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Giornali e riviste
Alpenzeitung
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Pagina 3 di 10
Data: 09.10.1932
Descrizione fisica: 10
, Sonntag. den 9. Okiober 1932 ..Alpenzeiluna' Seite 3. KÄS SMEM sSSsn kuekSà W tien und ihre verderbte Mägen einrichten sollen. Taft man aber dein Wein unser verkürztes Le ben beymesssn folte, ist so ungereimt. als wann man sagen wolle, das Frantzosenholk habe die WM Wem lZer KliÄW äen lugsnä-Xgmpfbünlis k. Ob man den Wein Winkers odèr Sonuners wassern soll? Diese Frage sollten etliche mit einem Wort abfertigen und sagen: Niemals, nicht Winters noch Sommers, dami die Geschöpfe Gottes

nicht zu verändern, und das Wasser in den Schuhen nicht zu dulten, folgend hierinnen der Franzosen Sprichwort, welche sagen, daß man kein Wasser unter den Wein gießen müsse, mann man einen guten Wein trinken wolle. Hingegen aber, daß man viel Wein unter das Wasser gießen müsse, wann man ein gutes Wasser wolle haben. Dieser Meinung ist jener Flammend gewesen, welcher an statt eines Zähnstierers eins große Kantel mit Wein auß- gezechet, der Meinung alle Zähne zugleich zu reinige». Im Winter ist es kalt lind feucht

, und schei net, daß man mit dem Wein zu solcher Zeit idsn Magen erwärmen, und den Wein gantz lassen soll. Weil aber in dem Sommer die Hitze durch die eröffneten Schmeißlöchlein ver duftet, und den Magen schwächet, scheinet, daß er seine Stärcke von einein guten gerechten Rebensaft erhalten soll: maßen die Gesundheit in einer Proportion der Qualitäten bestehet, da dann die jenige, lvelche die andern übertrifft, gemäßiger werden muß: Fast wie die Seiltän zer sich durch die Waagstangen in gleichem Ge richt

nicht ohne Ursache, welche wol len, daß man den Wein und das Wasser etliche Stunde zuvor mischen solle, ehe man trinken ^ivill: Damit diese zween Feinde nicht in unsrem Leib, sondern in einem srembden Land ^ck vereinigen. Schuld, daß ihrer viel die Neavolitanische Heilte wird der zweite Jahrtag der Griiü- .«à «..» m,„r^ Kranckheit bekommen, weil es zu solcher Zeit ist dting der Jugeiidkampfbüilde gefeiert. Um 0 A» nur Wasser tri . Pfunden worden. Uhr wird der Verbandskommandant Senior Fr. Wein zu trinken pflegen

und daher entstehen Der Wein ist feucht und warm, deswegen er Bellini den großen Rapport aller Kommandcm- A KZ-N ^ '°>'d°rS'M»!'°mpld°n°- ->» Provinz à Mälisn smtisn in ÌVN nnkksterapn Äer ìst nicht zu sagen, daß ein emmer Trunck W^lN» nehmen. Wein Mllet den Durst nickt wie das Wasser °''en kalten Magen erwärme, sondern dieses Der Verbandskommandant passiert dann die àdern vermehret denselben weaen seiner muß nach und nach geschehen, gleich wie ein raschen Formationen, welche am zweiten Pra- L>ike

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Bozner Tagblatt
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Pagina 5 di 8
Data: 09.12.1944
Descrizione fisica: 8
herumliegende Weinwuchs- Schwanz. »Böse Weibelen sind keine durfte der Schwiegersohn seine Wein- gebiet eigentlich nicht sehr umfang- 6bten Dinge. Schon deshalb kann es nicht mehr als zweie davon geben.« »Seil ist nit sicher«, grinst Hans in seine Karte hinein. »Jedenfalls, das sag’ ich Dir: wenn Du einmal mit der ausgefallenen Idee herauskommst, ein böses Weibele zü besteigen, ich geh Dir nicht mit. Niemals!« »Seil ist nit sicher« grinst Hans abermals tückisch. »Hör auf«, sag’ ich ärgerlich

nach dings durfte in der Stadt bleiben. Erst nach dem im Jahre 1858 erfolgten Tode des Matthias Mumelter konnte Alois Johann Lun die schwiegerväterliche Weinhandlung in der Kapuzinergasse, im ehemaligen Baumannhaus der Do- menikaner übernehmen. Daraus er wuchs die bekannte Lun’sche Wein kellerei. Matthias Simon Mumelter war, wenn er es auch gewollt hatte, doch nicht der einzige Weinhändler in der Stadt geblieben. Da gab es außerdem 'noch den Weinhändler Franz Mallaun, aus Pians gebürtig. Er starb itn

zu kochen. Und sie brauchte es nicht -zu bereuen, denn sie hatte es gut bei ihrem Ge mähte. Von ihren Nachkommen wur de das einsame Tal bevölkert, und die heutigen Fassaner stammen alle von diesem Grafen ab. kamen die Wirte, suchten sich einen Wein heraus und machten dann Ab schlüsse von 10 bis 100 Hektolitern. Nahm einer hundert Fässer Wein, dann bekam er etwas Besonderes, einige Fässer Auslese zum gleichen Preis. Nach der Eröffnung der-Brennerbahn (1867) hob sich natürlich der Weinhan del, doch ging

des Venusberges ist heute die Kellcreige- nosscnschaft Gries. Anläßlich 1 der Erbauung der Bahn Bozen-Verona im dahre 1859 wurde zum Bahnhof das ganze groß# Wein gut des Besenbinderhofes verwendet. Dieser Hof gehörte dem Alois Franz Mumelter. Sein Vetter Heinrich saß da zumal in der Zollstange auf dem Anwe sen Hochkoflcr und betrieb ein an sehnliches Fuhrwesen. Von Hall herein führte er Salz und hinaus lieferte er andere Waren, darunter auch Wein eigener Feehsung. Mit der Zeit erwei terte er seinen Weinhandel

und zu guter letzt gab es in Bozen die großen Speditions- und Kommissionshäuser, die sich außer mit anderen Landeserzeugnissen - auch mit dem Wein befaßten. Als Produktionsgebiet für den Händ ler kam hauptsächlich die Gegend des Landgerichtes Kaltem und des Unter landes in Betracht. Beispielsweise um faßte der Weinbau des Gerichtsbezir kes Bozen im Jahre 1894 ungefähr 1618 Hektar, jener des Gerichtbezirkes Kal tem ungefähr 2733 und jener des Ge richtsbezirkes Neumarkt ungefähr 527 Hektar. Diese drei

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Neueste Zeitung
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Pagina 2 di 4
Data: 15.12.1916
Descrizione fisica: 4
sind, dürfen in der Zeit vom ! 5. bis einschließlich 23. Dezember d. I. solche ^ Geschäfte bis 8 Nhr abends und Lebensmittelgeschäfte bis ! 9 llhr abends offen gehalten werden. Am Sonntag, den 21 Dez., dürfen die Geschäfte von 9 bis 12 Uhr vorm, und von 2 bis 7 Uhr nachmittags geöffnet werden Am Sonntag, den 17. d. M., ist gleich wie an allen übrigen Sonntagen, die Sonntagsarbeit nur beim Le bcmsnnitelHandel und zwar von 9 Uhr vvrnrittags bis 12 Uhr mittags gestattet. (Die Wein Versorgung.- Bekanntlich

wurde zur Deckung des Militär und Zioilbädcrrfes des Wein be- lchtagnahml. Um bis zur endgilttgen Regelung die unvermeidliche Stockung in der Weinversorgung möglichst zu vermindern, hat die Statt Halterei, wie wir Vvn zuständiger Stelle erfahren, die Wein-Ueberncchmsstelle des Landes Tirol in Bozen ermächttgt, in einzelnen Fäl len den Versand von Wein bei Zutteffen nachstehender Voraussetzung zu gestatten: 1. Der Wein muß nach weisbar vor dem 9. Dezember 1916 angekaust worden sein ; L. in dem Falle

, als es sich um Wein handelt, für den ein Höchstpreis festgesetzt ist, muß durch Bei bringrmg der Faktura hie Einhaltung des Höchstpreises erwiesen sein; 3. der Versand darf nur innerhalb von Tirol und Vorarlberg erfolgen und 4. die Bewilligung wird einer Partei nur für Mengen bis zu 50 Hektoliter erteilt. Weiter wird die Weinübenrahmsstelle ermäch tigt, ausnahmsweise zur Deckung eines inr öffentlichen Interesse unausschiebdm-en Bedarfes über Einschreiten Wein aufzükaufen und gegen Barzahlung an die Be steller

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Meraner Zeitung
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Pagina 5 di 12
Data: 10.11.1907
Descrizione fisica: 12
Rr.i-jS Meraner Jettung Säte 9 Tiroler Weinchromk. Kulturgeschichtliche Skizze von Karl Felix Wolfs, Bozen *) ^Nachdruck verboten.! Der tirolische Weinbau reicht bis in die rätische Vorzeit zurück. Dr. Egger sagt in seiner Geschichte Tirols ausdrücklich, daß die Räter die ersten Weinberge angelegt hätten und Dr. Planta schreibt in seiner Monographie des alte» Rätiens: „in den südlichen Tälern wurde schon in ge wöhnlicher Zeit nicht blos Getreide, sondern auch Wein gebaut, der schon damals

sich eines guten Rufes- erfreute und den selbst Kaiser Augustus hochhielt. Auch Strabo erwähnt den rätischen Wein und dessen Reben und der nicht viel spätere Plinius bemerkt, daß die Anwohner der Alpen den Wein in hölzernen, mit Reifen versehenen Gefäßen, d. h. in Fässern, ausbewahrten, was somit jedenfalls auch von den rätischen Wein bauern zu gelten hat. Als diejenigen rätischen Landschaften, in welchen der Weinbau schon da zumal besonders heimisch war, und deren Produkte schon einen Ruf erworben

hatten, sind nach den Andeutungen Strabos das Veltlin und wohl auch das Etschtal anzusehen.' Soweit Planta. Tat sächlich findet sich in Strabos Schriften eine Stelle, wo es heißt: „Bei den Lepontiern, Ca- munern, Stönern und Tridentinern wächst der rätische Wein, der den besten italienischen Sorten nichts nachgibt.' Manche seltsame Ausdrücke, die von den Etsch- ländischen Weinbauern noch heute gebrauch werden, für Holzkübel sind wahrscheinlich rätisch. Die rätoladinischen Bewohner von Oberfascha nennen jedes kleine hölzeme

zu verschassen. So lieferte der Bischof von Trient ums Jahr 1000 dem Kloster Sonnenburg jährlich 80 Ihren Wein Das Hochstift Brixen besaß im 12. Jahrhunder Weingüter zu Bozen, Kampill, Girlan, Marling Algund, Placedelle (d. h. St. Magdalena) usiv Der Weinhandel und Weinverschleiß erlangte in Bozen und Meran eine Bedeutung, welche vielleicht größer war als heute und das Wirts gewerbe wurde durch zahllose Verordnungen der gestrengen Magistrate geregelt. Die Stadt Bozen (vergl. Beda Weber) hatte einen eigenen

Wein mesier', einen beeideten Beamten, der in den Wirtshäusern Ordnung zu halten, die Weinmaße zu prüfen und mit dem Stadtwappen zu ver sehen hatte. Nur solche Maße durften die Wirte benützen. Auch war der Preis vorgeschrieben Wer den Wein „pantschte' und dieser betrügerischen Handlung überführt werden konnte, zahlte eine hohe Geldstrafe; .im Wiederholungsfalle ließ die Obrigkeit dem Missetäter nach damaliger Sitte eine Hand oder einen Fuß abhauen (!). Ja. solche Angst hatte man vor der Verdünnung

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Alpenzeitung
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Pagina 2 di 4
Data: 31.07.1941
Descrizione fisica: 4
Meinhardt II. die Stadt Bolzano und läßt in den umliegen den Weingärten alle Reben ausreißen. 1305 befreien die Herzöge Otto, Lud wig und Heinrich die Bürgerfchaft von Merano von jeder Zollabgabe bis zum Renon. Giovopaß und Finstermünz: da bei wird hauptsächlich der Wein genannt. Später verblieb diese Zollfreiheit nur den 25 Ratsbürgern. Ein Gesetz für das „Weinschenken' 1317 gibt Heinrich „von Gotsgenaden Chünigk ze Pehaym und ze Polan. Her zog ze Chernden. usw.' der Stadt Mera no Gesetze, wobei

auch das „Weinschen ken' geregelt und jeder Schenker verhal ten wird, für eine Maß Wein nur soviel zu verlangen, als der Wein nach Schät zung von 4 „Purgern' wert sei und wer „daz prichet, der soll ze pezzerunge geben zwai pfund und fünf schillinge perner/ 1331 bestätigt der obgenannte König den Bürgern von Merano die Zollfreiheit, wobei von allen Waren zuerst der Wein genannt wird. 1363 bestätigt Herzog Rudolf IV. diese Zollfreiheit abermals und bestimmt, daß ie reichen solle bis an den Ciovopaß

, welche nördlich von Nevev (La- vis) Wein verkaufen durften. Die Wein- ausfuhr aus dem unteren Adigetal wurde untersagt. Fuhren mit solchem Wein kön nen, wenn man sie nördlich von Lavis an trifft, beschlagnahmt werden. Nur wenn ein Bauer des Adigetales eidlich erklärt, er wolle den fremden Wein in seinem Hause verbrauchen, muß ihm die Obrig keit den Ankauf und die Einfuhr gestat ten. Der Ausschank fremden Weines in den Wirthäusern wird bei strenger Kon trolle nur von Pfingsten bis zur Zeit des Wimmens

gestattet. Ohne besondere Er- laubniß des Magistrates von Bolzano darf aber fremder Wein nicht einmal vor übergehend im Keller eines Bürgers von Bolzano lagern. Die Wirte müssen feier lich geloben und beschwören, daß sie Wil lens seien, alle diese Vorschriften zu beob achten. 1386 wiederholt Herzog Albrecht III. in einem Freiheitsbriefe die von Herzog Ru dolf IV. ,m Jahre 1363 erlassenen Be stimmungen. Die „Weinordnung' von Bolzano 1397 erlassen die Bewohner von Bolza no durch einen dreigliedrigen

Ausschuß eine besonder Weinordnung für ihre Stadt ausarbeiten, wobei die Preise Maase usw. festgesetzt werden. Alsdann unterbreiten sie diese Weinordnnng am 14. September in S. Candido dem Herzog Leopold IV., der die Weinordnung von Bolzano in einer besonderen Urkunde gutheißt und ihr Gesetzeskraft erteilt. 1401 kommt Herzog Leopold IV. nach Bolzano und wird von der Stadtvertre tung mit Laitacher- und Schreckbichler Wein bewirtet... 1407 bestätigt Herzog Friedrich mit der leeren Tasche der Stadt Merano

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Alpenzeitung
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Pagina 4 di 6
Data: 27.07.1941
Descrizione fisica: 6
als Pfarrvikar in Auna di sotto, dann als Erpositus in Madonnina di Renon. Dort restaurierte er — wiewohl schon im ho hen Alter stehend — das kleine Heilig tum Unserer Lieben Frau; dort konnte er ferner in geistiger und körperlicher Frische im Jahre 1338 sein goldenes Priesterjubiläum feiern Tie StWchte des Weinbaues i« M Adige M Rerm „Traminer Wein Eppaner und gute Lagrein, LeUacher, Caltharer, Gürler Missaner und Montanier, Burgunder, Niederer, Grießer Ackpfeifser und St. Gotthardtswasser Terlaner

soll der Wein, muß der JuU trocken fein.' Falls dieses Bauernsprüchlein stimmt, wird der Wein im heurigen Jahre befon ders gut gedeihen, denn über allzuviel? Feuchtigkeit konnten wir uns im Juli ab gesehen von einigen wohltätigen Regen güssen wahrlich nicht beklagen. Und so werden die Freunde eine» guten Trop fens im heurigen Herbste in unseren stim mungsvollen, sichtengetäfelten Buschen den einen und anderen besonders guten Tropfen schlurfen können; dabei in Däm merschein der grünlich aufleuchtenden

Butzenscheiben der Verse des berühmten Weinbeissers Viktor v. Scheffel gedenkend: „Im Rittersaal am hohen Kamin Saß lang ich in Sinnen versunken. Und habe im feurigen Wein von Tramin Des Vintlers Gedächtniß getrunken.' Wir wollen bei d'eser Gelegenheit ein mal auch im zusammenfassenden Zügen die Gschichte des Weinbaues im Alto Adi ge und Merano von den ersten Anfängen bis zum 19. Jahrhundert erzählen. Von Weinmessern und Pantschern Der Weinbau im Alto Adige reicht bis in die rätische Vorzeit zurück

. Dr. Egger sagt in seiner Geschichte des Landes aus drücklich, daß die Räter die ersten Wein berge angelegt hätten und Dr. Planta schreibt in seiner Monographie des alten Rätiens: „in den südlichen Tälern wurde schon in gewöhnlicher Zeit nicht bloß Getreide, sondern auch Wein gebaut, der schon da mals sich eines guten Rufes erfreute und den selbst Kaiser Augustus hochhielt. Auch Strado erwähnt den rätischen Wein und dessen Reben und der nicht viel spätere Plinius bemerkt, daß die Anwohner der Alpen

den Wein in hölzernen, mit Reifen versehenen Gesäfsen, das heißt in Fäs sern, aufbewahrten, was somit jedenfalls auch von den rätischen Weinbauern zu gelten hat. Als diejenigen rätischen Landschaften, in denen der Weinbau schon damals besonders heimisch war. und de ren Produkte schon einen Ruf erworben hatten, sind nach den Andeutungen Stra- bos das Veltlin und auch das Adigetal anzusehen.' Soweit Planta. Tatsächlich findet sich in Strabos Schriften eine Stelle, wo es heißt: „Bei den Lepontiern

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Der Bote für Tirol
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Pagina 2 di 8
Data: 07.03.1890
Descrizione fisica: 8
halbjähriger Rechnungslegung. Ueber diefeu Punkt wurde sehr viel gesprochen und die bestehenden Verhältnisse dabei in Betracht gezogen. Mehrere Mitglieder schärferer Tonart waren der Ansicht, man solle bei Nichtbezah- Nach demselben hab er, koch, den Ehehalten zum essen gebeu; sey der Süller von Ried zu jme koch in die knchl komen, hab vmb sein gelt wein zu geben begert, hab Er koch jme ain viertl wein geben vnd sey wider in die knchl gangen. Nachdem sei der Süller wider in die knchl komen, hab aber mer

wein begert, sey er, koch, hingangen, hab den keller aufgesperrt. Hab der Süller zu ihn geredt: Gebt mir die kanndl her. Ich will keller sein. Daranf hab Er, koch, zu jm gesagt: Mein Süller, jch glaub es sey Euer Scherz. Auf sollichs hab der Süller aber zu jme geredt: dn bist lanng ain psasfnknecht gewesen vnd hast lanng gnet leben gehabt, laß vnns auch ainmal gnet leben haben. Hab also die kanndl mit wein herauf tragen vnnd gesagt: Wer wein will haben, der komb, dem will ich geben, dann jch

bin kheller. Sey vil volckhs jung vnd alts mit Schaffern, Stoczen vnd andern geschirren hineinkomen, denen hab der Süller wein gnneg geben; hab sollichs austragen aus dem Schenckkeller bis ans 3 vr gewert. Nach sollichem hab Er koch zu dem Siller geredt: Meiu Siller, gebt mir doch ainmal ain trunkh. Hab Er jm geanntwnrt. Er soll ain Wasser trinkhen, daz Enangelj werbt yecz on Psaffen vnnd psaffenknecht erfüll.' Der Anfang dieser Scenen dürste bereits auf die erste Nachmittagsstunde des 13. Mai 1525

zu setzen sein. Die Nachricht hievon kam bald in die Stadt und lockte Neugierige und Eigennützige hinab ins deutsche Hans. Margareth, die Fran des früher erwähnten Hans Zischg, gab z. B. au, sie habe damals Maurer in ihrem Hans gehabt, „da haben dise jren pueben hinab in dz Teutschhaus mit ain trinckhkössl geschickt. Derselb pnb hab jnen jn demselben wol ain wein bracht. Hab sy den pnebn gefragt, wer jm den wein gegeben Der Bauernaufstand in Sterzing im Jahre ASS5. Von Konrad Fischnaler, Custos

des Ferdinandeums. (Fortsetzung.) Lassen wir zur Darlegung dem Hans Rener aus Ridnann das Wort. „Es hab sich begeben', so deponierte er wörtlich, „daz die Nachpern in Ridnawn vmb ain Regen gen Trens mit dem kreutz kirchfartn gangen seyen. Vnd wie sy heraus zn der pfarrkirchn kommen seyen, sey es vast haiß haben Sy vil jungs volckh vnder jnen : dz sey vast hitzig gewesen. Da haben sy vndcr ainander gesagt, wan man uns ain wein im teutschen Haus umbs gelt geb, so wolten wir alle ain trunkh thun, darmit dz jung

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Bozner Nachrichten
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Pagina 2 di 8
Data: 26.10.1921
Descrizione fisica: 8
als Mörder seines Vaters. Aus Essen wird berichtet: Die Strafkammer verurteilte den vierzehnjährigen Landwirtssohn Hubert Schild, der nach einem Zwist dem heimkehrenden Vater im Walde Dor sten auflauerte und ihn durch zwei Gewchr schüsse tötete, zu drei Jahren Gefängnis MermttMes. v. Abnorme Wein-Jahrgänge. Anläßlich des außergewöhnlich edlen Tropfens, den die Rebe des Jahres 1921 liefert, ist es von Inter esse, Umschau zu halten, wie es zu alter Zeit mit den abnormen Wein-Jährgängen bestellt

war. Ein Forscher registriert, daß für das Rheinland zum erstenmale 828 als gutes Weinjähr bezeich net^ Da die 'Weinstöcke fest mehreren Jahr?n vollständig erfroren sind, ist 1dl>9 der Wein so selten geworden, daß man zu der Messe keinen Wein mehr auftreiben konnte. 1183 waren di? Trauben im August schon reif. 1255, wo es viel aber sauren Wein gab, mußten wegen Mangel ' Nr. 242 ^ - an Fässern viele Trauben hängen bleiben, ja die Winzer sollen den Mörtel berm Häuserbau statt mit Wasser mit geringerem Wein ange

macht haben. 1300 gäb es so viel und so guten Wein, daß man den alten umsonst anbot, damit die Fässer leer wurden, um den neuen aufzu heben. Auch 1303, wo der Rhein säst ausge trocknet war, gab es ausgezeichneten Wein in großer Menge. 1314 waren durch die große Hitze alle Weinberge ausgebrannt. 1372 gab es so viel Wein, daß 6 Maß 1 Pfennig kosteten. 1392 mußten wegen Frost bei der Lese alle Weintrauben zerstoßen werden. 1465 gab man ein Faß voll Wein für ein leeres Faß ab. 1539 kostete der viele

und gute Wein „vielen Men schen das Leben'. 1540 war ein heißer Som mer, daß die Erde berstete, Wälder brannten und viele Menschen und Tiere verschmachteten. Da blühten die Reben im April, um Johann? gab es reife Trauben und um Baitholomä (24. August) begann die Weinlese.'- Da man hiebei die durch die Hitze allzusehr ausgedörrten Trau ben hängen ließ und diese durch den späteren Regen wieder aufquellten, so konnte man zum zweiten Male wimmen, und dieser zweite Wein wurde noch besser als der erste

. In Straßburg behauptete man nach dem Herbst, daß in Stadt mehr Wein als Wasser sei. 1590 wenig aber äußerst guter Wein, wie seit 100 Jahren keiner gewachsen. 1617 sehr viel saurer Wein, daher „Holzapfelbrühe' genannt. 1709 war alles erfroren. 1719 wurde der Wein im Rhein gau wegen seiner Süße Hutzelbrühe' genannt.' 1746 machte der trockene Sommer den Saft so' dick, daß der neue Wein wie Öl von der Kelter lief. Endlich 1865 war einer der besten Werne des Jahrhunderts, aber kaum halbe Lese. Von da an gibts

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Maiser Wochenblatt
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Pagina 5 di 16
Data: 28.03.1908
Descrizione fisica: 16
Iliiterhaltniigsblatt' vierteljährlich K 1.50. Zu schriften sind an d.Gcschnsts- - stelle des Blattes: Obcr- inais, Rathaus zu richten. Sur Geschichte -er lVeinpantscherei. ' Ton zilm Schöne,,, sowie «in leichtes L>ch>veseln Von Georg Bus;. gestattet, aber nur nach den, Dreikönigstage. ' ' Nachdruck urtboten. I Der Gebrauch van Ton kann nicht wundern, Zwar, werden in der Wcinliteratur des dom, noch heute werden in der Kellcrwirtschaft 16. und 17. Jahrhunderts recht bieder klingende! als Schönungsmittel, die den Wein gut iv Verslcin

zitiert, wie: Rhein-Wein, Fein- klären, Kaolin oderPorzellanerde und besonders tr> spanische Erde neben Hause,iblase, Gelatine richten, auch mit ihnen ein hohes Geld ver dienen möchten', zur Fälschung mit „Silber- alett' gegriffen hätten. .Es sei dadurch der Wein so „lieblich und süßlecht' gemacht ivördcn, daß er den ' allerbesten noch über troffen habe. Aber die Folgen seien wahrhaft und Eiweis benutzt Große Anstrengungen wurden gemacht, im.:.'. !... c.... cts... Wein;,Franken-Wein, Kranken-Wein

; Neckar- Wein, Lecker-Wein; — Vinum Rhenense decus est et gloria mensae; — Hochheim , .. „ „ am Rhein, Klingenberg am Main und sauren Wein süß zu machen. Der Geschmack Bacherach am Stein, da wächst der bestes unserer Norfahrci, gab ja den süßen Weinen Wein; — Vinum rlienanum 68 t meum ^reanum; — aber trotz dieser anmutigen Poesie ist in der „guten alten Zeit' mindestens ebensoviel, wenn nicht noch, mehr als in unseren Tagen gepantscht worden. Die Wcinpantscherei geht tief in die Zeit „ . zurück

und läßt sich verfolgen bis ins Mittel- vermachte in seinen, Testament sucht weniger alter. Schon zu Beginn des 14. Jahr- als 280 Authal Tokaier an Anverwandte, Hunderts weisen gewisse Verordnungen des wobei zu bemerken ist, daß nach damaliger Rats zu Nürnberg darauf hin, daß' cs mit j Rechnung ein Anthal so viel wie ein Eimer manchem Wein nicht recht geheuer war.!»' 294 Liter war und etwa 500 Kronen fürchterliche gewesen, denn in Ulm, Schwäbisch- Gmünd, Mindelheim, Wettenhausen, Roggen- burg, Ursperg

, Weißenhorn, Waiblingen, Babenhausen, Kehlmüntz, Erbach, Weißenstein, Grüncnbach und vielen anderen Orten seien Aller znm faßweise,, Verkaufe bestimmte Wein wurde je nach seinev Herkunft mit zwei bis acht Gulden für das Fuder besteuert und von geschworenen „Versuchern' auf seine Trinkbarkeit geprüft. Nur der .für. gut befundene Wein durfte zum Verkauf gelangen. Wer dawider handelte, verfiel in hohe Strafe. Insbesondere wurden die Wirte scharf aufs Korn genommen; — der Versucher hatte das Recht

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 6 di 8
Data: 16.02.1925
Descrizione fisica: 8
Seite 6 »Sea « 5 « « » « ! Volkswirtschafi. Neue Wem-u Bierfteuer Die neuen Steuern werden als Zuschlag zu den Gemeindekousomabgaben eingehoben.— Für Wein IS Live, fiir Bier S Lire. X Bozen. IS. Februar. Qie neue Wein- und Viersteuer ist seit yevte bereits in Kraft! Der Herr Finanz minister arbeitet außerordentlich rasch: wäh rend am Samstag die Zeitungen — so auch »vir — die Wahrscheinlichkeit der Einführung einer neuen Weinsteuer ankün deten. hat der König bxreits am Freitag das Dekret

über die Wein- und Biersteuer unter zeichnet und ist das Dekret in der gestrigen Gazzetta Usficiale erschienen und heute in Kraft getreten! Der Art. 1 dieses Dekretes vom 13. Febr., Nr. 177, bestimmt, daß zugunsten des Staa tes ein Zuschlag zur Gemeinde- konfumabgabe von Wein, Drannl- wein, Likör und Bier in folgendem Aus maß eingeführt wird: Gemeinden 1. u. 2. 3. u.4. Klasse Klasse Lire Wein, pro Hektoliter IS.— 12.— Wafchenwein, pro Masch« —.30 —.30 Alkohol, Branntwein. Likör, in Fässern pro Hektoliter

: bis 2S Grad nach Gay-Lussac IS.— 12,— bis 50 Grad 30.— 24 — bis 7S Grad 45.— 36 — »der 7S Grad 60.— 48.— Alkohol, Branntwein, Likör, in Maschen, pro Masche —-60 —.60 Wer. pro Hektoliter 9.— 6.— Die neu« Wein-, Branntwein- und Bier steuer wird also als Umlage des Staa tes zur Gemeindekonsumabgabe «ingehoben. Di« Einhebung ersolgt durch den Einhsber der Konsumabgabe gleichzeitig mit der Konsumabgabe und mittels derselben Zollbollette. Für die Einhebung der neuen staatliciien Umlage gelten die gleichen

Vor schriften wie für die Koirfumabgabe: die staatliche Umlage ist also auch für die Pro duktion innerhalb der geschlossenen Gemein den zu entrichten (Art. 2 und 3 des Dekretes)- Die Umlage des Staates aus Wein, Vier und Branntwein ist nicht in allen Gemein den gleich hoch: in den Gemeinden erster und zweiter Klasse (in unserem Gebiet ist die Stadt Bozen die einzige Gemeinde zwei ter Klasse) ist sie höher als in den Gemeinden dritter und vierter Klasse (alle Gemeinden un/seres Gebietes, ausgenommen Bozen

in jenen Gemeinden, welche die Konsumabgabe im Wege der Ab findung einhöben, bestimmt der Art. 2 des neuen Dekretes, daß die bereits abgeschlosse nen Abfindungsverträge entsprechend erhöht werden müssen. Bezüglich dieser Abänderung der Abfindungsverträge wird dieFinanzintendanz Vorsorge treffen. Das Dekret tritt heute, IS. Februar, in Kraft, und da es keine ausdrückliche Bestim mung über Rückwirkung der neuen Steuern enthAt, ist vorläufig anzunehmen, daß die in den geschlossenen Gemeinden vor handenen Wein

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Der Bote für Tirol
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Pagina 2 di 6
Data: 28.01.1863
Descrizione fisica: 6
des Nothstandes unter den Weinbauern Südurols. Die Frage sei eine Lebensfrage für Südtirol. Der Artikel Wein, der sonst des Menschen Hcrz erfreut, sei für den Besitzer in Südtirol nur noch ein Gegen stand des Kummers. Zu den so großen Auslagen für Holz, Lohn ic., zum Schweiße der schweren Ar beit gesellen sich noch die künstlichen Hindernisse, den Ueberfluß der Waare auszuführen in Lande, in denen sie mangelt. In den fünfziger Jahren mußten die Gutsbesitzer den Wein zu ihrem eigenen Hausbe darf? kaufen

, denn sür Südtirol sei der Wein ein Lebenebedürsniß. Im Jahre 1852 war die Halde, im Jahre 1853 aber schon zwei Drittel der gewöhnlichen Weinernte verloren gewesen, so daß eine eigene Kom mission nach Wien abgesandt werden mußte, um für die verarmten Besitzer Sreuernachlässe zu erwirken. Die kleine Gemeinde Gries z. B. von 600 Seelen hatte allein in diesen zwei Jahren einen Ausfall von 50.000 Uhren Wein, was zu Geld angeschlagen einen Schaden von 400.000 fl. beträgt. Diesen Mißjahren aber folgten fünf

, das einzige Mittel, das der Traubenkrankheit einigermaßen Schranken setzt, und diese Auslagen er fordern in den meisten Gegenden noch mehr alS die Grundsteuer. Das Jahr IL60 habe endlich einen Umschwung ge- bracht; eö sei äußerst günstig gewesen, die Rebe üppiger als je, daher eine Menge Spekulanten die Praschlet einkauften und die Weinpreise auf die Höhe trieben. Aber der Wein hielt nicht aus, er ging zu Grunde; Hunderte erlitten enorme Verluste und konn ten nicht mehr kaufen, und der Bauer weiß mit sei

nem Ueberflusse nicht mehr wohin. So groß ist der Mangel an Absatz, daß nun in den Jahren des Ueber« flusses mehr Exekutionen vorfallen als früher, und die Weingüter im Preise in erschreckendem Maße fallen. Zudem kommt noch, daß die Konsumenten sich in den Jahren deö Weinmangels wegen Hohe des Preises vom Weine entwöhnt haben. Bis in die tiessten Thäler drang der Fuselbranntwein, der den Wein verdrängt und eine Menge neuer Bräuhäuser entstanden, so auf dem Wege von Briren noch Meran allein

10. Die Weinspekulanten aus Ungarn versehen nun die Nachbarprovinzen, so insbesondere Salzburg, mit Wein, die früher dieses Produkt großeniheils aus Tirol bezogen, und im Lande selbst ist der Straßen verkehr öve gelegt in allen Gegenden, welche die Eisen bahn durchschneidet, von Bozen bis Verona, von Innsbruck biSKusstein, und bald, wenn die Brenner- Bahn gebaut sein wird, wird es auf der ganzen großen Siraßenstrecke von Nord nach Süd das Gleiche sein. Da sich zudem in Südtirol die Weinproduktivn erhöht

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Volksblatt
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Pagina 2 di 8
Data: 16.02.1921
Descrizione fisica: 8
, mit bedingtem Aufschub der Kerkerstrafe bis zum Jahre WeineS zu berücksichtigen, denn ein trüber, gebro chener Wein kann mit Bezug auf den Geschmack nie richtig beurteilt werden und wird stets geringer und schwächer scheinen, als er wirklich ist, weshalb trübe, gebrochene Weine, wenn es nur angävglich ist, stets von der Kostprobe auszuschließen sind. Soll jedoch ein solcher, nicht vollkommerr klarer, mehr oder weniger getrübter Wein dennoch der Kostprobe unterworfen werden, so muß mau den selben vorher

filtrieren. Hiezu eignen sich am besten die kleinen Asbestprobcfilter, mittels welcher man schon kleine Weinmengen von 0'1 1 aufwärts rasch überall flackerhell filtrieren kann. Wenn auch bei solcher Filtration der Wein etwas von seinem Kohlensäuregehalt verliert und dann etwas schwächer erscheint, so kann doch ein solcher frisch filtrierter, flackerheller Wein in bezug auf seine übrigen ge schmacklichen Eigenschaften verläßlicher beurteilt werden. Zur vollständigen genauen Beurteilung eines Weines

zu ermitteln, sondern es genügt schon, wenn die wichtigsten Bestandteile desselben bestimmt werden. Es beschränkt sich daher diese einfache Wein-! analyfe auf die Bestimmung des Alkohols, der Säure I und des Extraktes, sowie den Nachweis von Gerb- z säure, Schwefel- und Salpeterfänregehalt und allen- - falls die Bestimmung der Farbeintenfität bei Rot weinen. Diese einfache Untersuchung der Weine, welche für die Praxis von unbedingtem Werte ist, kann auch von in chemischen Arbeiten weniger Ge übten

ausgeführt werden und erfordert keine besonders teuren Apparate und Instrumente, so daß sich die nötige Fertigkeit jedermann leicht aneignen kann. Für die Prüfung von Wein werden noch vielfach von Empirikern die sogenannten Weinwagen ver wendet, von welchen die Wagnersche besonders in Niederösterreich und einigen Gegenden Ungarns sehr verbreitet ist, doch sind diese Instrumente für die Prüfung und Beurteilung von Weinen ganz unge eignet und geben nur zu Irrtümern und Selbst täuschungen Anlaß

. Bei der Konstruktion der Wein wagen ging man von der irrigen Anficht aus, daß, weil durch den Alkoholgehalt der Wein spezifisch leich:er werden muß, die Slärke, d. h. der Alkohol gehalt eines Weites mittels eines Aräometers oder einer Senkwage für leichte Flüssigkeiten ermittelt werden könne. Es wurde jedoch dabei übersehen, daß der Wein eine sehr zusammengesetzte Flüssig keit ist, die nicht bloß aus Wasser und Alkohol besteht, sondern auch noch im vollkommen vergorenen Zustande andere Stoffe in wechselndem

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Andreas Hofer Wochenblatt
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Pagina 6 di 10
Data: 24.04.1879
Descrizione fisica: 10
ist dürr und der Baum hat 2 Aeste in der Dicke eines Sagprügels. Also 9.50 cm., etwas mehr. Die Machen. Eine Schilderung aui Jerusalem geschrieben für den „Andreas Hofer'. (Fortsetzung.) Wie man nun in den Klöstern und andern Häusern den Wein macht, gehört nicht hieher. Manchmal machen indessen Fellachen, welche Christen sind, selbst Wein und zwar auf folgende Weise. Die Trauben werden zu diesem Zwecke in ein Gefäß gebracht, welches man Kelter heißen mag; darauf steigen ein Paar Männer in das Gefäß

Loch wie eine Zisterne. Wenn sie Wein machen wollten, thaten sie die Trauben in das oberste Loch und stampften auf demselben herum, was man Keltern heißt. Aus dem obersten Loch floß der Traubensaft in das mittlere; die ftemdartigen Sa chen blieben im mittleren Loche und der reine Traubensaft floß in das unterste Loch ab. Dergleichen Vorrichtungen zum Wein machen heißt man Keltern. Dergleichen Keltern befanden sich meistens neben dem Weinberge selbst. Man findet im hl. Lande noch viele

solcher Felsenkeltern, welche aus uralten Zeiten herrühren und schon von den Juden oder gar von den Kananäern angelegt wurden. Die Fella chen besitzen solche Keltern äußerst selten. Jene Fellachen, welche von der Stadt weit entfernt sind, dörren die Trauben und bringen sie als Zibeben oder Weinbeeren zum Ver kaufe. Andere bereiten aus den Trauben den sogenannten Dibs oder Traubenhonig, welcher ein sehr gesuchtes Nahr ungsmittel ist. Die Trauben, welche auf dem Gebirge wach sen, eignen sich zum Wein

machen viel bester als jene. welche auf der Ebene vorkommen. Im Oktober stattet der Fellach seinem Weinberge wieder einen Besuch ab; dießmal holt er das Weinlaub und schafft es als Futter nach Hause. Während des Winters kümmert er sich um seinen Weinberg nicht mehr, bis die Zeit des Rebenschnittes kommt. Rothe Trauben sieht man in Palästina äußerst selten, daher ist auch der Wein durchgehends weiß. Die Weinberge sind in Palästtna bei weitem nicht so großen Gefahren ausgesetzt wie die Getteidefelder. Regen mangel

schadet den Reben viel sellener als dem Getteide. Die Heuschrecken freffen zwar Alles ab, was grün rst; allein der Weinstock treibt sogleich wieder. In Palästina kennt man eigentlich keine Traubenkrankheit; darum hat auch die Regierung die Einführung ausländischer Rebzweige verboten, um die Philoxera und dergleichen Dinge ferne zu halten. In der That fällt die Weinlese in Palästina in der Regel gut aus. Was die Qualität anbelangt, so ist der Palästina- Wein vortrefflich; er bekommt sogar

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Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 10
Data: 03.09.1907
Descrizione fisica: 10
gewirkt. Mit vollster Befrie digung können Sie sich der in fünf Dezennien erzielten Erfolge erfreuen. Ich bin überzeugt, das; Sic auch in Ihrer neuen Dienststellung Mein in Sie gesetztes Ver trauen rechtfertigen werden und verleihe Ihnen die Brillanten zum Militärverdienstkreuz. Bad Ischl, am 29. August 1907. Franz Joseph m. p. Gesetz vom ^2 April betreffend den Verkehr mit Wein, Weinmost und Weinmaische. Mir Zustimmung,,beKer Häuser des Reichsrates find«: Ich anzuordnen, wie folgt

: Z 1. Auf den Verkehr mit Wein, Weinmost und Weinmaische finden die Bestimmungen des Gesetzes vom 16. Jänner 1396, R. G. Bl. Nr. 89 ex 1397> betreffend, den Verkehr mit Lebensmitteln und eini gen Gebrauchsgegenständen (Lebensmittelgesetz) und die nachfolgenden Vorschriften Änwendung. § 2. Wein ist das durch alkoholische Gärung des Weinmostes oder, zerquetschter (zerstampfter) frischer Weintrauben (Weinmaische), hergestellte Getränk. Weinmost ist die aus frischen^ Weintrauben gewon nene Flüssigkeit. Obst-, Beeren

- und Malzwein sowie Met sind nicht als Wein im Sinne dieses Gesetzes zu be trachten. Ebenso unterliegen pharmazeutische Zu bereitungen, die vom Ministerium des Innern als oberster Sanitätsbehörde als medikamentöse Weine , erklärt, werden, nicht den Bestnymungen dieses Gesetzes. tz 3. Als Versällschuug von Wein oder Weinmost sind nicht anzusehen: ».die in der rationellen Kellerbehandlung -^ein schließlich des Haltbarmachung von Mosten und Weinen und der Wiederherstellung kranker Moste und Weine — anerkannten

Verfahrens aiten, und zwar auch dann, wenn bei deren Anwendung geringe Mengen gisundheitsuuschäd- licher Stoffe oder nicht mehr hlS-eiu Volum prozent Alkohol in den Wein öder Weinmost gelangen; hieher gehören insbesondere das schönen (Klären) mit mechanisch wirkenden Schönungsmitteln, dann das Schwefeln, «. das Umgären, das Auffrischen mit Kohlensäure und das Entfärben mit gereinigter Tier- oder Pflanze» kohle; b. die Vermischung (der Verschnitt) von Wein mit Wein sowie mit Weinmost; c. das Entsäuren

mit reinem, gefälltem, kohlen-- saurem Kalk; 6. bei der Wiederherstellung rrkrankter Weine und Weinmoste der Zusatz von Weinsäure im Höchst ausmaße von 1 Gramm pro Liter und von Na- triumbisulfit im Höchstausmaße von 5 Gramm pro Hektoliter; .i s. das Auffärben von Wein durch Behandlung mit irischen Rotweintrestern oder- durch Zusatz von KarameU Die Regierung ist ermächtigt, nach Anhörung von fachlichen Korporationen (Weinbau- oder land wirtschaftliche Vereine, Kellerei -Genossenschaften

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Der Burggräfler
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Pagina 1 di 18
Data: 05.02.1910
Descrizione fisica: 18
Landeszuschlag zu der in Tirol zur Einhebung kommenden staatlichen Verzehrungssteuer auf Wein, Weinmost, Weinmatsche und Obstmost mit den Bestimmungen, daß die Einhebung dieses Zuschlages durch dieselben Organe und Mittel zu erfolgen hat, wie die Einhebung der Stammsteuer. Berichterstatter Dr. Schorn. Das Mehrerfordernis betrage 1,100.000 K (800.000 K für die Lehrer- geholte, 200.000 K für Pensionen, 100.000 K für die Katecheten); der Vorschlag der Minderheit, einen Teil davon auf die Schulgebiete abzuwälzen

, ist am Freitag abgelehnt worden. Eine Erhöhung der Schulsondsbeiträge bei Verlassenschasten um 75.000 Kronen, eine Jagdstruer von 60.000 —70.000 K sei zu klein und für 1910 nicht mehr zu verwirklichen, eine Automobilsteuer lasse die Regierung nicht zu. So bleibe nichts übrig, als entweder die Zuschläge zu den direkten Steuern, oder die Verzehrungssteuern auf Bier und Wein zu erhöhen. Elftere würde 20*/« Prozent (von 63°/» auf 83%) erfordern; daher griffen die Christlichfozialen und Italiener zur letzteren

. Bei Bier von 1 70 K per Hektoliter auf 4 K, bei Wein von 35 aus 50 Perzent der staatlichen Wein- oerzehrungsfteuer. Der Verbrauchsrückgang werde 3—10 Prozent ausmachen. Daß auf diese Weise bei der Biersteuer Deutschtirol 85*/,. bei der Wein- steuer 75°/, zahlen, also einseitig belastet werden, seien nur so Anfichten. Gegen die Erhöhung der Bier- und Weinsteuer sprach Abg. Dr. Kofler namens der Deutschnationalen, welche dagegen stimmen, weil diese Steuer die breiten Volksmassen, den Konsumenten

in Deutschtirol besonders treffen, was sich hätte ver meiden lassen können. Abg. Dr. Chri stomannos betont, daß diese Steuererhöhung die Bierbrauerei und den Weinbau ungerecht belaste, wenigsten» soll man auch das auswärtige Bier gleich belasten, bei Wein drohe die allgemeine Staatssteuer. Das sei nicht gerechte Verteilung der Lasten, wie Schöps« sage, sondern Steuertreiberei und Lebensmittelwucher. Statt der Erweiterung der Rechte (Wahlrechtsreform) gebe es jetzt nach den Wahlen erhöhte Lasten. Der Sprecher

Deutschtirol 87-4°/,. Italienischtirol 126°/., beim Wein Deutsch- tirol 75°/», Italienischtirol 25*/,, während beim Empfangen Jtalienischtirol mit 48°/,, Deutsch- tirol mit 52°/» beteiligt ist. Können die Herren die Verantwortung für diese verschärfte Ueberlastung des Landes übernehmen, zumal der Weinbau u. a. wegen der Reblaus sich in schwieriger Lage befindet? Abg. Dr. Schöpfer habe gesagt, e» sei recht, daß die reichen Landesstände für die Armen zahlen. Nun sei reich oder arm wohl der Einzelne

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Der Bote für Tirol
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Pagina 3 di 8
Data: 30.12.1879
Descrizione fisica: 8
mittels sehr wohl bedienen, um zu wissen ob der ihm verkaufte Wein mit Stärkezucker Zusatz bereitet wurde oder nicht. Wenn also eine gesundheitsschädliche Wir kung der sogenannten veredelten Weine nur vom Stärkezuckergehalt derselben herrührt, so ist in hygie nischer Beziehung die Frage sehr bald erledigt, ob der Wein gesundheitsschädlich ist oder nicht. Nicht so leicht fällt die Antwort aus auf die Frage, ob der vorliegende Wein ein nach Chaptal, Gall oder Petiot'S Verfahren dargestellter Wein

ist oder nicht. Da solche Weine, wenn sie mit reinem Rohrzucker behandelt wurden, nach der Vergährung desselben absolut keine fremdartigen Bestandtheile enthalten, wird der Nach weis, daß eines der Veredlungsverfahren eingeschlagen wurde, nur auf indirektem Wege geliefert werden können. Der Chemiker, dem die Frage vorliegt, ob ein Wein echtes'Burgunder' ist oder Wein der durch das Ver fahren von Chaptal ähnlich dem Burgunder gemacht wurde, wird diese nur dann beantworten können, wenn ihm ein Burgunder Wein eines bestimmten

Jahrganges und einer bestimmten Lage,, mit welchem der zu untersuchende Wein angeblich identisch ist, als Vergleichsobjekt vorliegt. Durch die Aus führung einiger ausschlaggebender chemischer GewichtS- bestimmungen in den beiden Weinen, wird er sagen können, ob die beiden Weine die er untersucht hat, identisch sind — oder nicht. ' Indem nämlich beim Chäptaliflren des Weines, wie wir zeigten, die zum Verfahren verwendete Mostmenge durch Zusatz von Flüssigkeit nicht vermehrt wird, fehlt

Minimum, welches wir sonst beim unverfälschten Wein antreffen, her absinken. Betrachten wir wieder die obige Weintabelle und! sehen nach, in welchem Perzentverhältnisse bei galli- sirten und petiotisirten Weinen die einzelnen Bestand theile desselben vorhanden sind, dann machen wir bald die Erfahrung, daß diese zunächst zu den leichteren Weinen mit geriügem Alkoholgehalt zählen, sie sind auch nicht reich an Säure umsoweniger als sie ja in dieser Beziehung korrigirt wurden. Doch am auf fallendsten

ist die geringe Menge, welche solche Weine an Extrakt zeigen —diese veredelte», Weine zeigen also eine geringere Extrakten e n ge als dem sM.iii i M uln -des u n v erf ä ls ch t e n W^ines'also'^enfaÜS ünkel^ö'G'räinm per Liter Wein. , Man bezeichnet als Extrakt des Weines den Rückstand, welcher bleibt, wenn der Wein bis zur Trockene abgedampft wird, indem bei diesem Abdampfen nur das Wasser und der Alkohol entfernt werden, enthält derselbe alle Bestandtheile des WeineS, welche die obige Tabelle anzeigt

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Volksbote
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Pagina 10 di 12
Data: 12.10.1933
Descrizione fisica: 12
von Vest.ndigieit. ,, i'-yrma-' 't^p Weinkonsmnftener Einige Fälle, in denen die Befreiung von der Konsumsteuer auf Wein zusteht. Durch die schon seit Jahren erfolgte Ein- hchung der Weinkonsmnsteuer ist es den Produzenten und Weinhändlern hinlänglich bekannt, in welchen Fällen und in wetther Art die Konsumsteuer aufMaffche, Most und Wein zu bezahlen ist, umsomehr als beson dere Verlautbarungen der Konsumsteuer- Smter jedes Jahr vor Beginn der Ernte auf dte Verpflichtung zu den vorgefchriebemsn Anmeldungen

und zur Entrichtung der Steuer hinwiesen. Weniger bekannt sind aber, die Fälle, in denen der Produzent und Konsument auf die Befreiung von der Weinkynfumsteuer Anrecht hat und es wi rd nicht unerw ünscht sein, wenn man diese wieder in Erinnerung bringt. Der Weinproduzent — und Äs solcher gilt sowohl der Eigentümer, der sein Weingut selbst bearbeitet, wie auch der Pächter, Halbpächter und sogar auch der Verpächter, wenn er sich einen Teil des Pachtschillings in Natura, affo in Maische oder Wein, ausbedungen

hat, den er und seine Familienmitglieder und landwirtschaftliche Dienstboten selbst verbrauchen. Allerdings besteht die Einschränkung, daß der Wein vom Pro- duzentvn und seiner Familie am Produkttons- orte selbst verzehrt wird. Als Produktions ort gilt der Ort, an dem die Weknbereltung stattfindet, wo sich also der Keller befindet. Es fft gleichgiktig, ob das Wohnhaus des Produzenten sich beim Weingut« oder beim Keller selbst befindet oder von demselben räumlich getrennt ist, sofeme es sich nur in derselben Gemeinde befindet

, in der der Wein bereitet wird. Es genügt, wenn die Maffche oder der Wein, in einem solchen Falle vom WÄngute oder Keller zu dem in derselben Gemeinde gelegenen Wohnhaus« des Pro duzenten mtt einer Degleitbollette begleitet wird, die vom Derzchrungssteueramte aus gestellt wird. Befindet sich aber die Wohnung des Produzenten in einer anderen Gemeinde wie das Weingut und der Keller, so gebührt ihm für den Wein, den er in seinem Wohn- hause verzehren will, keine Befreiung von der Konsumsteuer. Bom Grundsätze

, daß die Befreiung für den Konsum des Produzenten unb seiner Familie nicht Anwendung finden kann, wenn die Wohnung des Produzenten in einer an deren Gemeinde liegt, als das Weingut und der Keller, besteht eine Ausnahme in der Hinsicht, daß die Befreiung dennoch zu gestanden werben muß, wenn der Pr oduzent die Maffche oder den Wein von der Prv- duttionsgemeinde in sine andere Gemeinde zu feinem persönlichen Gebräuche führt, so fern« dies« Gemeinde der Gemeinde ' „des Produktionsortes benachbart fft

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Volksblatt
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Pagina 5 di 8
Data: 21.02.1880
Descrizione fisica: 8
des Strafgesetzes. ES wird aber, glaube ich, mehr gefordert; man muß eben dem Consumente» die Möglichkeit bieten, daß er sich reinen» unverfälschten Wein verschaffen könne, einen Wein, der eben nicht bloß gesundheitsschädlich ist, sondern alle die vorzüglichen Wirkungen des echten WeineS besitzt. ES gibt ja einen Wein, der strafrechtlich gegenwärtig nicht zu verfolgen ist; aber auch der beste Kunstwein dem Geschmacke nach kann den wohlthätigen, erheiternden, stärkenden und erfrischenden Einfluß

auf daS Wohlbefinden niemals in dem Maße haben, wie dies beim unverfälschten Natur weine der Fall ist. Sie werden mir zugeben, meine Herren, daß die Retorte des Chemikers den rosigen Sonnenglanz unserer Rebenhügel niemals zu ersetzen vermag.' Was den Zusatz betrifft, daß der auf Eigenbau erzeugte Kunst wein (zur eigenen Benützung und nicht zum Verkaufe) nicht als erwerb- und einkommensteuerpflichtigeS Gewerbe zur Anzeige gebracht werden muß, so sei Redner für diesen Zusatz. Sobald ein solcher Künstwein

unterstützt den Antrag und wurde schließlich der §. 3 in der vom Abgeordneten v. Zallinger beantragten Fassung angenommen. Der §. 4 wurde nach ziemlich langer Debatte in folgender Fassung angenommen: „Getränke, welche auf die im§. 1 bezeichneten Arten erzeugt worden sind, dürfen weder im Großen, noch im Detail unter der einfachen Bezeichnung Wein verkauft oder ausgeschenkt werden. Sie sind daher in den Etiquetten, Preislisten und Ankündi gungen mit einem unterscheidenden Namen zu bezeichnen

, welcher ihre Herstellungsweise unzweifelhaft erkennen läßt. Bei der Debatte über diesen Paragraph nahm unter andern Rednern auch Abg. v. Zallinger das Wort und sagte u. A. Folgendes: „Der Herr Abgeordnete Graf Wurmbrand meinte, man solle den Export des Weines ermöglichen und dem Weinhandel keine Hinder nisse in den Weg legen. Gerade dann, wenn wir den Export in wirksamer Weise ermöglichen wollen, müssen wir trachten, dafür zu sorgen, daß ins Ausland kein Wein hinauskomme, der nicht haltbar und nicht gut

ist, oder daß, wenn der exportirte Wein beziehungweise Kunstwein nicht haltbar und nicht gut ist und nicht allen Anforderungen entspricht, er eben als Kunstwein erklärt sei. Gerade der Umstand, daß vielfach gefälschte und nicht rationell behandelte Weine ins Aus land hinausgekommen sind, hat dazu gedient, unseren Credit im Aus lande zu schädigen, weil dann, wenn der Wein nicht haltbar war, gesagt wurde, die österreichischm, die Tiroler Weine taugen nichts, halten nicht, oder seien nicht gehörig manipulirt. > Wenn dieses Gesetz

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Brixener Chronik
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Pagina 4 di 8
Data: 19.10.1917
Descrizione fisica: 8
st e n. — Ob diese 16 Orientalen je einmal Futtermittel gesehen haben?? IUI? lnnde ist die W-infteuer im Zeitpunkt-d« ÄM-rtigung W.bezahlen, D ^emgen M» Unaen. welche Reisend« zum -M-nen Bedarfe Nrend der Reift imMhren. sind von der ^°''^er Mnanzmimfter ist ermächtigt, d« u». Die Welnsteuer. Die Regierung hat am Dienstag im Abge ordnetenhause eine «Vorlage über die Weinsteu er eingebracht. Nach dieser Vorlage unterlie gen der Steuer: Wein, Weinmost, Obstwein, Obstmost, Beerenwein, Malzwein und Met bei ihrer Herstellung

) von der Steuer, die im allgemeinen 5 X 94 K beträgt, getroffen, so daß der Weinverbrauch eines Privaten, der seinen Wein von einem Weinproduzenten oder Händler bezieht, nicht getroffen ist. In Hinkunft wird die Steuer ganz neu ge regelt. Sie beträgt für den Hektoliter Obstwein oder Obstmost 8 X, dagegen für Wein, Wein most, Beerenwein, Mal^wein und Met 32 K. Der Finanzminister ist ermächtigt, die Wein steuer zugunsten der Produzenten aus eigener Fechsung, die durch Mißernte betroffen wer den, auf die Hälfte

zu ermäßigen. Der Haustrunk unterliegt nicht der Steuer. In der Begründung wird erklärt, daß der Steuersatz von 32 K vom Hektoliter in Vergleichung mit der Biersteuer, welche 11 X beträgt, notwendig und vollkommen ver tretbar ist. zumal künftig der Wein von einer Heranziehung der Landesbesteuerung befreit sein wird. Die Gesetzesvorlage regelt genau die Vor- Schriften über die Herstellung von V>5v Weinmost, Obstwein, Obstmost und Beeren wein. Wer sich mit der Herstellung dieser Sor ten befaßt, hat binnen

, soserne nicht die Einlagerung in ein Freilager oder die Herstellung für den Export, bezie hungsweise die Branntweinerzeugung in An spruch genommen wird.Als H e r st e l l u n g s- dauer gilt für Wein und Weinmost der Zeit raum, währenddessen die Trennung der Flüs sigkeit von den Treestrn erfolgt, beziehungs weise der Zeitraum von der Einbringung in die Gärgefäße, bis einschließlich der Trennung von den Trestern, bei Obstwein und Obstmost vom Gewinne des Obstsastes bis zu dem Zeit punkte

, wo kein Zusatz mehr beigefügt wird. Die Menge des Erzeugnisses wird amtlich fest gestellt. Wurde mehr erzeugt als amtlich an gemeldet wurde, so ist für die Mehrerzeugung die Weinsteuer binnen drei Tagen nach der Vorschreibung zu entrichten. Beträgt die Mehr erzeugung nicht über zehn Prozent, so findet keine gefallsstrasrechtliche Ahndung statt, sehnliche Vorschriften gelten für die Herstel lung von Malzwcin und Met. Wer Wein nnd die anderen Sorten aus U n g^a r n oder aus Bosnien einführt, hat die Sendung

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 4 di 8
Data: 19.10.1917
Descrizione fisica: 8
je einmal Futtermittel gesehen haben?'. Die Weinsteuer. Die Regierung hat am Dienstag im Abge ordnetenhause eine Vorlage über die Weinsteu er eingebracht. Nach dieser Vorlage unterlie gen der Steuer: Wein, Weinmost, Obstwein, Obstmost, Beerenwein, Malzwein und Met bei ihrer Herstellung in Oesterreich sowie bei ihrer Einfuhr. Visher war die Weinsteuer niedrig. Sie betrug in den mit einer Verzehrungssteu- erlinie geschlossenen Städten bei ihrer Einbrin gung über diese Linie in Wien, Trieft und Krakau

8 X, in den anderen Städten 7 X 63 k, bei Flaschenweinen in Wien, Trieft und Kra kau 16 X für den Hektoliter. Für die Weiner zeugung ist in den geschlossenen Städten gleich falls eine Steuer von 8 X zu entrichten. Auf dem offenen Lande wird nur der Weinklein verschleiß (unter 56 Liter) von der Steuer, die im allgemeinen 5 X 94 K beträgt, getroffen, so daß der Weinverbrauch eines Privaten, der seinen Wein von einem Wemproduzenten oder Händler bezieht, nicht getroffen ist. In Hinkunft wird die Steuer ganz neu ge regelt

. Sie beträgt für den Hektoliter Obstwein oder Obstmost 8 X, dagegen für Wein, Wein- most, Beerenwein, Malzwein und Met 32 X. Der Finanzminister ist ermächtigt, die Wein steuer zugunsten der Produzenten aus eigener Fechsung, die durch Mißernte betroffen wer den, auf die Hälfte zu ermäßigen. Der Haustrunk unterliegt nicht der Steuer. In der Begründung wird erklärt, daß der Steuersatz von 32 X vom Hektoliter in Vergleichung miit der Biersteuer, welche 11 X beträgt, notwendig und vollkommen ver tretbar

ist, zumal künstig der Wein von einer Heranziehung der Landesbesteuerung befreit sein wird. Die Gesetzesvorlage regelt genau die Vor schriften über die Herstellung von Wein Weimnost, Obstwein, Obstmost und Beeren wein. Wer sich mit der Herstellung dieser Sor ten befaßt, hat binnen vier Wochen der Fi- nanzbehörde die Erzeugungsstätte sowie die daselbst befindlichen Verhältnisse anzuzeigen, weiter einen Betriebsleiter namhaft zu ma chen. Bei der amtlichen Besichtigung wird dzr Rauminhalt der Behältnisse

festgestellt und auf ihnen vermerkt. Die Herstellung ist mindestens 48 Stunden vor ihrem Beginne unter Angabe der voraussichtlichen Herstellungsdauer und Menge der Finanzorganen anzugeben. Gleich zeitig ist die für das angemeldete Erzeugnis entfällende Weinsteuer zu entrichten, soserne nicht die Einlagerung in ein Freilager oder die Herstellung für den Export, bezie hungsweise diie Branntweinerzeugung in An spruch genommen wird.Als Herstellungs- dauer gilt für Wein und Weinmost der Zeit raum, währenddessen

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Meraner Zeitung
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Pagina 2 di 14
Data: 21.08.1895
Descrizione fisica: 14
, der in seiner Stellung als kaiserlicher Beamter und gleicher Weise als Privat mann von hervorragenden Kenntnissen und vorzüglichen Eigenschaften deS HerzenS und Geistes nicht nur das des Gewächses und die Vermischungen so genau wie der Eigenthümer. Die großes Aussehen erregenden Weinsälschungen von 1638 mit ihren Folgen mochten eine Zeit lang von schäd lichen Weinsälschungen abgeschreckt haben. Man begnügte sich damit, schlechtere Sorten für bessere auszugeben oder den Wein heimlich zu taufen. In Ulm schrieb deshalb

um jene Zeit «ine satyrifche Hand über den Sarg eines Weinschenken, der ein Vermögen von 100.000 Thalern hinterließ: „Wie kann Wasser solche große Dinge thun?' Und ein damaliger Autor rief auS: „Wie viele Tausend Fässer von rothem Landwein gehen die Elbe hinunter, die als Burgunder um getauft wieder zurückkommen!' — Am 1. Jänner 1722 ver ordnete der König von Preußen: „Wer rothen und weißen Land- Wein mittelst einiger Zuthat von allerhand gutem Frantzöfischen Wein, auch wohl Francken-Wein vor Rhein-Wein

betrügerischer Weise verkauft — soll vor jeden Eymer verfälschten Wein zwölf Reichsthaler, als dritten Theil der zu dlctirenden Strafe, mit Verschweigung des NamenS geben. Die Wein- fälsch« aber sollen zum erstenmale 36 Reichethaler vor jeder Eymer geben — zum zweitenmale aller im Keller befindlichen Weine verlustig erklärt, davon dem Denuncianten der dritte Theyl gegeben, und, wenn daS H-uS dem Fälscher gehört, eine schwarze Tafel mit Namen und Verbrechen deS Wirths ausgehängt und ihm zeitlebens oller

, der in nnmerkticher Weise «i> verderbendem Wein versüßten Essig machte. Aber »aS der Mißbrauch der Chemie verbrach, das machte ihre richtige Ausübung wieder gut. Eisrig haben die Chemiker sich bemüht, jede nur mögliche Weinversälschung auszudecken. EineS der ältesten Mittel, um metallische Zufätze im Wein erkennbar zu machen, ist die arsenikhaltige Schwefel- leber. Verfälschungen durch Kalk, Alaun oder Vitriol wieS man durch Laugensalz nach, das, in Wein getröpfelt, den Kalkzusatz durch grünlichgelbe

, den Alaunzusatz durch grüne, und den Vitriolzufatz durch blaßrothe Färbung verriech. Mit Blei vergiftete Weine ließ die um 13 !S von Hahnemann, dem Begründer der Homöopathie, erfundene Weinprobe er kennen. Dabei verbindet man mittelst Salzsäure säuerlich gemachtes und mit geschwefeltem Wass,rstoffgaS gefiitttigtes Wasser zu einem Theil mit zwei Theilen Wein, worauf man einen dunkelfarbigen Niederschlag erhält. Im Schmelzseuer ergibt dieser ein Körnchen Blei; Rothweinen muß jedoch zuvor die Farbe benommen

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