¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
Z 30. Das vertragsmäßige Pfandrecht. 4Z, 44. 273 mit 50 X in Stempelmarken und auf dem 2. Bogen mit einer 1 L-Stempelmarke versehen ist. K. k. Landesgericht Wien Abt. XII, den ') Tar, P. 17 a) und MB. vom 16. Jänner 1874 RGB. Nr. 3. 44. Pfandrecht für eine Darlchmsforderung der österr.-ung. Bank und Widmung dieser Forderung als Kaution für die Ansprüche aus den Pfandbriefen. Sachverhalt: Eigentümer des Hauses ist Julius Hahn, welcher das Gesuch UM grundbücherliche Eintragung einbringt
. L. Aus Grund der Schuld Urkunde ^ àà Wien den 22. Juni 1900 und der Erklärung ääo. Wien den 3. Inni 1900 wird die Einverleibung des Pfandrechtes auf das Haus in der Favoritenstraße Konskr.-Nr. und Einlage Z. 42 des IV. Bezirkes in Wien für die Darlehens- forderung der Österreichisch-ungarischen Bank im Betrage von zweinndfünfzigtaufend Kronen, das ist 52.000 X, samt 4^/„ Zinsen, 6^ Verzugszinsen und der Kaution für Nebenqebühren im Betrage von zwölfhundert Kronen, das ist 1200 X, und hiebei
die Einverleibung der Beschränkung^), daß diese Forderung als Kaution 2) zur Sicherstellung für die Befriedigung der etwaigen Ansprüche aus den von der Österreichisch-ungarischen Bank aus gegebenen verlosbaren Pfandbriefen zu dienen habe, bewilligt. Hievon werden verständigt; 1. Die Österreichisch-ungarische Bank zuhanden des Generalsekretärs Herrn . . . ., 2. Herr .... als landessürstlicher Kommissär ') 3. Herr Or. Michael L. als mittels legalisierter Vollmacht (Z, àà Wien den 26. Juni 1900, aus gewiesener
Machthaber des Herrn Julius Hahn unter Anschluß der Originalbeilagen ^ L und 4. das k. k. Zentraltaxamt mit dem Beifügen, daß die Urkunde dort am 26. Juni 1900 ange zeigt wurde. - - K. k. Landesgericht Wien Abt. X, den ') Die Urkunde ZZ enthält die Erklärung der Österr.-ung. Bank, daß diese Forderung als Kaution bestellt wird. 2) Siehe „Beschränkungen'. Art. 6 und 56 der Statuten der Bartsch, DaZ x. ^ GmndàchSgesetz. 4. Aufl. 18