Antrag auf Bestra fung des Angeklagten und Veröffentlichung des Urteiles samt Gründen in sämtlichen Innsbrucker Tageszeitungen hat das Gericht zu Recht erkannt: Alois Aricochi, geboren am 21. Juni 1877 in Brixen. zuständig nach Höl ting. verheiratet, konfessionNos, Sohn des Peter und der Rosa. geb. Peternolli, verantwortlicher Schriftleiter der „Volks-Zeitung", Innsbruck, wohnhaft Amchorstraße Nr. 57, ist schuldig, er habe am 17. November 1930 in Innsbruck als verant wortlicher Schriftleiter
der ebenda erscheinenden „Volks- Zeitung" bei der Ausnahme des Artikels „Herr Starhem- bevg läßt sich die verletzte Ehre und Würde reparieren" in der Nummer 264 der genannten Zeitung vom 17. Novem ber 1930, dessen Inhalt die Uebertretung gegen die Sicher heit der Ehre im Sinne der 88 487 und 491 StG. begrün det, jene Aufmerksamkeit vernachlässigt, bei deren pflicht gemäßen Anwendung die Aufnahme dieses strafbaren In haltes unterblieben wäre; er habe hiedurch die Uebertretung im Sinne des 8 30 Preßgesetz
begangen und wird hiefür gemäß derselben Ge- fchesstelle zu einer Geldstrafe von 600 8 (sechshundert Schilling), im Uneinbringlichkeitsfalle zu 3 (drei) Wochen Arrest, sowie gemäß § 389 StPO, zum Ersätze der Kosten des Strafver fahrens verurteilt. Alois Aricochi wird ferners verpflichtet, gemäß 8 43, U. 1 Preßgesetz. dieses Urteil samt Gründen in der ersten oder zweiten Nummer der „Volks-Zeitung", die nach Rechts kraft, bzw. Zustellung des Urteiles erscheinen wird, in der im 8 23 PG. vorgeschriebenen
Weise zu veröffentlichen, wi drigenfalls die Zeitung nicht mehr erscheinen dürfte. Gemäß 8 5, Ms. 2 Preßgesetz haftet die „Innsbrucker Buchdruckerei, Verlagsanstalt" als Eigentümerin und In haberin der genannten Zeitung für die Geldstrafe und Kosten de8 Strafverfahrens zur ungeteilten Hand mit dem Verurteilten. Die Veröffentlichung des Urteiles ist dirrch Hinterlegung der Nummer, in der sie erfolgt, binnen 8 Tagen nach Ablauf der hiezu bestimmten Frist, dem Gerichte nachzuweisen. Gründe
: In der Nummer 264 vom 17. November 1930 brachte die „Volks-Zeitung" einen Artikel mit der Aufschrift: „Herr Starhemberg läßt sich die verletzte Ehre und Würde repa rieren" und erhebt darin eine Reihe von Anwürfen, ins besondere die unter Anklage gestellten Vorwürfe: „Ein Innenminister, der täglich gegen Parte.en. Personen des an deren Lagers die Machtmittel des Staates mißbraucht", und weiters „das sind Helden, die sich im politischen Kampf der dreckigsten Waffen bedienen". Es liegt klar auf der Hand