eine» gleichen 'Betrag aus eigenem Eekdc einen« Kälterer Bauern geliehen habe und habe der Erbe der Noggler erklärt, diesen an Zahkungsstatt anzunchmen und zuzu warten. bis die Realisierung gelingen werde. Oder ein anderes: Die Erben nach Johann und Simon Häbicher waren einer Bank 18.000 Lire auf Wechsel schuldig. Heber Anraten des An geklagten verkauften sic das Vieh und betrauten den Dr. Häbicher mit der Durchführung. Dieser aber legte den ganzen Erlös auf das bekannte Kontokorrent an. mit der Folge
, daß die Erben geklagt wurde». Häbicher bestreitet diesen Tat bestand nicht, sagt aber, daß er den Wechsel nicht zur Gänze habe ausläsen können, weil der Verkauf keine 18.000 Lire gebracht habe: einen Teilbetrag hätte aber die Bank nicht angenommen, lleber- dics sei ein Erbstreil ansgebrochen und man hätte die Schlichtung desselben abwarten müssen. Eine andere Wechsekgeschichte. Ein Bauer aus Landes befand sich in schwie rigen Verhältnijjen und es stand zu fürchten, daß die Gläubiger auf sein Haus greifen
würde», weshalb beschlossen wurde, die Frau des Bauern solle es »in 10.000 Lire ankaufen. Mit der Be schaffung dieses Geldes wurde nun Dr. Häbicher betraut. Die Frau unterschrieb, mit einer An zahl Bürgen, cmen Wechsel in dieser Höhe, wel chen Häbicher verkaufen sollte. In der Zwischenzeit aber wäre» die Gläubiger znvorgekomincn und hatte» Exekution auf das Haus geführt: es entfiel somit die Notwendigkeit, die 10.000 Lire zu beschaffen, weshalb Dr. Ha- bicher nun de» Wechsel hatte zurückstcllen sollen
. 'Aber dieser hatte den Wechsel bereits um 30.000 L. einem gewitzen Eipolla verpfändet, welcher spä ter, als die Zahlung nicht erfolgte, die Bürgen ans den ganzen Betrag cinklagtc. Häbicher recht fertigt sein Vorgehen damit, daß er dein Bauern bereits früher 20.000 Lire geliehen »nd auch einige seiner Schulden gezahlt habe. Er habe nun selbst das Geld gebraucht und weil er den Wechsel nicht verlaufen konnte, habe er ihn eben ver pfändet, und zwar bis zum l. Juli 103t. an wel chem Tage er ihn »ruch sicher eingelöst hätte
es ihn, daß seine Brüder darüber wenig erbaut sein und da durch Zwistigkeiten entstehen könnte». Ueber Anraten seines Freundes, eben des Doktor häbicher. soll min folgender Ausweg ge funden worden sein: Stecher bekannte sick) dem häbicher gegenüber als Schuldner von 40.000 Lire und stclstc hiesür entsprechende Wechsel aus. Sollte er sterben, dann würde Dr. häbicher diese Forderung gegenüber den Brüdern, als Erben geltend machen, das Geld aber der Witwe abführen. Tatsäd)lich wurde diese Wechselforderung auch geltend