haben, als die Landgeri'chtö-Kanzlei angeordnet, bei welcher sämmtliche Niàrlciieiiienden ve» Beschlüssen der A»wesc»den beige- Gläubiger nm so gewisser zu erscheinen haben, als die treten geachtet würden. Nichterscheinenden den Beschlü»-,, der Anwesenden bei. K. K. Landgericht Kusstein, den 2/,. Okt. .V25. getreten geachtet würden. ^ .... , . Wolf, k. k. Landrichter. Patrilnonial-Landgenchj TanferS und Uttenheim, . den 2ì). Okt. »Ü2Z. , Von dem kaiser!, königl. Landgerichte Knsstein wird v. Leyö, Landrichter. vnrch
, bei welcher sämmtliche die Richtet scheinenden den Beschlü^en der Anwesenden Gläubiger nm so gewi»er zu erscheinen haben, als die beigetreten geachtet würden. Nichterscheinenden den Beschlüssen der Anwesenden beige- K. K. Landgericht Kiifstein, den 22. Okt. èS. treten geachtet würden. Wolf, Landrichter. Silz, den ?.c>. Okt. »LsS. Graf von WolkensteinischeS Landgericht St. Peteröberg» ì Vom Patrim. Landgerichte TanserS und Uttenheim Gstirner, Landrichter. wird dnrch gegenwärtiges Edikt allen denjenigen, denen