. ES kann auch nichts helfen, wenn ihr sagt, ihr wäret gar nichts oder nicht so viel schuldig; auch nicht ein mal, daß ihr sagt, ihr hättet nicht so viel unter- chrieben. Ihr habt euren ' Namen unter den Wechsel geschrieben und müßt bezahlen ^ so viel darauf steht. Und wenn euch auch versprochen wird, der Wechsel soll nicht in Umlauf gesetzt oder er soll prolongirt werden, so nutzt eS euch nichts, auf dieses Versprechen euch zu berufen. 5. Wenn ihr eine Schuld habt, versucht alleS Mögliche, sie zu tilgen; verkauft
und entzieht euch lieber etwas, sollte eS euch auch hart an ommen — aber unterschreibt keinen Wechsel dafür. Zbr übergebt euch in den meisten Fällen einem wildfremden Menschen auf Gnade oder Ungnade. K. Sprecht euch über euere Lage auS. und fragt ehrliche Leute um Rath; Schulden schänden nicht, wenn sie nicht auf schlechte Weise gemacht sind. Wenn der Wechseleigenthümer auch Wort hält und nicht über eure Geldverlegenheit spricht, am Ende, wenn euer Haus und Hos verkauft wird, wird euere Lage doch oller
Welt offenbar. 7. Bei Allem, waS ihr thut, bedenket daS Ende. Mein seliger Großvater war ein kluger M?nn, und golden war der Rath, den er immer wiederholte: Thu', was du tbuest, aber kein Wechsel unter schreibel', 8.-Schneide dir diese Warnung auS dem Blatt heraus, klebe sie an die Innenseite deiner Schlafkammerthüre, und lieS sie wenigstens alle Sonntage ein Mal aufmerksam durch! Du und die Deinen fahren wohl dabei.' berge ist mit wenigen 'Ausnahmen ein- genüget Ausnahmen machen die Weinberge
Unterschrift nicht wieder zurücknahmen^ so gern ihr eS vielleicht thätet. 2. Der Wechsel muß am Verfalltage bezahlt werden, und zwar an den, welcher denselben in Händen hat. Dieser hat gar nicht zu fragen, ob ihr die Schuld wirk lich gemacht habt oder nicht. 3. Seid ihr nicht im Stande, zu bezahlen, so folgt sofort Landwirthfchaftliches Original-Weinbericht der Franks. Presse vom 7. September. Seit Jahren war daS Wetter für die Ent. Wickelung der Trauben am Rheine nicht so günstig, als um die jetzige Zeit