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Alpenzeitung
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Pagina 6 di 6
Data: 28.03.1935
Descrizione fisica: 6
^K»I»r Ein Dekret, das in der „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht worden ist und mit 25. März in Kraft getreten ist. besagt, daß alle, welche direkte oder indirekte Zahlungen für Einfuhrwaren aus der Tschechoslowakei zu leisten haben, sie auf dem Wege der Banca d'Italia zu leisten haben. Die Konversion in italienische Lire für Zahlungen, die in anderer Valuta gemacht werden, erfolgt nach dem amtlichen Kurse des vorhergegangenen Ta ges, an dem die Zahlung geleistet wird. Die Zahlungsleistungen des Schuldners

für den Warenaustausch mit dem Auslande und zwar auf dem Wege der Filia len der Banca d'Italia zu machen. Der Importeur ist verpflichtet,, bei den Zoll stellen, die aus . der Tschechoslowakei ein aefü hrten Waren anzumelden und die Anmeldung hat auch die Verpflichtung der Zahlungsleistung zum be stimmten Fälligkeitstermin zu enthalten. Diese Frist darf in keinem Falle den üblichen Termin für die betreffende Ware überschreiten. Wer Depotwaren oder Waren auf Kommissions verkauf aus der Tschechoslowakei einführen

will, hat zuerst das Gutachten des Reichsinstitutes für den Auslandhandel einzuholen. Dies wird nach einer entsprechenden Bankgarantie in der Form und im Ausmaße, wie es das Institut verlangt, ausgestellt. Die Exporteure von italienischen Waren nach der Tschechoslowakei, welche diese Waren vor dem Inkrafttreten des Dekretes ausgeführt haben, müssen bis 24. April 1N35 auf dem Wege der Filialen der Banca d'Italia, dem Reichsinstitute für den Warenaustausch mit dem Auslande ihre Guthaben melden. Die Art

, und die Skadenz der Zahlung anzuführen. Jedweder Vorschuh für den Ankauf von tschecho slowakischen Waren, die für die Einfuhr nach Italien' bestimmt sind, muß in Lire durch die Filialen der Banca d'Italia, die für das Reichs institut für den Warenaustausch mit dem Aus lande die Intassi besorgt, geleistet werden. Mit dem Ansuchen der Einzahlung müssen die Belege für den Ankauf vorgewiesen werden. Die Verewigten Staaten von Europa. Me Dereàgten Staaten von Europa scheinen heute mehr denn je ein ferner

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Pagina 3 di 8
Data: 29.12.1932
Descrizione fisica: 8
entrichtet werden. Dies ist die einzige Form, in der die Zahlung von Originalwaren, die aus Rumänien einge führt werden, erfolgen künnen und keine andere Art, die den Bestimmungen des Dekretes zu- widertäust. wie Krediteröffnung auf ausländi schen Märkten, ist zulässig. Wer nach dem 21. Dezember Zahlungen für die angeführten Waren zu leisten hat, muß bis zum 31. Dezember die diesbezüglich» Anmel dung beim Istituto Nazionale per ì Cambi con l'Estero auf dem Wege der Filialen der Banca d'Italia

dies angeführt werden. Ueber den Verkauf von Waren, die auf Kl-mmiffion einge führt worden find, muß der Importeur fallweise auf dem Wege der Filialen der Banca d'Italia dem Institute über den Verkauf Mitteilung machen. Die Importeure haben bei der Zahlung der Waren, die be! den Banken erfolgt, die verlang ten Dokumente vorzuweisen, aus denen hervor geht. ob es sich um Waren handelt, die vor dem 21. Dezember 1932 eingeführt worden sind und ob es sich um Teilzahlungen handelt Die Ratenzahlungen

werden von den Filialen ... Banca d'Italia dem Reichsinstitute für den Warenaustausch mit dem Ausland? gemeldet Die für diesen Zweck einkassierten Summen miissen noch am gle'àn Taae vvn den Banken den Filialen der Banca d'Italia ausgefolgt werden. Bestimmungen für den Eierverkauì Der Podestà hat verfügt, daß die Verkäufer von Eiern außer der Preistafel auch ersichtlich machen miissen. ob es sich um frische Eier, in Eiskasten konservierte oder Kalkeier handelt. Präsidentenwahl im Verbände der fascistische^ Landwirte

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Pagina 4 di 6
Data: 18.12.1935
Descrizione fisica: 6
Waren aus der Schweiz usw. eingeführt haj deren Bezahlung nach dem S. Dezember sä'!, wird, muß binnen 15 Tagen (das ist bis zum Z Dezember) dem Institut für Außenwirtschaft i Wege der Banca d'Italia Mitteilung davon m chen (in doppelter Ausfertigung, welche alle nöl! gen genauen Angaben enthält und unter Bei! fchluß einer vom Schuldner gefertigten Fakturen kopie). 2. Warenausfuhr. Die Gläubiger wegen de am 10. Dezember 1935 nach der Schweiz ade nach Lichtenstein bereits ausgeführten Ware müssen bis zum 8. Jänner

193Ü durch die Filiale Zer Banca d'Italia dem Institut für Außenwk chaft Ihre Forderungen bekanntgeben. Die Moda litäten für diese Anmeldung werden durch da Institut für Außenwirtschaft festgesetzt. Der An! Meldung ist eine unterfertigte Kopie der Faktur und die Angabe der Merkmale der Zolldokum->n«! beizufügen. Das Institut für Außenwirtsckos! kann auch für bereits bezahlte Beträge die Vorj läge der Zieldokumente oder anderer Beweis mittel verlangen. ^ 3. Schuldenanmeldung. Bis zum 24. Dezembe

sind alle anderen (nicht unter Ziffer 1 erwähnen Schulden geaen die Schweiz oder gegen Liechtenj stein anzumelden. Diese Schulden dürfen ni, durch Überweisung an die Banca d'Italia bezah werden. u »» M « N La de 'Vezzi: Bis Samstog''gèschlosfen.' Samstag Sonntag ab 8 Uhr Konzert. Stimmung, Rist. Ouarazze: Jeden Samstag abends, sow Sonntag nachm. u. abends Tanz u. Stimmung Kino Savoia: „Es war einmal ein Walzer' ThealerNno: „Wiegenlied' Aonzerte àes Aurorchesters àlMaas voi b!» !8 Mir 1. Barbieri: Verlust. 2. Leoncavallo: Coquette

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Pagina 5 di 8
Data: 18.09.1938
Descrizione fisica: 8
Tätigkeit der GJL> wird immer noch im ganzen Umfang sortgesetzt. Nach den verschiedenen Ex kursionen am zweiten alpinistischen Sonn tag. über die mir bereits berichtet haben, wird aus Ortifei gemeldet, daß mehrere Tungsascisten unter Führung des Kom Mandanten der EIL des Fascio den De lagoturw über die WestkMe .machten. Zmmobilien-Änleihe Die Banca d'Italia (Kgl. Prov. Schatz amt) macht die Haus- und Grundbesitzer aufmerksam, daß sie angesichts der bevor stehenden ersten Ziehung für die Amor tisierung

der Jmmobilienanleihe die 'noch nicht an die Unterzeichner ausgefolgten Anleihescheine an die Generaldirektion der Oeffentlichen Schuld zurückgeben muß. Die erwähnten Liegenschastsbesitzer werden daher aufgefordert, in ihrem ei genen Interesse, sofort bei der Banca d'Italia oder durch andere lokale Bank institute den Umtausch der in ihren Hän den befindlichen Eiattorienguittungen (für die eingezahlten Raten) gegen die end- giltigen Anle'chescheine vorzunehmen, um die nicht unbeträchtlichen Verspätungen zu vermeiden

Anmeldungssormular das Visum der Banca d'Italia oder einer der be- auftragten Banken des Gebietes trägt, wo der Interessierte seine übliche Han- delstätigkeit ausübt. Von der Visum pflicht sind die Ausfuhranmeldungen für nachstehende Waren befreit: Lebende Fi sche jeder Art, frischer Fisch, auch Gefrier fisch, Krustentiere und Moluskcn, Austern usw., frisches Gemüse, ausgenommen die Zwiebeln, Krautköpfe, Karfiol, Schnitt lauch, Finocchi, Salat, Gurken, Fisolen usw., frische Paradeis, Bananen, frische Trauben

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