., Sohn des Peter und der Rosa geb. Peternolli, verantwortlicher Schriftleiter der Volkszeitung in Innsbruck, Amthorstraße 7 wohnhaft, ist schuldig, er habe am 5. Juni 1930 in Inns bruck als verantwortlicher Schriftleiter der ebenda erschei nenden Volkszeitung bei der Aufnahme des Aufsatzes: „Hat Tirol noch nicht genug Söhne für die Habsburger geopfert?" in der Nr. 128 der genannten Zeitung vom 5. Juni 1930, besten Inhalt die Uebertretung gegen die Sicherheit der Ehre im Sinne des 8 488- StG
wird ferner verpflichtet, gemäß 8 43. Zl. 1 Preßgesetz, dieses Urteil samt Gründen in der ersten oder zweiten Nummer der Volkszeitung, die nach Rechts kraft dieses Urteiles erscheinen wird, in der im 8 23 Preß gesetz vorgeschriebenen Weise zu veröffenNichen, widrigen falls die Zeitung nicht mehr erscheinen dürfte. Gemäß 8 5, Ms. l Preßgesetz, haftet die „Innsbrucker Bnchdruckerei. Verlagsanstalt" als Eigentümerin und Herausgeberin der genannten Zeitung für die Eindringlichkeit der Geldstrafe
kein Zweifel, daß diese Kritik einen Vorwurf einer bestimmten unehrenhaften Handlung enthält, die geeignet ist, den PA. in der öffent lichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusehen. Der Angeklagte ist verantwortlicher Schriftleiter dieser Zeitung und ließ durch seinen Vertreter erklären, den Aus satz weder verfaßt noch zum Drucke befördert zu haben. Da mit erscheint aber seine Verantwortlichkeit wegen Unterlas sung der pflichtgemäßen Obsorge als verantwortlicher Schriftleiter nach 8 30 Preßgesetz