78 risultati
Ordina per:
Rilevanza
Rilevanza
Anno di pubblicazione ascendente
Anno di pubblicazione discendente
Titolo A - Z
Titolo Z - A
Giornali e riviste
Der Burggräfler
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BRG/1920/31_08_1920/BRG_1920_08_31_2_object_756360.png
Pagina 2 di 4
Data: 31.08.1920
Descrizione fisica: 4
r der giiegs anleiben durch den Verband durchaeführi und das sami> geivonnene Mareriai naiisnich verarbeite:. Dix bam'-» sächlichsten Ergebnisse dieser S:a'iml und ,n ci e:i B,- richlc zusammengefasti. der den Regietnngsiiellen in Rom insbesondere auch den, de: zeit, gen Sdiatzmini->et M-da übergeben wurde. Dieser Be,-ichi ha' folgenden Worrlan:: „An das kgl. Lchapministerium Rom Vor ungeiäb' »rei Wioiwne» wurden die Ve trete des unterft>chve en d,-u:- schen Verbandes von Si. Exzellenz dem damaligen Sch

, durch die Anmeldung der Kriegsanleihe cm geeignetes statistisches Material zu gewinnen. — Die Anmeldunlg wurde mittlerweile durchgeführt und statistisch verarbei-i tet. Es erfolgten im Ganzen zirka 36.000 Einzelaln- Meldungen, welche insgesamt einen Betrag von 326,332.410 Kronen Kriegsanlerl)e «I. bis VÜI. Anleihe) ausmachen. — Diese Summe zeigt, welche außero'.deti'> liche Bedeutung diese Frage für unser Gebiet be'itzl. .Die kgl. Regierung lvird sicherlich ohlte iveiteties einsehen, daß der Verlust dieser Summe

ans beiler>» H »i-> mel treffen tvürde. Die kgl Regierung wolle an - der Statistik vor allem and) die Tatsache entnehmett. daß ein sein bedeutender Teil der Ktä-gsauleihe iw B? > lchnungswcge gezeichnet wurde. Wenin i»a» vvn a^-n ungefälir '>4.< >00.00' Kronen abftehl, tveldie von <stetd-- instiiuten gezeidlnet wurden, bleibt für die r>i»a'en Zeidtner noch eme Suntme von ti.'üM'On 0:>' g,owen übrig. Von dieser letzteren Stimaie wurde e >' '<eh> rrl itt Bei'aä im Veieltnungsweg' aez.- dit.j

Kriegsanleihe gezeid)net. Alle diese Betrage fehlen nunmehr, da der Geschäfts-, verkehr sid) neu beleben sollte- In der Tal ist gerade jetzt der Eeldbet>ars der Kauftuannschafl und des werbe» l)vch, weil ihr früheres Betriebskapital nunmehr in Kriegsanleihe inmvbiliiiert ist. - Der Deutsche Ber? band legt sätntlid)e statrsiische Daten, die er aus Grund des eingelaufenen Materiales zusammeNsrellte, der kgl. Regierung mit der Mite vor. sid) dasselbe zu eigen zu iitad)en. Ter Deutsche Verbarid ziveifeti feinen

, einen sehr starken Druck bei der Auflegung der verschiedenen Kriegsanlcrhenj ausgeübt, dem der Einzelne, selbst wenn e v wollte, nicht Stand halten konnte. — Ter Deutsche Verband erlaubt sich die kgl. Negierung darauf ausmerksam zu machen, daß die Frage der Honorierung der Kriegsanleihen auch die anderen Snktcsiionsstaatett des ehemaligen Destrr-z reich auf das Stärkste beschäftigt und daß insbesotrdere der lschechoslotvakische Staat bereits einen Entwurf vor gelegt hat, der diese Frage wenigstens grundsätzlicki

1
Giornali e riviste
Der Burggräfler
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BRG/1922/26_08_1922/BRG_1922_08_26_3_object_808690.png
Pagina 3 di 4
Data: 26.08.1922
Descrizione fisica: 4
sehr gut) der Handel ging je doch flau. (Ei nfü hr u n g- des F e nc r z e u g m o n o p o l s.) Es wird darauf aufmerksam gemacht, imß mir kgl. De kret vom -19. Mai 1922 21.862 (oerösfentl. in der GaZ- sllff. del Regno Nr. 160 vom 9. Juli ' 1922) üas i>, den alten' Provinzen des Königreiches bestehende Mono pol der Einfuhr und' des Verkaufes von Feuerzrstgen (Apparaten jeder Art. ivelche zur Erzeugung von Jener zu dienen geeignet sind), dereir Bestandteilen und Ersatz- bestandteilen

und von Zündsteincn - .und ähnlichen Ge genständen auf die neuen Provinzen /ausgedehnt wurde, bezüglich welcher Gegenstände das Einfuhrverbot und die Verpflichtung zur Anwendung, einer neuerlichen Kontroll- bezeichnung. schon auf Grund des kgl.^ Dekretes vom 21. August 1921 Nr. 1229 besteht. — Nun ist mit dem Art. 2 des obangeführten kgl. DefrMs vom 19.' Mai 1922 Nr. 862 vorgeschrieben worden, baß die jn Betracht kommenden im Verkehr befindlichen Wuerzeüggegenstände etc. bis 19. September 1922 beim „Ufficto

bei Mar.chio' in Triest, beim „Afficio Tecnico di F.inanza' in Trient öder auch bei den 'Kommanden der- kgl. Finanzwache oder bei d.en Monopolsverlägen derjenigen Orte, in wel chen die Inhaber der oberwäbntenx.GegenstSude ihren Wohnsitz haben, anzumelden und zu überreichen sind, und : zwar zum Zwecke der Bemessung ter-, für die mehrer wähnten Gegenstände.im Sinne des obberufenen kgl. De kretes' entfallenden Nachsteuer. . r ;V (Die Wdkzenvaluta und?,das Ende der Geldwirtfchaft in stlngarn.)'Aus Budapest

2
Giornali e riviste
Der Burggräfler
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BRG/1921/14_07_1921/BRG_1921_07_14_2_object_773960.png
Pagina 2 di 4
Data: 14.07.1921
Descrizione fisica: 4
-Feldstecher, mst der Nr. 329.119 und Eingravierung Ü. 'K. 19. 5. 18. Es besteht dringender! Verdacht, daß der Feldstecher gestohlen wurde. Der Eigen tümer Möge sich hiergerichts melden und sein Eigentum Nachweisen. Kgl. Bezirksgericht Briren, Abt. Hl. (Abschaffung.) Josef Hö'ckner, geb. 1874 m Fornach, Oberösterreich, ein arbrstsschrues und mittellosis Individuum, wurde in die Heimat abgeschoben. (Freigabe konfiszierten 'Besitztums in England.) Mai Bezug auf das Rundschreiben vom 20. Juni 1921 Nr. 29528

/V/I und auf Grund der neuen Weisungen sestens der kgl. italienischen Gesandtschaft iy London gibt das 'Eenerastivstkommissarlat bekannt, daß' die englische Regierung bedingungslos Ihre Zustimmung erteilt hat, damit die Frist zur Ueberrerchung von Ge suchen behufs Desequeftrierung von Vermögen in England bis zum 31. August 1921 verlängert wstd. Tine westere Verlängerung dieses Termines ist jedoch ausgeschlossen. (Eine Seseblüte fürs Album.) In der „Li- bertü' vom >13. ds. verfteigt sich der Leitarliktev

zu folgen den,! Satze: „Im Winter 11918 bleiben die Deutschen (Süd- tstoler. D. Red.) ruhig, weil ihnen die Befehle der Alt» unter Bezug lauf bas kgl. Destet vom 22. JE 1920 -Nr. 1233 -und !die Note- des Finanzministeriums vom 23.. ., . ,, 3 .._ Mai 1921 Nr. 1675 angesichts der Notwendigkeü der Auf- deutschen Innsbrucks und Deutschlands n-ange n; das (itck- — -r -Tr i t nr •. _ j? n r r- J TtorrirrfL», Craor mTrX rofnpfbprt• ViPr 91 n rm n rf ml hRT lienische) Heer wird respektiert: der Vormarsch

von den interessierten verantwottlichen Parteien msttelst eineis besonderen Formulares, welches hei der Bngada der kgl. Wnanzwache erhältlich ist, -an das Ufficio tecnico di Fr- nanza in Trient EUmelden. 2. Die .besteffend^n Parteien haben jederzest den Finanzorgcmen die Bestättgung über die erfolgte Anmeldung vorzuweisen. 3. Diejenigen, welche bis'zum 31. August d. I. der Anmeldepflicht nicht nach gekommen sind, werden angezeigt und nach Eefetzes-Vor- schcfft gesstast. Der Letter des Zioilkommissariates

3
Giornali e riviste
Der Burggräfler
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BRG/1925/15_12_1925/BRG_1925_12_15_2_object_816839.png
Pagina 2 di 8
Data: 15.12.1925
Descrizione fisica: 8
werden, beigegeben werden. Zur Durchführung dieser Bestimmungen werden über Vorschlag des Iustizministers und im Ein vernehmen mit dem Finanzminister durch kgl. Dekret dis notwendigen Aenderungen im Or- ganikum der Richter und beim Kanzlsipersonai der Gerichte, getroffen werden. Art. 15. Bei jedem Appellgerichtshofe wird ein Verzeidinis der mit den Fragen de» Produk tion und der Arbeit erfahrenen Bürger, nach Gruppen auf Grund der im Kreise d:s Gerich tes bestehenden verschiedenen Arten von Unter-, nehmungen

eingeteilt, aufgelegt. D.eses Ver zeichnis unterliegt einer Revision von zwei zu zwei Jahren. Mit kgl. Dekrete, über Vorschlag des Iustizministers, im Einvernehmen mit dem Minister für Äolkswirtschaft werden die Nor men zur Anlegung und Revision der Verzeich nisse festgesetzt und die Tagesgelder und andere Entschädigungen bestimmt, welche den dort ein getragenen Personen zukommen, wenn sie zur Ausübung ihrer richterlichen Funktionen geru fen werden. Alljährlidi bestimmt der erste Präsi dent

in mündlidier Form gefällt. Eine über Vorschlag des Iusti.zmii'.jjters mit kgl. Dekret zu erlassende Prozeßordnung wird dis besonderen Normen für das Erkenntnis- und Vollzugsverfahren, auch unter Aufhebung der gewöhnlidien Normen der Zirilprnzeßord- nung, festsetzen. Die gesetzliche Regelung -er gewerblichen Organisation. (Schluß.) ! Bon den Arbeitsgerichten. ! Art. 13. Für alle Streitfragen, welche sich ! aus der Anwendung dar Kollektiv-Arbeitsver- träge ergeben, sowohl hinsichtlich der Anwen dung schon

7