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1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Page 563 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
534 Das Grundbuch im allgemeinen. Wilhelm Helmer auf dem Hause in der Tulpengasse Konskr.-Nr. und Einlage Z- 112 des VIII. Bezirkes in Wien bewilligt. Hievon wird Herr Joses Helmer als Vater und gesetzlicher Vertreter des minderjährigen Wilhelm Helmer unter Anschluß der Originalbeilage verständigt. K. k. Landesgericht Wien, Abt. X den . . . S09. Annmkmlg des Witwenstandes» Sachverhalt: Anna Mayer ist im Grundbuche als Eigentümerin eingetragen, sie hat sich nachträglich mit Robert Oberndorfer

verehelicht und schreitet, nachdem ihr Gatte bereits gestorben ist, um Eintragung ihres richtigen Namens ein. B. Aus Grund des Trauungsscheines à der Pfarre Wieden „zu den heiligen Schutzengeln' in Wien àà 10. Mai 1900 und des Totenscheines V der Pfarre St. Ulrich in Wien àà 8. November 1903 wird die Anmerkung: „verwitwete Oberndorfer' bei der Einverleibung des Eigentumsrechtes der Anna Mayer auf dem Hause in der Großen Neugasse Konskr.-Nr. und Einlage Z. 824 des IV. Bezirkes in Wien.bewilligt. Hievon

wird Frau Anna Oberndorfer unter Anschluß der Originalbeilagen ^ und L verständigt. K. k. Landesgericht Wien, Abt. X den . . . sà Anmerkmg der Identität des Eigentümers?) Sachverhalt: Das Haus Konskr.-Nr. 360 aus dem Wildpretmarkte tn Wien gehört zu ^ der Marie Kern zufolge Einantwortung des Handelsgerichtes Wien vom 12.Mai 1894 A. — nach Josef Kern und zu ^ der Karoline Marie Erl, geborenen Kern, auf Grund der Einantwortung des Landesgerichtes Wien vom 21. Oktober 1901 GZ. — nach Charlotte Kern. Marie

Erl geborene Kern bittet unter Beibringung ihres Taus- und Trauungsscheines um Zusammevziehung der obigen, ihr gehörigen Anteile. V. Ans Grund des Taufscheines der Pfarre Neudek vom 24. August 1834 und des Trauungs scheines Z der Pfarre „zu den neun Chören der Engel' Am Hof in Wien vom 27. Februar 1900 wird die Anmerkung des der Marie Kern durch Verehelichung zukommenden Namens Erl bei der Einverleibung ihres Eigentumsrechtes, aus Anteil des Haufes am Wild-

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Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Page 921 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
Z92 Die Anlegung, Ergänzung und Berichtigung des Grundbuches. 3. der k. k. Evidenzhaltungsgeometer für den V. Bezirk in Wien. K. k- Landesgericht Wien, Abi. X, den . . . Änderung durch Vermessung von Parzcllenteilen in die Parzelle einer anderen Einlage. Sachverhalt: Das Grundbuchsamt berichtet, daß laut Anwàngsbogens Nr. von der Parzelle Einlage Z. 1200 des VII. Bezirkes in Wim ein Teil per 35-75^ zur Parzelle Einlage Z. 940 des VII. Bezirkes m Wim vermessen wurde, ohne daß im Grundbuche

eine Ab- und Znschreibmig durchgeführt worden ist. Der alte Stand war: Parzelle - 59'95 m-, Parzelle .... IVl'80 Der neue Stand ist: Parzelle .... 9o 70 m-. Parzelle .... 66-05 m-. Eigentümer der Liegenschaft Einlage Z. 1200 ist Anton Karrer. Eigentümer der Liegenschaft Einlage Z. 340 ist Marie Mayer. L. Infolge des Anmeldungsbogens der Katastralgemeinde des VII. Bezirkes in Wien, wonach von der Parzelle Einlage Z. 1200 des VII. Bezirkes in Wien ein Teil per 35 75 Parzelle Einlage Z. 940 des VII. Bezirkes in Wien

vermessen wurde, ohne daß im Grundbuche eine Ab- und Zuschreibung durchgeführt wurde, wird Frau Marie Mayer als Eigentümerin der Liegenschaft Ein lage Z. 940 des VII. Bezirkes in Wien zur Emver- Znstàngsversilgung: nehmung wegen Bestimmung der Frist, innerhalb Beschlußaussertigung Frau àlcher fie die Ordnung des Grundbuchsstandes zu Marie Mayer. bewirken hat, auf den 13. Mai 1901 vormittags àl- 11 Khr, Gerichtsabteilung X, vorgeladen. . K. k. Landesgericht Wien, Abt. X, den Nach ersolgter Einvernehmung

: D. Über die gepflogene Einvernehmung wird der Frau Marie Mayer gemäß H 3 Gefetz vom 23. Mai 1883 RGB. Nr. 82 zur Herstellung der Ordnung des Grundbuchsstandes durch Abschreibung des von ihr erworbenen Teiles der Parzelle à Einlage Z. 1200 des VII. Bezirkes in Wien und Zu schreibung dieses Teiles zur Einlage Z. 940 des VII. Bezirkes in Wien oder im Falle entgegenstehender

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Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Page 678 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
keine Skalagebühr begründet. Ä7l>. Zusammenlegung gleich belasteter Liegenschaften, Abteilung der dadurch ge schaffenen Grundfläche auf Baustellen und Übertragung der tasten aus die einzelnen Baustellen. Sachverhalt: Heinrich Ertl, welcher Eigentümer von zwei Baustellen im IV Be zirke in Wien ist, hat die Bewilligung erhalten, die nach Vereinigung dieser Baustellen entstehende Grundfläche in drei Baustellen abzuteilen und schreitet nun auf Grund der Zu stimmung der Pfandgläubiger (Beilage

(?) um die Durchführung ein (§ 3 lit^. 1) und § 10 der Bauordnung für Wien). Stand des Grundbuches: 1. Baustelle 108 in der Viktorgasse IV. Bezirk in Wien Einlage Z. 500. Katastralparzelle 326 Bauarea (e k ^ v à e). 2. Baustelle 107 in der Viktorgasse IV. Bezirk in Wien Einlage Z. S20. Katastralparzelle 325 Bauarca (n. <z à v k a). Eigentümer der beiden Baustellen ist Heinrich Ertl. Lasten auf beiden Baustellen: L Postz. 1. Das Simultanpfandrecht für die Kauffchillwgssorderung des Ferdinand Aschauer und der Marie

Uschauer im Betrage von 24.000 X samt Zinsen und 1000 X Kaution zu zwei gleichen Teilen einverleibt. 0 Postz. 2 aà 1. Die Simultanhaftung, uud zwar auf der Baustelle 107 als Haupt- einlage und auf der Baustelle 103 als Nebeneinlage angemerkt. L Postz. 5. Das Pfandrecht für die Forderung des k. k. Ärars im Betrage von 1200 X samt 6^/g Verzugszinsen vorgemerkt. U. Auf Grund dieses Gesuches, des Dekretes ^ des Magistrates Wien vom 25. März 1900 Z. i des Situatiousplanes V uud der Erklärung (Z à. Wien

den 21. Juli 1900 wird I. die Abschreibung der Parzelle 326 vom Gutsbestaude der Einlage Z. 500 sür die Baustelle 108 in der Viktorgasse im IV. Bezirk in Wien und deren Zuschreibuug zum Gutsbestande der Baustelle 107 /i e /' in der Viktorgasse im IV. Bezirk in Wien, Einlage Z. 520, Parzelle 325, unter gleichzeitiger Löschung der Einlage Z. 500 bewilligt; II. die Unterteilung der Par zelle 325 in die Parzelle s325/1) nnd e / in die im Plane mit den Buch staben l> i e à e Ii umschriebene Grundfläche als

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Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Page 268 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
8 28. Begriff der Reallast und Erfordernisse zur Eintragung. ZK, 37. ZZg läge Z. 555 des VII. Bez. in Wien über Verlangen der Gemeinde Wien als Reallast auf dieses Haus zu gunsten der Gemeinde Wien bewilligt. Hievon werden verständigt: 1. Die Gemeinde Wien zuhanden des Bürger meisters Herrn unter Anschluß der Ori ginalbeilage ^ 2. Herr Joses Mendl, 3. Frau Marie Mendl, 4. das k. k. Zentraltaxamt mit dem Beisatze, daß die Urkunde mit einer Stempelmarke von einer Krone versehen

ist. K. k. Landesgericht Wien, Abt. XIII, den . . . Verbindlichkeit zur Kassierung des Hofabschlußgitters. Eigentumer des Hauses ist Cornelius Raidl. V. Auf Grund des Reverses ^ ääo. Wien den 31. Jänner 1903 wird die Einverleibung der Ver bindlichkeit zur Kassierung des Hofabschlußgitters gegen das Haus Am Hof Konskr.-Nr. und Einlage Z. 72 samt Türöffnung und Herstellung einer Abschlußmauer ohne Türöffnung als Reallast auf das Haus Am Hof Konskr.-Nr. und Einlage Z. 312 im Grundbuche des I. Bezirkes in Wieu zugunsten

der Kommnne Wien bewilligt. Hievon werden verständigt: 1. Die Kommune Wien zuhanden des Bürger meisters Herrn nnter Anschluß der Origiual- beilage ^ 2. Herr Cornelius Raidl, 3. das k. k. Zeutraltaxamt mit dem Beisatze, daß die Urknnde mit einer Stempelmarke von einer Krone versehen ist. K. k. Landesgericht Wien, Abt. X den....

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Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Page 564 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
§ 67. Erfordernisse zur Anmerkung persönlicher Verhältnisse. ZV9—A1Ä. 5Zg Pretmarkt Konskr.-Nr. und Einlage Z. 360 des I. Be zirkes in Wien in L Postz. 1 und die Anmerkung ihrer Identität mit Karoline Marie Erl, geb. Kern, für welche in V Postz. 3 das Eigentumsrecht auf desselben Hauses einverleibt ist, bewilligt, wonach sie daher zusammen ^ Auteil des Hauses besitzt. Hievou wird Frau Karoline Marie Erl unter Anschluß der Origiualbeilageu und L verständigt. K. k. Laudesgericht Wien, Abt

Z. — wird die Anmerkung der dem Alexander Karlinger bewilligten Änderung des Namens in Giller bei der Einverleibung seines Eigentumsrechtes auf dem Hause in der Adler gasse Konskr.-Nr. uud Einlage Z, 716 des I. Bezirkes iu Wien bewilligt. Hievou wird Herr Alexander Giller unter Anschluß der Originalbeilage ^ verständigt. K. k. Landesgericht Wien, Abt. X den . . - AIS. Anmerkung der Namensänderung eines Vereines. L. Auf Grund der Amtsbestätiguug ^ der k. k. PoliZeidirektiou Wien ä«j<>. 7. Februar 1904

Nr. — wird bei der Einverleibung des Eigentumsrechtes des Kranken - Unterstützungs- und Leichenvereines „zum heiligen K.' in Wien auf dem Hause in der Blinden gasse Konskr.-Nr. und Einlage Z. 612 des VIII. Bezirkes in Wien die Anmerkung, daß der als Eigentümer eingetragene Verein die Bezeichnung: „Krankenverein zum heiligen K. in Wien' führt, bewilligt.

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Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Page 718 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
Rekurs Erledigungen (Beispiele). Z98, 399» 689 einverleibnng infolge Revisionsrekurses des Heinrich Krenn durch Or. Wilhelm I. gegen den Beschluß des k. k. Oberlandesgerichtes Wien vom 18. Februar 1901 GZ. —, mit welchem der Beschluß des k. k. Landes gerichtes Wien vom 5. Jänner 1901 GZ. —, womit auf Grund des Schuldscheines ^ àào. Wien den 11. November 1900 die Einverleibung des Pfand rechtes auf das Haus in der Taborstraße Konskr.-Nr. und Einlage Z. 206 des II. Bezirkes Wien für die Forderung

des Heinrich Krenn im Betrage von 10.000 X samt Zinsen und 400 X Kaution bewilligt wurde, infolge Rekurses des Josef Frank abgeändert und die begehrte Pfandrechtseinverleibung abgewiesen worden ist, folgenden Beschluß gefaßt: Es wird dem Revisionsrekurse Folge gegeben und in Abänderung des angefochtenen Beschlusses der erstrichterliche Beschluß wiederhergestellt. Begründung: Vom k. k. Obersten Gerichtshofe, Wien den . . . Erledigung der zweiten Instanz wie oben (Beisp. 297). Erledigung der ersten Instanz

: Das Grundbuchsamt erhält den Auftrag, die Anmerkung des Rekurses GZ. — in 0 Postz. 18 und die Anmerkung der obergerichtlichen abweislichen Erledigung GZ. — in 0 Postz. 19 zu löschen. Hievon werden verständigt: 1. Herr Or. Wilhelm I. als Machthaber des Herrn Heinrich Krenn unter Anschluß der Beilagen des Revisionsrekurses, 2. Herr Or. Michael K. als Machthaber des Herrn Josef Frank unter Anschluß der Rekursbeilagen, 3. das k. k. Zentraltaxamt. K. k. Landesgericht Wien, Abt. X den . . . ANN. Rekursgerichtliche

Abweisung einer in der ersten Instanz bewilligten Löschung. Sachverhalt: Das Landesgericht Wien hat über Einschreiten des Robert Eibner Mlt^ Beschluß vom 14. Juni 1900 GZ, — auf Grund der Quittung àà Wien den - ^uni 19W die Einverleibung der Löschung des auf dem Hause in der Blutgasse Konskr.- Barisch, Das S. a. GrundbuckSgesetz. 4. Aufl.

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Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Page 712 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
Rekurserledigungen (Beispiele). Z9A, Z93. 683 Erledigung der zweiten Instanz: Wird dem k. k. Landesgerichte Wien, Abt. X, Zugemittelt. K. k. Oberlandesgericht Wien, Abt. I den .... Erledigung der ersten Instanz: Das Grundbuchsamt erhält in Vollzug der vor stehenden Entscheidung den Austrag, in der Einlage Z. 127 die Anmerkung der Abweisung in Z Postz. 6, die Eigentumseinverleibung in L Postz. 7 und die Anmerkung des Revisionsrekurses in L Postz. 8 Zu löschen. Hievon werden verständigt: 1. Herr

vr. Georg P. als Machthaber des Herrn Theodor Hardt unter Anschluß der Beilagen des Revisionsrekurses, 2. Herr vr. Franz M. als Machthaber des Herrn Michael Wahlberg unter Anschluß der Gesuchsbeilage und der Rekursbeilage L ini Original, 3. das k. k. Zentraltaxamt 4. der k. k. Evidenzhaltnngsgeometer Herr . . . . 5. Der Stener- und Wahlkataster des Magi strates Wien. K. k. Landesgericht Wien, Abt. X, den Das Gebührenbemessungsamt wird verständigt, weil es von der Einverleibung des Eigentumsrechtes

verständigt wurde. SS». Rekurs gegen die erstrichterliche Bewilligung. Sachverhalt: Das Landesgericht Wien hat über Ansuchen des Heinrich Krenn durch Wilhelm I. die Einverleibung des Pfandrechtes auf das dem Josef Frank gehörige Haus in der Taborftraße Konskr.-Nr. und Einlage Z. 206 des II. Bezirkes in Wien auf Grund des Schuldscheines ^ ciào. Wien den 11. November 1900 für die Forderung des Heinrich Krenn im Betrage von 10.000 X samt 6°/« Zinsen und 400 X Kaution bewilligt. Gegen diese in L Postz

. 17 eingetragene Bewilligung hat Josef Frank durch vr. Michael K. den Rekurs eingebracht. L. Dieser Rekurs ist bei der Einverleibnng des Pfand rechtes ails dem Hause in der Taborftraße Konskr.-Nr. und Einlage Z. 206 des II. Bezirkes in Wien in Postz. 17 für die Forderung des Heinrich Krenn im Betrage von 10.000 X samt Anhang anzumerken.

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Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Page 541 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
512 Das Grundbuch im allgemeinen W5. Vormerkung des Pfandrechtes mit Frist zur Rechtfertigungsklage. Sachverhalt: Alberi Raih schreitet ein um Vormerkung des Pfandrechtes auf das dem Wilhem Greuter gehörige Haus in der Burggasse in Wien für die Forderung im Betrage von 6M0X samt Anhang. Der Schuldschein ist nicht legalisiert. L. Aus Grund des Schuldscheines ^ àà Wien den 18. Jänner 1900 wird die Vormerkung des Pfandrechtes aus das Haus in der Burggasse Konskr.- Nr. und Einlage Z. 224 des VII

. Bezirkes in Wien sür die Forderung des Albert Rath im Betrage von 6000 X samt 5°/^ Zinsen und 200 X. als Kaution sür Nebengebühren bewilligt und dem letzteren zur Ein bringung der Rechtfertigungsklage eine Frist von 14 Tagen nach Zustellung dieses Beschlusses erteilt. Hiev on werden 1. Herr Wilhelm Grenter, 2. Herr Albert Rath unter Anschluß der Ori ginalbeilage ^ 3. das k. k. Zentraltaxamt unter Anschluß einer Vertragsabschrift verständigt. K. k. Landesgericht Wien, Abt. III den . . . 196

. Sicherstellung eines Legates aus Grund des Testamentes. Sachverhalt: Franziska Well hat in ihrem Testamente vom 10. November 1900 der Marie Freund 2VW X legiert. Nach dem Ableben der Franziska Well wurde deren Nachlaß dem Gustav Well und der Adele Well eingeantwortet, und diese find bereits auf Grund der Einantwortungsurkunde Eigentümer des in die Verlassenschaft gehörig gewesenen Hauses am Ruprechtsplatze in Wien. Marie Freund schreitet aus Grund der beglaubigten Abschrift des Testamentes um Vormerkung

des Pfandrechtes zur Sicherstellung ihres Legates ein. L. Aus Grund des Testamentes ^ der Franziska Well ciào. Wien den 10. November 1900 wird die Vormerkung des Pfandrechtes auf das in die Ver- lassenschaft nach Franziska Well gehörig gewesene Haus am Ruprechtsplatz Konskr.-Nr. und Einlage Z. 1600 des I. Bezirkes in Wien zur Sicherstellung der Legats forderung der Marie Freund im Betrage von 2000 samt 5°/g Verzugszinsen bewilligt.

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Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Page 488 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
53. Löschung des Simultanpfandrechtes. 173 178. 459 Betrage von 120.000 X samt Anhang in der Haupt einlage bewilligt und die Anmerkung dieser Teillöschung in der Nebeneinlage verordnet. Hievon werden 1. Frau Julie Ott, 2. Herr Alfons Kern unter Anschluß der Ori ginalbeilage ^ verständigt. K. k. Landesgericht Wien, Abt. X den . . . Löschung des Simultanpfaàechtes nur von der HaHtemlage bezüglich eines Teilbetrages. Stand des Grundbuches wie im Beispiel 172. Sachverhalt: Josef Groß schreitet

um die Löschung des Pfandrechtes bezüglich des Teilbetrages von X, jedoch nur von der Haupteinlage, ein. L. Alis Grund der Löschungserklärung ^ àà Wien den 3. März 1900 wird die Einverleibung der Löschung des Pfandrechtes bezüglich eines Teilbetrages von 6000 X samt hievon entfallenden Nebengebühren von der auf dem Hause in der Neustiftgaffe Kvnskr.-Nr. und Einlage Z. 17 des VII. Bezirkes in Wien in O Postz. 2, 3, 4 und 5 als Haupteinlage und auf den Häusern in Ober-St. Veit Konskr.-Nr. 124, Grundbuch Ober

-St. Veit Einlage Z. 117, und in Purkersdorf Konskr.-Nr. 16, Grundbuch Purkersdorf Einlage Z. 21 als Nebeneinlagen für Franz Mager einverleibten Forderung im Betrage von 8000 X samt Anhang,jedoch nnr von der Haupteinlage,bewilligt. Hievon werden verständigt: 1. Herr Josef Groß nnter Anschluß der Original beilage 2. Herr Franz Mager. K. k. Landesgericht Wien, Abt. III den . . . 175. Aufteilung einer Simultauhypothek. Sachverhalt: Auf dem Hause in der Mariahilferstraße Konskr.-Nr. 112 des VI. Be zirkes

in Wien als Haupteinlage, auf dem Hause in der Floriamgasse Konskr.-Nr. 21» des VIII. Bezirkes in Wien und aus dem Hause in der Bennogasse Konskr .-Nr. 70 des VIII. Bezirkes in Wien als Nebeneinlagen hastet das Simultanpfandrecht sür die Forderung des Hermann Sacher im Betrage von KV.VOg ^ samt 5°/^ Zinsen und 9l)O X Kaution. Eigentümerin der drei Häuser ist Marie Pcmdl.

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Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Page 670 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
. Bezirkes in Wien Einlage Z. 12V. Grund in der Mariahilfer und Kaiserstraße, Kat. Parz. 1306/1, unproduktiver Grund. (Von dieser Parzelle sind bereits die Subparzelleu 1306/2 und 1306/3 abgetrennt.) Eigentümer: Das k. k. Ärar. Keine Lasten. L. Auf Grund des Kauf- und Verkaufsvertrages ciclo. Wien den 22. Dezember 1900, und des an gehefteten Situationsplaues wird 1. dem Grundbuchsamte aufgetrageil, die Kata- stralparzelle 1306/1 im VII. Bezirke ill Wien in die Subparzelle (1306/1) und iu die im Plaue

in roter Farbe dargestellte, mit den Buchstaben ad e ci a, umschriebene Grundfläche als Sub parzelle (1306/4) unterzuteilen und ! 2. die Abschreibung der Subparzelle 7.Z06 (1306/4) von dem Grunde in der Maria- hilfer- und Kaiserstraße im Grundbuche des VII. Bezirkes iu Wien Einlage Z. 120, die Eröffnung einer neuen Einlage für die abzuschreibende Grundfläche im Grundbuche des VII. Bezirkes in Wien unter der Bezeichnung „Grund in der Mariahilserstraße' und die Einverleibung des Eigentumsrechtes anf

dieses Trennstück, Parzelle (1306/4), für Allton Frank bewilligt. Hievon werden verständigt: 1. die k. k. Finauzproknratur iu Wien in Ver tretung des k. k. Ärars, 2. Herr Anton Frank unter Anschluß der Ori ginalbeilage 3. die k. k. Steueradministration für den VII. Bezirk in Wien, 4. der k. k. Evidenzhaltuugsgeometer Herr . . . linter Anschluß einer Plaukopie, Bartsch, 7aö r>, Grundbuchsgesetz. ä. Aufl. 41

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Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Page 240 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
22. Einverleibung des Eigentumsrechtes. AA. 211 Vià. Grundbuch. 3. der Verpflichtete Herr Gustav Müller, 4. das k. k. Steueramt Mödliug, 5. der k. k. Evidenzhaltnngsgeometer. K. k. Bezirksgericht Mödling, Abt. II den 6. September 1903. SS. Einverleibung des Eigentumsrechtes für den Erstehen Exekntionsgcricht und Bnchgericht verschieden. Sachverhalt: Das Exekutionsgericht in Wien hat über den vom Ersteher des am 14. Mai 1903 versteigerten Hauses Konskr.-Nr. und Ein!. Z. A403 im Grundbuche

des II. Bezirkes in Wien, Jakob Heller, erbrachten Ausweis, daß er die Versteigerungsbedin- gungen rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt habe, demselben gemäß § 23? Abs. 1 EO. die Einverleibung seines mit dem Zuschlage erworbenen Eigentumsrechtes an der versteigerteil Liegenschaft und die Löschung sämtlicher auf das Versteigerungsverfahren bezüglichen An merkungen bewilligt und um den Vollzug dieser bücherlichen Eintragungen das Landesgericht Wien ersucht. L. Dem Grnndbnchsamte wird der Vollzug

der von dem k. k. Exekutionsgerichte Wien Abt. II mit dem Beschlüsse vom 6. Juni 1903 GZ. ^ gemäß Z 237 Abs. 1 EO. bewilligten Grundbuchsmntshaud- luugen, nämlich 1. der Einverleibung des Eigentumsrechtes des Jakob Heller auf das Hans in der Ospelgasse Konskr.- Nr. und Einl. Z. 3403 Grundbuch des II. Bezirkes ill Wien und 2. der Löschung der ebenda eingetragenen An merkungen der Einleitung des Versteigernngsverfahreus in L! Post 51, des Versteigerungstermines in 0 Post Z. 53 und der Erteilung des Znschlages in L Post

Z. 4 aufgetragen. Hievon werden verständigt: -< 1. Das k. k. Exekutionsgericht Wien Abt. II, 2. Herr Jakob Heller als Ersteher, 3. Herr Dr. Adolf T. rws. des betreibenden Gläubigers Emil Frank, 4. der Verpflichtete Herr Thomas Ender, 5. das k. k. Zentraltaxamt, 6. der Steuer- und Wahlkataster des Magi strates Wien,

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Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Page 717 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
Htzg Das Grundbuch im allgemeinen. Landesgerichtes Wien vom 5. Jänner 1901 GZ. —, womit auf Grund des Schuldscheines ^ àà Wien den 11. November 1900 die Einverleibung des Pfand rechtes auf das Hans in der Taborstraße Konskr.-Nr. und Einlage Z. 206 des II. Bezirkes in Wien für die Forderung des Heinrich Krenn im Betrage von 10.000 X famt 6'/g Zinsen und 400 X Kaution bewilligt wurde, infolge Rekurses des Josef Frank abgeändert und die begehrte Pfandrechtseinverleibnng abgewiesen worden

ist, folgenden Beschluß gefaßt: Es wird dem Nevisionsrekurse keine Folge ge geben und der obergerichtliche Beschluß bestätigt. Begründung: Vom k. k. Obersten Gerichtshofe, Wien den . . . Erledigung der zweiten Instanz: Wird dem k. k. Landesgerichte Wien, Abt. X, zugemittelt. K. k. Oberlandesgericht Wien, Abt. I, den . . . Erledigung der ersten Instanz: V. Das Grundbuchsamt erhält deu Auftrag, in der Einlage Z. 206 die Pfandrechtseinverleibung in 0 Postz. 17, die Anmerkung des Rekurses in Q Post

. 18 und die Rekursentscheidung vom 18. Februar 1901 GZ. — in (! Postz. 19 zu löschen. Hievon werden verständigt: 1. Herr Vi-. Wilhelm I. als Machthaber des Herrn Heinrich Krenn unter Anschluß des belegten Revisionsrekurses GZ. —, 2. Herr vr. Michael K. als Machthaber des Herrn Josef Frank unter Anschluß der Beilagen des Rekurses GZ. —, 3. das k. k. Zentraltaxamt. K. k. Landesgericht Wien, Abt. X den . . . ZS8. Wanderung der rekmsgerichMchen Abweisung und Wiederherstellung der erst- richterlichen BewMgmg durch die dritte

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Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Page 714 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
Rekurserledigungen (Beispiele). Ä94, Z9A. 685 2. Herr vr. Wilhelm I. als Machthaber des Herrn Heinrich Krenn unter Anschluß der Gesuchs beilagen. K. k. Landesgericht Wien, Abt. X, den ..... SS5. Abänderung der erstrichterlichen Bewilligung durch die zweite Instanz» Abweisung des Gesychsbegehreus. Sachverhalt wie bei Beisp. 293. Grundbuchsstand wie bei Beisp. 294. Das k. k. Oberlandesgericht in Wien als Rekurs- gcricht hat in der Grundbuchssache des Heinrich Krenn wegen

Psaudrechtseiuverleibuug infolge Rekurses desJosef Frank durch vr. Michael K. gegen den Beschluß des k. k. Lnudesgerichtes Wien vom 5. Jänner 1901 GZ.—, womit auf Grund des Schuldscheines dà Wien den 11. November 1900 die Einverleibung des Pfand rechtes auf das Haus in der Taborstraße Kouskr.-Nr. und Einlage Z. 206 des II. Bezirkes in Wien für die Forderung des Heinrich Krenn im Betrage von 10.000 X samt 6'/g Zinsen und 400 K Kaution bewilligt wurde, folgenden Beschluß gefaßt: Es wird dem Rekurse Folge gegeben

, 3. das k. k. Zentraltaxamt ^). K. k. Landesgericht Wien, Abt. X, den Das Gebührenbemessungsamt ist zu verständigen, weil es von der Bewilligung der Pfandrechtseinverleibung verständigt wurde.

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Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Page 489 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
460 Das Grundbuch im allgemeinen. Infolge der zwischen Gläubiger und Schuldnerin getroffenen Vereinbarung soll nach Zahlung de« Teilbetrages vom 20.000 X diese Simultanhypothek derart aufgeteilt werden, daß auf jedem der beiden Häuser im VIII. Bezirk das Pfandrecht für den Betrag von 20.000 X famt 5^ Zinsen und 300 A Kaution als SingularhHpotHet verbleibt und das Haus in der Mariahilferstraße ganz entlastet wird. L. Auf Grund der Quittung und Löschungserklärung clà Wien den 30. Juni 1903

wird I. die Einverleibung der Löschung des Pfand- rechtes g.) bezüglich eines Teilbetrages von 20.000 X samt hievon entfallenden Nebengebühren und eines Kautionsteilbetrages von 300 X von der auf dem Hause in der Mariahilferstraße Konskr.-Nr. und Ein lage Z. 112 des VI. Bezirkes in Wien in v Postz. 16 als Haupteinlage, dann auf den Häusern in der Florianigasse Konskr.-Nr. und Einlage Z. 210 des VIII. Bezirkes in Wien in 0 Postz. 15 und in der Bennogasse Konskr.-Nr. und Einlage Z. 70 des VIII. Bezirkes in Wien

-' und „Nebeneinlagen' derart bewilligt, daß nunmehr das Pfandrecht für die Forderung des Hermann Sacher im Betrage von 20.000 IL samt Zeusen uud der Kantion im Betrage von 300 I< in jeder der beiden Einlagen des VIII. Bezirkes in Wien als Singularhypothek haften bleibt. Hievon werden 1. Herr Hermann Sacher, 2. Frau Marie Pandl unter Anschluß der Originalbeilage verständigt. K. k. Landesgericht Wien, Abt. III den . . .

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Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Page 713 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
684 Das Grundbuch im allgemeinen. Herr Or. Wilhelm I. N0e Heinrich Krenn wird aufgefordert, die Beilagen des Gesuches GZ. — binnen drei Tagen vorzulegen. K. k. Landesgericht Wien, Abt. X, den ..... Nach Einlegung der Beilagen ist der Rekurs mittels Berichtes (wie im Beisp. 237) vorzulegen. Bestätigung der erstrichterlichen Bewilligung durch die zweite Instanz. Sachverhalt wie bei Beisp. 293. Stand des Grundbuches: in L Postz. 17. Das Pfandrecht für die Forderung des Heinrich Krenn per 1Y.VW

samt 6^ Zinsen und 400 IL Kaution einverleibt, in L Postz. 18. Der Rekurs GZ. — angemerkt. Das k. k. Oberlandesgericht in Wien als Rekurs gericht hat in der Grundbuchssache des Heinrich Krenn wegen Pfandrechtseinverleibung infolge Rekurses des Josef Frank durch Or. Michael K. gegen den Beschluß des k. k. Landesgerichtes Wien vom 5. Jänner 1901 GZ. —, womit ans Grund des Schuldscheines ^ à. Wien den 11. November 1900 die Einverleibung des Pfand rechtes auf das Haus in der Taborstraße Konfkr

.-Nr. und Einlage Z. 206 des II. Bezirkes in Wien für die Forderung des Heinrich Krenn im Betrage von 10.000 X samt 6'/<> Zinsen und 400 ZI Kaution bewilligt wurde, solgenden Beschluß gesaßt: Es wird dem Rekurse keine Folge gegeben lind der angesochteue Beschluß bestätigt. Begründung: K. k. Oberlandesgericht Wien, Abt. I, den .... Erledigung der ersten Instanz: Das Grundbuchsamt erhält den Austrag, die Anmerkung des Rekurses GZ. — in (! Postz. 18 zu löschen. Hievon werden verständigt: 1. Herr Or. Michael

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Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Page 451 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
422 Tas Grundbuch im allgemeinen. L. Auf Grund der Löschungserklärung ^ àào. Wien den 3. März 1904 wird die Einverleibung der Löschung der aus dem Hause in der Weihburg gasse Konskr.-Nr. und Einlage Z. 214 des I. Bezirkes in Wien in 0 Postz. 3 als dienendem Gute zu- , guusten des Hauses in der Weihburggasse Konskr.-Nr. und Einlage Z. 215 als herrschenden Gutes ein verleibten Dienstbarkeit der Toreinfahrt bewilligt und die Löschung des im Gutsbestaudbatte der Einlage , ' ' Z. 215 ersichtlich

gemachten diesbezüglichen Rechtes verordnet. Hievon werden 1. Herr August Meuger unter Anschluß der Originalbeilage 2. Herr Bernhard Gran verständigt. K. k. Landesgericht Wien, Abt. X deu . . . 13S. Löschung des Fruchtgenußrechtes Ms Grund des Totenscheines. Die Rechtsnachfolger des Fnchtnießers sind ausgewiesen. Sachverhalt: Für Johann Menhard hastet auf dem Hause des Joses Hummel in der Gärtnergasse Konskr.-Nr. 318 im HI. Bezirke in Wien das lebenslängliche Fruchtgenuß recht. Infolge des-Todes

des ersteren schreitet Joses Hummel auf Grund des Totenscheines um Löschung dieses Fruchtgenußrechtes ein. ^ , iz. Auf Grund des Totenscheines der Pfarre / . Mödling vom 13. April 1902 wird die Einverleibung ' . der Löschung des auf dem Hause in der Gärtnergasse Konskr.-Nr. und Einlage Z. 318 des III. Bezirkes in Wien in V Postz. 12 für Johann Menhard einverleibten Fruchtgenußrechtes bewilligt. / Hievon werden 1. Frau Marie Kaim, 2. Herr Georg Menhard, beide als laut Be schlusses

ö des k. k. Bezirksgerichtes Mödling vom - 6. März 1902 GZ. — ausgewiesene Erben nach dem war, denselben nicht hindern kann, auf dieses sein Recht zu verzichten, es daher aufzugeben und demzufolge auch zu der grundbllcherlichen Löschung derselben das Einverständnis der durch jene Bedingung Begünstigten nicht notwendig ist, M 534, 1445 und 1446 a. b. GB (Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien vom 14. Mai 1839 Z. 6609).

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Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Page 309 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
280 Das Grundbuch im allgemeinen. Hievon werden 1. Herr Alfred Beer, 2. Frau Franziska Rabner, und Zwar der Erst genannte unter Anschluß der Originalbeilage ^ 3. das k. k. Zentraltaxamt, dieses mit dem Bei- - fügen verständigt, daß die Stempelgebühr sür die Ur kunde à bei der k. k. Zentraltaxamtskasse unter Journ. Art. 115 bemessen und entrichtet wurde. K. k. Landesgericht Wien Abt. XII, den .... Diese häufig im Grundbuche des LG. Wien vorkommende, noch aus früherer Zeit herrührende Art

durch Substitution zuzuweisen. Bei einem solchen Grundbuchsstande kann die Eintragung nur mit diesem Beisatze erfolgen. 5». Verpfandung von Substitutiousrechten. Sachverhalt: Franz Maurer schreitet um die Einverleibung des Pfandrechtes für seine Forderung auf die Marie Horakschen Substitutionsrechte ob dem Hause in der Bogner gasse Konskr.-Nr. 310 des I. Bez. Wien ein. Stand des Grundbuches: Auf de» der Antonie Horak gehörigen, nach Johann Kunner angefallenen Anteilen des obigen Hauses ist in <ü, Postz

. 3, die Beschränkung durch die zugunsten der Antonie Horakschen Kinder in dem Testamente des Johann Kunner v. 13. August 1896 angeordnete Substitution einverleibt. Unter Postz. 5 ist angemerkt, daß die großjährige Marie Horak, eines der Antonie Horak'schen Kinder ist. L. Auf Grund der Schuld- und Pfandbestellungs- Urkunde ^ ääo. Wien den 11. März 1903 wird die Einverleibung des Pfandrechtes auf den der Marie Horak als Tochter der Antonie Horak, zustehenden Anteil an den für die Antonie Horakscheu Kinder

aus dem Testamente des Johann Kunner vom 13. August 1896 hervorgehenden, für dieselben auf deuder Antonie Horak gehörigen Anteilen des Hauses in der Bognergasse Konskr.-Nr. und Einlage Z. 310 des I. Bezirk in Wien in 0 Postz. 3 einverleibten Substitu tionsrechten für die Forderung des Franz Maurer im Betrage von 16.000 X samt 5'/„ Zinsen und der Kaution für Nebengebühren im Betrage von 400 I< bewilligt.

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Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Page 542 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
z 62. Boraussetzungen zur Vormerkung. 193—198» 513 Zur Einbringung der Rechtfertigungsklage wird eine Frist von 14 Tagen nach dem Tage der Zu stellung dieses Beschlusses bestimmt, Hievvn werden 1. Frau Marie Freund unter Anschluß der Beilage 2. Herr Gustav Well, 3. Frau Adele Well, 4. das k. k. Zentraltaxamt verständigt. K. k. Landesgericht Wien, Abt. X den . . . 197. Vormerkung des Pfandrechtes für eine Ärarialgebühr. Sachverhalt: Das Zentraltaxamt ersucht um Vormerkung der für die Erwerbung

des Hauses in der Taborstraße Konskr.-Nr. 2000 im II. Bezirke in Wien durch Emil Michel infolge des mit Amalie Engel geschlossenen Kaufvertrages bemessenen Übertragungsgebühr Per 800 H samt Verzugszinsen. Eigentümer des Hauses ist nicht mehr der Käufer Emil Michel. Es wurde diese Realität von ihm an Gottfried Sindl verkaust und dieser ist derzeit Eigentümer im Grundbuche. V. Auf Grund der Note des k. k. Zentraltaxamtes vom 17. Febrnar 1900 Nr. — wird die Vormerkung des Pfandrechtes aus das Haus

in der Taborstraße Konskr.-Nr. und Einlage Z. 2000 des II. Bezirkes in Wien für die Gebühr des k. k. Ärars im Betrage von 800 X samt 5'/g Verzugszinsen bewilligt. Hievon werden 1. Herr Gottfried Sindl, 2. das k. k. Zentraltaxamt verständigt. K. k. Landesgericht Wien, Abt. XIII deu . . . 198. Vormerkung des Pfandrechtes für eine Ärarialgebühr auf einen Teil eines Grundbuchsköchers. Sachverhalt: Das Zentraltaxamt ersucht um Vormerkung des Pfandrechtes auf die dem Anton Weigl gehörige Hälfte des Hauses

in der Naglergasse in Wien zur Sicherstellung der Gebühr per 400 X für die Übertragung dieser Halste an ihn infolge Kaufvertrages vom 3. Juni 1900. Anton Weigl ist jedoch Besitzer des ganzen Hauses. Eine Hälfte hat er infolge Einantwortuugsurkunde vom 18. August 1880, die zweite Hälfte infolge Kaufvertrages vom 3. Juni 1900 erworben. Bartsch, Das ö. a. Grnndbuchsgesetz. 4. Aufl. ^

18
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Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Page 425 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
396 Das Grundbuch im allgemeinen. 2. Herr Anton Fenner/') 3. Herr Moritz Kremer,'') 4. Frau Anna Günther unter Anschluß der Originalbeilage 5. das k. k. Zentraltaxamt unter Anschluß einer amtlich zu beglaubigenden Zessionsabschrift verständigt. K. k. Landesgericht Wien Abt. II, den . . . Dieser Beisatz ist nicht notwendig, wird aber häufig angewendet. ß 123 Z. 3 GG. °) Diese Verständigung ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird aber gewöhnlich verfügt. 118. Übertragung

einer durch ein Frnchtgemßrecht belasteten Forderung. Sachverhalt: Die Forderung der Marie Werter per 6000 ^ samt Anhang, welche auf dem dem Georg Engel gehörigen ^ Anteile des Hauses in der Herrengasse in Wien haftet, ist durch das Fruchtgenußrecht der Barbara Kunst belastet. Marie Werter zediert die Forderung von 6000 T an Wenzel Znna, welcher um die Übertragung einschreitet. L. Auf Grund der Zession àào. Prag den 3. Juli 1903 wird die Einverleibung der Übertragung der für Marie Werter auf dem dem Georg Engel gehörigen

^ Anteile des Hauses in der Herrengasse Konskr.-Nr. und Einlage Z. 614 des I. Bezirkes Wien in 0 Postz. 2 einverleibten Forderung im Betrage von 6000 lv samt 6'/<> Zinsen und der Kaution für Nebengebühren im Betrage von 240 X (un beschadet des darauf in 0 Postz. 5 für Barbara Kunst haftenden lebenslänglichen Fruchtgennßrechtes) ') an Wenzel Znna bewilligt. Hievon werden verständigt: 1. Frau Marie Werter, 2. Herr Georg Engel,') 3. Frau Barbara Kunst,') 4. Herr Wenzel Znna unter Anschluß

der Originalbeilage 5. das k. ?. Zentraltaxamt, dieses mit dem Bei fügen, daß die Urkunde ^ bei dem k. k. Zentral taxamte in Wien am 7. Juli 1903 zur Gebühren bemessung angezeigt wurde. K. k. Landesgericht Wien, Abt. III den . . . Dieser Beisatz ist nicht notwendig, wird aber sehr häufig gemacht. H 123 Z. Z GG. ') Die Verständigung der Fruchtnießerm ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber gewöhnlich verfügt.

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Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Page 432 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
46. Übertragung von Forderungen im Exàtionswege. 134, 1Ä5. 4()Z Einverleibung der Übertragung eines Teilbetrages von 1302 IL 06 d, samt 5'/g Zinsen von 1200 X von der für Marie Keller auf dem Barbara Kellerschen ^/<, Anteile des Hauses in der Sterngasse Konskr.-Nr. und Einlage Z. 1214 des I. Bezirkes in Wien in 0 Postz. 34 einverleibten Forderung von 1891X 20 à an Franz Schneider zur Hereinbringung seiner vollstreckbaren Forderung im Betrage von 1200 X samt 5'/^, Zinsen vom I.Jänner bis I.April

1903 den bereits mit 76 X 80 ii bestimmten Kosten und den auf 10 X 26 Ii be stimmten weiter aufgelaufenen Kosten des Exekutions verfahrens bewilligt. Zugleich wird die Löschung der Pfandrechtseintragung Per 1200 X samt Neben gebühren in 0 Postz. 40 verordnet. Um den Vollzug dieser bücherlichen Eintragungen Zllstelluiigsversügnng: und Verständigung der Beteiligten wird das k. k. Beschluß in vier Ausferti- Landesgericht Wien Nüttels vier Beschlußausfertigungen gungen dem Landesgerichte ersucht

. Is àundbuch^gerlcht. ^ k. Exekutionsgericht Wien, Abt. III den . . . L. Der Vollzug der mit vorstehendem Beschluß bewilligten grundbncherlichen Eintragung wird ange ordnet. Hievou werden verständigt: 1. Herr Dr. B. als ausgewiesener Machthaber des Herrn Franz Schneider, Zustellungsverfügung-. 2. die Verpflichtete Frau Marie Keller, Beschluß den Z. F^au Barbara Keller als Drittschuldnerin. K. k. Landesgericht Wien, Abt. X den . . . UbcrtraflMlg einer Jahrcsrcnte im Exckutioirswege. Sachverhalt

.-Nr. und Einlage Z. 1001 des X. Be zirkes in Wien haftet in O Postz. 3 das Pfandrecht für die Rente des Max Bender im

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Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Page 441 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
412 Das Grundbuch im allgemeinen V. Auf Grund der notariellen^) Ehepakten à àìo. Wien den 14. Jänner 1904 wird die Einverleibung der Beschränkung des Eigentumsrechtes des Emil Jäger durch das der Marie Jäger zusiehende Recht der Gütergemeinschaft auf das Haus in der Heugasse Konfkr.-Nr. und Einlage Z. 320 des IV. Bezirkes in Wien bewilligt. Hievon werden 1. Frau Marie Jäger, 2. Herr Emil Jäger unter Anschluß der Original beilage 3. das k. k. Zentraltaxamt mit dem Beifügen, daß die beigebrachte

, ans drei Bogen bestehende Ausfertigung des Notariatsaktes auf jedem Bogen mit einer 1 Stempelmarke versehen ist und die Bestätigung enthält, daß die Anzeige zur Gebühren bemessung dort am 20. Jänner 1904 erstattet wurde, verständigt. K. k. Landesgericht Wien, Abt. III den . , . Ge'etz vom 25. Ju!i 1871 RGB. Nr. 76. 13Z. Beschränkung des Eigentumsrechtes durch Schenkung aus den Todesfall. Sachverhalt: Julius Günther schenkt sein Haus dem Wilhelm Günther auf dm Todesfall und läßt dies im Grundbuche

eintragen?) V. Auf Grund des notariellen Schenkungsvertrages àà Wien den 20. April 1904 wird bei der Einverleibung des Eigentumsrechtes des Julius Günther auf dem Haufe in der Hahngaffe Konskr.-Nr. und Einlage Z. 612 des IX. Bezirkes in Wien die Ein verleibung der Beschränkung durch die auf den Todes fall des Julius Günther zugunsten des Wilhelm Günther gemachte Schenkung bewilligt. Hievon werden 1. Herr Julius Günther unter Anschluß der Originalbeilage 2. Herr Wilhelm Günther

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