Iliiterhaltniigsblatt' vierteljährlich K 1.50. Zu schriften sind an d.Gcschnsts- - stelle des Blattes: Obcr- inais, Rathaus zu richten. Sur Geschichte -er lVeinpantscherei. ' Ton zilm Schöne,,, sowie «in leichtes L>ch>veseln Von Georg Bus;. gestattet, aber nur nach den, Dreikönigstage. ' ' Nachdruck urtboten. I Der Gebrauch van Ton kann nicht wundern, Zwar, werden in der Wcinliteratur des dom, noch heute werden in der Kellcrwirtschaft 16. und 17. Jahrhunderts recht bieder klingende! als Schönungsmittel, die den Wein gut iv Verslcin
zitiert, wie: Rhein-Wein, Fein- klären, Kaolin oderPorzellanerde und besonders tr> spanische Erde neben Hause,iblase, Gelatine richten, auch mit ihnen ein hohes Geld ver dienen möchten', zur Fälschung mit „Silber- alett' gegriffen hätten. .Es sei dadurch der Wein so „lieblich und süßlecht' gemacht ivördcn, daß er den ' allerbesten noch über troffen habe. Aber die Folgen seien wahrhaft und Eiweis benutzt Große Anstrengungen wurden gemacht, im.:.'. !... c.... cts... Wein;,Franken-Wein, Kranken-Wein
; Neckar- Wein, Lecker-Wein; — Vinum Rhenense decus est et gloria mensae; — Hochheim , .. „ „ am Rhein, Klingenberg am Main und sauren Wein süß zu machen. Der Geschmack Bacherach am Stein, da wächst der bestes unserer Norfahrci, gab ja den süßen Weinen Wein; — Vinum rlienanum 68 t meum ^reanum; — aber trotz dieser anmutigen Poesie ist in der „guten alten Zeit' mindestens ebensoviel, wenn nicht noch, mehr als in unseren Tagen gepantscht worden. Die Wcinpantscherei geht tief in die Zeit „ . zurück
und läßt sich verfolgen bis ins Mittel- vermachte in seinen, Testament sucht weniger alter. Schon zu Beginn des 14. Jahr- als 280 Authal Tokaier an Anverwandte, Hunderts weisen gewisse Verordnungen des wobei zu bemerken ist, daß nach damaliger Rats zu Nürnberg darauf hin, daß' cs mit j Rechnung ein Anthal so viel wie ein Eimer manchem Wein nicht recht geheuer war.!»' 294 Liter war und etwa 500 Kronen fürchterliche gewesen, denn in Ulm, Schwäbisch- Gmünd, Mindelheim, Wettenhausen, Roggen- burg, Ursperg
, Weißenhorn, Waiblingen, Babenhausen, Kehlmüntz, Erbach, Weißenstein, Grüncnbach und vielen anderen Orten seien Aller znm faßweise,, Verkaufe bestimmte Wein wurde je nach seinev Herkunft mit zwei bis acht Gulden für das Fuder besteuert und von geschworenen „Versuchern' auf seine Trinkbarkeit geprüft. Nur der .für. gut befundene Wein durfte zum Verkauf gelangen. Wer dawider handelte, verfiel in hohe Strafe. Insbesondere wurden die Wirte scharf aufs Korn genommen; — der Versucher hatte das Recht