¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
132 Das Grundbuch im allgemeinen. Linz den 14. April 1903, wird die Einverleibung des Eigentumsrechtes auf den dem Heinrich Oberle ge hörigen Anteil des Hanfes in der Favoritenstraße Konsk. Nr. und Einlage Z. 43 des flV. Bezirkes Wien für Franz Schaller bewilligt. Hiev on werden 1. Herr Or. Alois Wagner als laut Vollmacht V ausgewiesener Machthaber des Herrn Heinrich Oberle, 2. Herr Franz Schaller, unter Anschluß der Originalbeilagen ^ und L, 3. das k. k. Zentraltaxamt mit dem Beisatze
, daß die Anzeige dortamts am 25. April 1903 sud. L Reg. P. 92 erstattet wurde-), 4. der Steuer- und Wahlkataster des Magistrates Wien'), 5. der k. k. Evideuzhaltuugsgeometer^) für den IV. Bez. Wien Herr verständigt. K. k. Landesgericht Wien, Abt. X. am -) s 17, 2) S. 179, ») S. 178. 4) S. 178. 4. Eigentumsrecht für mehrere Käufer. Verkäufer im Grundbuche noch als minderjährig eingetragen. Sachverhalt: Der bereits großjährige, im Grundbuchs noch als minderjährig eingetragene Emanuel Kenner verkauft
seine Hausanteile an Leopold, Franz und Moritz Remer. — Das Gesuch wird durch vr. Vinzenz Zellner im Namen des Verkäufers auf Grund einer nicht legalisierten Vollmacht eingebracht. Die Anzeige von dem Kaufvertrage bei dem Geiührenbemessungsamte ist nicht nachgewiesen, sondern es wird nur von der Partei im Gesuche aNgegeben, daß die Anzeige bereits erfolgt ist. V. Auf Grund des Taufscheines^) -à. der Pfarre St. Augustin, ääo. Wien den 13. Juni 1903, und des Kaufvertrages V, ääo. Wien den 18. IM 1903
, wird die Einverleibung des Eigentumsrechtes auf die dem minderjährigen Emanuel Kenner gehörigen 5/g Anteile des Hauses in der Bennogaffe Konskr.-Nr. und Einlage Z. 221 des VIII. Bezirkes Wien für Leopold Reiner, Franz Reiner und Moritz Reiner zu drei gleichen Teilen, mithin zu. je Anteilen des ganzen Hauses-) bewilligt.