 Grundbuch Amstetten Einlage Z. 28 als Haupteinlage besteht) einverleibten Forderung der Juliana Danninger im Beirage von 4000 X famt Anhang

vor der auf demselben Hause in 0 Postz. 10 einverleibten Forderung des Thomas Fellner im Betrage von 16.000 X samt Anhang bewilligt. Hievon werden 1. Herr Thomas Fellner, 2. Herr Otto Allesch, 3. Frau Juliana Danninger unter Anschluß der Originalbeilage verständigt. K. k. Landesgericht Wien, Abt. X den . . . § Anmerkung der Auskündigung. Das Grundbuchsgesctz gestattet im Z 59 die Anmerkung einer gerichtlich oder notariell beurkundeten Aufkündigung?) In der Praxis sind die Meinungen darüber geteilt, worin die gerichtliche

des OLG. Wien vom 16. August 1832 Z. 14.515: der bloßen Berbescheidung der überreichten Aufkündigung ist eine gerichtliche Beurkundung nicht gelegen.

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