sind folgende: a) P a t e n t st e u e r: Es ist die Aufnahme, die Rückleguug oder der Wechsel des Betriebes oder der Profession anzumelden. b) Lizenz st euer: Es sind die Eröffnung neuer Betriebe, der Wechsel des Lizenzinhabers, die Erweiterung oder die Verlegung der Lokale, sowie die Aenderungen hinsichtlch des Mietzinses anzumelden ^Gasthöfe, Restaurants, Klubs usw., sanitäre Anstalten, öffentliche Bäder, Autogara- gen, Wagenremisen und öffentliche Stallungen). c) Fremdsprachige Aufschriften: Neue
. g) Kanalisierungsbeitrag: Die Haus besitzer müssen die Neuerwerbung, bezw. Abtre tung von Baulichkeiten, die dem Beitrag unter worfen sind, sowie Erhöhung der Gebäudesteuer und alle sonstigen Aenderungen des Ertrages aus den Gebäuden anmelden. h) Gebühr für Müllabfuhr: Die Haus besitzer sind verpflichtet, jeden Wechsel der Miet parteien, sowie eventuelle Aenderungen in der Ein teilung der Wohnungen anzumelden. Für die Erstattung dieser Erklärungen haben sich die Steuerträger der hiezu vom Gemeinde steueramte gratis verabfolgten