nicht periodischer Druckschriften bleibt an die Bewilligung der Ortspolizei gebunden. Daß damit der Willkür Thür und Thor geöffnet wird, ist selbst verständlich! Wenn die socialdemokratische Partei, sagen wir in Hall, eine Flugschrift verbreiten wollte und Dr. Cathrein wäre dort die Sicherheits behörde, dann kann man versichert sein, daß die Erlaubniß nicht hiezu gegeben wird. Oder diese Partei will das in Silz thun, dessen Gendarmerie- Postenführer sogar andere Personen beeinflußt, um Versammlungen
zu verhindern, so wird er, wo er dazu die Macht hat, dieser Partei seinen Einfluß voll und ganz spüren lassen. Doch etwas ist erlaubt: Wahl zettel und Wählerlisten können ungehindert vertheilt werden. Der Herr Rutowski ist wirklich ein sehr freigebiger Mensch und Oesterreich ist gerettet. — Am 9. Januar hat das traurige Parlament, bei Berathung des Budgets des Finanzministeriums das Kapitel „Stempel, Taxen und Gebühren", nach dem es die beantragte namentliche Abstimmung ab gelehnt hatte, mit 140
Partei starke Organisationen besitzt, der Wahlaufruf dieser Partei in vielen Tausenden von Exemplaren vertheilt. Ha, ha, es ist wirklich zum Lachen. Im Parlamente streiten sich die privilegirten Volksvertreter herum, ob dieser § 23 wohl ohne Gefahr für das Volk aus dem Preßgesetze entfernt werden könne, außerhalb des Abgeordmten- hauses aber zeigt ihnen die Socialdemokratie, wie man es machen muß, diesen dunklen, den bisherigen Volks vertretern wahrlich nur zur Schunde gereichenden Pa ragraphen
zu umgehen, und daß trotz desselben es möglich ist, — wenn man es versteht, — und muthige Leute in seinen Reihen zählt, — wie die social demokratische Partei, — Tausende von Flugschriften im Volke zu verbreiten und so ein unvernünftiges Gesetz wirkungslos zu machen. Um die Socialdemokratie daran zu hindern, zu verbreiten was sie will, müßte man schon jeden Staatsbürger auf Schritt und Tritt von einem Polizisten bewachen lassen, und — selbst dann würde dieselbe ihre Flugschriften an den Mann bringen