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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 4 di 12
Data: 17.03.1906
Descrizione fisica: 12
Hreispruch. Wechselfälschungen im großen. Am Mittivvch war die Verhandlung in der Wechselsälsci uugs- und Konkursaffäre des Weinhändlers August Pardat scher, ge^ boren am 10, Juli 1868 zu Bozen und nach Eppan, Bezirk Kaltern, zuständig. Pardatscher war angeklagt der schuldbaren Krida, sowie des Verbrechens des teils ver- suchten, ici!S vollbrachten Betruges durch Wcchselfälschung. wodurch folgende Parteien geschädigt wurden: die Sparkasse der Stadt Bozen dadurch, daß er auf dem Wechsel vom 30. Juni 1905

über 5000 X, zahlbar am 30, Dezember 1905, die Unterschrift des AuS- stellers Marliii Menz und des Bürgen Franz Perger fälschte und auf Grund derselben von der Sparkasse diesen Betrag erhielt; 2. der Pnome Johann Mumelter in Bozen dadurch, dcß der Angeklagte aus dem Wechsel vom l-!, Juli 1905 über 14.000 X, zahlbar am l-j, Jänner 1906, die Unterschrift des Bürgen Mariin Menz fälschte und auf Grund die/er geiäljchten Unterschrift jene des Johann Miiinclier, somit dessen Bürgschaft er schlich

! 3. der nämliche dadurch, daß Pardat scher auf dem Wechsel vom 27. April 1905 über 10.000 X, zahlbar am 27. Juli 1905, die Unterschrift des Bürgen Franz Perger fälschte und aus Grund derselben die Unter schrist und somit anch die Bürgschaft deS Johann Mumelter erhielt; -Z der Kaufmann Anton Christanell in Bozen dadurch, daß der Beschuldigte -t) aus dem Wechsel vom 21. Juni 1905 über 5000 X, zahlbar am 21. Dezember 1905, die Unter schrift deS Johann Scherlin als Bürgen und K) auf dem Wechsel vom 27. März 1905

über 6000 X, zahlbar am 27. September 1905, die Unterschrift des Johann Scherlin als Aussteller fälschte und auf Grund dieser Fäl schung die Unterschrift, somit die Mithaftung, beziehungsweise Bürgschaft des Anton Christa- nell erhielt; 5. die Spar- und Vorschußkasse für Handel und Gewerbe in Bozen dadurch, daß er a) auf dem Wechsel vom 5. Juni 1905 über 1800 X, zahlbar am 5 September 1905, die Unterschrift deS Aus stellers Martin Menz fälschte und auf Grund derselben den Betrag von der genannten Kasse

ausbezahlt erhielt, und d) auf dem Wechsel vom 29. Jänner 1905 über 4000 X. zahlbar am 29. Juli 1905, die Unterschrift deS Aus stellers Johann Scherlin nachmachte und auf Grund dieser Fälschung das Geld von dieser Kasse erhielt; 6. die Firma F. Ts ch urt s chenthale'r in Bozen dadurch, daß er a) auf dem Wechsel vom 4. März 1905 über 1471 X 30 I-, zahlbar am 31. Juli 1905, und ii) auf jenem vom 10. Juni 1905 über 1182 X 60 Ii, zahlbar am 15. Oktober 1905, die Unterschrift deS Akzeptanten Heinrich

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Der Bote für Tirol
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Pagina 5 di 10
Data: 29.03.1876
Descrizione fisica: 10
' wird in den folgenden Paragraphen das Geltungsgebiet des gegenwärtigen Gesetzes verstanden und es ist daher jeder außerhalb dieses Geltungsgebietes ausgestellte Wechsel als ein ausländischer zu bet, achten. Bezüglich derjenigen Wechsel, welche in den Län dern der ungarischen Krone ausgestellt sind, bleiben die Bestimmungen der Verordnung vom 2. October 1868, R. G. B. Nr. 135, namentlich die ZK 26, 27 und 23 derselben, auch seruerhin in Wirksamkeit und es ist daher bei solchen Wechseln von der nach dem gegenwärtigen

, wenn aber dieser Tag in dem letzten Monate der Frist fehlt, mit dem letzten Tage dieses Monats abläuft. Die nach Tagen bestimmten Fristen sind nach dem Kalender zu berechnen; eS wird aber hiebei jener Tag, von welchem an die Frist zu laufen beginnt, nicht mitgerechnet. Z 4. Im Inlaute ausgestellte, gezogene und eigene Wechsel, sowohl mit bestimmter Zahlungsfrist als aus Sicht oder auf eine bestimmte Zeit nach Sicht, sie mögen im Jnlanre oder im Auslande zahlbar sein, unterliegen ver Gebühr nach der Summe

, auf welche der Wechsel lautet, und zwar: wenn nicht schon aus dem Wechsel selbst erhellt, daß die Zahlung später als sechs Monate nach den, Ausstellungstage erfolgen soll, und wenn der im Schlußsatze diese» Paragraphes vor« gesehene Fall nicht eintritt, nach Scala I; d. wenn schon auv dem Wechsel selbst erhellt, daß die Zahlung später als sechs Monate nach dem . .Ausstellungstage erfolgen soll, pach Scala II. . Der. Gebühr nach Scala II unterliegt ein . Wechsel, ohne Rücksicht auf dessen Verfallzeit

, auch dann, wenn in dem Texte des Wechsels selbst eine Einwilligung zur Einverleibung oder . Vormerkung auf eine unbewegliche Sache er theilt ist. Alle Vervielfältigungen eines Wechsels (Secunda, Tertia u. s. s) so wie alle girirten Wechselcopien unterliegen derselben Gebühr wie ras erste Exemplar, doch bleibt dasjenige von mehreren Exemplaren eines Wechsel» von der Stempelgebühr befreit, welches ausschließlich zur Einholung des AccepteS eines außerhalb der österreichisch-ungarischen Monarchie befindlichen Bezogenen

bestimmt ist, wenn auf der Vorderseite dieses Exemplares die Worte „nur zum Accepte bestimmt' beigesetzt werden und wenn die Rückseite dieses Exemplares dergestalt durchstrichen wird, daß dadurch jede Art von Jndossirung oder Empfangsbestätigung ausgeschlossen ist. 8 5. Bei den unter I 4 a begriffenen Wechseln auf Sicht oder auf eine bestimmte Zeit nach Sicht tritt mit rem Tage nach Ablauf von sechs Monaten vom Ausstellungstage die Verpflichtung ein, wenn der Wechsel noch nicht zur Zahlung präsentirt

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Alpenzeitung
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Pagina 5 di 6
Data: 06.04.1934
Descrizione fisica: 6
Freitag, hen k. April 1934. Xll ..?l l p e n ; e i t n n Seite 5 Die neuen gesetzlichen Bestimmungen über den Wechsel- und Schèckverkehr enthalten ' im Bezug auf die Proteste verschiedene neue Bestimmun gen, deren eingehendere Erörterung sicher inter essieren dürfte. Als wichtige Neuerung ist die Bestimmung zu betrachten, welche allen Gemeindesekretären jener Orte, in denen weder ein Notar ^ noch ein Ge richtsvollzieher ihren Sitz haben, das Recht zu spricht die Wechselproteste aufzunehmen

. Der Protest , kann entweder mit einen eigenem Akte aufgenommen werden, wobei aber die entspre chende Anmerkung auf den Wechsel vorzunehmen ist,, oder auf einem' Prolongierungsblatte am Wechsel selbst gemäß den üblichen gesetzlichen Normen. ' ' ' - » Bekanntlich bestimmte das frühere Wechselge setz, daß im Protestakt auch die genaue, wort wörtliche Abschrift des betreffenden Wechsels ent-- halten sein muß. Die neuen Normen beinhalten in dieser Hinsicht nicht mehr die Verpflichtung der ganz genauen

und wortwörtlichen Abschrift, des , .-zu protestierenden Wechsels, falls der Protest Mit tels separaten Akten ausgenommen werden sollte. Damit wird bezweckt, gewisse Zwiste, die infolge des Auslassens eines vielleicht ganz belanglosen Wortes entstanden'sind und daher die Proze duren beträchtlich verlängerten; endgültig unmög lich zu machen. Gemäß den Normen, die praktisch > schon von den Banken zur 'Anwendung gelangten, - vestimmt der Art. 71 des Gesetzes ausdrücklich, daß für mehrere Wechsel, welche'von

der gleichen (innerhalb der ersten beiden'Wochentage nach der Siadenz). Wenn dann die Zahlung verweigert oder der Wechsel nicht angenommen wird, ist der Inhaber des Wechsels verpflichtet, > dies seinein Vordermann (letzten Giranten) mitzuteilen. Auf jedem Falle jedoch ist der Wechselschuldner ver pflichtet die nötigen Beweise vorzubringen, falls er die Präsentierung des Wechsels leugnen, oder anfechten sollte. Wurde jedoch diese Klausel erst von einem der Giranten angebracht, so beziehen

werden, der die Klausel „senza Spese' auf dem Wechsel angebracht hat. Die früheren.Bestimmungen behandelten auch die genauen Prozeduren im Falle, daß der Wech sel verloren gegangen sein sollte, gestöhlen oder vernichtet wurde. Das neue Recht sieht in dieser Hinsicht Normen vor, die das gesamte Verfahren außerordentlich beschleunigen. Der legitimierte Inhaber, dessen Wechsel jedoch abhanden. gekommen ist, zerstört oder gestohlen wurde, hat nach den neuen Bestimmungen das Person am gleichen Orte zu zahlen

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Alpenzeitung
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Pagina 5 di 8
Data: 28.01.1927
Descrizione fisica: 8
u. ìVirtsàaktsblatt Wechsel und Tratten im Handelsverkehr Jeder Kaufmann weiß, was ein Wechsel und ine Tratte ist, es gibt jedoch heute Fälle, wo «ich solche Leute, die sich sonst nicht kausmän- ,jsch betätigen und daher in manche Geheim- Me der Wechselkunde nicht eingeweiht sind, in ie Lage kommen, einen Wechsel zu girieren der eine Tratte zu akzeptieren oder selbst aus- ,»stellen. Bei solchen Fällen kommt es natürlich „auchmal vor, daß die Leute Verpflichtungen Wehen, die sie nicht genau

kennen und deren folgen sie dann schwer abzubüßen haben. Sol ali Leuten sei diese kleine Arbeit gewidmet. Ms ist ein Wechsel? Im Paragraph 251 und Menden des „Codice di Commercio' finden >ii' folgende Definition: Der Wechsel ist eine Irkunde, in der sich ihr Aussteller verpflichtet, !e Wechselsumme zur Verfallzeit (Skadenz) ntweder selbst zu bezahlen oder durch eine on ere Person zahlen zu lassen. Im ersteren Me entsteht ein eigener, auch Sola-Wech- >l, lin letzteren Falle ein gezogener

oder mssierter Wechsel, häufig Tratte genannt. )ie wesentlichen Erfordernisse, die eins Ur- imde als Wechsel oder Tratte kennzeichnen, ind.' « 1. Das Datum: 2. das in den Text vom Aussteller aufzuneh mende Wort Wechsel („cambiale' oder „lettera vi càmbio'); 3. der Name des Remittenten, d. i. desjeni gen, an den gezahlt werden soll, zu dessen Juristen der Wechsel ausgestellt wiro: 4. die Geldsumme: 5. die Angabe der Zahlungszeit (Skadenz); 6. der Zahlungsort: 7. die Unterschrift des> Ausstellers oder Tras

die Eigen schaft und di? speziellen Wirkungen eines Wechsels aus. Die bestehenden Wechselgesetze sorgen nämlich dafür, daß sämtliche Personen, Sie eine Verpflichtung auf einem Wechsel über nehmen, auch wirklich dieser Haftung entspre chen und zahlen: im Weigerungsfalle ordnen die Gerichte, ohne langwierige Verhandlungen zuzulassen, nach sehr kurzen Fristen die Exeku tion des Vermögens der säumigen Wechselver- pflichieten an und verhelfen dadurch dem Be sitzer des Wechsels sehr rasch zu seinem Telde

. Außer den gesetzlichen Erfordernissen erschei nen auf den gewöhnlichen Wechseln noch andere kaufmännische Angaben, welche zur Gültigkeit derselben nicht notwendig sind, jedoch infolge bestehender Handelsgebräuche, aus Gründen der Deutlichkeit, zur Kennzeichnung der beste henden Rechnungsoerhältnisse ìienen, oder an deren gesetzlichen, jedoch nicht wechselrechtlichen Vorschriften entsprechen. Welche sind die Personen, die eine wechsel rechtliche Verpflichtung eingehen? Zuerst der Aussteller

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Dolomiten
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Pagina 5 di 8
Data: 12.02.1934
Descrizione fisica: 8
,£ o I o m i f e n‘ Nr. 19 — Sette 5 Montag, den 12. Februar 1934 Volkswirtschaftlicher Teil Die neue Wechsel-Ordnung Die wichtigsten Aendernngen Frist für die pcokeskerhebung (Art. 51). Bei den Sichtwcchseln mutz der Protest inner- lalb der Präsentationsfrist erhoben werden also gewöhnlich, wenn der Trassant oder Aus steller nichts anderes vorgeschrieben hat) binnen nnem Jahre nach Ausstellung. Bei den Wechseln mit bestimmter Fälligkeit mutz der Protest an einem der beiden, dem Fälligkeitstage

folgenden Werktagen erhoben werden. Das Justizministerium hat ausdrücklich erklärt, datz nach dem Wortlaute des Gesetzes ein -wischen dem Fälligkeitstage und den Protest lagen liegender Feiertag mitgezählt wird. Es mutz deshalb ein an einem Freitage fällig gewordener Wechsel spätestens am Montage pro testiert werden, ein an einem Samstage sälliggewordener Wechsel spätestens am Montag (weil der Sonntag, der zwischen dem Fälligkeits lage und den Protesttagen liegt, mitgezählt

wird) und ein an einem Sonntage fällig- gewordener Wechsel, für den der Montag als Zahlungstag gilt, spätestens am Mittwoch. Ausnahme des Protestes auch vor dem Ge- meindefekretär (Art. 88). In den Gemeinden, in denen sich kein Notar und kein Gericht befindet, kan» der Protest auch vom Eemeindesekretär ausgenommen werden. Anmerkung des Protestes auf dem Wechsel selbst (Ark. SS). Der Protest kann nach dem neuen Rechte ent weder in einem separaten Akte ausgenommen, oder am Wechsel Vzw. auf einer Allonge des selben geschrieben

werden. Wenn aber der Protest nuf einem separaten Akte geschrieben wird, was meistens zutrifft, mutz der Notar (Ufficiale Eiu- dlziario oder Eemeindesekretär) die Tatsache der Protesterhebung auf dem Wechsel selbst ver merken, ohne datz dafür eine besondere Gebühr berechnet werden darf. Diese Formalität ist auch bei Protesten von solchen Wechseln anzuwenden, die vor dem 1. Jänner 1634 ausgestellt wurden. Wechsel mit der Klausel „senza spese' oder ..ienza prokesto' (Ark. 53). Diese Klausel kann vom Trasiant. Aussteller

eines Eigenwechsels, oder einem Giranten bei- gesctzt werden und muh von diesem unterschrieben sein. In diesem Falle ist gleich wie bisher zur Ausübung des Regresses ein Protest nicht not wendig, doch schreibt das neue Gesetz vor. datz der Wechselinhaber, bei sonstigem Verluste des Regreßrechtes. verpflichtet ist, den Wechsel recht zeitig zur Zahlung zu präsentieren und die Giranten, bezw. den Trasianten von der nicht- erfolgten Zahlung fristgemäß (binnen vier, bzw. zwei Tagen) zu verständigen. verfahren

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Bozner Nachrichten
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Pagina 2 di 20
Data: 15.03.1906
Descrizione fisica: 20
. B) Er habe durch listige Vorstellungen oder Handlun gen die Nachbenannten in Jrrthum geführt, wodurch diese Letzteren an ihrem Vermögen einen 600 Kronen übersteigen den Schaden «leiden sollten und in jenem Betrage, auf wel chen die mehrerwähnten Wechsel lauten, wirklich erlitten, und zwar: 1. Die Sparkasse der Stadt Bozen dadurch, daß er auf dem Wechsel vom 30. Juni 1906 über 6000 Kr., zahlbar am 30. Dezember 1906, die Unterschrist des Ausstellers Martin Menz und des Bürgen Franz Perger fälschte und auf Grund

derselben von der Sparkasse diesen Betrag erhielt; . 2. den Privaten Johann Mumelter in Bozen dadurch, daß er auf dem Wechsel vom 14. Juli 1906 über 14.000 Kronen, zahlbar am 14. Jänner 1906, die Unterschrift des Bürgen Martin Menz fälschte und auf Grund dieser gefälsch ten Unterschrift jene des Johann Mumelter, somit dessen Bürgschaft erschlich; - 3. den nämlichen dadurch, daß er auf dem Wechsel vom 27. April 1906 über 10.000 Kr., zahlbar am 27. Alli >1906,. die Unterschrift des Bürgen Franz Perger fälschte

und auf Grund derselben die Unterschrift und somit auch Bürg schaft des Johann Mumelter erhielt; 4. den Kaufmann Anton Christanell in Bozen dadurch, daß ev a) auf dem Wechsel vom 21. Juni 1906 über 6000 Kronen, zahlbar am 21. Dezember 1906, die Unterschrist des Johann Scherlin als Bürgen und b) aus dem Wechsel vom 27. März 1906 über 6000 Kr., zahlbar am 27. Sep tember 1906, die Unterschrift des Johann Scherlin als Aus steller fälschte und auf Grund dieser Fälschungen die Unter schrift, somit die Mithaftung

bezw. Bürgschaft des Anton Christanell erhielt; 6. die Spar- und Vorschußkasse für Handel und Gewerbe in Bozen dadurch, daß er a) auf dem Wechsel vom 6. Juni '1906 über 1800 Kr., zahlbar am 6. September 1906, die Unterschrift des Ausstellers Martin Menz fälschte und auf Grund derselben den Betrag von der genannten Kassa aus bezahlt erhielt, und b) auf dem Wechsel vom 29. Jänner 1906 über 4060 Kr., zahlbar am 29. Juli 1906, die Unter schrift des Ausstellers Johann Scherlin nachmachte und auf Grund

dieser Mischung das Geld von dieser Kassa erhielt ; 6. die Firma F. Tschurtschenthaler in Bozen dadurch, daß er a) auf dem Wechsel vom 4. März 1906 über 1471 Kronen 30 h., zahlbar am 31. Juli 1906, und b) auf jenem vom 10. Juni 1906 über Kr. 1182.60, zahlbar am 16. Oktober 1906, die Unterschrift des Acceptanten Heinrich Prosliner, c) auf dem Wechsel vom 30. Juni 1906 über Kr. 2311.70, zahlbar am 30. Oktober 1906, die Unterschrift des Florian Ringler, d) auf dem Wechsel vom 12. Juli 1906 über 3000 Kr., zahlbar

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Volksbote
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Pagina 5 di 12
Data: 27.03.1930
Descrizione fisica: 12
je 50 Centesimi betragen hat» wird nun für die ersten 400 Seilen auf 3 Lire und für je weiter« 100 Seiten auf je 1 Lira erhöht. Di« proportionelle Stempelgebühr für Wechsel Proteste wird wie folgt erhöht: Bei einem Wechselbetvag bis L. 50.— von 50 Cent, auf 1 Lira. Bei einem Wechselbetrag bis L. 100.— von L. 2.— aus L. 3.—. Bei einem Wechselbetrag bis L. 500.— von L. 3.— auf L. 5.—. Bei einem Wechselbetvag bis L. 2000.— von L. 4.— aus L. 7.—. Bei einem Wechselbetrag über L. 2000.— von L. 10.— oitf

und 11; unter Art. 120, Nr. 3, 6, 7; sowie unter Art. 125, Nr. 3, angegeben sind. (Unter suchungsakte. Terminausschreibungen, Der- handlungsvertagungen usw.). Endlich die Eingaben zur Erlangung der besonderen Handelslizenz laut des Gefetz- dekreies vom 16. Dezember 1926, Art. 2, Nr. 2174. Art. 4. Di« progressive Stempel, geb ü h r auf tm Jnlande ausgestellte und im Inlande zahlbar« Wechsel hat fol gende Erhöhung erfahren: a) Wechsel mit Fälligkeitstermin von nicht mehr als 4 Monate: bei Wechselbetrag

bis einschließlich L. 200 unverändert: 20 Cent.; bei Wechselbetrag über L. 200 bis L. 400 Erhöhung von 30 Cent, auf 40 Cent.; bei Wechselbetrag über L. 400 bis L. 600 Erhöhung von 50 Cent, auf 60 Cent.; bei Wechselbetrag über L. 600 bis L. 800 Erhöhung von 60 Cent, auf 80 Cent.; bei Wechselbetrag über L. 800 bis L. 1000 Erhöhung von 90 Cent, auf 1 Lira; für weiter« Beträge über L. 1000, für je L. 1000 oder Bruchteile hievon je 1 Lira mehr. b) Wechsel mit Fälligkeitstermin von mehr als 4 und nicht mehr

als 6 Monate: bei Wechselbetrag von nicht mehr als L. 200 unverändert 40 Cent.; bei Wechselbetrag über L. 200 bis L. 400 Erhöhung von 60 Cent, auf 80 Cent.; bei WechseGetrag über L. 400 bis L. 600 Erhöhung von L. 1.— auf L. 1.20; bei Wechselbetrag über L. 600 bis L. 800 Erhöhung von L. 1.20 auf L. 1.60; bei Wechselbetrag über L. 800 bis L. 1000 Erhöhung von L. 1.80 auf L. 2.—; für weitere Beträge über L. 1000, für je L. 1000 oder Bruchteile hievon um je L. 2.— mehr. c) Wechsel mit Fälligkeitstermin

von als 6 Monaten und Wechsel mit Datum oder Fälligkeitstermin in bianco: bei Wechselbetrag von nicht mehr als L. 200 unverändert 80 Cent.; bei Wechselbetrag über L. 200 bis L. 400 Erhöhung von L. 1.20 auf L. 1.60; bei Wechselbetrag über L. 400 bis L. 600 Erhöhung von L. 2.— auf L. 2.40: bei Wechselbetrag über L. 600 vi« L. 800 Erhöhung von L. 2.40 auf L. 3.20; bei WechseGetrag über L. 800 bis L. 1000 Erhöhung von L. 3.60 auf L. 4.—; für weitere Beträge über L. 1000, für je L. 1000 oder Bruchteile hievon

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 5 di 8
Data: 13.12.1906
Descrizione fisica: 8
eines gewissen Thomas Fötzer, vor, wies dessen Vollmacht auf ihn und einen von diesem ausgestellten, vom 5. Sep tember 1906 datierten Wechsel über liUtX) lv vor und ersuchte um Auszahlung der Wechsel- valute. Da als Akzeptant auf dem Wechsel der bekannte Holzhändler Franz Plattner in Gries bei Bozen erschien, dessen Stampiglie auch aufgedruckt war, zögerte der BaniierS- fohn Fritz Tschurtschenthaler nicht, dem an^eb^ lichen Agenten Fötzers die Wechselsumule per Z000 k auszubezahlen. Aver gar bald stellte

sich heraus, daß er einem Betrüger zum Opfer gefallen war; denn Franz Plattner. von der Eskompiierung des Wechsels brieflich benach richtiget, erklärte, vom Wechsel nichts zu wissen und seine Unterschrist auf diesem sür falsch und lenkte den Verdacht auf einen Mann, dessen volle Schuldlosigkeit sich jedoch durch die ge richtlichen Erhebungen alsbald ergab. Anhaltspunkte sür die Person deS Täters lagen somit keine mehr vor und infolgedessen wurde der Wechsel photographisch vervielfäl tiget

und an alle Sicherhensbehörden zur V?r^ ständigung der Banken, Geldinfttinte u. dgl. gesendet. Am 14. September 1906 fand sich in der Zweigniederlassung der deutschen Sparkassen in Innsbruck ein Individuum ein und präsentierte einen aus IL lauten den Wechsel zur Auszahlung, welcher ebenfalls, wie der früher erwähnte, von einem Thomas Fötzer oder Flötzer in Villnöß ausgestellt und von einem Anton Plattner in TelfS angenom men erschien. Der Inhaber des Wechsels war ebenfalls mit einer auf den Namen Peder- lunger lautenden

und zur Entgegennahme der Wechfelvalute ermächtigenden Vollmacht ver sehen. Der Direktorstellverlreter F^anz Bau^ disch fragte den Mann, ob er selbst der Peder- lunger sei, was dieser bejahte, nahm ihm so dann noch im Wartezimmer den Wechsel ab und begab sich ins Direktionszimmer, wo er tele phonische Gespräche zu absolvieren hatte. Der Ueberreicher des Wechsels kam ihm aber gleich durch die offene Türe nach, erklärte, daß er keine Zeit zum Warten habe und mit dem bald abgehenden Zuge wegfahren müsse und verlangte

den Wechsel zurück, den ihm Baudifch auch mit dem Bedeuten einhändigte, es möge Plattner, ! Thomas Flötzer ausgestellten Wechsel vom > 28. September 19t)ö über 5l)l)(i einznlösen. Aus der Rückieve desselben stand die mit Anton ^ Plattner unterschriebene und auch noch mir ! dessen Stampiglie versehene Bemerkung, daß ! der Betrag von der Postsparkasse Wien werde ! eingesendet werden. In diesem Falle hatte sich ! der Präsentant des Wechsels durch einen an dern gegen ein Trinkgeld von ll) ans TelfS

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 4 di 4
Data: 17.11.1922
Descrizione fisica: 4
der !>' Hochkonjunktur guten Verdienst. Gegen Mitte des 1 1 Jahres 1921 geriet Egger aber.ün bedeutende Zah- r lungsschwierlgkeiten, Indem Wechsel im Gesamtbetrag s, von 177-270 Lire nach und nach fällig wurden, für s die Egger nur ungenügende Deckung bieten konnte, s Die Schwierigkeit wurde um so größer, weil zwei der : Wechselbürgen >in Konkurs verfallen waren. Ein \: Wechsel von 40.000 Lire war am Oktober 1921 hiij zur Zahlung an die Banca cattolica, Meran, fällig. >.'1 Joses -Egger erschien nun am 8. Oktober bet

ist ein einfacher Dauer in Tscherms, j der weder lesen noch schreiben bann und von einem Wechsel keine Ahnung hat. Er besitzt mit seinem ! Bruder Josef «in Anwesen im Schätzwerte von p 150.000 Live und versieht auch für seinen Bruder alle Geschäfte, well dieser anscheinend geistig mlnder- . wertig ist. Mitte Oktober 1921 kam Josef Egger zu ■ Johann Erb, tat sehr groß und versprach die Mlla f. eines gewissen Zandarko, auf welcher -Erb eine Hypo- * . thek liegen hatte, anzukausen. Eine- Woche später kam Egger

wieder, diesmal in Begleitung! des -Eduard Ortter, zum Erb. Er stelle den Ortler als Bank- -, beamten mit dem Beifügen vor, daß ihm dieser falls , er (Erb) Geld benötige, solches verschaffen könne: Johann Erb meinte, daß er 20.000 Lire wohl brau chen kö-ne, worauf Egger und Ortler erklärten, sie würden .^m das Geld zu 4J4 v. H. durch die -Banco '... di Roma in Wozen verschaffen können. Egger zog nun ' l drei Zettel (Wechsel) aus. der Tasche -und ließ Erb sie unterschreiben, was dieser bei der Gemeindevor

stehung in Tscherms in Gegenwart des Gemelnde- ,, fekretärs Pichler, der di« Identität bestätigte, auch j tat. Einige Tage später erschien Ortler allein bei Erb und sagte diesem, daß die drei ersten Wechsel ungültig feien, weil die Unterschrift des Bruders fehle und legte ihm drei weitere Wechsel zur Unterschrift vor, , von denen einer insofeme ausgefüllt war. als er in der oberen rechten Eck« die Ziffer 60.000 auftüies. Dies erklärte Vrller damit, daß es eln Drittel des Schätzwertes des Hofes bedeute

. Da Erb nicht sogleich Zeit hatte, kam am Nachmittage Egger. Mit diesem i ging Erb in di« Gemeindekanzlei und unterschrieb - dort die drei neuen Wechsel und eine hypothekarische Sicherstellungsurkunde, ohne den Inhalt der Urkunde ' zu kennen. Mit dieser Sicherstellungsurkunde erklärten sich di« Brüder Erb einverstanden, daß aus ihren Gesamt besitz für die dem Eouavd Ortter unterschriebenen drei Schuldwechsel »in Betrag von zusammen 210.000 ü. grundbücherlich angernerkt und im Fall

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Alpenzeitung
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Pagina 3 di 8
Data: 25.02.1931
Descrizione fisica: 8
hat Baumaarlner ili Anerken nung des mildernden Umstandpq zusälliaer -tn>»kenhe!t zu 1 Jahre und 6 M'iia'en Gs- miaino und 1 Jahr polizeilicher Aufsicht ver- ulte! lt. ^Aàuen làer Kiienlen mißbraucht. — An die 500.000 Lire unker der Vorspiegelung günstiger kapikalsanlaqen herausgeschwindelt. Wechsel mit gefälschten Unterschriften. — Wie das Vctrugssyfkem zusammenbrach. — Es regnet Anzeigen. -- Das durchgebrannte Tipp fräulein. — Bevorstehender Umzug vom Krankenlager ins Gefängnis. Weni jemand «in paar Lire

in seinen Crnndzügen immer dasselbe blieb: Die Kunde» brauchte sich Dr. Taube nicht zu suchen, die kamen von selber zu ihm. Sie brach ten ihm ihr gutes bares Geld und er versprach ihnen sichere Anlage auf Jahresivecm'elu und in einigen Fällen sogar auf Hypotheken. Für das Geld stellte er eine provisorische Empfangsbe stätigung aus und ersuchte den Klienten in einigen Tagen minder vorznsvrechen, da er ihm sodann die Wechsel oder anderen Dokumente, gegen welche er das Geld anderweitig investiert hatte, aushändigen

hatte, übergab er mit deren ae^älichier bensalls aegen Wechsclsicherstelluna selbst behalten und den Nest einem Grundbesitzer aus Laives, auch gegen Wechsel geliehen. Die Wechsel folgte er richüg der Frau Pamer aus. die nun vor ein»' gen Tagen vm, Frau Perner in Tires, auf die der ihr von Taub? misgefolg'e Wechsel im Be trage von 17.000 Lire lautete, die Nückzahluiig der Summe forderte. Da begann nun die Katastrophe. Wie ein w'nziaer Stein eine riesige Lawine zum Rol len bringen kann, ko brach das aan

'.e tünstliäie G?bäude der Machenschaften Taubes zusam men. Gefälfchle Wechsel Die brave Frau von Tires erklärte der Frau Fülle zuströmten, ^ die ihr gu'ea Geld seinen P^mer, daß sie von einem Wechsel nichts wüß> UsàNsW s. bis 14. ZNärz 19Z1 <Roku »de bis 15. März). Eonderveranstaltungen: Nàlmesse. Reklaineinesfe. Velzmode-Salon '»»Mläten- und Äunst-Ausslellung, Ausstellung «Neuzeitliche Velriebswlrlschaft' Automobil, u. Motorrad-Ausstellung , ''d palenlmöbelausstellung. Ausstellung für 'Muugs

regelrechte Anzeige bei der Staatsanwalt schaft. Frau Panier verschwieg ihr Pech natürlich nicht. Man beaann wm ihren Verlusten zu svre- chen, mau flocht die Vermu'ung ein. daß wahr scheinlich sie nicht die einzige Geschädigte sein nun auch das Nachsehen, da die beiden Bruder natürlich nie einen Wechsel auf den genannten Betrag zu ihren Gunsten ausgestellt hatten. Taube beschuldigt das Tìpp!<iiàin Taube, der gegenwärtig krank üegt, wurde behördlicherseits zur Rechenschaft gezogen, er klärte

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Bozner Nachrichten
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Pagina 5 di 8
Data: 16.11.1922
Descrizione fisica: 8
Nr. 261 Gerichtsfaal. Wenn Unwissende sich iitz Wechselgeschäste einlassen. Der 22 Jahre alte Holzhändler Josef Egger aus Meran und der 24 Jahre alte Eduard Ortler aus Meran, beide zuletzt in Meran wohnhaft, betrieben zusammen den Holzhandel und hatten zurzeit der Hochkonjunktur guten Verdienst. Gegen Mitte des Jahres 1921 geriet Egger aber in bedeutende Zah lungsschwierigkeiten, indem Wechsel im Gesamtbe träge von 177.270 Lire nach und nach fällig wurden, für die Egger nur ungenügende Deckung

bieten konnte. Die Schwierigkeit wurde um so größer, weil zwei der Wechselbürgen in Konkurs geraten waren. Ein Wechsel von restlich 40.000 Lire war am 28. Oktober 1921 zur Zahlung an die Banca cattolica in Meran sällig. Josef Egger erschien nun am 8. Oktober 1921 bei der Bank und machte an Stelle des in Konkurs geratenen ersten Bürgen — die Zahlungsunfähigkeit des'Egger war der Bank schon bekannt — einen guten Bürgen in der Person des Johann Erb, Bauer in Tscherms, namhaft und verpflichtete

sich, am 28. Oktober 1921 20.000 Lire zu bezahlen, worauf der Restbetrag von 20.000 L. bis 28. Jänner 1922 prolongiert wurde. Um nun den Johann Erb zu gewinnen, hat Josef Egger mit Hilfe des Eduard Ortler folgendes Manöver auf geführt. Johann Erb ist ein einfacher Bauer in Tscherms, der weder lesen noch schreiben kann und von einem Wechsel keine Ahnung hat. Er besitzt mit seinem Bruder Josef ein Anwesen im Schätz werte von 150.000 Lire und Versieht auch sür seinen Bruder alle Geschäfte, weil dieser anscheinend

erklärten, sie würden ihm das Geld zu Prozent durch den Banco di Roma in Bozen verschaffen können. Egger zog nun drei Zettel (Wechsel) ai;s der Tasche und hieß Erb sie uuier- ichreiben, was dieser bei der Gemeindevorstehung w Tscherms in Gegenwart des Gemeindesekretärs Möhler, der die Identität bestätigte, auch tat. Einige ^..age später erschien Ortler allein bei Erb und sagte vlesem, daß die drei ersten Wechsel ungültig seien, iveu die Unterschrift des Bruders fehle und legte lhm drei weitere Wechsel

dort die drei neuen Wechsel und eine hypo thekarische Sicherstellungsurkunde, ohne den Inhalt der Urkunde zu kennen. Mit der Sicherstellungs-- urkunde erklärten sich die Brüder Erb einverstanden, daß aus ihren Gesamtbesitz sür die dem Eduard Ort ler unterschriebenen drei Schuldwechsel ein Betrag von zusammen 210.000 Lire grundbücherlich ange merkt und im Falle der Nichteinlösung der Wechsel bücherlich sichergestellt werden. Auch der Gemeinde sekretär machte Erb unbegreiflicherweise auf den be denklichen

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Volksblatt
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Pagina 7 di 8
Data: 18.11.1922
Descrizione fisica: 8
^reten. ^ Eerichtsfaal. Gefährliche Wechselgeschäfte. Der 22 Jahre alte Holzhändler Josef Egger aus Meran und der 24 Jahre alte Eduard Ortler aus Meran, beide zuletzt in Meran wohnhaft, betrieben zusammen» den Holzhandel und hatten zurzeit der Hochkonjunktur guten Verdienst. Gegen Mitte des Jahres 1S21 geriet Egger aber in bedeutende Zah lungsschwierigkeiten, indem Wechsel im Gesamtbe träge von 177.270 Lire nach und nach fällig wurden, für die Egger nur ungenügende Deckung bieten konnte

. Die Schwierigkeit wurde um so größer, weil zwei der Wechselbürgen in Konkurs geraten waren. Ein Wechsel von restlich 40.000 Lire war am 28. Oktober 1921 zur Zahlung an die Banca cattolica in Meran fällig. Josef Egger erschien nun am 8. Oktober 1921 bei der Bank und machte an Stelle des in Konkurs geratenen ersten Bürgen — die Zahlungsunfähigkeit desVgger war der Bank schon bekannt — einen guten Bürgen in der- Person des Johann Erb, .Bauer in -Tscherms, namhaft und verpflichtete sich, am 26. Oktober 1921 20.000

Lire zu bezahlen, worauf der Restbetrag von 20.lM) L. bis 28. Jänner 1922 prolongiert wurde. Um nun den Johann Erb zu gewinnen, hat Josef Egger mit Hilfe des Eduard Ortler folgendes Manöver auf geführt. Johann Erb ist.ein einfacher Bauer in Tfcherms, der weder lesen noch schreiben kann und von einem Wechsel keine Ahnung hat. Er besitzt mit seinem Bruder Josef ein Anwesen im Schätz werte von 150.000 Lire und versieht auch für seinen Bruder alle Geschäfte, weil dieser anscheinend geistig wenig rührig

, sie würden ihm das Gelk zu 4^ Prozent durch den Bünco di Roma in,Bozen verschaffen können. Egger zog nun drei Zettel (Wechsel) aus der- Tasche und hieß'Erb sie unter schreiben, was dieser W der Gemeindevorsteh un g in Tscherms in Gegenwart ^deK Gemeindesekretärs ^ Pichler, der die Identität bestätigt^, äüch tat. Einige. Tage später erschien O^ler Mein bei Etbund sagte diesem, daß die drei ersten Wechsel ungültig seien, weil die Unterschrift des Bruders fehle und legte ihm drei weitere Wechsel zur Unterschrift

vor, von denen einer insoferne ausgefüllt war, als er in der öderen rechten Ecke die Ziffer 00.000 aufwies. Dies erklärte Ortler damit, daß es ein Drittel des Schätz wertes des Hofes bedeute. Da Erb nicht- sogleich Zeit hatte, kam Egger am Nachmittag wieder. Mit diesem ging Erb in die Gemeindekanzlei und unter schrieb dort die drei neuen Wechsel und eine hypo thekarische Sicherstellungsurkunde, ohne den Inhalt der Urkunde zu kennen. .Mit der Sicherstellungs urkunde erklärten sich die Brüder Erb einverstanden

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Bozner Zeitung
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Pagina 6 di 12
Data: 11.12.1906
Descrizione fisica: 12
Fötzer vor. wies dessen Vollmacht auf ihn und einen von die sem ausgestellten, vom 5. Septeinber 19l)K da tierten Wechsel über 3V0Ü Iv vor uird ersuchte luu AuszaAuing der Wechsel-Valute. Da als Akzeptant auf dein Wechsel der bekannte Holzliändler Franz Platnier in Gries bei Bozen erschien, dessen Stam piglie aaich aufgedruckt war, zögerte de: Baukicrs- s»hn Fritz T-'churtschenthaler nicht, deni angMickzei» Agenten Fötzers die Wechselsmnme per 30M lv bar auszuzahlen. Aber gar bald stellte sich heraus

, daß er einem Betrügt zmu Opfer gesallen war-, denn Franz Plattner, von der ESkolnptiennig des Wechsels ixriestich verstäiidigi, erklärte, vo:n Wechsel nichts ;u wiss«, und seine Unterschrift aus diesen? für ialich uud lenkte' den Verdacht auf einen Mann, dnien volle Schuldlosigkeit sich jedoch durch die gerichtlichen Erhebungen alsbald ergab. Aiihastspnnkte für die Pens» des Täters lagen somit keine mehr vor und infolgedessen wurde der Wechsel photassraphisch vervielfältigt imd au alle Sichevheilsbobördeu

zur Verständigung der Bcur- ken. Goldinstiwte u>n>d dergleichen, geieirdet. Am 14. Septemler 19V6 kurz vor 12 Uhr mittags fand sich in dem im ersten Stocke des Hauses Maria Therrsienftraße Nr. 34 in Inns bruck gelegenen Bureau der dortigen Zweignicder-- lassung der Zentralbank der deutschen Sparkassen ein Individuum ein nnd präsentierte eine» au 9l>W lv lautenden Wechsel zur Auszahlung, welcher ebensalls. wie der früher ernMnte. von eineni Thomas Fötzer oder Flötzer ru Villnö^ .abgestellt ui'H von einem Anton

Plattner in Telfs .ange- nvnmreu erWen. Der Znlzaber- des Wechsels war ebenfalls init einer ach den Namen Pederlnnger lauteude» und zur Ent/xeguuialinie der Wechsel- Volute Mnachtigeiök?a Volknacht versehen. Der Vrekwr-MMb§rtrMe A«M BaiidiM -fragte Lni' Wann, ob er selbst der Pederkniger sei, tvas dieser lejahk', l:aljm ihm sodann n.M. im. Wartezinmrer ^den Wechsel eine nnd bcyab sich ins Divckiionszim» mer. M» er telephonische Gösprache zu ab?o!tnören Hatte. Der Überreicher des -Wechsels.Üa

^i ^.ihm Aber gleich durch Ne offene Tür nach, erWrte. Tiensiag. den 11. Dezember 1SVK. daß er keine Zeit zum Warten habe und mit dem Zuge nach 12 Uhr wegfahren müsse imd verlaute den Wechsel ziunick, den ihm Baudisch auch mit dein Bedeuten einhändigte, es niöge Plattner, der Akzeptant selitst. kmunien, tvenn er etwas lviinsch-. Etwa 14 TSge nachher suchte ein Mann in der ebenerdig gelegenen Wechselstube des nämlichen Geldinstitutes einen ebenfalls von Anton Plattner. Holzhändler in Telfs, als Akzeptant gefertigte

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Alpenzeitung
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Pagina 7 di 8
Data: 08.04.1927
Descrizione fisica: 8
HsMstels- A» WzrisàsMskisM Hypotheken und Wechsel Jedem, der mit dem Wirtschaftsleben irgend wie in Verbindung steht, wird der mehr oder weniger unangenehme Fall untergekommen sein, daß ihm ein Geschäftsfreund — wenn es wenig stens bloß einer wäre! gesagt hat: „Ich kann beim besten Willen nicht Zahlen, aber ich gebe dir einen Wechsel auf einen oder zwei Monate'. Was machen? Man nimmt den Wechsel und wenn die Laufzeit um ist, dann kommt der Ge schäftsfreund halt wieder und sagt

: »Es ist mir leider noch nicht möglich, du mußt mir prolon gieren'. So geht das vielleicht noch ein paar Male, dann geht der Wechsel meistens in Pro test und dann kommt die Wechselklage mit allem was drum und dran ist. Meistens kommt es ja nicht zur Exekution, der protestierte Wechsel wird noch in der Mehrzahl der Fälle eingelöst, aber sehr oft Nicht mit dem eigenen Gelds, sondern der Wechselschuldner nimmt einen neuen Wech sel zu ungünstigeren Bedingungen auf, um die alte Schuld zu decken. Es ist heute

in unserem Wirtschaftsleben ein schleichendes Nebel, das lei der einmal eingerissen ist und das so bald nicht wieder verschwindet. Der Zahlungsverkehr wic kelt sich fast nur mit Wechsel ab, von denen rund 20 Prozent einmal in Protest gehen und von diesen werden wieder rund 40 Prozent ein geklagt. ' Die Gründe, warum dies so gekommen ist, sind mehrere. Einmal weil das Hypotheken geschäft fast ganz eingeschlafen ist. Es ist auch kein Wuuder. daß man heute nicht mehr so leicht oder besser gesagt fast gar

sind, so ist auch die Möglichkeit, diese Reserven auszu geben, immer kleiner geworden und hat sich das ganze Kreditbedürfnis nur'mehr auf die kurz fristigen Wechsel konzentriert, die aber.zu Be dingungen gegeben werden, iiie fast unerschwing lich sind. Die Abzahlung zu 2V bis 25 Prozent alle 4 Monate, das ist eine Sache, die einen gu ten Geschäftsgang voraussetzt, der aber nicht mehr da ist. Daher die Klagen: es ist kein Geld mehr herum und die Leute können nicht zahlen. Der Geschäftsmann-ist unter-.diesen Umständen

, und daß so Zustände geschaf fen werden, welche für den, ganzen Handel und auch für das Gewerbe von den schwersten Fol gen sind. Aber auch die Einschränkung des Warenumsatzes infolge der Geldknappheit wie infolge der Zahlungsunmöglichkeit ist wieder eine Hemmung, denn der Geschäftsmann kann nicht arbeiten, wie er es bisher getan. Wir stehen vor der Notwendigkeit, irgendwie Kredite zu suchen, die nicht nur auf kurzfristige Wechsel gehen und in vier Mal abgezahlt sein müssen, sondern die aus lange Amortisations

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Bozner Nachrichten
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Pagina 5 di 8
Data: 21.04.1896
Descrizione fisica: 8
Felix von Hahn in Berlin ein Zweikampf unter den schwersten Bedingungen statt finden. Die Duellanten sind zwei frühere Mitglieder des Corps ^Borussia': Baron von der Lancken ans Rügen und der Baron Felix von Hahn aus Kurland. Letzterer war anfangs April nach Merlin gekommen, um sich als Angeklagter in einem Wechsel- '^^chungsprocesse zu verantworten, der mit der Freisprechung Hahns endete. Als Urheber der Anklage gilt Herr von der Lanken. - . - - . Üeber die Vorgeschichte und den Verlauf des Wechsel

große Summen. Sein Haüpt- gläubiger war ein Herr Alois Mayer, dem er in kurzer Zeit 134.650 Mark schuldig wurde, . wofür er. zwei Wechsel über 23.300 und 11.350 Mark ausstellte. Im Mai 1892 war er so in Verlegenheit, daß er sich an einen Freund und Corpsbruder, den Freiherrn von der. Lancken, mit> der Bitte um ein Darlehen wandte. Dieser übergab ihm. ein. Blauco-Accept, das er mit einer beliebigen Summe bis zu 10.000 Mark ausfüllen sollte. Wie v. Hahn angibt, hat er seinen Gläubiger Lois Mayer

einige Tage später ans der Straße getrosten, chm den Wechsel gezeigt und gefragt, ob er ihm darauf 9000 Mark discontiren wolle, 1000 Mark sollte Mayer darauf verdienen. Mayer er widerte, daß er sich erst über den Giranten erkundigen müsse. Nach einiger Zeit erklärte er, daß er das Geschäft machen wolle und brachte ihm 7000 Mark. 2000 Mark wollte er nach einigen Tagen zahlen und erhielt,' wie v: Hahn behauptet, den Wechsel, den er mit 10.000 Mark ausfüllen sollte^ Er war vom 15. Juni 1892 dadirt

und am 15. September . fällig. Kurz vor dem Ablaufstermine erschien bei v. Hahn der Kaufmann Leon und theilte ihm mit, daß er demnächst einen von ihm acceptirten und vom Freiherrn von der Lancken girirten Wechsel über 50.300 M. einzulösen habe. v. Hahn will über die Höhe der Summe er schrocken gewesen sein. Er behauptet, daß er Mayer den Wechsel «»ausgefüllt übergeben habe, dieser habe sein Vertrauen getäuscht und statt 10.000 Mark 50.3(10 Mark hineingeschrieben, um sich dadurch Deckung für die beiden Wechsel

über 34.650 Mark zn verschaffen, die er für die Wettschulden m Handen hatte. Es, kam zum Proceß, von den Verpflichteten konnte aber gegen v. Hahn nicht eingeschritten werden, weil dieser noch min derjährig war. Meyer behauptete, daß v. Hahn ihm den Wech sel mit 50.300 Mark ausgefüllt übergeben habe, und die Familie v. Hahn hat auch schließlich den Wechsel eingelöst, so daß von der Lancken nicht geschädigt worden ist. In der Verhandlung gab Zeuge Louis Meyer an, daß er seit den letzten Jahren als Rentner

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 4 di 8
Data: 16.11.1922
Descrizione fisica: 8
B Seite 4. Dmmerswg. den IS. November 1NZ .I Gerichkssaal. Wenn Unwissende sich in Wechselgeschäfte einlassen GroU>etrügeru aufgesessen. Der 22 Jahre alte Holzändlcr Josef Eg ger und der 24 Jahre alte Eduard Ort ler, beide aus Meran, betrieben zusammen den Holzhandel und hatten zur Zeit der Hochkonjunktur guten Verdienst. Gegen Mitte des Jahres 1S21 geriet Egger aber in bedeutende Zahlungsschwierigkeiten, in^ dem Wechsel im Gesamtbeträge von 777.27V Lire nach und nach fällig wurden

, für die Egger imr ungenügende Deckung bieten konnte. Die Schwierigkeit wurde umso größer, weil zwei der Wechse'.bürgen in Konkurs, verfallen waren. Ein Wechsel von restlich 4v.lM Lire war am 28. Oktober 1S21 zur Zahlung an i):e Vanca cattolica in Meran fällig. Josef Eg ger erschien nun am 8 Oktober 1921 bei der Bank und machte an Stelle des in Kon kurs geratenen ersten Bürgen — die Zah lungsunfähigkeit des Egger war der Bank schon bekannt — einen guten Bürgen in der Person des Johann Erb, Bauer in Tscherms

, namhaft. Er verpflichtete sich, am 28. Oktober 1V21 MkXX) Lire zu bezahlen, worauf der Restbetrag von 2l).lM Lire bis 28. Jänner 1922 prolongiert wurde. Ein« de» Lesens und Schreibens llnkun- d.ger als würzen. Um nun den Johann Erb zu gewinnen, hat Josef Egger mit Hilfe des Eduard Ort ler ein verlockendes Manöver aufgeführt. Johann Erb ist ein einfacher Bauer in Tscherms, der weder lesen noch schreiben kann und von einem Wechsel keine Ahnung hat. Er besitzt mit seinem Bruder Joses ein Anwesen

Wechsel ungiltig seien, weil die Unterschrift des Bruders fehle und legte ihm drei wei tere Wechsel zur Unterschrift vor, von denen einer insofern ausgefüllt, als er in der obera rechten Ecke die Ziffer kö.iZM aufwies. Dies erklärte Ortler damit, daß es ein Drittel des Schätzwertes des Hofes bedeute. Da Erb nicht sogleich Zeit hatte, kam am Nach mittage Egger wieder: mit diesem ging Erb in die Gemcindekanzle! und unterschrieb dort die drei neuen Wechsel und eine hypo thekarische

Sicherstellungsurkunde, ohne den Inhalt der Urkunde zu kennen. Mit dieser Sicherstellungsurkunde erklär ten sich die Brüder Erb einverstanden, daß auf ihren Gesamtbesitz für die dem Eduard Oriler unterschriebenen drei Schuldwechsel ein Betrag von zusammen 21O0VV Lire grundbücherlich angemerkt und im Falle der Nichteinlösung der Wechsel bücherlich sicher gestellt werden. Auch der Gemeindesekrelär machte Erb unbegreiflicher Weise auf den bedenklichen Inhalt der Urkunde nicht aus- merksam: Johann Erb setzte feinen und fei nes Bruders

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Alpenzeitung
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Pagina 5 di 8
Data: 02.07.1926
Descrizione fisica: 8
fällt, das sind zwei Dl-à'l 1. daß die -Bauern ich den kctzièn Ächrett viel KU viel mit WeWeln arbeiten, uà» i2. daß die Einlagen bei dsn Kpcüiikasson M« bäuerlichen à!fW igegember dem àditanisuchen ganz velischàide^» klà sino. Wer Bauer arbeitet 4n den letzten Sahren sehr viel mit Wechselgeldern. Wechsel sind de- tanjnilich àiAMIge Kredite gegen hohe Zinsen und M dem Pferdefuß der^ehr raschen Exe- tutlonsfähligkelt. Wenn man Wechsel aufnimmt, w muH man mit einem dementsprechend«» Um- Ms dss

D, wie auch die Zlusfuhr -vornelMen Holzes (Nuß, Ulmen usw.), so daß sie als Brennholz verwendet werden. Gtwas über den Wechsel die «ine Ur» rten Wechsel Di« gesetzlichen Erfordernisse, d künde als gezogenen oder Kassie kennzeichnen, sind: 1. Angabe des Ausstellungsortes und des Ausstellungsdatums; 2. Angabe der Skadettz; 5. AuWejilnett des iWonties ,Wechsel' -vm Texte (statt „Wechsel' -auch die -ent sprechend« Bezeichnung in einer -anderen Sprache: Lettre de change, Bill! of -ex- change. EmnAale, Gmenka (tschechiM

, vültü (ungarisch); k. lt>!er Wechselbetrag: 6. b>er Name des Bezogenen (Trassaten), der zur Zahlung verpflichtet wild; 7. der Zabluingsorit; S. die Unterschrift des Ausstellers (Trassan ten), der zur ZaKmg veroWchtst,' v. der Wechifelstompol (nach eigenen Ge bühren. Dsr Wechfekausstellìsr haftejt wqchselmäßbg filir ldils Annahme und ZalMnig às Wechsels. Ein! Wechsel kann dem ÄMgenen zur Skr- nahine àr zur Zahlung präseniiiert werden. Sowohl bei Nichtan-nnhmo >als -auch bei Nicht- Sahlumig

kann der sogen. Wechselprotest erhoben werden» Die Akzeptaitlvn eines Wechsels von Seite des Bezogenen enfolgt durch -AMrdngung seltner Unterfchirft auf der Vordersodte des Wech sels mit oder ohne den -Zusatz „angenommen'. Bei -Zettsichtwechseln ist das Akzept zu datieren, weil von diesem Tage!ub die Laufzeit des Wech sels berechnet wird. Der Aussteller eines Wechsels gibt denselben in der Regel, nach Einholung des Akzeptes an den Remittenden (an den der Wechsel S» be zahlen -ist) weiter. Nicht selten >rvird

aber der Aussteller zur Zeit der Ausstellung -noch nicht Wiskeni, an wm er den Wechsel ilbevtrageni soll! in diesem Falle k!ann er sich selbst als Remitten ten bezeichnen -mit den Worten: „an mich selbst'. Der Remittent àm den Wechsel behalten bis zum Verfallstag, mn ihn fod»nn beim Be zogenen oder AkzepdanSen einzukassieren; zu meist -wird er -aber den Wechsel vor dein Ver fallstage aiv anders tn Zahlung geben oder, oder, falls er bares Gebd -braucht, gegen bar verkaufen (in Eskont geben

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Alpenzeitung
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Pagina 3 di 4
Data: 06.09.1942
Descrizione fisica: 4
vomttag, oen S. September 1S42-XX ,S«ven<eltan« >Se1?e-z Aus Volzano Staàt unt Lanà IieiemSttWtlllMhm ans Wechsel und andere Hsedlen Artikel 7 des tgl. Gesetzdekretes vom 11. Mai 1S4S-XX hebt die Stempel«-. bLhren für Wechsel mit FälligkeUster- min bis zu vier Monaten auf. Infolge dieser Aufhebung — teilt die Agentur „Italia d'oggi' mit gelten für Wechsel mit Fälligkeitstermin bis zu sechs Mo naten ab 1. Juni 1942-xx nachstehende Gebührentarife: Bis zu Lire 200, Gebühr von Lire 0.40, über Lire

200 bis zu Lire 400, Gebühr von Lire 0.80; über Lire 400^bis zu Lire 60V, Gebühr von Lire 1.2»; über Lire 600 bis zu Lire SM, Gebühr von Lire 1.K0; über Lire SM bis zu Lire 1000, Gebühr von L. 2. Für Summen über Lire 1000 oder eine Fraktion von 1000 gelten die Gebührentarife von Lire 2 pro Lire 1000 oder Fraktion von Lire 100V außer der festen Quittungsgebühr von Lire 0.10. Für Wechsel mit Fälligkeitstermin über S Monaten und für Blankowechsel gelten die stufenweisen Gebühren für Wechsel

mit Fälligkeitstermin unter sechs Mona- ten im doppelten Ausmaß. Für Wechsel auf Sicht wird die Ergänzung der Ge bührenzahlung gestattet, wenn sie nach mehr als sechs Monaten vom Ausstel lungsdatum an gerechnet zur Zahlung vorgelegt werden. Artikel 8 des kgl. Gesetzdekretes bestä tigt die Herabsetzung auf die Hälfte der Gebühr für im Königreiche ausgestellte und im Auslande zahlbare Wechsel und für die aus dem Auslande kommenden Wechsel, insoferne diese Stempelgebühren im Ursprungslande unterliegen. Artikel

7 des kgl. Gesetzdekretes bestä tigt für Wechsel mit Fälligkeitstermin von nicht mehr als einem Monat, die von Kaufleuten ausgestellt sind, die stufen- wense Gebühr im Ausmaße von Lire 9.30 pro IVA) oder Fraktion von 1000, außer der Gebühr von Centesimi 10. Für Wechsel mit Fälligkeitstermin von nicht mehr als einem Monat bleibt daher das Ausmaß der Gebühr unverändert und ebenso bleiben die Verfügungen des kgl. Gesetzdekretes vom 14. November 1926, N. 1944 und die diesbezüglichen Instruk tionen

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Alpenzeitung
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Pagina 3 di 6
Data: 25.08.1926
Descrizione fisica: 6
nun während seines Auftnt haltes in Bolzano den Besuch des Herrn Morandell und seit diesem Zeitpunkte war der Wechsel samt dem ordnungsgemäßen Auslandspaß des Gefertigten nicht mehr zu finden. Einige Tage darauf erklärte Monsorno dem Gefertigten, daß er im Besitze des Wechsels sei, den er von Herrn Morande!! erhalten habe. Der Gefertigte Hat Infolgedessen bei der kgl. Quästur die Diebstahlsanzeige eingebracht. Es wird daher festgestellt daß der Wechsel von 2Lvg Reichsmarl Eigentum der Firma àtmann, St. Gallen

^ ist. als deren Beauftragter der Gefertigte den Wechsel an den Dritten zu übergeben hatte. Es wird festgestellt, daß Herr Morandell gegen den Ge fertigten keine wie immer geartete Forderung hat und daß Herr Monsorno, welcher von dem Vorgehen des Herrn Morande!! wußte, gegen die Firma Gut mann, die Eigentümerin des Wechsel» ist, ebenfalls kein« Forderung hat. Schließlich ist richtige daß der Wechsellsamt dem ord nungsmäßigen Auslandspaß widerrechtlich entwendet wurde, uiÄ» daß der Auslandspaß des Gefertigten

Schenker L- Co. W Bolzano 'am Viktor Emanuel- platz Nr. 6. Tel. 41. Telegr. Reisefchenker. Eingesendet (Für bisse Rubrik übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) > In Ihrem geschätzten Blatte Nr. 14S vom 22. Aug. steht unter der Rubrik „Eingesendet' eine Berichti gung aus den Art. :Mn Wechsel verschwindet', welche von den Herren Anton Monsorno und Rudolf Morandell gezeichnet ist. Der Tndesgefertigte ersucht nun dt« löbl. Redaktton um Aufnahm« nachstehender Berichtigung: «vor allem wtrd

festgestellt, daß der Art.: „Ein Wechsel verschwindet' nicht von mir in Ahrem Blatt« eingegeben wurd«. DI« Ausführungen der Herren Morandell und Monsorno sind vollkom men unrichtig. Richtig »t, daß di« Wrma Gutmann in St. Gallen, deren alleinig» Eigentümer Nola und Alvi» àtmann sind, mit «inem Dritten «in Welnge- schäft abgeschlossen hat und sich vertraglich verpflich tete, di« Restschuld durch Hingoch« eine« Wechsel» von 2SM Reichsmark zu decken. Die Firma Gutmann übergab den gegenständlichen Wechsel

den Gefertigten mit dem Auftrage, den Wechsel dem Dritten tm Sinne de» «geschlossenen Ver trage» zu übergebe». Der Gefertigt» hat den Wechsel Paè èri s-t«««, >o^h>ui5>>!ls/^ , I Schriftleitung! PàebSutie, Tel. LV2, Poflf.vS I I Sprechstunden taglich von 4 bis b Uhr nachmltog». I Da» Meraner Strandbad. Ä» muß ja nicht'gerad« Riccione oder der Lido von Venedig sein, auch der „Lido' von Merano bie tet sein« Reiz« und Annehmlichkeiten denen, dl« gläubig zu ihm wandeln. Der Lido von Merano

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Der Bote für Tirol
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Pagina 3 di 8
Data: 07.08.1873
Descrizione fisica: 8
in Louisenthal bei Tegernsee und jetzt Besitzer deS Hotels am Hochfinsterniünzp^ß in Tirol, hat mit einer Anzahl Genossen einen groß artigen, über Süddeutschland (München-Pasjau- Dresden), Oesterreich (Salzburg Pilsen-Wien) und Ungarn (Pest Preßburg) ausgedehnten Verschleiß fal- scher Wechsel betrieben. Die Manipulation, mit der man die durchweg falschen, meist von fingirten fran zösischen Firmen trassirten Wechsel in Cours setzte, bestand darin, daß Schulteö oder einer seiner Ge nossen

sich bei dem zr-m Opfer auSersehenen Bankier unter einem in der HandelSwell mehr oder minder bekannten Namen (meist unter, der Firma eines HolzhändlerS) einführte, vorher zu diesem Zweck er- wordene Wechsel umsetzte, und so einen Vertrauen erweckenden Geschäftsverkehr eröffnete. Nachdem der jeweilige Holzhändler eine Zeit lang im Geschäfts- verkehr mir der betreffenden Bank gestanden, brachte er. gewöhnlich gleichzeitig mit ein paar guten Wech seln, eine langsichtige Tratte mit meist unbekannten Ausstellern

und Gi>anten zum Verkauf, die aber dem neuen guten Kunven zuliebe regelmäßig mit mehr oder weniger Widerstreben auch übernommen und diekontirt wurden. Der Verfallstag erschien, die weiter begebene Tratte k.m nicht zurück, mußte also honerirt fein, und der Kredit des Holzhändlers wuchs. Nun wurden weitere Wechsel verkaust, die alle honorirt wurden, so daß man in den Holzhänd ler nicht daS leileste Mißtrauen mehr setzte. Jetzt war der Augenblick der eigentlichen Aktion gekom men. Eine größere Zahl

auf bedeutende Beträge lautender Wechsel, gewöhnlich eine Summe von 10 , 12-, auch 20.000 Thalern repräsentirend, wurde in kurzen Zwischenräumen bei der vertrauensseligen -^Herausgegeben von der Wagncr'schen UniversitätS-Buch Firmz diskcntirt, und diese letzten Wechsel kamen alle mit Prolest zurück, alle auf denselben stehenden Namen und Firmen waren singirt, der Holzhändler war spurlos verschwunden und die Bank hatte 10» oder 20.000 Thaler zu verschmerzen. Die Untersuchung ergab, daß Schulte? stets meh rere

Banken zugleich in Angriff nahm, weßhalb er auch stet» zwischen München, Salzburg, Wien, Preßburg u. s. w. hin- und herfuhr, die fälligen Wechsel der einen Bank rnit dem Gelde der andern deckte, ferner die Beträte der verkauften Wechsel immer steigen ließ. Im Zeitraume von zwei Jahren setzte er um nahezu 170-000 Thlr. falche Wechsel i m, wovon er aber gegen 100 000 Thlr. wieder deckte, so daß ihm immerhin ein Gewinn von 69.000 bis 70.000 Thlr. ve> blieb. Als das Geschäft größere Dimensionen annahm

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Giornali e riviste
Volksblatt
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Data: 20.12.1902
Descrizione fisica: 14
berichtet, so hat Wien z. B. am Mittwoch einen Temperatur wechsel von —9 Grad auf 5 Grad zu verzeichnen. Ähnlich lauten die Nachrichten von Berlin, Inns bruck u. s. w. Wir haben heute Freitag bei milder Temperatur regnerisches Wetter, während es auf den Höhen schneit. Schwurgericht. Am Montag, den 15. Dezember, verhandelte das Schwurgericht gegen die reichsdeutschen Hand werksburschen Michael Bardua und Friedrich Brinker wegen Verbrechens des Raubes und wegen Verbrechens des Diebstahls. Bardua wurde

der Mutter Schmidts 8000 Kronen und leistete dem Schmidt für ein ebenso hohes, bei der Schlanderser Sparkasse aufzunehmendes Darlehen Bürgschaft unter der Bedingung, daß die alte Frau Schmidt ihr Guthaben nicht abtreibt. Schmidt versprach dies, verschwieg aber, daß er auf eben dieses Gut- > haben seiner Mutter gegen Wechsel von der Meraner Spar- und Vorschußkasse bereits 5400 Kronen behoben hatte, wobei er noch dazu eine Unterschriftenfälschung beging. Walser ist mithin geschädigt. Diesen Betrug gesteht

Schmidt ein. 2. Betrug zum Schaden des Kandidus Thal mann, Sattlermeister in Meran. Kandidus Thal mann leistete dem Schmidt für einen aus 4000 Kronen lautenden Wechsel Bürgschaft, aber nur, weil er auf dem Wechsel die Unterschrift der Frau des Angeklagten sah, welch letztere als die Tochter eines wohlhabenden Mannes viel Kredit genoß. Später jedoch stellte sichs heraus, daß die Unter schrift der Klara Schmidt gefälscht war. Karl Schmidt bestreitet dies zwar, wird aber von seiner Frau Lügen gestraft

, beizustellen. Der Vertreter der Spar kasse Schlanders, Dr. Tinzl, betraute seinen lang jährigen Solizitator Johann Audorser mit der Abwicklung dieses Geschäftes. Schmidt händigte dem Audorfer nach langen Verhandlungen einen Wechsel ein, auf welchem Anna Schmidt, Joses Erhart und statt des Holzgethan, der angeblich nicht aufzufinden gewesen sei, Jngenuin Prinoth als Bürgen unterzeichnet waren. Audorfer begab sich mit dem Wechsel nach Schlandersß und die Sparkasse zahlte die 10.000 Kronen aus. Später

, als Dr. Tinzl die zwei Bürgen Erhard und Prinoth in der Sache befragte, erklärten sie, von einem derartigen Wechsel gar nichts zu wissen; die Unterschriften seien gefälscht. Schmidt gesteht auch, die Unterschrift des Prinoth nachgeahmt zu haben, bezüglich der Unterschrist des Erhard aber verhält er sich leugnend. 4. Betrug zum Schade» des Franz Klotz, Geschäftsmann in Untermais. Äm I.Oktober 1899 nahm Schmidt bei Franz Klotz ein Darlehen von 6000 Kronen gegen Wechsel auf, wobei Anna Schmidt

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