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Title A - Z
Title Z - A
Books
Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Page 289 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
, welchen dasselbe eingeräumt werden soll, ebenso die Summe, für welche es denselben zustehen soll, genau bezeichnet seien. b) Entscheidung des OLG. Wien vom 6. März 1889 Z. 3010: Die Ab weisung des Landesgerichtes Wien, weil entgegen der Vorschrift des Z 85 Abs. 2 GG- im Gesuche jene Forderungsbetrags, welche für die m. Theresia und Hermine W. eingetragen werden sollen, nicht angegeben sind, und in dieser Beziehung das Gesuch mit der Urkunde uicht in Übereinstimmung sich befindet, wurde von dem OLG. bestätigt

sie in der Pfandbestellungsurkunde enthalte« ist, gänzlich fehlt, daß die Angabe des Pfandrechts der Höhe nach gänzlich mangelt und doch nach ZZ 35 und 93 GG. im Gesuche angeführt sein müßte, und daß daher das vorliegende Gesuch mit Recht abgewiesen worden ist. '-) Entscheidung des OLG. Wien vom 16. Oktober 1889 Z. 14.143: Die testa mentarischen Erben nach Rosalia S., Wilhelm, Adolf und Maximilian S. haben mit Ge nehmigung der Abhandiungsbehdrde, dein Handelsgerichte Wien, das in die Verlassenschast gehörige Haus an Markus und Agnes

A. verlaust; die Käufer schreiten ans Grund des mit der Genehmigungsklausel der Abhandlungsbehörde versehenen Kaufvertrages mn die Ein verleibung ihres Eigentumsrechtes ans das gekaufte Haus und um Einverleibung des Pfand rechtes zur Sicherstellung der Kaufschillingsrestforderung der drei Erbm per 10.000 sl. samt Anhang bei dem Landesgerichie Wien ein; aus- dem Vertrage ist aber nicht ersichtlich, zu welchem Anteile die Verkäufer als Erben einschreiten, und welche Anteile der Kausschillmgs- restforderung

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Books
Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Page 428 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
Z 4b. Voraussetzungen zur Übertragung. 1Z1, 1ZA. Zgg nach Herrn Jakob Rell, unter Anschluß der Ein- antwortungsurkunde 3. Frau Elisabeth Geich, 4. das k. k. Zentraltaxamt. K. k. Landesgericht Wien, Abt. III den . . . Siehe S. 388. — ') Die Vollmacht müßte die Erfordernisse des ß 31 GG. haben. Siehe S. 125 ff. IAA. Übertragung einer simultan haftenden Forderung. Sachverhalt: Auf der der Elisabeth Brand gehörigen Hälfte eines Wasserteilloses im Erdberger Mais in Wien als Haupteinlage

und auf einem ihr gehörigen Hause in Penzing als Nebeneinlage haftet die Forderung des Johann Keller per 1800 X samt Nebengebühren, welche dieser an Alois Milius zediert. Der Letztgenannte schreitet um Übertragung ein. L. Auf Grund der Zession und Schnldagnoszierungs- nrknnde ^ àà Wien den 3. Februar 1900 wird die Einverleibung der Übertragung der für Johann Keller auf der der Elisabeth Brand gehörigen Hälfte des Wasserteilloses im Erdberger Mais^) Hebe-Nr. 27 und 28, Grundbuch des III. Bezirkes in Wien Einlage Z. 1602

à mit 7 X 50 d Stempelmarken versehen ist. K. k. Landesgericht Wien, Abt. III den . . . Wasserteillose werde» Teile eines ausgelassenen Donauarmes in Erdberg genannt, welche unter der Kaiserin Maria Theresia an die Besitzer der angrenzenden Realitäten durch das Los verteilt wurden. Von daher hat sich auch die Bezeichnung Hebe nummer saus der Urne gehobene Nummer) erhalten.

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