Erscheint täglich mittags Redaktion, Verwaltung und Jnseraten- aufnahme. Innsbruck, Mentlgasse 12. Fernrufe: Redaktion: Nr. 897. Verwaltung und Druckerei: Nr. 89L. Telegramm-Adresse: Volks-Zeitung Innsbruck. Postsparkassenkonto: Administration der ^Volks-Zeitung". Innsbruck, Nr. A-9.760 Inserate werden nur nach Tarif über nommen. Anzeigen von außerhalb Tirol und Vorarlberg werden nur durch unseren „Werbedienst fürösterreichischeZeitungen und Zeitschriften", Wien I., Wollzeile 16, übernommen
dür fen nur mehr Versammlungen der Kaninchenzüchtervereine, soferne nicht auch hinter solchen Versammlungen eine „ver steckte politische Versammlung" vermutet wird. Die Freiheit des Wortes wird furchtbar ein geschränkt. Eine Notverordnung bestimmt, daß das alte Zensurrecht gegen die Zeitungen Anwendung finden kann. Eine Zeitung, die vom Gerichte beschlagnahmt wurde, kann' dazu verpflichtet werden, zwei Stunden vor Beginn der Verbreitung Pflicht stücke abzuliefern, was einer! Vorzensur der Zeitung
gleichkommt. Den Druckereien, in denen Zeitungen, die beschlagnahmt wurden, hergestellt wer den, kann der Auftrag erteilt werden, alle Druck-, werke, die sie herstellt, zwei Stunden vor Beginn der! Verbreitung der Behörde vorzulegen. Dabei ist der Aktionsradius der zensurierenden Stellen sehr groß gezogen worden. Die Notverordnung bestimmt, daß die Beschlagnahme einer Zeitung wegen Verletzung va terländischer, religiöser oder sittlicher Gefühle ungeordnet werden kann. Was läßt
, weil sie gegen Ueberhebtichkeiten und Gewalttaten von Leuten auftritt, die kühn genug sind, sich die Eigenschaft „vaterländisch" beizulegen? Uebertretungen dieser Verordnung sollen von den poli tischen Bezirksbehörden mit Geldstrafen bis zu 2000 8 und Arreststrafen bis zu drei Monaten geahndet werden. Die Verordnung gibt außerdem dem Staatsanwalt die Möglich keit, bei einer neuerlichen Beschlagnahme auf Verfall der Zeitung zu erkennen. Und dies alles, wenn „vaterländische Gefühle" verletzt wurden. Einen besonderen Schutz
genießen nach der neuen Not verordnung die Bundesregierung, die Landesregierungen und alle — ausländischen Regierungen. Eine Zeitung, die. sich erkühnt, mit einer Regierungshandlung in Oesterreich oder in Tirol nicht einverstanden zu sein, und dagegen Stel lung zu nehmen, riskiert nicht weniger, als mit einer Geld strafe bis zu 2000 Schilling und Arrest bis zu drei Monaten bestraft zu werden. Fast alles, was in den letzten Jahren in Oesterreich politisch und wirtschaftlich geschah, ruft zu schärfftem