. Julius fordern hätten, oder wenn auch ihre Forderimg'auf ein Herrmann Freiherrn pon Thavonalh auf die Nachfolge ln . liegendes Gut des Verschuldeten vorgemerkt wäre, daß daS von demselben besessene vom Hrn. Ferdinand Frei- also solche Gläubiger, wenn'sie etwa in die Ma»e schul' Herrn von Thavonath in seinem zu Wien errichteten Testa- dig seyn sollten, die Schuld ungehindert des Konipensa- mente vom 8. Dez. >726 gestiftete, vom Hrn. Johann tionö-, Eigenthnms- oder Pfandrechtes
, das ihnen sonst 'BaptistMichael Freiherr» von Thavonath in seinem gleich- zu statten gekommen wäre, abzutragen verhalten werden falls zu Wien errichteten Testamente vom 7. Dez. >748, ^ würden. und vom Hrn. Johann Ulrich Albert Freiherrn von Tha- i Zugleich wird zum.Versuche einer gntlkchey'AuSglek- vonath in seinem zn Botzen errichteten Testamente vom ì chnng dieser KonknrSsache, und im Nichterzielungsfalle zur is. Sept. 17^ verniehrte primoZenitur lZtleicotmniss, Bestätigung oder Wahl eineö VermögensverwalterS
nach jenem ans den sich Anmeldenden eingeantwortet werden würde, welcher 3 Vom kais. kön. Landgerichte FreundSberg und Schwatz hiezu das nächste Recht ausweisen wird. wird durch gegembärtigeö Edikt allen denjenigen, denen Wien, den S. Jänner rg3o. daran gelegen, bekannt gemacht: ^ Kundgemacht Innsbruck, den iq. Jänner >L3o. ES sey von dem Gerichte in die Eröffnnng eines Kon- Joh. Ritter v. Jennll, Präsident. ! kurseS über das gesammte im Lande Tirol Und Vorarlberg Linser, Landràth. befindliche bewegliche