, die manches Compromittirende für die Liga enthalten dürften, hat sowohl der Senat als die Kammer die Bewilligung zur Verfolg ung der angeklagten Deputirten ertheilt. Das Ministerium Tirard ist, wie sich herausge stellt hat, doch mehr als nur ein „Ausstellungs- Ministerium' und es ist vielleicht möglich, daß es, wenn die bisher entwickelte Thatkraft sich nachhaltig Preßproceß der „Meraner Zeitung'. (Orig.-Ber. der „Meraner Zeitung.') Bozen, 15. März. Die gestern durchgeführte Schwurgerichtsverhandlung war der Anklage
gewidmet, welche die k. k. StaatsAnwaltschast Bozen über Aufforderung des Landes - Ausschusses gegen den verantwortlichen Redacteur der „Meraner Zeitung', Herrn Anton Edlin ger, wegen mehrerer in diesem Blatte gegen die Landesbranntweinsteuer resp, gegen die mit der EinHebung derselben in Meran betrauten Landesgesällsbeam- ten gebrachten Artikel, erhoben hatte- Der Gerichtshof war gebildet aus den Herren LGR. Kürzel als Vorsitzender, LGR C. v. Trentini und Rathssecretär Fried. Berg meister
. Ersatzgeschworner: Prof. E Kernstock, Bozen. Die Anklage. Die Anklage führt aus, Herr Edlinger habe in seiner Eigenschaft als verantwortlicher Redacteur der „Mera ner Zeitung' einerseits durch Verfassung, andererseits durch ab sichtliche Beförderung zur Drucklegung, Veröffentlichung und Verbreitung der in den Nummern 112, 114 und 113 der „Meraner Zeitung' unter den verschiedenen Rubriken gebrachten Artikel, die Landesgesällsbeamten in Meran u. zw. den Einnehmer Joses Flatz und den Controlor Alois Frenes
« in Wirksamkeit trat, ihre Thätigkeit begannen. Dieses Gesetz, die betreffenden Behörden und Executivorgane, insbesondere aber die daSGefällS- amt in Mermi versehen, die obgenannten 2 Beamten und der in Innsbruck seinen Ansitz habenden LandeSgesällS-Jnspector Joh. Demetz wurden alsbald von der „Meraner Zeitung' zur Ichen Druckschrift vom 7. September 1833 (Seite.? Spalte l) erschien unter dem Schlagworte „Noch eine Branntwein steuer' ein, als eine aus den dortigen Geschäftskreisen her stammende Beschwerde
, bezeichneter Artikel, in welchem ganz ungerechtfertigter Weise den berufenen Behörden der Vorwurf gemacht wird, daß die Durchführungsverordnung zum nach erwähnten Gesetze nicht gehörig kundgemacht worden sei, so daß Mancher von demselben nichts wußte. In der Nr. 112 der „Meraner Zeitung' vom 14. September 1333 wird im Leitartikel abermals dieses Gesetz besprochen und nachdem in demselben diesbezüglich vorerst erwähnt wird, daß der Landes hauptmann anläßlich der an« 1V. September 1883 erfolgten Eröffnung