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Title A - Z
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Year:
1890
Beiträge zur Ortskunde und Geschichte von Enneberg und Buchenstein
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Page 59 of 78
Author: Alton, Johann / Johann Alton
Place: München
Physical description: S. 85 - 154 : Ill.
Language: Deutsch
Notations: Aus: Zeitschrift des deutschen und österreichischen Alpenvereins ; 21. 1890
Location mark: II 102.647
Intern ID: 350166
Regierungsantritte eines jeden neuen Bischofes sind die Unterthanen verpflichtet, demselben den Eid der Treue zu schwören und ihm zu huldigen. Jeder neugewählte Hauptmann hat sich am Georgitage der Gemeinde Buchenstein vorzustellen und als Stell vertreter des Bischofes deren Huldigung entgegenzunehmen; seiner seits wird er das Versprechen ablegen, die Rechte der Gemeinde zu wahren und zu schützen. Jeder Rechtsstreit zwischen Hauptmann und Gemeinde soll vom Kapitel entschieden werden. Jeder Haupt mann

kann sich einen Richter wählen, denselben dem Hochstifte- zur Genehmigung vorschlagen und dann der Gemeinde als solchen vorstellen. 2. Einkünfte des Schlosshauptmannes sind: Um Ostern die Zicklein, und vom Hofe Brenta ein Lamm und 20 Eier; im Mai die Schafe und Lämmer; am Lorenzitage die Leistung an Hammeln; am Michaelitage Käse und Schmalz; am St. Martinstage der Zehent an Getreide und die Geldleistungen. Der Hauptmann hat das Recht, die Wiesen des Schlosses mähen zu lassen, wann er dies für gut findet; wer hiebei

, zu dem das betreffende Gut gehört, angeboten werden. 4. Am Georgitage wird zur Sicherung und Schadloshaltung der Grundstücke, Brücken, Mauern, Zäune verkündigt, dass keine Nachbarschaft mit Vieh die Grundstücke der andern betrete, bei Strafe von 5o Lire; wenn Jemand den Wortlaut der Satzungen kennen lernen will, sollen dieselben an diesem Tage verlesen wer den, Am gleichen Tage hat sich der Messner mit den Schlüsseln der Kirche der Gemeinde vorzustellen, und diese soll den Nutzen (d. h.

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