haben, als die Nichterscheinenden den Beschlü^sn der Anwesenden bei- getreten geachtet werden würden. K. K. Landgericht Kusstein, den is. Okt. 182/». Wolf, Landrichter. 2 , Vo r lad u u gs - Ed ikt. Vor dem unterfertigten Laudgerichte haben alle Jene, welche an 'Sie Verlassenlchast der bereits im Mai -8,a verstorbenen Anna Brücken», Wittwe des Anto» Wiv- mann, gewebten UlnfagerS in Lana, entweder als Erben oder auch in s,listiger Hinsicht einen Anspruch zu machen gedenken, diese ihre Ansprüche binnen einem Jahre, b Wochen