, als sie sich die a»S ihrer Verabsäumung entstehenden Folgen selbst beizumes- fen haben wird. 7 Ried, den sL. Mai iä2g. . Frey, Landrichter. Z Vorlad nngs-Edikt. -.Vom k. k. Land- und Kriminal-UntersuchungS-Ge» richte zu Rattenberg wird hiemit bekannt gemacht, es sey am -l. Februar d. I. Johann Christian Wolf, Gränz zollaufseher in Brandenberg, mit Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung jedoch ohne Testament verstorben. Da zu dieser Verlallenschaft dessen Gefchwisterte als gesetzliche Erbe.: berufe», von diesen aber dem Verneh
men nach ThomaS Wolf zu Arnsberg, Joseph Tobias Wolf zu Mnhlheim im Auslande, und Franz Anton Wolf unbekannt wo abwesend sind, so werden dieselben hiemit erinnert binnen Jahresfrist sich bei diesem Gerichte zu mel de», und die dießfälliqe Erbserklärung einzureichen, als widrigenfalls nach Verlauf dieser Zeit die Verlaßabband- lung mit dem ausgestellten Kurator Thomas Rupprechter in Brandenberg und den übrigen sich ausweisenden Erbe» nach Vorschrift der Gesetze verhandelt werden wird. Rattènbera