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Title A - Z
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Books
Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Page 718 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
Rekurs Erledigungen (Beispiele). Z98, 399» 689 einverleibnng infolge Revisionsrekurses des Heinrich Krenn durch Or. Wilhelm I. gegen den Beschluß des k. k. Oberlandesgerichtes Wien vom 18. Februar 1901 GZ. —, mit welchem der Beschluß des k. k. Landes gerichtes Wien vom 5. Jänner 1901 GZ. —, womit auf Grund des Schuldscheines ^ àào. Wien den 11. November 1900 die Einverleibung des Pfand rechtes auf das Haus in der Taborstraße Konskr.-Nr. und Einlage Z. 206 des II. Bezirkes Wien für die Forderung

des Heinrich Krenn im Betrage von 10.000 X samt Zinsen und 400 X Kaution bewilligt wurde, infolge Rekurses des Josef Frank abgeändert und die begehrte Pfandrechtseinverleibung abgewiesen worden ist, folgenden Beschluß gefaßt: Es wird dem Revisionsrekurse Folge gegeben und in Abänderung des angefochtenen Beschlusses der erstrichterliche Beschluß wiederhergestellt. Begründung: Vom k. k. Obersten Gerichtshofe, Wien den . . . Erledigung der zweiten Instanz wie oben (Beisp. 297). Erledigung der ersten Instanz

: Das Grundbuchsamt erhält den Auftrag, die Anmerkung des Rekurses GZ. — in 0 Postz. 18 und die Anmerkung der obergerichtlichen abweislichen Erledigung GZ. — in 0 Postz. 19 zu löschen. Hievon werden verständigt: 1. Herr Or. Wilhelm I. als Machthaber des Herrn Heinrich Krenn unter Anschluß der Beilagen des Revisionsrekurses, 2. Herr Or. Michael K. als Machthaber des Herrn Josef Frank unter Anschluß der Rekursbeilagen, 3. das k. k. Zentraltaxamt. K. k. Landesgericht Wien, Abt. X den . . . ANN. Rekursgerichtliche

Abweisung einer in der ersten Instanz bewilligten Löschung. Sachverhalt: Das Landesgericht Wien hat über Einschreiten des Robert Eibner Mlt^ Beschluß vom 14. Juni 1900 GZ, — auf Grund der Quittung àà Wien den - ^uni 19W die Einverleibung der Löschung des auf dem Hause in der Blutgasse Konskr.- Barisch, Das S. a. GrundbuckSgesetz. 4. Aufl.

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Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Page 712 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
Rekurserledigungen (Beispiele). Z9A, Z93. 683 Erledigung der zweiten Instanz: Wird dem k. k. Landesgerichte Wien, Abt. X, Zugemittelt. K. k. Oberlandesgericht Wien, Abt. I den .... Erledigung der ersten Instanz: Das Grundbuchsamt erhält in Vollzug der vor stehenden Entscheidung den Austrag, in der Einlage Z. 127 die Anmerkung der Abweisung in Z Postz. 6, die Eigentumseinverleibung in L Postz. 7 und die Anmerkung des Revisionsrekurses in L Postz. 8 Zu löschen. Hievon werden verständigt: 1. Herr

vr. Georg P. als Machthaber des Herrn Theodor Hardt unter Anschluß der Beilagen des Revisionsrekurses, 2. Herr vr. Franz M. als Machthaber des Herrn Michael Wahlberg unter Anschluß der Gesuchsbeilage und der Rekursbeilage L ini Original, 3. das k. k. Zentraltaxamt 4. der k. k. Evidenzhaltnngsgeometer Herr . . . . 5. Der Stener- und Wahlkataster des Magi strates Wien. K. k. Landesgericht Wien, Abt. X, den Das Gebührenbemessungsamt wird verständigt, weil es von der Einverleibung des Eigentumsrechtes

verständigt wurde. SS». Rekurs gegen die erstrichterliche Bewilligung. Sachverhalt: Das Landesgericht Wien hat über Ansuchen des Heinrich Krenn durch Wilhelm I. die Einverleibung des Pfandrechtes auf das dem Josef Frank gehörige Haus in der Taborftraße Konskr.-Nr. und Einlage Z. 206 des II. Bezirkes in Wien auf Grund des Schuldscheines ^ ciào. Wien den 11. November 1900 für die Forderung des Heinrich Krenn im Betrage von 10.000 X samt 6°/« Zinsen und 400 X Kaution bewilligt. Gegen diese in L Postz

. 17 eingetragene Bewilligung hat Josef Frank durch vr. Michael K. den Rekurs eingebracht. L. Dieser Rekurs ist bei der Einverleibnng des Pfand rechtes ails dem Hause in der Taborftraße Konskr.-Nr. und Einlage Z. 206 des II. Bezirkes in Wien in Postz. 17 für die Forderung des Heinrich Krenn im Betrage von 10.000 X samt Anhang anzumerken.

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Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Page 670 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
. Bezirkes in Wien Einlage Z. 12V. Grund in der Mariahilfer und Kaiserstraße, Kat. Parz. 1306/1, unproduktiver Grund. (Von dieser Parzelle sind bereits die Subparzelleu 1306/2 und 1306/3 abgetrennt.) Eigentümer: Das k. k. Ärar. Keine Lasten. L. Auf Grund des Kauf- und Verkaufsvertrages ciclo. Wien den 22. Dezember 1900, und des an gehefteten Situationsplaues wird 1. dem Grundbuchsamte aufgetrageil, die Kata- stralparzelle 1306/1 im VII. Bezirke ill Wien in die Subparzelle (1306/1) und iu die im Plaue

in roter Farbe dargestellte, mit den Buchstaben ad e ci a, umschriebene Grundfläche als Sub parzelle (1306/4) unterzuteilen und ! 2. die Abschreibung der Subparzelle 7.Z06 (1306/4) von dem Grunde in der Maria- hilfer- und Kaiserstraße im Grundbuche des VII. Bezirkes iu Wien Einlage Z. 120, die Eröffnung einer neuen Einlage für die abzuschreibende Grundfläche im Grundbuche des VII. Bezirkes in Wien unter der Bezeichnung „Grund in der Mariahilserstraße' und die Einverleibung des Eigentumsrechtes anf

dieses Trennstück, Parzelle (1306/4), für Allton Frank bewilligt. Hievon werden verständigt: 1. die k. k. Finauzproknratur iu Wien in Ver tretung des k. k. Ärars, 2. Herr Anton Frank unter Anschluß der Ori ginalbeilage 3. die k. k. Steueradministration für den VII. Bezirk in Wien, 4. der k. k. Evidenzhaltuugsgeometer Herr . . . linter Anschluß einer Plaukopie, Bartsch, 7aö r>, Grundbuchsgesetz. ä. Aufl. 41

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Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Page 240 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
22. Einverleibung des Eigentumsrechtes. AA. 211 Vià. Grundbuch. 3. der Verpflichtete Herr Gustav Müller, 4. das k. k. Steueramt Mödliug, 5. der k. k. Evidenzhaltnngsgeometer. K. k. Bezirksgericht Mödling, Abt. II den 6. September 1903. SS. Einverleibung des Eigentumsrechtes für den Erstehen Exekntionsgcricht und Bnchgericht verschieden. Sachverhalt: Das Exekutionsgericht in Wien hat über den vom Ersteher des am 14. Mai 1903 versteigerten Hauses Konskr.-Nr. und Ein!. Z. A403 im Grundbuche

des II. Bezirkes in Wien, Jakob Heller, erbrachten Ausweis, daß er die Versteigerungsbedin- gungen rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt habe, demselben gemäß § 23? Abs. 1 EO. die Einverleibung seines mit dem Zuschlage erworbenen Eigentumsrechtes an der versteigerteil Liegenschaft und die Löschung sämtlicher auf das Versteigerungsverfahren bezüglichen An merkungen bewilligt und um den Vollzug dieser bücherlichen Eintragungen das Landesgericht Wien ersucht. L. Dem Grnndbnchsamte wird der Vollzug

der von dem k. k. Exekutionsgerichte Wien Abt. II mit dem Beschlüsse vom 6. Juni 1903 GZ. ^ gemäß Z 237 Abs. 1 EO. bewilligten Grundbuchsmntshaud- luugen, nämlich 1. der Einverleibung des Eigentumsrechtes des Jakob Heller auf das Hans in der Ospelgasse Konskr.- Nr. und Einl. Z. 3403 Grundbuch des II. Bezirkes ill Wien und 2. der Löschung der ebenda eingetragenen An merkungen der Einleitung des Versteigernngsverfahreus in L! Post 51, des Versteigerungstermines in 0 Post Z. 53 und der Erteilung des Znschlages in L Post

Z. 4 aufgetragen. Hievon werden verständigt: -< 1. Das k. k. Exekutionsgericht Wien Abt. II, 2. Herr Jakob Heller als Ersteher, 3. Herr Dr. Adolf T. rws. des betreibenden Gläubigers Emil Frank, 4. der Verpflichtete Herr Thomas Ender, 5. das k. k. Zentraltaxamt, 6. der Steuer- und Wahlkataster des Magi strates Wien,

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Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Page 717 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
Htzg Das Grundbuch im allgemeinen. Landesgerichtes Wien vom 5. Jänner 1901 GZ. —, womit auf Grund des Schuldscheines ^ àà Wien den 11. November 1900 die Einverleibung des Pfand rechtes auf das Hans in der Taborstraße Konskr.-Nr. und Einlage Z. 206 des II. Bezirkes in Wien für die Forderung des Heinrich Krenn im Betrage von 10.000 X famt 6'/g Zinsen und 400 X Kaution bewilligt wurde, infolge Rekurses des Josef Frank abgeändert und die begehrte Pfandrechtseinverleibnng abgewiesen worden

ist, folgenden Beschluß gefaßt: Es wird dem Nevisionsrekurse keine Folge ge geben und der obergerichtliche Beschluß bestätigt. Begründung: Vom k. k. Obersten Gerichtshofe, Wien den . . . Erledigung der zweiten Instanz: Wird dem k. k. Landesgerichte Wien, Abt. X, zugemittelt. K. k. Oberlandesgericht Wien, Abt. I, den . . . Erledigung der ersten Instanz: V. Das Grundbuchsamt erhält deu Auftrag, in der Einlage Z. 206 die Pfandrechtseinverleibung in 0 Postz. 17, die Anmerkung des Rekurses in Q Post

. 18 und die Rekursentscheidung vom 18. Februar 1901 GZ. — in (! Postz. 19 zu löschen. Hievon werden verständigt: 1. Herr Vi-. Wilhelm I. als Machthaber des Herrn Heinrich Krenn unter Anschluß des belegten Revisionsrekurses GZ. —, 2. Herr vr. Michael K. als Machthaber des Herrn Josef Frank unter Anschluß der Beilagen des Rekurses GZ. —, 3. das k. k. Zentraltaxamt. K. k. Landesgericht Wien, Abt. X den . . . ZS8. Wanderung der rekmsgerichMchen Abweisung und Wiederherstellung der erst- richterlichen BewMgmg durch die dritte

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Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Page 714 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
Rekurserledigungen (Beispiele). Ä94, Z9A. 685 2. Herr vr. Wilhelm I. als Machthaber des Herrn Heinrich Krenn unter Anschluß der Gesuchs beilagen. K. k. Landesgericht Wien, Abt. X, den ..... SS5. Abänderung der erstrichterlichen Bewilligung durch die zweite Instanz» Abweisung des Gesychsbegehreus. Sachverhalt wie bei Beisp. 293. Grundbuchsstand wie bei Beisp. 294. Das k. k. Oberlandesgericht in Wien als Rekurs- gcricht hat in der Grundbuchssache des Heinrich Krenn wegen

Psaudrechtseiuverleibuug infolge Rekurses desJosef Frank durch vr. Michael K. gegen den Beschluß des k. k. Lnudesgerichtes Wien vom 5. Jänner 1901 GZ.—, womit auf Grund des Schuldscheines dà Wien den 11. November 1900 die Einverleibung des Pfand rechtes auf das Haus in der Taborstraße Kouskr.-Nr. und Einlage Z. 206 des II. Bezirkes in Wien für die Forderung des Heinrich Krenn im Betrage von 10.000 X samt 6'/g Zinsen und 400 K Kaution bewilligt wurde, folgenden Beschluß gefaßt: Es wird dem Rekurse Folge gegeben

, 3. das k. k. Zentraltaxamt ^). K. k. Landesgericht Wien, Abt. X, den Das Gebührenbemessungsamt ist zu verständigen, weil es von der Bewilligung der Pfandrechtseinverleibung verständigt wurde.

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Books
Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Page 713 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
684 Das Grundbuch im allgemeinen. Herr Or. Wilhelm I. N0e Heinrich Krenn wird aufgefordert, die Beilagen des Gesuches GZ. — binnen drei Tagen vorzulegen. K. k. Landesgericht Wien, Abt. X, den ..... Nach Einlegung der Beilagen ist der Rekurs mittels Berichtes (wie im Beisp. 237) vorzulegen. Bestätigung der erstrichterlichen Bewilligung durch die zweite Instanz. Sachverhalt wie bei Beisp. 293. Stand des Grundbuches: in L Postz. 17. Das Pfandrecht für die Forderung des Heinrich Krenn per 1Y.VW

samt 6^ Zinsen und 400 IL Kaution einverleibt, in L Postz. 18. Der Rekurs GZ. — angemerkt. Das k. k. Oberlandesgericht in Wien als Rekurs gericht hat in der Grundbuchssache des Heinrich Krenn wegen Pfandrechtseinverleibung infolge Rekurses des Josef Frank durch Or. Michael K. gegen den Beschluß des k. k. Landesgerichtes Wien vom 5. Jänner 1901 GZ. —, womit ans Grund des Schuldscheines ^ à. Wien den 11. November 1900 die Einverleibung des Pfand rechtes auf das Haus in der Taborstraße Konfkr

.-Nr. und Einlage Z. 206 des II. Bezirkes in Wien für die Forderung des Heinrich Krenn im Betrage von 10.000 X samt 6'/<> Zinsen und 400 ZI Kaution bewilligt wurde, solgenden Beschluß gesaßt: Es wird dem Rekurse keine Folge gegeben lind der angesochteue Beschluß bestätigt. Begründung: K. k. Oberlandesgericht Wien, Abt. I, den .... Erledigung der ersten Instanz: Das Grundbuchsamt erhält den Austrag, die Anmerkung des Rekurses GZ. — in (! Postz. 18 zu löschen. Hievon werden verständigt: 1. Herr Or. Michael

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