Vorschußkasse usw. Als nun der Stein ins Rollen kam, wollten vor allem nach und nach fast sämtliche Kurrentgläubiger ihr Geld, zirka Kr. 20.000; unter anderem war auch eine Wechsel schuld auf Kr. 12.000, die die Frau mitunterfertigt hatte, einzulösen; so wurde denn über Thumers Gesamtvermögen der Konkurs verhängt. Dabei ging das Haus um Kr. 60.000 in den Besitz des I. Sieß jun. über; welche Überschuldung sich bei der ge richtlichen Einschätzung des Hauses aus Kr. 85.000 bis Kr. 90.000 ergibt, läßt
verstand es in seinem Plaidoyer meister haft, ihre Unschuld im Punkte der Anklage zu be weisen, ohne dabei auch nur ein kleines Steinchen auf ihren Gatten zu werfen. Er wies in schlagenden Worten nach, daß sie wegen ihrer Schulden als Hausfrau und Gattin, die der Gatte;a gedeckt, nicht unter Anklage gestellt werden könne, um dann schließ lich den Gerichtshof und insbesondere die Staats anwaltschaft mit dem Grunde zu überraschen, der die Frau auch im zweiten Punkte der Schuld, in Bezug auf den Wechsel