, daß es sich bei der beschwerdeführenden Stadtgemeinöe Innsbruck Don der Firma Niedermayr & Heizmann, und zwar von Herrn Wilhelm H e i z m a n n, er halten wir folgienüe Zuschrift mit dem Ersuchen um Deröffentlichnng: Bezugnehmend auf die in Nr. 63 vom 17. d. M. in den „Innsbrucker Nachrichten" erschienenen Mitteilungen bitte ich Sie, folgende Richtigstellung der Ausführungen des Landesrates Gebhart zu veröffentlichen: Anfangs Jänner des heurigen Jahres suchte mich Herr Alois H u b e r, St. Johann, auf und machte mir die Mit teilung
, die Angelegenheit auf geschäftlicher Basis zu er ledigen. Es wurden dann Beträge vereinbart, die als A b- löse sowohl für die Firma Alois Huber, als für die Tiroler Fleischeinfuhr zu gelten hätten, er teilte mir zu gleich mit, daß der Landeskulturrat wahrscheinlich schon in den nächsten Tagen an mich herantreten werde. Etwa eine Woche später wurde ich eines Tages vom Bauernbundsekretariat aufgerufen und mir mit- geteilt, daß Minister Thal er wich zu sprechen wünsche. Ich begab mich daraufhin zu Minister Thaler
und für ihr bares Geld Gefrierfleisch kauft, um Namen und Adresse zu fragen und diese Daten aufzuschreiben. Die Gendarmerie hatte über Weisung der Tiroler Landesregierung die Durchführung auf das strengste zu kontrollieren. Wenn ein Fleischhauer diese Vorschriften nicht einhielt, wurden Geldstrafen bis zu 400 8 verhängt. Die Verordnung wurde allerdings durch den Vcrfassungs- gerichtshof aufgehoben. Es ist unter solchen Umstünden einem Kaufmann gewiß nicht zu verübeln, wenn er sich entschließt, sein Geschäft
betrifft, so sei nur erwähnt, daß die Aogabe des zoll- ermäßigten Gefrierfleisches von der Fmanzlandes- direktion kontrolliert und diese Kontrolle auf das strengste gebandhabr wurde. Wenn eine Firma, die an geblich Gefrierfleisch zum vollen Zoll eiusühren mußte, das Fleisch zum selben Preis abgab als die Firma, die nicht darum handelt, der gegenwärtigen Bundesregie rung, die sich ja des allgemeinen Vertrauens erfreut nnd an den beklagten Verfassungsverletznngen Unschuldig ist, vor diesem Gerichtshof
und das Ersuchen stellte, es möge Sie Zustimmung zur Hinausschiebung Ser Durch führung Ser MinisterialverorSnung, betreffend Sie Ge- frierfleischeiufuhr (Jnnereiverordnung) gegeben wer den, damit Sie Stadt in Sic Lage komme, noch eine größere Menge von Gefrierfleisch zu Sen alten Bestim mungen einznführen, um dadurch die bei Ser Kredit gewährung an Sie Firma Heizmann entstehenden Ver luste abdecken zn können. Stadtrat Geißler wurde vom Sekretariat zu Landes rat Geb hart gewiesen, in dessen Kanzlei