¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
870 Ms Anlegung, Ergänzung und Berichtigung des Grundbuches. der Kärntnerstraße, Konskr.-Nr. und Einlage Z. 142 des T. Bezirkes in Wien, V Postz. 8, für Franz Funke anzumerken, daß der Name statt „Franz Funke' richtig „Leopold Funke' zn lauten habe. Hievon werden verständigt: 1. Herr Leopold Funke, 2. Herr Franz Maier (Verkäufer), 3. der k. k. Evidenzhaltungsgeometer für den I. Bezirk Wien, 4. das k. k. Zentraltaxamt mit Beziehung auf den Beschluß vom — GZ. —. 5. Der Steuer- und Wahlkataster
des Magi strates Wien. K. k. Landesgericht Wien, Abt. X, den . . . 343, BenchtigMg einer fehlerhaften Eintragung nach Einvernehmen der Parteien. Sachverhalt: Das Grundbuchsamt berichtet, daß bei dem Vollzüge der mit Beschluß vom — GZ. — bewilligten Einverleibung des Pfandrechtes aus dem der Berta Prem gehörigen Haà in der Domgasse Konstr.-Nr. und Einlage Z- 200 des I. Bezirkes in Wien sür die Forderung des Robert Mahler per 10.0MX samt Anhang irrigerweise das Pfandrecht für die Forderung per 1000
X samt Anhang in 0 Pvstz. 12 eingetragen wurde. Weitere Ein tragungen bestehen nicht. ^ In Gemäßheit des § 104 Abs. 3, GG. haben Herr Robert Mahler und Frau Berta Prem am 16. Mai 1901, vormittags 11 Uhr, bei diesem Gerichte, Jnstizpàst, I. Stock, Bureau Nr. — zu erscheinen. K. k. Landesgericht Wien, Abt. X, den . . . Protokoll aufgenommen bei dem k. k. Landesgerichte Wien am 16. Mai 1901. Gegenwärtige: N. N., k. k. Landesgerichtsrat, N. N., k. k. Auskultant als Schriftführer. Gegenstand