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Title A - Z
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Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Page 339 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
ZK) Das Grundbuch im allgemeinen. werden, welcher die Liegenschaft zufolge gerichtlicher freiwilliger Veräußerung vor der Einantwortung erworben Hai.') Pfandrecht auf den dem Erben angefallenen Hansanteil mit der Beschränkung des Z 822 a. b. GB. Sachverhalt: Am Besitze des Hauses in der Josefstädterstraße in Wien Konskr.-Nr. 712 steht der Erblasser Josef Deim. Die testamentarischen Erben sind Theodor, Johann und Emilie Deim zu gleichen Teilen, welche sich bereits erbserklärt haben. Abraham

Sachs, der Gläubiger des Johann Denn, schreitet zur Sicherstellung semer Forderung per 16.000 X um die Einverleibung des Pfandrechtes auf den dem Johann Deim angefallenem Anteil ein. L. Auf Grund des Schuldscheines ^ àà Wien den 14. Oktober 1902 und des Beschlusses L (Erbs erklärung) vom 10. September 1902 GZ. — wird die Einverleibung des Pfandrechtes auf den dein Johann Deim nach dem am 3. Juli 1902 verstorbenen Josef Deim erblich angefallenen ^/g Anteil des Hauses in der Josefstädterstraße Konskr

.-Nr. und Einlage Z. 712 des VIII. Bezirkes in Wien für die Forderung des Abraham Sachs im Betrage von 16.000 X samt 6'/g Zinsen und der Kaution im Betrage von 400 mit der Beschränkung des Z 822 a. b. GB. bewilligt. Hiev on werden 1. Herr Abraham Sachs unter Anschluß der Originalbeìlage 2. Herr Johann Deim unter Anschluß der Ori ginalbeilage B, 3. Herr Theodor Deim, 4. Frl. Emilie Deim, die drei letztgenannten als Erben nach Josef Deim, 5. das k. k. Zentraltaxamt unter Anschluß

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Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Page 355 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
Emil Lang unter Anschluß der Originalbeilagen ^ und V verständigt. Zur Berichtigung der Eintragungsgebühr sind die beigebrachten Stempelmarken per 8 X vorschrifts mäßig zu verwenden. K. k. Landesgericht Wien, Abt. X den . . . 75. Asterpfandrecht aus ein Pfandrecht für allfallige Forderungen aus einem gewährten Kredit. Sachverhalt: Auf dem der Therese Sand gehörigen Hause in der Stuckgasse Konskr.-Nr. und Einlage Z. 1000 des VII. Bezirkes Wien, haftet in V Postz. 6 für Johann Böhm das Pfandrecht

für alle Forderungen aus dem der Therese Sand bis zum Höchstbetrage von 16.000 X gewährt« Kredit. Johann Böhm bestellt mittels Pfandbestellungsdrkunde diese allfälligen Forderungen bis zum Höchstbetrage von 16.000 X dem Salomon Kohn als Pfand für den ihm von Salomon Kohn gewahrten Kredit bis zum tzöchstbetrage von 12.000 X. Salomon Kohn ichreitet um die Einverleibung des Afterpfandrechtes ein. L. Auf Grund der Psandbefìàngsnànde .V àào. Wien den 28. Februar 1903 wird die Einver leibung des Pfandrechtes

auf das ob dem Haufe in der Siuckgaffe Konskr.-Nr. und Einlage Z. 1000 im Grundbuchs des VII. Bezirkes in Wieu in 0 Postz. 6 für alle Forderungen des Johann Böhm aus dem der Therese Sand gewährten Kredit bis zum Höchstbetrage von 16.000 X einverleibte Pfandrecht für alle For derungen des Salomon Kohn ans dem dein Johann Böhm gewährten Kredit bis zum Höchstbetrage von 12.000 X bewilligt.

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Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Page 309 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
durch Substitution zuzuweisen. Bei einem solchen Grundbuchsstande kann die Eintragung nur mit diesem Beisatze erfolgen. 5». Verpfandung von Substitutiousrechten. Sachverhalt: Franz Maurer schreitet um die Einverleibung des Pfandrechtes für seine Forderung auf die Marie Horakschen Substitutionsrechte ob dem Hause in der Bogner gasse Konskr.-Nr. 310 des I. Bez. Wien ein. Stand des Grundbuches: Auf de» der Antonie Horak gehörigen, nach Johann Kunner angefallenen Anteilen des obigen Hauses ist in <ü, Postz

. 3, die Beschränkung durch die zugunsten der Antonie Horakschen Kinder in dem Testamente des Johann Kunner v. 13. August 1896 angeordnete Substitution einverleibt. Unter Postz. 5 ist angemerkt, daß die großjährige Marie Horak, eines der Antonie Horak'schen Kinder ist. L. Auf Grund der Schuld- und Pfandbestellungs- Urkunde ^ ääo. Wien den 11. März 1903 wird die Einverleibung des Pfandrechtes auf den der Marie Horak als Tochter der Antonie Horak, zustehenden Anteil an den für die Antonie Horakscheu Kinder

aus dem Testamente des Johann Kunner vom 13. August 1896 hervorgehenden, für dieselben auf deuder Antonie Horak gehörigen Anteilen des Hauses in der Bognergasse Konskr.-Nr. und Einlage Z. 310 des I. Bezirk in Wien in 0 Postz. 3 einverleibten Substitu tionsrechten für die Forderung des Franz Maurer im Betrage von 16.000 X samt 5'/„ Zinsen und der Kaution für Nebengebühren im Betrage von 400 I< bewilligt.

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Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Page 641 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
Das Grundbuch im allgemeinen. Personen unter Anschluß der Originalbeilage ver ständigt. > K. k. Landesgericht Wien, Abt. X den!. . . Löschung der Beschränkung des § 822 a. li. GB. bei einem haftenden Pfandrechte. Sachverhalt: Beisp. 70. Johann Deim ist auf Grund der Eincmtwortungsurkunde nunmehr Eigentümer des ihm erblich angefallenen ^-Anteiles des Hauses in der Josefstädterstraße Konskr.-Nr. und Einlage Z. 712 des VIII. Bezirkes in Wien geworden. Es schreitet daher der Gläubiger Abraham Sachs

um die Löschung der Beschränkung des Z 322 a. b. GB. ein. L. Die Löschung der bei der Einverleibung des Pfandrechtes auf dem dem Johann Denn nach dem am 3. Juli 1900 verstorbenen Josef Denn erblich angefallenen ^-Anteile des Hauses in der Josefstädter straße Konskr.-Nr. und Einlage Z. 712 des VIII. Be zirkes in Wien in 0 Postz. 15 für die Forderung des Abraham Sachs per 16.000 IL samt Anhang einge tragenen Beschränkung des Z 822 a. b. GB. wird bewilligt. Hievon werden verständigt: 1. Herr Abraham Sachs

, 2. Herr Johann Deim. K. k. Laudesgericht Wien, Abt. X den . . . S61. Vollzug des Gerichtes der Nebeneinlage infolge Löschung des Pfandrechtes bloß von der Hanptàlage. Sachverhalt Beisp- 167. V. Infolge Beschlusses des k. k. Landesgerichtes. Wien v. — GZ. — wird dem Gruudbuchsamte verordnet, bei der Einverleibung des Simultanpfand rechtes auf dem Hanse in Pottensteiu Konskr.-Nr. 32> Grundbuch der Gemeinde Pottensteiu Einlage Z. 60 in Pvstz. 21, als Nebeneinlage für die Forderung, des Michael Eckl

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