4.378 risultati
Ordina per:
Rilevanza
Rilevanza
Anno di pubblicazione ascendente
Anno di pubblicazione discendente
Titolo A - Z
Titolo Z - A
Giornali e riviste
Volksbote
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/VBS/1931/08_10_1931/VBS_1931_10_08_8_object_3128846.png
Pagina 8 di 12
Data: 08.10.1931
Descrizione fisica: 12
, auch die nicht zur Bereinigung gehören, sind freundlichst eingeladen, Sonn» taß, 11. ds., 3 Uhr nachmittags im Saale des alten Widums zum ersten Bortrag des Vereinjahres, zu erscheinen. Sicherlich wird eine christliche Frau selten ein Stündchen besser für ihren Herrgott, ihre Familie, ihre Kinder, ihren Stand und für sich selbst ausnützen als bei dieser Gelegenheit. j Flasche Wein; Frau Adele Weikert, Pension ! Pcuker, drei Flaschen Wein; Friedrich Wels, Hotel Meranerhof, drei Füllfederhalter: Hedwig Meier. Pension Jfinger

. Kunstgegenstände; M. Kirchlechner, Pension Alhambra, eine Bürste; Mimi Eichler, Pension Tanner, zwei Vasen; Karl Ortler, Pension Bernina, vier Flaschen Wein; Frau Meister, Pension Meister, Trauben; Diakonissenheim Lire 10.— ; Hans Reiner, eine Flasche Wein; % Fuchs, Hotel Raffl, eine Vase; L. Hölzl. Hotel Regina, sechs Flaschen Wein; August Sigmund. Cafe Sigmund, eine Flasche Likör; A. Albrecht, Hotel Zentral, eine. Flasche Wein; L. Mühlbauer, Hotel Vaviera. zwei Flaschen Wein; Dir. Hotel Bristol eine Flasche

Wein; Dir. Hotel Esplanade, drei Flaschen Ehianti; H. Kofler. Hotel Eroien von Merano, eine Sckachtel Marmelade' I. Sih-nk, Hi s» rainer, sechs Flaschen Wein; L. Knoll, Rothaler, zwei Flaschen Wein; B. Klettenhammer, Andrea Hofer, sechs Flaschen Wein: Matthias Kofler. vier Flaschen Wein; Karl Putz. Forsterbräu, ein Fast Bier; Plieger. Weißes Rößl, drei Fla schen Wein; I. König, Bonbonniere: E. Urlandt, Blumenvase: Ripper, Bijouterie: Platzer und Kofler. Briefpapier; E. Santifaller Zahnpaste

; Gritsch. Süßigkeiten: Rag. Jreneo Rosii, Kra watten und Seife: Elementi, Wein: Ars nostra, Bijouterie: Mosmeir Simon. Kalbskopf: Ur landt W.. Blumenvase; Pichler, Schuhe; Scheidle L. 8.— : I. Pobitzer, Svezereien. Friehs: Taschenlampe: A. Perkmann Obst; Wassermann, vier Ketten: Photo Johannes, ein Bild: Mayr hofer. Seife: Mader. zwei Scha6»teln Marme lade: Rudolf Carli. 2g Flaschen Wein: Waldner Josef, ein Korb Obst; Kiem. drei Körbe Trau ben; Gebr. Torggler, zehn Flaschen Wein; Eal

- villegenossenschaft, zwei Kunstgegenstände; Al- gunder Weinkellerei, 'gibt Flaschen Wein; Karl Gemaßmer. ein Korb Obst; L. Salgart ein Korb Obst: Marlinger Kellerei, zehn Flaschen Wein; Robert Klee. Galoschen: August Kozel, Blumen vase: E. Panhofer. Kravaitennadel: L. Ape, Handarbeiten: Matt, ein Koffer' Mutschlechner. eine Scbärpe; Franz Ladurner, Bijama: F. S. Gehr. Silbergegenstand'. Kosmetisches Institut. Lippenstift: Leo Baehrendt. Album: Sander und Steiner. Lampenschirm: I. Auerbach. Nrofu- merie; Luther

1
Giornali e riviste
Der Tiroler / Der Landsmann
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIR/1925/05_06_1925/TIR_1925_06_05_5_object_1998134.png
Pagina 5 di 8
Data: 05.06.1925
Descrizione fisica: 8
M»g, dm 5. Zum 1S2S. „De? Landsmann- «i«^S Zle Wemlousumabgabe Hre Einhebung in den offenen Gemeinden. ^ Verpachtung der Einhebung der Wein- basvwabgLbe unmögUch. — Die Stellung der Privatweinkonsumenlen. X Bozen. 4. Juni. Sie Gemeinden sind bekanntlich berechtigt, «u« Konsumabgabe auf Wein einzugeben. Zje Höhe dieser Abgabe richtet sich je nach der Klasse, in welche die Gemeinde eingereiht ß. Ue Gemeinden unseres heimischen Ge bietes gehören mit Ausnahme von Bozen ^ Meran alle der 4. Klasse

an, in welcher kr Höchstsatz der Weinabgabe mit IS Lire jestzesetzl ist. Diese Konfunmbgabe ist in un- l««l Gemeinden wohl ausnahmslos einge- Art worden. Seit dem tgl. Dekret vom 1Z. Februar 1925, Nr. 177, hebt derStaat Äm Zuschlag zur Gemeindekon- somabgabe aus Wein em: dieser Zu- Mag beträgt in allen Gemeinden unseres Sedietes (mit Ausnahme von Bozen) 12 Lire für den Hektoliter. Die Höchstbelastung des Weines beträgt demnach in den Gemein den bei uns (ausgenommen Bozen und Aercm) 2? Lire. Die Einhebung der Konsumabgabe

aif Wein ist nun, wie wir von verschiedene« gemeinden erfahren, auf einzelne Schwierig- leite» gestoßen: Schwierigkeiten, weiche teils aus der Unkenntnis der gesetzlichen Be stimmungen, teils aus unrichtiger Auslegung derselben beruhen. Es haben sich auch in ein zelnen Gemeinde» bereits Unzukömmlich keiten entwickelt, sodaß wir uns veranlagt sehen, die Frage der Einhebung der Kon» smnabgabe auf Wein in den offenen Ge meinden kurz zu erörtern und unsere Mei- vmg zum Ausdruck zu bringen

1. den Sleiaverschleiß, von wem immer be sorgt: die Konsumabgabe haben daher zu «Hm: Gastwirte. Weinhändler für den im ttll 'n en verkauften Wein (die Grenze des Moerschleißes für Wein ist SV Liter. 2S Kiir für Branntwein und Liköre). Kaufleute Ad Krämer, welche Wein im Kleinhandel verschleißen; 2. den Grokverschleig, welcher in den zum Kleinverschleih bestimmten Lo kalen erfolgt: wenn ein Großweinhändler für den Grog- und Kleinverschleiß keine ge mimten Verkaufslokale hat, dann zahlt er für den gesamten Wein

die Abgabe: dieser Fall hat aber nur Bedeutung für jene Ge meinden, welche die Abgabe nicht im Wege der Absindung einHeben: Z. die Ucbergabe von Wein (aus anderen Gemeinden), welche durch Kommissionäre, Loten und andere Vertreter des Verkäufers an Private gemacht wird, falls die überge beile Meng« die Kleinverichleißgrenze nicht übersteigt: wenn also ein Privater in der Gemeinde ^ durch einen Kommissionär (Eisenbahn oder Privatperson. Boten) aus der Gemeinde v 30 Liter Wein bezieht, dann zahlt

2
Giornali e riviste
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1941/31_07_1941/AZ_1941_07_31_2_object_1881981.png
Pagina 2 di 4
Data: 31.07.1941
Descrizione fisica: 4
Meinhardt II. die Stadt Bolzano und läßt in den umliegen den Weingärten alle Reben ausreißen. 1305 befreien die Herzöge Otto, Lud wig und Heinrich die Bürgerfchaft von Merano von jeder Zollabgabe bis zum Renon. Giovopaß und Finstermünz: da bei wird hauptsächlich der Wein genannt. Später verblieb diese Zollfreiheit nur den 25 Ratsbürgern. Ein Gesetz für das „Weinschenken' 1317 gibt Heinrich „von Gotsgenaden Chünigk ze Pehaym und ze Polan. Her zog ze Chernden. usw.' der Stadt Mera no Gesetze, wobei

auch das „Weinschen ken' geregelt und jeder Schenker verhal ten wird, für eine Maß Wein nur soviel zu verlangen, als der Wein nach Schät zung von 4 „Purgern' wert sei und wer „daz prichet, der soll ze pezzerunge geben zwai pfund und fünf schillinge perner/ 1331 bestätigt der obgenannte König den Bürgern von Merano die Zollfreiheit, wobei von allen Waren zuerst der Wein genannt wird. 1363 bestätigt Herzog Rudolf IV. diese Zollfreiheit abermals und bestimmt, daß ie reichen solle bis an den Ciovopaß

, welche nördlich von Nevev (La- vis) Wein verkaufen durften. Die Wein- ausfuhr aus dem unteren Adigetal wurde untersagt. Fuhren mit solchem Wein kön nen, wenn man sie nördlich von Lavis an trifft, beschlagnahmt werden. Nur wenn ein Bauer des Adigetales eidlich erklärt, er wolle den fremden Wein in seinem Hause verbrauchen, muß ihm die Obrig keit den Ankauf und die Einfuhr gestat ten. Der Ausschank fremden Weines in den Wirthäusern wird bei strenger Kon trolle nur von Pfingsten bis zur Zeit des Wimmens

gestattet. Ohne besondere Er- laubniß des Magistrates von Bolzano darf aber fremder Wein nicht einmal vor übergehend im Keller eines Bürgers von Bolzano lagern. Die Wirte müssen feier lich geloben und beschwören, daß sie Wil lens seien, alle diese Vorschriften zu beob achten. 1386 wiederholt Herzog Albrecht III. in einem Freiheitsbriefe die von Herzog Ru dolf IV. ,m Jahre 1363 erlassenen Be stimmungen. Die „Weinordnung' von Bolzano 1397 erlassen die Bewohner von Bolza no durch einen dreigliedrigen

Ausschuß eine besonder Weinordnung für ihre Stadt ausarbeiten, wobei die Preise Maase usw. festgesetzt werden. Alsdann unterbreiten sie diese Weinordnnng am 14. September in S. Candido dem Herzog Leopold IV., der die Weinordnung von Bolzano in einer besonderen Urkunde gutheißt und ihr Gesetzeskraft erteilt. 1401 kommt Herzog Leopold IV. nach Bolzano und wird von der Stadtvertre tung mit Laitacher- und Schreckbichler Wein bewirtet... 1407 bestätigt Herzog Friedrich mit der leeren Tasche der Stadt Merano

3
Giornali e riviste
Volksblatt
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/SVB/1908/04_03_1908/SVB_1908_03_04_1_object_2544081.png
Pagina 1 di 8
Data: 04.03.1908
Descrizione fisica: 8
und Genossen verhandelt: „Die k. k. Regierung wird aufgefordert, im Reichsrate unverweilt einen Gesetzentwurf einzubringen, wodurch das kaiserliche Patent vom 25. Mai 1829, Z 5, betreffend die Weinverzehrnngs- steuer, in der Art abgeändert werde, daß die Weinverzehrnngssteuer nicht bloß den Gastwirten und Ausschenkern, sondern auch den übrigen Konsumenten auferlegt werde. Von dieser Steuer ist nur jener Wein auszu nehmen, der von den Weinbautreibenden als Hau Strunk benützt wird.' Unterschrieben von Arnold

die Stelle enthält: „Die Weinverzehrungs- steuer ist aber gleichzeitig soweit herabzusetzen, daß deren Gesamtertrag nicht höher ist als er gegen wärtig ist.' 2. Das „Tiroler Volksblatt' verschweigt, daß der Antrag die Bestimmung enthält: „Von dieser Steuer ist nur jener Wein auszunehmen, der von den Weinbauern als Haustrunk benützt wird.' Weil dieser Antrag für die Weinbauern von der größten Wichtigkeit ist, weil die Landesumlagen auf den von Privatkonsumenten getrunkenen Wein bereits in den beiden

werde, welche in der glücklichen Lage sind, Weinkeller zu errichten und Wein im eigenen Keller einzulagern.' Baron Malfatti er widerte, wenn man die Weinverzehrnngssteuer in dieser Weise ausdehne, sei die Folge eine Einnahme von mehr als einer Million. Baron Longo sagte: „Es wäre etwas ganz Neues, wenn ein Landtag die Regierung um Einführung einer neuen Steuer bitten werde. Man würde die Preisdifferenz zwischen Wirtswein und Hauswein teilweise beseitigen und den Wirten einen recht namhaften Vor teil verschaffen

. Durch ein solches Privileg würde der Wein nicht billiger und die Wirte hätten einen großen Gewinn. Geradezu unerträglich wären die Zustände, welche dadurch fßx die Weinproduzenten geschaffen würden. Der Wein zum Hausgebrauch soll von der Steuer ausgeschlossen werden. Das ist schwrr durchzuführen, die einzelnen zu kontrollieren; die Folge davon wäre, daß man immer Steuer schnüffler im Hause hätte. Für so einen Zustand danke ich. Das heißt man uns ausräuchern. Es sind seinerzeit, wie die Landesumlage aus Brannt wein

bestanden hat, von jener Seite des hohen Hauses, welcher Pfarrer Steck angehört, fehr harte Worte über jene Gefällsbeamten gefallen. Ich wiederhole nur, diese Zustände würden sich wieder holen, unhaltbar werden, wenn jedes Faß Wein registriert und versiegelt würde und wir der Steuerbehörde über jeden Liter Rechen schast zu geben hätten.' Es wird daher jedermann einsehen, daß eine solche Bestimmung vollständig undurchführbar ist und daher mit gutem Recht als nicht ernstlich gemeint weggelassen

4
Giornali e riviste
Volksblatt
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/SVB/1921/16_02_1921/SVB_1921_02_16_2_object_2529850.png
Pagina 2 di 8
Data: 16.02.1921
Descrizione fisica: 8
, mit bedingtem Aufschub der Kerkerstrafe bis zum Jahre WeineS zu berücksichtigen, denn ein trüber, gebro chener Wein kann mit Bezug auf den Geschmack nie richtig beurteilt werden und wird stets geringer und schwächer scheinen, als er wirklich ist, weshalb trübe, gebrochene Weine, wenn es nur angävglich ist, stets von der Kostprobe auszuschließen sind. Soll jedoch ein solcher, nicht vollkommerr klarer, mehr oder weniger getrübter Wein dennoch der Kostprobe unterworfen werden, so muß mau den selben vorher

filtrieren. Hiezu eignen sich am besten die kleinen Asbestprobcfilter, mittels welcher man schon kleine Weinmengen von 0'1 1 aufwärts rasch überall flackerhell filtrieren kann. Wenn auch bei solcher Filtration der Wein etwas von seinem Kohlensäuregehalt verliert und dann etwas schwächer erscheint, so kann doch ein solcher frisch filtrierter, flackerheller Wein in bezug auf seine übrigen ge schmacklichen Eigenschaften verläßlicher beurteilt werden. Zur vollständigen genauen Beurteilung eines Weines

zu ermitteln, sondern es genügt schon, wenn die wichtigsten Bestandteile desselben bestimmt werden. Es beschränkt sich daher diese einfache Wein-! analyfe auf die Bestimmung des Alkohols, der Säure I und des Extraktes, sowie den Nachweis von Gerb- z säure, Schwefel- und Salpeterfänregehalt und allen- - falls die Bestimmung der Farbeintenfität bei Rot weinen. Diese einfache Untersuchung der Weine, welche für die Praxis von unbedingtem Werte ist, kann auch von in chemischen Arbeiten weniger Ge übten

ausgeführt werden und erfordert keine besonders teuren Apparate und Instrumente, so daß sich die nötige Fertigkeit jedermann leicht aneignen kann. Für die Prüfung von Wein werden noch vielfach von Empirikern die sogenannten Weinwagen ver wendet, von welchen die Wagnersche besonders in Niederösterreich und einigen Gegenden Ungarns sehr verbreitet ist, doch sind diese Instrumente für die Prüfung und Beurteilung von Weinen ganz unge eignet und geben nur zu Irrtümern und Selbst täuschungen Anlaß

. Bei der Konstruktion der Wein wagen ging man von der irrigen Anficht aus, daß, weil durch den Alkoholgehalt der Wein spezifisch leich:er werden muß, die Slärke, d. h. der Alkohol gehalt eines Weites mittels eines Aräometers oder einer Senkwage für leichte Flüssigkeiten ermittelt werden könne. Es wurde jedoch dabei übersehen, daß der Wein eine sehr zusammengesetzte Flüssig keit ist, die nicht bloß aus Wasser und Alkohol besteht, sondern auch noch im vollkommen vergorenen Zustande andere Stoffe in wechselndem

5
Giornali e riviste
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1928/09_11_1928/AZ_1928_11_09_4_object_2651603.png
Pagina 4 di 6
Data: 09.11.1928
Descrizione fisica: 6
war der schuldige Teil der Meraner Handelsagent Francesco Turin, nicht erschienen und mußte in contumaciam verurteilt werden. Turin, der allgemein als guter Trin ker, doch schlechter Zahler geschildert wird, kmn eines Abends ins Batzenhäusl, beftcllte Wein nnd trank nach Herzenslust. Als er aber kurz vor der Sperrstunde ans Zahlen gemahnt wurde, fuhr er die Kellnerin barsch an und zeigte keine Lust, der Aufforderung nachzukommen. Da er schon ander« Male die Zahlung verweigert hatte, machte die Kellnerin kurzen

ein neues Leben an. Der 1S28er ist im Werden. Die Trauben hàn in dem Keller ihr Blut hergegeben, das als Most in die Gärfäsfer ge flossen ist und jetzt eine geheimnisvolle Ver wandlung in Wein durchmachen soll. Diese Ver wandlung, die man als Gärung bezeichnet, muß sorgfältig beaufsichtigt werden und es gehört viel. Erfahrung und Kenntnis dazu, aus einem guten Most auch einen guten und ' haltbaren Wein werden zu lassen. Eine der wichtigsten Vorbedingungen für lien glatten Ablauf der Gärung

ist peinlichste Sauberkeit im Keller. Che der Most in die Gär- 5ässer kommt, müssen diese auss gründlichste gereinigt werden. Denn jede Unsauberkelì kann -den Geschmack des Weines verderben. Bald nach dein Einfüllen in die Fässer setzt die Gcirung ein, wobei der Most heftig zu schäu men beginnt. Bringt man sein Ohr an das Faß so hört man, wie es darin rauscht, poltert und gluckst. Der Wein „schafft' jetzt. Nach Ablauf ' einer bestimmten Zeit wird die Gärung schwä cher und schwächer und der Wein beginnt

sich zu klären. Am Boden des Fasses setzt sich die Trübung ab und die Zeit ist da, wo der Wein in ein neues Faß gefüllt werden muß. um ihn der Einwirkung dieses Bodensatzes zu entzie hen. Den richtigen Zeitpunkt für dieses Abfül len, oder wie man sagt, Abstechen, zu treffen, ist nicht leicht. Denn sowohl ein zu langes wie ein zu kurzes Verweilen im Gärfaß kann den Wein verderben. Um Neujahr herum liegt die Zeit des ersten Abstichs, dann folgt im Frühjahr ein zweiter^ ein dritter im Herbst und ein vierter

am Schluß des Jahres. Hat der Wein die nötige „Flaschenreife' er reicht, wird er auf Flaschen gefüllt und ist zum Konsum fertig. Edle, wertvolle Weine brauchen allerdings längere Zeit zu ihrem Ausbau und werden Jahr für Jahr in neue Fässer abgefüllt. Auch in den Flaschen kann der Wein noch nach reifen. Unser Weinbau yat schon früher erkannt, wie wichtig für die Qualität seiner Erzeugnisse eine sorgfältige Kellerwirtschaf oder wie man sagt, ein sorgfältiger Ausbau des Weines ist. Man ist tief

6
Giornali e riviste
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1941/08_05_1941/AZ_1941_05_08_3_object_1881635.png
Pagina 3 di 4
Data: 08.05.1941
Descrizione fisica: 4
Donnerstag, övn §. .«lpeaz«?ì«ng' VMS5 Aus Volzano Staàt und Lanà eine geb Bia gegen -wacht Im auf dem eingestellt, war es um ein 1200-, Ate ge> Anzeige. Verdacht !^.k Seiner bester ich be> lichkeii rede? lassen si rei' Zu- krrscht geheil issicht' rd su Tax absto> mar IllUN besten die brech- chand und ^eber- ver de« chiiil- war hi»> einzi' W»Mksmi» ter Si«« i»<» Das Provinzialkonsortium der Wein produzenten teilt mit: Laut Gesetz vom 10. Juni 1937-xV und laut des kgl. Gesetzdekretes

vom 13. August 1940 und des Ministerialdekre- tes vom 24. Oktober 1S40-XVM wird ver- ^^llle jene, welche von der Weinlese 1940 Wein produziert haben, ganz gleich, ob es sich um eigene oder erworbene Trauben oder Maische handelt, müssen der DestilliàngskSrperfchaft 5 Prozent des produzierten Weines abliefern un ier Abzug der Menge, welche für den Familienverbrauch benötigt wird. Die gleiche Verpflichtung besteht für jene, welche aus den Erträgnissen der Weinlese 1940 Most (stummen, konzen trierten

oder filtrierten) bereitet haben. Dabei triff es 90 Liter Wein für jeden Zentner Most (stumm oder filtriert) und 270 Liter für jeden Zentner konzentrier« ten Most. Zeit und Ort der Uebergabe: Gemeinde Merano und Umgebung: Am 23. und 24. Mai beim Distillierungs- Zentrum, Genofsenschastsellerel Lagundo, Merano, Bia Portici 84; Gemeinde Caldaro: am 19., 20. und 21. Mai bei der Großen Genossenschaftskellerei; Ge meinde Bolzano u. die übrigen Gemeinden der Provinz: in der Zeit bis 31. Mai beim Destillierungsamt

, Industriezone, Via A. Cafalini. Der abgelieferte Wein wird von der Körperschaft innerhalb von IS Tagen nach der Abgabe zu folgenden Preisen bezahlt: Wein bis zu S Graden Lire 2.8S pro Grad und Hektoliter; von 6 bis 7 Graden Lire 3.40; von 7 bis 8 Graden Lire S.S0; über 8 Grade Lire 3.SS. Die Weinbausektion beim Agrarkon> sortium hat für jede Gemeinde ein Ver< zeichnis angelegt, aus welchem hervor« geht, wieviel jeder Produzent zu liefern hat, so daß weitere Nachforschungen gar nicht mehr notwendig

16 (13 Lire für Kosten des seinerzeit blok- kierten Weines und 3 Lire für die Spe sen) zu bezahlen haben. Wer von diesem Ausweg der persönlichen Ablieferung Gebrauch machen will, muß bis späte stens 31. Mai bei der Weinbausektion des Agrarkonsortiums oder bei den Aemtern der Zone und den Vertrauens leuten der Landwirteunion oder bei den Gemeindesekretariaten ein eigenes Post- Konto-Korrent-Dormular abholen und die Einzahlung bei einem Postamt vorneh men. Es wird gut sein, wenn die Wein produzenten

7
Giornali e riviste
Meraner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/MEZ/1923/14_03_1923/MEZ_1923_03_14_3_object_674024.png
Pagina 3 di 4
Data: 14.03.1923
Descrizione fisica: 4
wird, daß, es auch am Tage der Verlaut barung, also am 13. März, in Krafb tritt. Das technische Finanzamt in Trient hat noch dazu Sorge dafür getragen, dah die Zeitungen es ja nicht vorher veröffentlichen. Es >ilst das nur wieder ein Beweis mehr, daß man am grünen Tische gav kein Verständnis für das prak tische Lebe>n hat. Aus Gründen der Zustel lung der betreffenden Zuschriften >können wir sie erst heute bringen. Laut dem von der „Gaz^etta Ufficiale' verlcrutbcrvtem Dekrete haben «die Weinpro- diUAenten, Wein-Groß- unb

Zahlungsauftrages zu leisten. DievAmneldnngen sind in sehr aus- sührlicher'Weise nach aufgelegten Formu laren, welche bei der Finna S. Pötzelberger, Meran, bezogen werden können, zu er statten. Die Provinzial- und Gemoindekonsum- stsuern können von der geschuldeten Wein steuer abgezogen werben, sofeme sie nicht den Charakter einer wirklichen Verzehvungs- stouer haben. Nach Art. 4 darf der aus den neuen Provinzen in die alten Provinzen eingeführte Wein nicht mit Provinzial- und Gemeindoumlagen belastet

werden, wenn es sich nicht um Verzehrungssteuern handelt. Zu diesem Dekret bringt das technische Finanzamt Trient die Durchführungs bestimmungen zur Kenntnis, wonach, wie schon oben erwähnt, bis 18. März alle auf Lager befindlichen Weine, einschließlich der Typenweine (Mermuth und Marsalla) an zumelden sind. Der Leps, welcher unter S Prozent Alkohol hat, ist besonders anzu führen. Der zum 12. <Märn noch auf dem Transport befindliche Wein ist am Tage des Eintreffens vom Empfänger mit dem Ver merk „ErgänMngsanmeldunq' und unter Angabe

benötigte Wein im Höchstausmaße von 100 Litern für jedes Familienmitglied über 15 Jahren ist eben falls steuerfrei, soweit es sich um Grund besitzer oder Pächter von Weingärten han delt und der Wein aus diesem Grund gezo gen wird. Die Produktion dieser Besitzer oder Pächter darf aber 50 Hektoliter pro Jahr nicht übersteigen. Diese Begünstigung genießen auch WohltätigPeitsinstitute, deren über 15 Jahre alten Zöglinge die auf den Gründen des Institutes wachsenden Reben pflegen, wenn die Weinproduktion

aus schließlich für den Verbrauch desselben dient. Die Interessenten müssen aber um diese Steuerbefreiung in der Anmeldung selbst darum ansuchen und sie mit einer Bestäti gung der Gemeinde über den Familienstand oder die Zahl der Zöglinge belegen. Mit einer Strafe vom Doppelten bis zum Zehnfachen des Steuevbetrages wird be straft, wer irgendwie den Wein der Stsuer- verpMchtiuing entzieht oder zu entziehen ver sucht. Dieselbe Strafe ist festgesetzt für Pro duzenten und Großhändler, <die im Besitze von Wein

8
Giornali e riviste
Oberinntaler Wochenpost
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/ZDB-3073588-9/1934/06_07_1934/ZDB-3073588-9_1934_07_06_1_object_8227793.png
Pagina 1 di 4
Data: 06.07.1934
Descrizione fisica: 4
von hohen Bergen umschlossenen Tale Tirols läutete es zur Messe. Laut und feierlich hallten die Glockentöne durch den ruhigen Aschen Lerbstmorgen hin. sie brachen sich an einer nahen Felswand und da klang es. als ob jeder Glockenschlag "och einen singenden Nachklang habe. Ts war Sonntag, und auf dem Kirchwege kamen 3ung und Alt langsam daher zur Messe. Bor dem nahen Wirtshause stand ein Trupp junger Burschen und Männer j® zu plaudern, ein Glas Wein zu trinken und ihre kurze Pfeife auszurauchen, ehe

sie in die Kirche gingen. Manche von ihnen waren erst vor wenigen Tagen von den hochgelegenen Almen, auf denen sie fast den ganzen vommer zugebracht, heimgekehrt, und da oben hatte es »einen Wein gegeben, und ihre Bekannten waren auch oicht dorthin gekommen. Lauter als sonst ging es des- w unter ihnen zu. es fehlte nicht an derben Späßen, wenn ein neuer Bekannter hinzu trat, so hielten ihm iW Lände das volle Weinglas entgegen, und es wurde M die Rechte so kräftig geschüttelt, daß eine zartgebaule «and

. Die zuständigen Stellen verlangen auch weiter von Reichsdeutschen, die nach Oesterreich fahren wollen, die Entrechtung der 1000-Mark Taxe. laut. „Lahat Es kehrt Mancher vor der Zeit heim, weil mit ihm nichts anzufangen ist! Doch mir kann es gleich gültig fein, was den Welschen zurückgöführt hat. Was gehts mich an! Er stürzte lachend ein volles Glas Wein hinab. Die Umstehenden schwiegen, so sehr sie sich auch über die Worte ärgerten, denn den Lansel Laidacher halten sie alte gern. D r Unterburgsteiner

9
Giornali e riviste
Südtiroler Landeszeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/SLZ/1920/08_08_1920/MEZ_1920_08_08_3_object_733875.png
Pagina 3 di 12
Data: 08.08.1920
Descrizione fisica: 12
aufmerksam au machen, daß dieses Aeehältnis der Trentiner Verwaltungsorgane die Ordnung' m Lande empfindlich stört und hierdurch auch das Ansehen des-Slaatev gefährdet. dh: Swfjmff des Weinbaues in Süd tirol. Bon einem hervorragenden Fachmann erhalten mir nach- lebende Ausführungen: Im lebten Jahre war man in Tirol in Sorge darüber, wie sich in diesem ersten Jahre unter itnlicnischer Herrschaft :e Verwertung des Erträgnisses an Wein abwickeln werde. 2ie Besorgnis, von der italienischen Konkurrena

). Die Ausfuhr Italiens i eine bescheidene und dürfte etwa mit 1—2 MillionenHelsto- iec angenommen iverdm. . Der durch den Krieg erfolgte Gebielsauwachs dürfte Italiens Weinprodnlrtion um etwa 1 Million Hektoliter ver- n'.hrc'n. ^^Lrinem Wirtschaftsgebiet nnzugehören. das mehr Wein erzeugt, als es verbraucht, ist für die beteiligten Kreise dieses Produktionszweiges inneren eine gelährliche Lage, insbeson dere aber dann, rennt die Anofuhrniäglichiieiten erschwert lind,. Italiens Weine sind ln der Hauptsache

nicht,'daß, wenn auch im italienischen Weinbau durch das Auftreten der Reblaus eine Krisis beginnt, diese, sobald die Weinberge ans amerilranischer Unterlage reblaus- sest gemacht wordeil sind, wieder abflaut. Bei der Ueppigkeit des italienischen Bodrns und dem günstigen Klima wird sich der Neuaufbau rasch vollziehen, und die Folge davon wird sich bald in einer großen Ueberproduktion bemerkbar machen. Alan erinnere sich nur an die Jahre 1907 und 1008. als Frank reich 66 und 67 Millionen, Italien 56 und 51 Millionen Hekto liter Wein

produzierten und jene Krisis noch durch die Wein- ststschungen und die Fabrikation von Kunstweinen verschärft wurde.' Es würde hier au weit führen, wollte man auf alle jene Winzerbewegungen, die sich in den verschiedenen wein- bautreibenden Ländern abspielten, aucückgreifen. aber es sei erinnert, daß auch unser Tirol nicht davon verschont blieb, freilich war es nur eine kleine Welle, welche au uns herüber schlug. Ein Gutes hatte jene Sturm« und Drangperiode ge zeitigt. nämlich eine Regeneration

. In der Vorkriegsaeit waren der Mittelstand und die industriellen Arbeiter die Hauptkon sumenten, heute sind es die Weinbauern selbst und die land wirtschaftlichen sowie Industriearbeitern Im Mittelstände ist der Weinkonsum sehr aiirückgegongenV Die reichen Leute haben vor dem Kriege wenig getrunken und konsumieren acich deraeit nicht mehr. Ter Wein kostet heute in aller Herren Länder viel Geld: man kann sagen, daß er gegenüber der Vorkriegsaeit um durchschnittlich das Sechsfache im Werte gestiegen m Die beute

10
Giornali e riviste
Volksbote
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/VBS/1940/21_11_1940/VBS_1940_11_21_6_object_3139370.png
Pagina 6 di 8
Data: 21.11.1940
Descrizione fisica: 8
Bewerber liegt es. datz sie auch an der Forsttaasatzun« teilnehmen. Nach dem 2. Dezember müssen die Gesuche auf Stempelpapker zu Lire 4.— eingereicht und vom Podesta begutachtet werden, auf keinen Fall vor Oktober 1941 erledigt werden. Weiuanmeldung «. Trebernabliefernng Laut Gesetzesdekret vom 24. Oktober 1940 sind alle jene, welche aus Trauben Wein. Most u. dgl. bereiten, verpflichtet, di« Menge der Trebern und dis Quantität des hergestellten Weines anzumelden. Dieselbe erfolgt in zweifacher

Ausführung und auf eigenen Formularen, die bei de» Ge meindeämtern erhältlich find. Sie mutz späte stens big zum 25. ds. am Amte der-Gemeind«, wo dis Weinbereitung stattgefunden hat, ge macht sein. Eigentümer. Händler und Industrielle haben die Anmeldung mittels Formular A fweitz) zu machen : die Pächter auf dem Formular B (rot); folche, die nicht unter die fynoikalen Ka tegorien der Landwirtschaft. Industrie und Handel fallen, auf dem Formular E (grün). Most wird auf Wein umaerechnet: Für jeden Zentner

Most 60 Liter Wern; für f«en Zent ner konzentrierten Most 270 Liter Wein. Trauben, die am Tag der Anmeldung noch nicht verarbeitet sind, sind mit 65 Liter Wein pro Zentner Trauben zu berechnen. Wenn ein Pächter den Wein im Keller des Besitzers bereitet, hat der Besitzer feinen Teil nach dem Formular A... den Teil des Pächters (für jeden eigens) nach dem Formular B »u machen. Die Anmeldebögen für die ein zelnen Pächter müssen vom Grundeigentümer ausgefüllt und vom Pächter unterschrieben

sein. Der Besitzer bringt sie dann zugleich mit seinem eigenen zum Gemeindeamt. Wenn der Pächter aber für sich (getrennt vom Grundeigentümer) einkellert, so muß er selbst auf dem Bogen B die Anmeldung vor nehmen. Erfolgt die Weinbereitung auf Kosten ande rer. obliegt die Anmeldepflicht dem Eigen tümer der Trauben, auch dann, wenn der Wein öder Most nicht bei ihm eingekellert ist. Die Kellereigenossenschasten haben die An meldung auch für ihre Mitglieder zu machen, natürlich nur für den Teil, den ein Mitglied

Trebern 8 Liter Weingeist (50 Liter 1 Gnädigen Wein) geben, was einem Mindestbetrag von 65 Lire gleichkommt. Die Trebern müssen samt den Kernen abge geben werden. Es werden dafür folgende Preise bezahlt: Ausgebeerte und gegorene Trebern Lire 16.80; nicht ausgebeerte, gegorene Lire 13.75; ausgebeerie, nicht gegorene Lire 10; nicht ausgebeerie und nicht gegorene Lire 8, gewaschene und verschlechterte Trebern Lire 5. Es wird aufmerksam gemacht, datz auch letzi> genannte (also die gewachsenen

11
Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1895/08_01_1895/BTV_1895_01_08_5_object_2957226.png
Pagina 5 di 8
Data: 08.01.1895
Descrizione fisica: 8
»» ..Bot» f»r Tirol u«d «searldee«' Str. «. Handel Zötzmdwirtfchafttich,«. Gewerbe. «nd Verkehr. Landschaftliches Lagerhaus Innsbruck. -» » » Warrngattungen und deren Bewegung in q December >894 Lager stand am ersten Ein lagerung von« l.bis lekten Aus lagerung bis lebten Lager stand am letzten Weizen .... Roggen .... Gerste .... Hafer MaiS Mehl Wein Verschiedenes . . 7S!12-57 1408 84 622 02 6Z3 2!, 013 77 957-44 0031-»8 1232 53 85520 St t 32 1122 20 St5 II 332 74 423 84 331 IS 2>g>! N5 008

30 pCt. Nkobot schiebten zu entrichten sipd, 150 pEt. zur Hauczins- und zur Hausclassensteuer und 30 pEt. zur ^ein-Verzehrungsstcuer, Fraction Lang duser Gcmeindc ^00 pEt. zu allen direkten Steuern; St. Jakob in Deferegge 240 pCt. zur Grund, Erwerb- Einkommen- und HauSzinSsteuer 30 pCt. zur Wein- und Fleisch Verzehrunqvsteuer uud eine Auflcige von 1 fl. per Hektoliter Bier und von 3 fl. per Hektoliter Branntwein; Abtei 150 pCt. zur Grund steuer, und 100 pCt. zu den übrigen directen Steuern: Graun 125

. zur HauSzinS- und Haueklassensieuer; Achenthal 15 pCt. zur Wein» und Fleisch-LerzehrungSsleucr, 40 pCt. zur HauSzinS« und HiuSclassensltuer und 90 pCt. zu den übrigen directen Steuern; Rum 150 pCt. zu? Grund-, Er werb- und Einkouimensteuer 58 pEt. zur HauSzinS» und Hausclassensteuer und 10 pTt. zur Veizehrung«- steuer auf Wein und Fleisch; Fraction Oberau der Gemeinde WildschSnau weitere 60 pCt. zur Gruud-, Erwerb- und Einkommensteuer neben dem Zuschlag der Gemeinde auf diese Steuern per 90 pEt; Ried

im Oberinnthal 125 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Ein kommen-steuer, 75 pCt. zur H.ni?zinS- und Haus- classensieuer nud 5 pCt. zur Wein- und Fieisch- BerzehrungSsteuer; s?egno 336 pLt. zur Grund, Er werb- und Einkomlnensteuer (vorbehaltlich der Zu- stinungung dcr k. k. Statthalterei) und 30 pCt. zur Wein und Flkisch-VerzehrungSstcuer neben 50 pEt. zur HauSzinS- und Hausclassensteuer; Mollaro 275 pEt. zur Grund, Erwerb- und Einkommenstencr und 30 pEt. zur Wein« und Fleisch-VerzehrungSsteuer und 100 pEt

. zur HauSzinS- und Hausclassensteuer; Stadtgemeinde Riva 140 pEt zur Grund, Erwerb- und Einkonimensleuer und vorbehaltlich der Zustimmung der k. k. Statthaltern 100 pEt. zur VerzehrungS- steuer auf Wein, 200 pCt. zu der auf Fleisch und und 40 pCt. zur Hauszins- und Hauöclasfens'cncr; Mechel 270 pCt. zur Grunds Erwcrb und Ein kommensteuer, 130 pEt. ^ur Hausclassensteuer und 100 pCt- zur HauSzinS'truer; Eis 170 pCt. zur Gruud, Erwcrb- und Einkommensteucr und 50 pCt. zur HauSziuS und Hausclassensteuer; TreS

12
Giornali e riviste
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1927/16_10_1927/AZ_1927_10_16_4_object_2649354.png
Pagina 4 di 10
Data: 16.10.1927
Descrizione fisica: 10
und in den Himmel zu fahren, wenn er nach Grmzmg hinaus gepilgert ist. Der Meraner. männlich, weiblich oder sächlich-kindlich ist ganz gleich, verbindet mit dem Oktober weit mehr den Ge danken an die Köstenzeit als an den Mösl. Schwächere Seelen haben den jungen Wein ja gern. Aber richtige würdige Meraner verschmä hen das Halbe, Süße, Unansgegorene. Ihnen ist die würzige, wonnige Zeit der Bratkastamen- partien so lieb, weil damit eine so großartige Unterlage für einen ergiebigen Trunk geschaffen

werden kann. Die mehlige, knusperige Frucht ist durstig und verträgt viel, viel des besten Nebensaftes. Wer wollte behaupten, daß gerade der junge Wein der beste ist? Er trinkt sich freilich leicht und das Prickelnde, Dustigc, noch sonnensüße Schmackhafte, das ihm anhaftet, ist köstlich, wenn er gerade genügend im Keller liegt und schon licht geworden ist. Sonst trinkt der wahre Weinkenner nur Alten, keinen Neuen. Den Neuen verträgt er nicht, solang er mehr Mast als Wein ist. Wenn nun der Himmel so blaue, so warme

die Torggel mit ihrem gewaltigen Ge rüst und dem Stein, der die Trauben preßte. Zu, der Zeit nannte man landauf, landab die schönen Ausflüge der Oktober-Novemberzeit das „Törggelengshen'. Heute wird die Maische in den Standern vergoren und dann erst der fer tige Wein abgezogen. Die Torggel mit Ihrem unförmlichen Gerüst ist aus der Ansetz ver schwunden, die selber einst den Namen Tinggel führte, und nur die gewaltigen Stander, in oenen «s brodelt und braust, sind sichtbar. Ru higer, immer ruh'ger

, der den massigen, aus der Pergelrebe mit den herrlichen Kurtrau ben gewonnenen Saft beschämt. Dsnn die Kur traube ist eine Eßtraube und ihr Wein macht sich besser wenn er sich in der Gärung schon mit der Maische emer Traminer Lage oder so was verheiratet. Dem Kosten des neuen Weines, sobald er geistiger geworden ist, widmet sich dann der Meraner mit großem Eifer. Sehr bald hört man, wo das Getränk gut ist. Entspricht es nicht völlig, so wird der bessere Alte bestellt mit sehr üblen Nachreden auf das Wetter

, wenn man nicht etwa gar Ursache findet, zu vermuten, „er lagt ihn nicht'. Schlimmeres kann man einem Weinwirt nicht nachsagen und bedauernd ge denkt man der Fremden, die als wahrscheinliche Nichtkenner das Getränk, das die Meraner nicht mögen, aufzehren sollen. Wenn die Flüche, die dem Weinpantscher oder dem mit unglücklicher Hand den Verschnitt Wagenden nachfolgen, im mer auch in Erfüllung gingen, so müßte in de? Hölle schrecklich viel Wein versoffen werden. Denn der Meraner flucht einem solchen n'cht

13
Giornali e riviste
Dolomiten Landausgabe
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/DLA/1942/03_09_1942/DLA_1942_09_03_4_object_1498803.png
Pagina 4 di 6
Data: 03.09.1942
Descrizione fisica: 6
Gewohnheit an- eignci. Und — wieder verkehrt — wird das Füllen der Mutter abgenommcn, kommt es unter andere Umstände, so bleibt auch die schlechte Ge wohnheit weg. DaS neue Weinbskret Mit 1. September ist das Dekret des Land wirtschaftsministeriums über den Wein in Kraft getreten. Die Weinproduzcnten. d. h. jene, welche eigene oder erworbene Trauben, auch gepreßte, in Most oder Wein umwandeln, müssen innerhalb von 10 Tagen nach erfolgter Vcrmostiing und auf keinen Fall nach dem 20. November

10-12 die Mengen nachstehender Produkte unter Angabe der entsprechenden Al kohol- und Zuckergrädigkeit bei den Konsum steuerämtern anmelden. 1. Wein, auch wenn er teilweise vergärt ist. 2. Most, auch stummen filtrierten und konzen trierten, 3. Trauben für die Herstellung von „Vini santi' u. dal. Im Falle, daß bereits vor Jufraftreten des vorliegenden Dekretes Verträge über den An kauf von Trauben, Most oder Wein abgeschlos sen wären, so muß der Käufer die Anmeldung machen. Alle (Landwirt«. Industrielle

und Kaufleute) die zu Handel oder industriellen Zwecken Most, Traubensaft, Wein (auch mir teilweise gegore nen) Marsala, Wermuth und Aperitifs, Liköre, Schaumweine, sowie Essig aus den Trauben der früheren Weinlese besitzen, haben ihre Lagerbestände vom Stand des 31. August l. I. innerhalb von 10 Tagen anzumelden. Die An meldungen sind am Konsumsteueramt auf eige nen, bei diesem Amte erhältlichen Formularen abzugeben. Dieses Amt wird im Verein mit der Ecmcindekommission für Ernährung

die Ee- Am ' - — nauigkeit der Anmeldung kontrollieren. Um die für die Wehrmacht und für Destil lierungszwecke erforderlichen Mengen sicherzu stellen. wurde verfügt, daß 20 Prozent der angegebenen Produkte aus der Weinernte 1342 blockiert sind im Verhältnis zur Gesamtsumme der Alkoholgrcrde. Die vinkulierte Menge, sowie alle aus der Umwandlung in Wein oder Most erhaltenen Trebern von der Weinernte 1312 ganz gleich ob sie aus der eigenen Produktion oder ab sie er worben sind (auch die bereits gepreßten) müs sen

an dem von der Nationalkörperschaft für Destillierung bestimmten Orten und Tagen ab- gelicfert werden. Die blockierte Menge für welche die Ablieferungspflicht besteht, kann durch andere Wcinpartien ersetzt werden, vor ausgesetzt, daß die Alkoholgradigkeit entspre chend ist. Auf jeden Fall muß wenigstens die Hälfte der abgelioferten Produkte aus gesunden Wein bestehen, der ohne Fehler und konsum- reif ist. Die Trestern sind sofort, znr Gänze, un gewaschen, ohne jegliche Behandlung und Um änderung abzuliefern. Wer

14
Giornali e riviste
Dolomiten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/DOL/1941/07_05_1941/DOL_1941_05_07_3_object_1192388.png
Pagina 3 di 6
Data: 07.05.1941
Descrizione fisica: 6
. Prämien verteilt ■Ulilicfenmn Hon Wein Das Provinzialkonsortium der Weinprodu zenten teilt mit: Laut Gesetz vom I». Juni 1997. \\ und lau! des kgl. Gefelzdekrekes vom 19. Angust 1 !> 10 und des Ministerialdekretes vom 21. Oilober 1910- AVI IT wird verfügt. Alle jene, welckze non der 'Weinlese 10)0 Wein produziert baben, ganz gleich, ab es iich um eigene oder erworbene Trauben oder 'Maische handelt, müssen der Destillierungskvrperscktaft 5 Prozent des produzierten Weines abliefern unter 'Abzug

der Menge, welche für den Fann- lienverbrauch benötigt wird. Die gleiche Perpflichtung besteht für jene, welche ans den Erträgnissen der Weinlese 191' Most fstnminen, konzentrierten oder iiltricrle») bereitet hoben. Dabei trifft es 90 yiter Wein für jeden Zentner Most lstumm oder siltrierll und 279 Liter siir jeden Zentner konzentrierten Most. Zeit und Ort der Uebergabe: Gemeinde Meran» und Umgebung: Am 29. und 21. Ata! beim Destilliernngszeittrni». Ge nossenschaftskellerei Lagundo. Merano, Pia Por

- tici 84; Gemeinde Enldaro: am !!>.. 20. und 21. Mai bei der Groszen Genassenschattskellerei: Gemeinde B o l z a n o und übrige G e in e i »• der Provinz: in der Zeit bis 9l. 'Mai beim Destilliernngsamt, Industriezone, Pia A. Eaia- Iitti. Der abgelieferle Wein wird von der Körper schaft innerhalb von 15 Tagen nach der Abgabe zu folgenden Preisen bezahlt: Wein bis zu 6 Graden Lire 2.85 pro Grad und Hektoliter: von 9 bis 7 Graden L 9.19: von 7 bis 8 Graden L 9.59: über 8 Grade L 9.55

angezeigt nnb gesetzlich bestraft. Die Strafen bewegen sich zwischen 199 und 19.999 Lire. Die Zahlung der Strafe würde aber von der Pflicht der Ablieferung nicht ent binden. sondern die Körperschaft würde auf Rechnung des Säumigen das von ihm geschul dete Matz an Wein zu Marktpreisen kaufen und abgeben. Endlich sei noch darauf aufmerksam gemacht, datz die Alilieferniig non 5 Prozent des Weines in'Anbetracht der gegenwärtigen Kriegszeit citt- gesiihrt wurde und dast jeder durch die Abgabe zum Siege

mithilst. Wein kur die Wehrmacht Wie wir bereits mitgeteilt haben, mutzte ieder, der mebr als 290 Hektoliter Wein aus der Weinlese 1949 besitzt, dies auf einem eigenen Formular in doppelter Ausführung innerhalb von acht Tagen nach der Veröffentlichung in der „Gazzetta Ufficiale' not» 29. 'April bei der Provinzialsektion siir Ernäbrnng melden. Ferner bleiben 59 Prozent der Gesamtmenge des angemeldete» Weines bei den Besitzern ge sperrt und müssen zur Verfügung der Wehr macht gebalten werden. Hiezu

15
Giornali e riviste
Volksbote
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/VBS/1921/19_05_1921/VBS_1921_05_19_13_object_3114961.png
Pagina 13 di 16
Data: 19.05.1921
Descrizione fisica: 16
MrtschastsWr und Miirsler (Fortsetzung.) L. Wie kann der Südtiroler Bauer Absatzgebiete . für seine landw. Erzeugnisse finden? Die Vereinigung des eigenen Geldes ist der erste und wichtigste Schritt auf dem Wege der Selbsthilfe. Das nächste ist die Organisation des Absatzes der landw. Produkte, von Wein, Obst und Vieh. Die größte Sorge macht Heuer der Verkauf des Weines. Deutschösterreich kann mit seiner schlech ten Krone nicht leicht kaufen, die Negierung hat dort zum Schutze des Kronenkurses

nur wenige Einfuhrbewilligung erteilt und auf Wein einen hohen Einfuhrzoll gelegt, der, wie man hört, in nächster Zeit sogar noch erhöht werden soll. Deutsch land wird von Frankreich, das sich im Friedens- Vertrag die freie Einfuhr von Wein auf fünf Jah re gesichert hat, geradezu mit Wein überschwemmt. Die Schweiz hat vor wenigen Tagen die Einfuhr von Wein stark beschränkt und will damit die eige nen Produzenten schützen. Die Lage auf dem Südtiroler Weinmarkt ist be kannt: Die guten Sortenweine

sind zum größeren Teil verkauft, Tischweine lagern jedoch noch in übergroßer Menge in den Kellern. Viele Bauern haben keine tiefen Keller und somit droht noch ein Teil des Weines bei Eintritt der Wärme schadhaft zu werden. Die Weinerzeugung ist nun in Südtirol nicht so groß, daß insbesondere in Deutschösterreich und Deutschland nicht doch noch dafür Absatz zu be kommen wäre. Denn, wenn man z. B. nach Inns bruck kommt sieht man, daß trotz der schlechten Krone immer noch viel Wein getrunken wird. Nun gilt es eben

die Konkurrenz mit dem süditalieni schen, ungarischen, französischen und spanischen Wein,der inDeutschland immer mehr auf denMarkt kommt, aufzunehmen. Wenn wir dabei den Wunsch äußern, die Deutschösterreicher und Deutschen möch ten wenigstens unter denselben Bedingungen un serer Ware den Vorzug geben, so halten wir dieses Verlangen nicht für unberechtigt. Welchen Weg sotten wir zur Schaffung von Ab satz Möglichkeiten für unsere Weine wühlen? Die Schaffung von Grenzbegünstlguttgen über Erwir ken der ital

Wein Einfuhrbewilli gungen erteilen, den Einfuhrzoll, wenn schon nicht ganz beseitigen, so doch stark ermäßigen. Gleichzei tig wurde das Ersuchen gestellt, die wirtschaftlichen Einrichtungen dieser Vauernorganisationen möch ten für den Absatz des Weines zur Verfügung ge stellt werden.und dafür tätig fein. Gedacht ist da bei an die Errichtung von Weinfreilagern. Der Nordtiroler Bauernbund hat uns feine größtmög lichste Unterstützung zur Erfüllung unseres Verlan gen zugesagt. Trotz der derzeitigen

16
Giornali e riviste
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1940/21_11_1940/AZ_1940_11_21_3_object_1880309.png
Pagina 3 di 4
Data: 21.11.1940
Descrizione fisica: 4
vom 24. Oktober 1940 sind alle jene, welche aus Trauben Wein, Most u. vgl. bereiten, verpflichtet, die Menge der Trèàern und die Quantität des hergestellten Weines anzumelden. Dieselbe erfolgt in zweifacher Ausfüh rung und auf eigenen Formularen, die bei den Gemeindeämtern erhältlich sind. Sie muß spätestens bis zum 2S. ds. am Amte der Gemeinde, wo die Weinberei tung stattgefunden hat, gemacht sein. Eigentümer, Händler und Industrielle haben die Anmeldung mittels Formular A (weiß) zu machen; die Pächter

auf dem Formular B (rot); solche, die nicht unter die syndikalen Kategorien der Landwirt schaft, Industrie und Handel fallen, auf dem Formular C (grün). Most wird aus Wein umgerechnet: Für jeden Zentner Most 60 Liter Wein; für jeden Zentner konzentrierten Most 270 Liter Wein. Trauben, die am Tag der Anmeldung noch nicht verarbeitet sind, sind mit 65 Liter Wein pro Zentner Trauben zu be rechnen. Wenn ein Pächter den Wein im Ke!-! ler des Besitzers bereitet, hat der Besitzers seinen Teil nach dem Formular

, auch dann, wenn der Wein oder Most nicht bei ihm eingekellert ist. Die Kellereigenossenschaften haben die Anmeldung a«ch für ihre Mitglieder zu machen, natürlich nur für den Teil, den ein Mitglied geliefert hat; den anderen Teil muß jeder selbst anmelden. Die Ab gaben müssen auch bei ganz kleinen Men gen erfolgen und auch von jenen, die im vergangenen Jahre von der Anmeldung befreit waren. Ferners wird aufmerksam gemacht, daß die Trebern sowohl eigene, wie gekaufte, für die Destillierung abgeliefert werden müssen

, und zwar hat die Ablieferung so fort nach ihrer Gewinnung und ohne jeg liche Behandlung zu erfolgen. Sollte jemand seiner Ablieferungs pflicht nicht nachkommen, muß er für je den Zentner Trebern S Liter Weingeist <SV Liter lOgrädigen Wein) geben, was einem Mindestbetrag von 6S Lire gleich kommt. Die Trebern müssen samt den Kernen abgegeben werden. Es werden dafür fol gende Preise bezahlt: Ausgebeerte und gegorene Trebern Lire 16.30; nicht auö- gebeerte. gegorene Lire 13.75; ausze- beerte. nicht gegorene Lire

17
Giornali e riviste
Tiroler Volksbote
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TVB/1914/16_10_1914/TVB_1914_10_16_5_object_2158834.png
Pagina 5 di 16
Data: 16.10.1914
Descrizione fisica: 16
. Ich will nicht wiederum darauf zurückkommen, daß eigentlich mehr Wein gebaut wird als die Er nährung des Landes erlaubt. Daran läßt sich für Heuer-einmal nichts mehr ändern. . Mit dem Wein bauer ist es Heuer geraeso wie mit dem Viehzüchter. Wer das Geld nicht sofort braucht und den notwen digen Platz zum Einkellern hat, wird kein schlechtes Geschäft mächen. Der Wein wird getrunken und auch nicht schlecht bezahlt werden. Manches geht im Jnlande. Oesterreich-Ungarn hat im allgemei nen Heuer keine schlechte Weinernte

entstehen, groß. Die Kriegsverwaltung wird , daher unbedingt sicher sich mit dem Gedanken vertraut machen müssen, den Soldaten etwas Wein zu verabreichen. Also wer einkellern kann, kellere ein. Wer aber unbedingt Geld braucht und nicht Raum hat, der muß die Praschlet verkaufen uild für den sind die Verhältnisse einmal nicht ganz günstig. Fürs erste die schwache Kauflust der Händ ler, die vollständig unbegründet ist, aber nun ein mal Ha ist. Dazu kommt der Uebelstand, daß Wag gonmangel für die Fracht

und mit den selben eine Reihe von Verhandlungen geführt. Das Ergebnis ist, kurz gesagt, folgendes: der Landes- kultürrat empfiehlt in erster Linie den Abverkauf der Weiß-Großvernatschware. Er glaubt, man solle sich dabei zufrieden geben, wenn man auf die An- baukosten komme und für den Hekto 11 bis 14 X bekomme. Dieser Preis soll aber für die rote Ware nicht maßgebend sein. Die Genossenschast der Wein händler erklärt sich Noch zu folgendem bereit: Bau ern und Händler können vereinbaren, daß der Preis

für die zu liefernde Maische erst zu einem späteren Zeitpunkt festgesetzt wird. Diese Festsetzung. des Preises kann dann entweder unmittelbar zwischen dem Produzenten und dem Handler verabredet wer den oder sie kann auch einer Kommission übertragen werden, deren Mitglieder je zur Hälfte aus Wein bauern und Weinhändlern bestehen wird und in welcher abwechselnd ein Vertreter des Landeskultur rates und ein Vertreter der Bozner Handels- und Gewerbekammer den Vorsitz führt. Erfolgt die Ab lieferung der Maische

gegen eine bestimmte Vergütung m ihren Kellereien zu übernehmen. Es bleibt den Bauern in diesem FÄle die Berechtigung vorbehalten, über den Wein nach Belieben zu ver fügen. Der Bauer wird dann das Geld erst erhal ten, wenn der fertige Wein verkaust sein wird».—' 85 Wie 5. i Die Viehverwertungsstelle in Wien, 8. Bez., Lamm-» gasse 4, ist auch in der Lage, den Bezug von Zug-« ochsew zu mäßigen Preisen und zwar vornehmlich aus Kärnten zu vermitteln. Anfragen werden an die Gesellschaft direkt zu richten

18
Giornali e riviste
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1932/01_01_1932/AZ_1932_01_01_4_object_1854559.png
Pagina 4 di 7
Data: 01.01.1932
Descrizione fisica: 7
Li>e S0.—: die Mitglieder des Or chesters des Kurhauses Merano Lire 120.-. Sachspenden: Firma Rudolf Carli: 10« Kilo Neis, 25 Kilo Fett; Fa. Geli: 20 Liter Wein: Fa. Dalsasso Umberto: 55 Liter Wein; Genosseuschastskellerei Termeno: 20 Liter Wein: Tamanini. Bolzano: 20 Liter Wein; Agostini. Borano: 10 Liter Wein: Buratti, Bolzano: 10 Liter Wein; Kreuzberg Valdo: 2s, Liter Wein: Bäckerei Menepace: 15 Kilo Brot: Firma Lago: 1 Kilo Zwiebel, gepökelte Zunge und 1 Kilo Sellerie; Firma Notten- steiner: 25 Kilo Oel; Firma

vertreten, eine 22'^ Uhr. Tanzinusik . Kneipe sei nicht der rechte Spielplatz für ein „ « ' Um eine Totenbeschau Mädchen und nach Gründen suchen, das Kind fortzunehmen. Aber als Min merkt, daß die Männer zu dringlich werden, schickt sie das Kind weg. Und als dessen Mutter, eine skrupellose Dirne, auf taucht. opfert Min die Ersparnisse ihres Le bens, um Annie weit weg in eine Erziehunqs zwar: (Wein, Likör. Fleischwaren. Käsegattun- nen, konservierte Fische und Möbel) seitens der Detail und Engroshändler

und jener nach Noma ihre Fahrt fortsetzen konnten. Auch die Reichs straße war bis mittags freigelegt. Zwzi von den bescWdigten Waggons führten E müie mit lind zwei waren m't Wein beladen. Beim Anprall wurden auch der Maschinist D'Avia und die Bremser.Massaro und Lova- gn.vli leicht verletzt. Der Sachschaden belauft sich auf zirka 11.000 Lire. Das Geleise welches auch beschädigt wurde; wird bis morgen wieder vollkommen hergestellt sein. Berkehrsi.ispektor Dr. Pellegrini und die In genieure Velluzzi und Muscia

19
Giornali e riviste
Volksblatt
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/SVB/1909/27_02_1909/SVB_1909_02_27_7_object_2547143.png
Pagina 7 di 10
Data: 27.02.1909
Descrizione fisica: 10
aber nicht, eS müsse da ein Or gan für ganz Oesterreich geschaffen werden, wozu die Zentralleitung des Verbandes in Wien auch bereit ist. Den falschen Berichten der «Neuen Wiener Weinzeitung-, die sich rühmte, den Wein» Händlern Millionen erspart zu haben, muß ent schieden entgegengetreten werden. Die Hauptaufgabe des Bundes richtete sich gegen die geplanten neuen Steuern auf Brannt wein und den Pcivatwein. Die Branntweinsteuer sollte um mehr als 100 Prozent erhöht werden. Wäre der Weinbauernbund

des Landtages die Privatweinsteuer auss Ta- pet kommen wird. Die Weinbauern müssen mit aller Entschiedenheit dagegen kämpfen, denn diese Steuer wäre ihr Ruin. Wsnn die Bauern aber etwas ausrichten wollen, müssen sie sich zusammen tun und organisieren und sich da die Wirte zum Muster nehmen. Lebhafter Beifall folgte den Ausführungen des temperamentvollen Redners. Präsident Differtori, der nun zum Worte kam, betonte den großen Wert des neuen Wein gesetzes für die Weinbauern, wenn dasselbe ordent lich

durchgeführt wird. ES war seinerzeit leider nicht möglich, die Zuckerung gänzlich auszuschalten, doch der Schwindel, der jetzt mit derselben ge trieben wird, ist gegen die Bestimmungen des Gesetzes. Die Steuer aus Privatwein ist nur aufge schoben, nicht aufgehoben. Daß dieselbe nur die Bauern tragen müßten, zeigen Kärnten, Salzburg und Vorarlberg, wo eine solche Steuer bereits be- steht. Die Weinbauern verkaufen infolge dieser Steuer weniger Wein und müssen denselben über dies billiger abgeben

. Die WeinauSfuhr nach Deutschland ist wegen des hohen Zolles sehr er schwert, die Schweiz bezieht ihren Wein meist von Italien und Spanien, von Tirol werden nur noch Spezialitäten verlangt. Es ist traurig, daß im Land tage die deutschen Weinbauern von den deutschen Abgeordneten mit wenigen Ausnahmen im Stiche gelassen wurden, die Italiener mußten unS heraus reißen. Früher hieß es, Steuern müssen abgeschafft, bezw. gerechter verteilt werden, und das Geld müsse dort genommen werden, wo eS ist; jetzt wolle

man dasselbe bei den Weinbauern holen, die selbst nichts übrig haben. Ueberall hört man jetzt von Ausbesserung, nur beim Weinbauern nicht, diesem will man noch etwas wegnehmen. Redner bean tragte nachstehende Resolution, die einstimmig zur Annahme kam: «An den hohen Tiroler Landesausschuß! Die heute in Algund versammelten Wein bauern protestieren auf das entschiedenste gegen die geplante Einführung der sür die Weinbauern unerträglichen Privatweinsteuer und geben gleich» zeitig bekannt, daß sie sich gegen diese Steuer

21