Himitag, d«l cht, Schmer ^V2?. .Ulpenzetlong- Ssue S />/v »^à/a/-/a^o/'ssss» Der PrSsekt Auf Grund des kgl. Gesetzdekretes vom S. August ISIS, Nr. 1360, betreffend Anmeldung und Heber» gäbe von Waffen, Minition und Sprengmitteln seitens Privatpersonen. Auf Grund des Erlasses des Seneralkommissariates für die Venezia Tridentina vom S. September ISIS, laut welchem die Modali täten der Anmeldung und Uebergabe festgesetzt wurden. Angenommen, daß lm Territorium ' der Provinz Bolzano sich Personen
befinden könnten, die, da sie nicht rechtzeitig von .dem mit Erlaß vom 0. Septem ber ISIS herausgegebenen Verfügungen Kenntnis erhielten, die Uebergabe besagter Waffen, Munitio nen und Sprengmittel nicht durchgeführt haben, und die derzeit, um nicht in die diesbezüglich.festgesetzten Strafen zu fallen, der Befolgung obiger Vorschrift sich enthalten; Auf Grund d«s Artikels^, Absatz des vorgenannte» kgl. Gesetzdekretes vom S. August ISIS, Nr. ISSO, verfügt: wer Immer besitzt oder aufbewahrt
, der vorstehenden Verord nung nachkommen, bleiben straffrei. - Nach Ablauf des besagten Zeitraumes treten be züglich jener Personen, welche innerhalb des vorge schriebenen Termines die in Rede stehende Uebergabe nicht vollzogen haben, ohne welters die im kgl. Gr- setzdekret vom S. August ISIS, Nr. ISSO, enthaltenen Strafbestimmungen in Kraft. Bolzano, V. Jänner 1S27. Der Präfevt; Umberto Ricci. Wunlfch ausgchen werde, daß dt« Produition ge schützt und gesteigert werde, denn von dieser allein «hängt das Glück
riet der armen Frau, sich doch lieber in» Spital zu bege ben, als in krankem Zustand zu betteln. Am voraus sagenden Morgen fanden die Hausleut« die unb»- kannte Bettlerin im Stall« tot auf. Sie machten sosort den kgl. Karabinieri davon Meldung. Der Gemein- »earzt Dr. Köllensperger stellte Herzschlag als To desursache fest und ließ die Tot« in die Leichenka- pelle bringen. Ein Delikt ist mithin ausgeschlossen. Die Frau ist öS Jahre alt und stammt aus dem Meimstal. Weitere Nachforschungen
Zustand auf das Publikum nicht sehr erbaulich wirkte. Am andern Morgen gestand er sein Mißge schick den kgl. Karabinieri. Diese unterrichteten- sich genau über den Sachverhalt. Nun sind die Nachfor schungen nach den zwei >Fsen, .die nicht mit Zärtlich keiten, Essen und Trinken zufrieden waren, sondern noch den Großmütigen bestahlen, im Gange. Vöschedlebslahl. Den kgl. Karabinieri von Gries w«rde der Diebstahl von L Leintüchern, 3 Bettdecken, 0 Tischtüchern, S Handtüchern, 6 Nachthemden, S Unterhosen