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[1927]
Bozner Jahrbuch für Geschichte, Kultur und Kunst ; 1. 1927
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Page 30 of 161
Place: Bozen
Publisher: Vogelweider
Physical description: 158 S. : Ill.
Language: Deutsch
Notations: <br />Huter, Franz: ¬Die¬ Quellen des Meßgerichts-Privilegs der Erzherzogin Claudia für die Boznermärkte : (1635) / von Franz Huter. - 1927<br />Mayr, Karl Maria: Archäologisch-epigraphische Notizen / von Karl M. Mayr. - 1927
Location mark: D II Z 193/1 (4. Expl.) ; D II Z 193/1 (3. Expl.) ; D II Z 193/1 (2. Expl.) ; D II Z 193/1 (1. Expl.) ; II Z 193/1
Intern ID: 252374
brechungen und z. T. usurpatorisch — in landesfürstlicher Hand 10 ) und ist erst durch den Ausgleich von 1306 an die Bischöfe zurück gekommen '). Da also die Stadt trientnerisch blieb, hielten die Tiroler Grafen an Gries als dem Sitz ihres Landgerichtes fest '), auch dann noch, als 1273 die Gassen des Wangenergerichts zu Bolzano nach einander durch Kauf an sie gelangt waren '). Aber auch das Wangener gericht bestand neben dem Stadtgericht weiter und, da sich die städtische Siedlung immer mehr

in das Gebiet des Grieser Landgerichtes ausdehnte, so verteilte sich die Stadt Bolzano seit Beginn des 14. Jahr hunderts auf drei Gerichte, von denen zwei landesfürstlich, eines bischöflich war und nur eines, das Grieser Landgericht, die Hoch gerichtsbarkeit besaß **)• Die Zersplitterung in der Gerichtsverwaltung ist für die weitere Entwicklung des Bozner Gerichtswesens und insbesondere für die Ent wicklung der Sondergerichtsbarkeit in Handelssachen und zu Markt zeiten von größter Bedeutung

gewesen. Sie verhinderte nämlich, daß 10) 1265 (Sept 11) trat Conrad 1 von Greifensiein das Bozner Stadtgericht, das ihm seit 1257 von Trento gegen 150 Pf. B. j. verpfändet war, an Graf Meinhard IL ab (Bung, a. a. O. S. 78). 1273 (Okt. 23) erhielt Meinhard II. dieses Gericht, das er seit 1269 als direktes Pfand vom Bistum in Händen halle, von Bischof Egno v. Trento zu Lehen (ebenda S. 84). Laut Schiedsspruch König Rudolfs (1276) Juli 21) hätte Meinhard II. das Gebiet von Bolzano (Bozanum et eius districtum cum omni

iurisdictione et iure, redditibus et utilitatibus, quibus ecclesìa Tridentina tenuit ex antiquo) zurückstellen sollen und wäre so seines Gewinnes aus den 60er Jahren verlustig gegangen. Meinhard gab aber die Stadt nicht auf und erreichte durch den Schiedsspruch Bischof Adalgers von Feltre (1279), daß ihm Bolzano auf zwei Jahre zugesprochen würde (Stolz, Zollwesen S. 579). Vergebens wahrte sich Bischof Heinrich 1280 alle Rechte des Bistums Trento auf Bolzano, auch das Landgericht (Stolz, a. a. O. ^ S. 580

). Einem neuerlichen Schiedsspruch König Rudolfs, dessen Inhalt wir leider ^ nicht keimen (Egger, Innsbrucker Gymnasialprogramm 1385 S. 27) hat Bischof Heinrich zuwider gehandelt und ein dritter Schiedsspruch Rudolfs sprach daher Herzog Meinhard den Besitz der Stadt Bolzano zu (Egger, a. a. O. 30). Damit erhielt der Besitzstand der Tirolergrafen erst königl. Bekräftigung. 11 ) Stolz, Zollwesen S. 589. , _ 12) Richter in Gries zuerst 1273 bekannt und dann in fortlaufender Reihe ab 1289 (F. R. A. II/l Nr. 119 S. 135

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Year:
[1927]
Bozner Jahrbuch für Geschichte, Kultur und Kunst ; 1. 1927
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Page 59 of 161
Place: Bozen
Publisher: Vogelweider
Physical description: 158 S. : Ill.
Language: Deutsch
Notations: <br />Huter, Franz: ¬Die¬ Quellen des Meßgerichts-Privilegs der Erzherzogin Claudia für die Boznermärkte : (1635) / von Franz Huter. - 1927<br />Mayr, Karl Maria: Archäologisch-epigraphische Notizen / von Karl M. Mayr. - 1927
Location mark: D II Z 193/1 (4. Expl.) ; D II Z 193/1 (3. Expl.) ; D II Z 193/1 (2. Expl.) ; D II Z 193/1 (1. Expl.) ; II Z 193/1
Intern ID: 252374
8 Nationen wechseln in, der Besetzung des Konsulpostens ab, und zwar wurde er im 8jährigen Turnus ausgelost. Auf jeden Fall sollte stets ein Venezianer im Magistrat vertreten sein, so daß also, wenn die Venezianer nicht den Konsulposten innehatten, ein Ratsposten ihnen frei gehalten werden mußte. Derselbe Wahlmodus galt für die Räte bzw. für den zweiten Rat der ersten Instanz und wohl auch für alle drei Richter 22 ) der zweiten Instanz (Kap. 2 der Gerichtsordnung). In Bolzano, auf dessen Messen

ja die ausländischen Be sucher unbedingt 'vorherrschten, war das Bedürfnis der Bevorzugung einer bestimmten Kaufleute- bzw. Nationengruppe nicht vorhanden. Hier löste sich die Frage leicht nach dem allgemeinen im Gl. St. zu beobachtenden Prinzip der Gleichberechtigung der Nationen. Im übrigen trifft die bereits angeführte Gleichsetzung: Gontisten als bevorzugte Marktbesucher in Besancon - Piacenza und Verona =— Mitglieder der Kontrattantschaft in Bolzano teilweise auch bezüglich des Wahlrechtes

zu. Dort haben nur die Contisten passives Wahl recht 2S ), hier nur die Kontrattanten aktives und passives Wahlrecht. In Verona hatten aktives Wahlrecht außer den Marktbesuchern auch die Handelshäuser Venedigs 24 ). Das Recht der Bestätigung des erwählten Magistrats durch die Regierung ist auch in Besancon - Piacenza und Verona durch den Senat von Genua bzw. durch die Cinque Savi della Mercanzia gehandhabt worden. Ebenso ist die Amtsdauer in Bolzano mit beiden Plätzen gemeinsam 25 ). Auch die Bestimmung der Ersatzwahl

auch der 2. Verwandtschaftsgrad zwischen Richter und Partei als gültiger Grund zur Ab lehnung des Richters. In Bolzano war diese Bestimmung wohl nicht nötig, weil bei dem Charakter der Marktbesucher (Ausländer, wenig Einheimische) so nahe verwandtschaftliche Beziehungen nur selten vorgekommen sein konnten. 27) S. Beilage VI. bei Silberscbmidt, Entstehung S. 176 Cap. 7.

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Year:
[1927]
Bozner Jahrbuch für Geschichte, Kultur und Kunst ; 1. 1927
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Page 34 of 161
Place: Bozen
Publisher: Vogelweider
Physical description: 158 S. : Ill.
Language: Deutsch
Notations: <br />Huter, Franz: ¬Die¬ Quellen des Meßgerichts-Privilegs der Erzherzogin Claudia für die Boznermärkte : (1635) / von Franz Huter. - 1927<br />Mayr, Karl Maria: Archäologisch-epigraphische Notizen / von Karl M. Mayr. - 1927
Location mark: D II Z 193/1 (4. Expl.) ; D II Z 193/1 (3. Expl.) ; D II Z 193/1 (2. Expl.) ; D II Z 193/1 (1. Expl.) ; II Z 193/1
Intern ID: 252374
Fragen zu intervenieren, räumen auch die Bozner Artikel ein, die sonst in schroffster Weise die Freiheiten der Stadt betonen 30 ). Nach all dem scheint es von vornherein festzustehen, daß wir in Bolzano nicht ähnlich günstige Bedingungen für eine fachgemäße und beschleunigte Rechtssprechung in Handels- und Marktsachen erwarten dürfen wie in den vorerwähnten anderen deutschen Städten (vor allem in Nürnberg). Die Gerichtsbarkeit in Handels- und Marktsachen war also — die Marktpolizei ausgenommen

— ganz dem ordentlichen Ge richte überlassen. Hier allerdings haben jene Erleichterungen Platz gegriffen, die dem deutschen Gerichtsverfahren eigentümlich sind. Auch Bolzano kennt die Institution der Gastgerichte. In den Bozner Artikeln 31 ) findet sich die auch sonst in deutschen Stadtrechten häufig anzutreffende Bestimmung 32 ), daß die Markttage neben den Malefizsachen ausschließlich den Gastrechten vorbehalten sein sollen. Aber auch außerhalb der Marktzeiten waren außerordent liche Tagsatzungen

, in Tirol sonst „gefrumbt recht' genannt 33 ), in Bolzano schon im 13. Jahrhundert üblich und bereits in dieser frühen Zeit läßt sich die Einräumung kürzerer Ladungsfristen für Fremde 34 ) und die besonders wichtige Bestimmung erkennen, daß bewegliche Pfänder (vor allem wohl Waren), soweit Fremde als Gläubiger oder Schuldner daran beteiligt waren, binnen 24 Stunden ausgelöst oder andernfalls nach Ablauf dieser Frist versteigert werden mußten 35 ), während sonst noch die L. O. des 16. Jahrhunderts

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Year:
[1927]
Bozner Jahrbuch für Geschichte, Kultur und Kunst ; 1. 1927
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Page 33 of 161
Place: Bozen
Publisher: Vogelweider
Physical description: 158 S. : Ill.
Language: Deutsch
Notations: <br />Huter, Franz: ¬Die¬ Quellen des Meßgerichts-Privilegs der Erzherzogin Claudia für die Boznermärkte : (1635) / von Franz Huter. - 1927<br />Mayr, Karl Maria: Archäologisch-epigraphische Notizen / von Karl M. Mayr. - 1927
Location mark: D II Z 193/1 (4. Expl.) ; D II Z 193/1 (3. Expl.) ; D II Z 193/1 (2. Expl.) ; D II Z 193/1 (1. Expl.) ; II Z 193/1
Intern ID: 252374
1523 (Okt. 12) werden vom Landeshauptmann an der Etsch, Leon hard von Vels, Kommissionäre zur Verhörung von Kundschaften in dem zwischen der Stadt Bolzano und dem Stadt- und Landrichter Joh. Bapt. Pilos bezüglich der Verwaltung der Marktordnung entstandenen Streite bestellt (Orig. Pap. Mandat, B. Stdt.-A., Ak. 208) und die Innsbrucker Regierung setzt am 5. November einen Rechtstag fest, auf dem die Vertreter der Stadt mit ihren Freiheitsbriefen pünktlich erscheinen sollen (ebenda Ak. 228

haben die Richter auch im 16. Jahrhundert vergeblich angekämpft. S. die Entscheidung von 1558 bei Bückling S. 14. Die Aufnahme des Stadtrates in das Marktbüchl als Mitberufer des Marktes, die jene Gesandtschaft » ff 60 ^ nm - 23) hätte durchsetzen sollen — es war ihr sogar ein Entwurf des Ü' i?i 1 Passu s mitgegeben worden —, ist aber nicht erfolgt (s. das Markt- „rT°tv 1678 und die Marktordnung von 1600). Dies scheint in Merano der Fall gewesen zu sein (Moser, a. a. O. S, 197, Anm. 1). In Bolzano zeigen

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Category:
General, Reference works , Religion, Theology
Year:
(1932/1933)
Personal- und Ortsverzeichnis ; 1932 - 1933
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Page 323 of 394
Author: Diözese Bozen-Brixen ; Diözese <Brixen>
Place: Brixen
Publisher: Weger
Physical description: Getr. Zählung
Language: Deutsch
Notations: Abschlussaufnahme von: 1932 ; 1933<br />In Fraktur<br />Parallelsachtitel: Catalogo delle persone e delle località<br />Nebeneintr. Sachtitel: Catalogus cleri Bauzanensis Brixinensis // Schematismus des Säkular- und Regular-Klerus der Diözese Brixen // Adressbuch der Geistlichkeit der Diözese Brixen // Adressbuch der Säcular- und Regular-Geistlichkeit der Diözese Brixen // Schematismus der Geistlichkeit der Diözese Brixen // Schematismus der Säcular- und Regular-Geistlichkeit der Diözese Brixen // Schematismus des Säkular- und Regular-Klerus der Diözese Bressanone // Schematismus Dioecesis Brixinensis
Subject heading: g.Bozen-Brixen <Diözese> ; f.Schematismus
Location mark: II Z 257/1932-33
Intern ID: 483381
er zu Bolzano, zum hl. Antonius von Padua, seit 1599. Raphael Huter, Fulpmes 63; 86. Guardian. Stadtpfarr- Festtagsprediger. Ordensjubilar. Der Hochwürdige P. Angelikus Unterkofler, Gries-Bol- zano 67: 89. Exprovinzial. Direktor der Herz Jesu- Bruderschaft, emer. Lektor der Philosophie. Barnabas Bonmetz, Chiusa 44; 67, Ordens- und Priester- jubilar. Agnell Kammerlander, S. Giovanni in valle Aurina 59; 82, Lektor der Theologie, emer. Generalkommissär, apo stolischer Missionär. Ordens- und Priesterjubilar

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