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Bozner Nachrichten
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Pagina 7 di 8
Data: 25.09.1914
Descrizione fisica: 8
des Zeichens des Roten Kreuzes durch unberechtigtes Tragen der erwähnten Armbinde hat die Bundesleitung der österreichischen Gesellschaft vom Ro ten Kreuz in Wien verfügt, daß den. berechtigten Funktio nären Armbinden ausgefolgt werden, welche mit dem Stem pel der österreichischen Gesellschaft oder eines seiner Hilfs vereine versehen sind und daß die zum Tragen der Armbinde Berufenen überdies mit auf Namen lautenden Legitimation nen beteilt werden. Bezüglich des Gebrauches des Zeichens des Roten Kreuzes

von milden Gaben für das Rote Kreuz oder eine seiner Filialen ohne ausdrückliche Genehmigung des Präsidiums oder der lokalen Vereinsleitungen untersagt. Auskünfte über verwundete Südtiroler in Wien. Ueber Anregung des Bozner Auskunfts- und Hilfsbüros vom Ro ten Kreuz hat der Erste Tiroler Andreas Hofer-Verein in Wien einen Jnformations-Spitaldienst organisiert, und wird von nun an dem hiesigen Auskunftsbüro regelmäßig nach dem Eintreffen der Verwundetentransporte in der Resi denz die Listen

nur zu wünschen wäre. Eine empfehlenswerte Anregung. Aus unserem Leser kreise wird uns geschrieben: „Bei den nahe bevorstehenden Maischeverkäufett könnte für das Rote Kreuz und für die notleidenden Familien der Einberufenen viel Geld herein gebracht werden, wenn Käufer und Verkäufer je 3 oder 1V Heller pro 100 Liter zu den obigen Zwecken widmen würden. Nachdem beinahe jeder Landwirt oder Weinhändler einen Angehörigen im Felde hat, so werden sie gewiß gerne den geringen Beitrag dem edlen Zwecke opfern

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