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Giornali e riviste
Alpenzeitung
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Pagina 5 di 8
Data: 28.01.1927
Descrizione fisica: 8
u. ìVirtsàaktsblatt Wechsel und Tratten im Handelsverkehr Jeder Kaufmann weiß, was ein Wechsel und ine Tratte ist, es gibt jedoch heute Fälle, wo «ich solche Leute, die sich sonst nicht kausmän- ,jsch betätigen und daher in manche Geheim- Me der Wechselkunde nicht eingeweiht sind, in ie Lage kommen, einen Wechsel zu girieren der eine Tratte zu akzeptieren oder selbst aus- ,»stellen. Bei solchen Fällen kommt es natürlich „auchmal vor, daß die Leute Verpflichtungen Wehen, die sie nicht genau

kennen und deren folgen sie dann schwer abzubüßen haben. Sol ali Leuten sei diese kleine Arbeit gewidmet. Ms ist ein Wechsel? Im Paragraph 251 und Menden des „Codice di Commercio' finden >ii' folgende Definition: Der Wechsel ist eine Irkunde, in der sich ihr Aussteller verpflichtet, !e Wechselsumme zur Verfallzeit (Skadenz) ntweder selbst zu bezahlen oder durch eine on ere Person zahlen zu lassen. Im ersteren Me entsteht ein eigener, auch Sola-Wech- >l, lin letzteren Falle ein gezogener

oder mssierter Wechsel, häufig Tratte genannt. )ie wesentlichen Erfordernisse, die eins Ur- imde als Wechsel oder Tratte kennzeichnen, ind.' « 1. Das Datum: 2. das in den Text vom Aussteller aufzuneh mende Wort Wechsel („cambiale' oder „lettera vi càmbio'); 3. der Name des Remittenten, d. i. desjeni gen, an den gezahlt werden soll, zu dessen Juristen der Wechsel ausgestellt wiro: 4. die Geldsumme: 5. die Angabe der Zahlungszeit (Skadenz); 6. der Zahlungsort: 7. die Unterschrift des> Ausstellers oder Tras

die Eigen schaft und di? speziellen Wirkungen eines Wechsels aus. Die bestehenden Wechselgesetze sorgen nämlich dafür, daß sämtliche Personen, Sie eine Verpflichtung auf einem Wechsel über nehmen, auch wirklich dieser Haftung entspre chen und zahlen: im Weigerungsfalle ordnen die Gerichte, ohne langwierige Verhandlungen zuzulassen, nach sehr kurzen Fristen die Exeku tion des Vermögens der säumigen Wechselver- pflichieten an und verhelfen dadurch dem Be sitzer des Wechsels sehr rasch zu seinem Telde

. Außer den gesetzlichen Erfordernissen erschei nen auf den gewöhnlichen Wechseln noch andere kaufmännische Angaben, welche zur Gültigkeit derselben nicht notwendig sind, jedoch infolge bestehender Handelsgebräuche, aus Gründen der Deutlichkeit, zur Kennzeichnung der beste henden Rechnungsoerhältnisse ìienen, oder an deren gesetzlichen, jedoch nicht wechselrechtlichen Vorschriften entsprechen. Welche sind die Personen, die eine wechsel rechtliche Verpflichtung eingehen? Zuerst der Aussteller

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Alpenzeitung
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Pagina 7 di 8
Data: 08.04.1927
Descrizione fisica: 8
HsMstels- A» WzrisàsMskisM Hypotheken und Wechsel Jedem, der mit dem Wirtschaftsleben irgend wie in Verbindung steht, wird der mehr oder weniger unangenehme Fall untergekommen sein, daß ihm ein Geschäftsfreund — wenn es wenig stens bloß einer wäre! gesagt hat: „Ich kann beim besten Willen nicht Zahlen, aber ich gebe dir einen Wechsel auf einen oder zwei Monate'. Was machen? Man nimmt den Wechsel und wenn die Laufzeit um ist, dann kommt der Ge schäftsfreund halt wieder und sagt

: »Es ist mir leider noch nicht möglich, du mußt mir prolon gieren'. So geht das vielleicht noch ein paar Male, dann geht der Wechsel meistens in Pro test und dann kommt die Wechselklage mit allem was drum und dran ist. Meistens kommt es ja nicht zur Exekution, der protestierte Wechsel wird noch in der Mehrzahl der Fälle eingelöst, aber sehr oft Nicht mit dem eigenen Gelds, sondern der Wechselschuldner nimmt einen neuen Wech sel zu ungünstigeren Bedingungen auf, um die alte Schuld zu decken. Es ist heute

in unserem Wirtschaftsleben ein schleichendes Nebel, das lei der einmal eingerissen ist und das so bald nicht wieder verschwindet. Der Zahlungsverkehr wic kelt sich fast nur mit Wechsel ab, von denen rund 20 Prozent einmal in Protest gehen und von diesen werden wieder rund 40 Prozent ein geklagt. ' Die Gründe, warum dies so gekommen ist, sind mehrere. Einmal weil das Hypotheken geschäft fast ganz eingeschlafen ist. Es ist auch kein Wuuder. daß man heute nicht mehr so leicht oder besser gesagt fast gar

sind, so ist auch die Möglichkeit, diese Reserven auszu geben, immer kleiner geworden und hat sich das ganze Kreditbedürfnis nur'mehr auf die kurz fristigen Wechsel konzentriert, die aber.zu Be dingungen gegeben werden, iiie fast unerschwing lich sind. Die Abzahlung zu 2V bis 25 Prozent alle 4 Monate, das ist eine Sache, die einen gu ten Geschäftsgang voraussetzt, der aber nicht mehr da ist. Daher die Klagen: es ist kein Geld mehr herum und die Leute können nicht zahlen. Der Geschäftsmann-ist unter-.diesen Umständen

, und daß so Zustände geschaf fen werden, welche für den, ganzen Handel und auch für das Gewerbe von den schwersten Fol gen sind. Aber auch die Einschränkung des Warenumsatzes infolge der Geldknappheit wie infolge der Zahlungsunmöglichkeit ist wieder eine Hemmung, denn der Geschäftsmann kann nicht arbeiten, wie er es bisher getan. Wir stehen vor der Notwendigkeit, irgendwie Kredite zu suchen, die nicht nur auf kurzfristige Wechsel gehen und in vier Mal abgezahlt sein müssen, sondern die aus lange Amortisations

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Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 8
Data: 16.03.1887
Descrizione fisica: 8
statuts (Ertheilung von Darlehen gegen Handpfand) spricht Abg. Dr. Magg gegen die Bestimmung, dass auch auf Wechsel, welche eine Verfallszeit von höchstens sechs Monaten haben, Darlehen ertheilt werden dürfen. Es wäre eine Degradierung einer ehrenhaften Firma, wenn ihre Wechsel nicht voll aus gezahlt, sondern nur belehnt würden, und würde eine solche Behandlung, wenn sie in die Oeffentlichkeit käme, den Ruf der Firma schwer schädigen. Da die Darlehen nur auf drei Monate ertheilt werden sollen

, die Wechsel aber auf längere Zeit laufen können, so stclle sich auch der Uebelstand heraus, dass diese Wechsel nach Ablauf von drei Monaten an der Börse verkauft werden dürfen, was ebenfalls den betreffenden Firmen sehr zum Schaden gereichen müsste. Er und seine Gesinnungsgenossen werden daher gegen die Belehnungösähigkeit von Wechseln stimmen. Abg. Dr. v. Plener erklärt, dass die zu belehnenden Wechsel in der Regel keine eigenen Wechsel der betreffenden Firmen seien, sondern Ri messen, welche die Firmen

für gelieferte Waren von ihren Kunden erhalten haben. Insoweit wäre gegen die Belehnung von Wechseln nichts einzuwenden, be sonders wenn solche belehnte Wechsel nicht in die Bedeckung der Bank eingerechnet werden, wie dies in Deutschland thatsächlich der Fall sei. Da aber bei der österreichisch-ungarischen Bank nicht bloß die escomptkelten, sondern auch die belehnten Wechsel in die Bedeckung cinbezogen werden sollen, so werde er gegen die Wechselbelehnung stimmen. Abg. Neu- wii'th schließt

sich ' diesen Ausführungen an. Re giert,ngsvcrtreter SectionSrath Dr. R. v. Geyringer- Winterstein vertheidigt das Recht der Bank, auf Wechsel zu belehnen, was zahlreichen Kreisen des Handels und der Landwirtschaft zugute kommen werde. Nach einigen Bemerkungen von Dr. Magg (gegen) und Dr. Kaizl (für die Wechselbelehnung) und nach dem Schlusswort des Referenten R. von BilinSki wird Artikel 65 unverändert angenommen (auch der Punkt 3, welcher die Belehnnngsfähigkeit der Wechsel enthält,, und für welchen die ganze Rechte

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Bozner Zeitung
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Pagina 6 di 16
Data: 29.01.1910
Descrizione fisica: 16
.' „Und das waren sie auch — sehr vernünftig. Das wissen Sie ja selbst.' «Wenn Sie mehr wünschen', sagte er, „muffen Sie mir einen anderen Namen auf den Wechsel bringen'. Mb fragte: „Wessen Namen?' Er sagte: .Hhres Bruders!' „Glauben Sie, mem Bruder würde meine Wechsel einlösen? Der würde mir schön komm«!- «Mlso schlimmer', sagte er. Und es war schRm«. Brüder sollten sich immer gute Freunde sein; sie sollten einander helfen, das ist nur recht. ' Er sagte zu mir, ich solle mit ihm dinieren, ich tat es und nach dem Essen fing

er wieder von den Wechseln an. „Ich will Ihnen bare fünf zehntausend Mark für einen dreimonatlichen Wechsel über zwanzigtausend Mark mit dem Namen Ihres Bruders geben.' „Ich sage Ihnen, daß nichts meinen Bruder dazu bringt, meine Wechsel zu unterschreiben.' „Wenn Sie mir solch einen Wechsel brächten, würde ich nicht weiter nach fragen, wie der Name dahin gekommen sei.' Dann blickte er mich an und ich verstand, was er wollte. „Oh, steht es so, ja? Ich bin ja immer hart vorm Winde gesegelt, aber so weit

ist es doch noch nicht mit mir gekommen.' Erfüllte sich feilt Weinglas von neuem. „Sie sagen, Sie brauchen das Geld dringend. Je eher ich den Wechsel in Händen habe, je eher werden Ihre Wünsche erfüllt.' Am nächsten Morgen gab ich ihm den Wechsel. Und nach drei Neonaten war Swrin in Sicht.' „Ich weiß nichts von dem allen — er denkt sich alles rein aus. Der Wechsel wurde richtig eingelöst, wie es sich gehört, be» der Vorzeigung.' „Nachdem es zwischen meinem Bruder und mir beinahe^zu Mord und Totschlag gekommen war. Ich war noch immer

, wie stets, in Geld nöten. Aber diesmal kam Bernstein zu mir.' „Ich höre, daß Sie in der Klemme sitzen.' Ich machte ihm mein Kompliment über seine ge naue Information. „Es nützt nichts', sägte er, sich mit lumpigen Hunderten herumzuquälen. Sie brauchen eine hübsche runde Summe, um wieder flott zu werden.' Ich gab ihm recht, und wunderte mich nur, wo die hübsche runde Summe wohl herkmmen solle. „Ich wlll Ihnen sagen, was Sie zu tun haben', sagte er. „Bringen Sie mir fünf - Wechsel über je zwanzigtausend

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Innzeitung
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Pagina 2 di 4
Data: 19.10.1865
Descrizione fisica: 4
Ihrem Holz- unb Torfgeschäft noch ein ausgedehntes Wechselgeschäft be trieben und wucherische Zinsen genommen haben?' Müller: „Wenn mich Jemand um Geld angieug, so erlaubte mir mein glltes Herz nicht, ihm feine Bitte abzuschlagen und ich lieh ihm die gewünschte Summe.' Präsident: „Aber doch nur auf Wechsel?' Müller: freilich nur auf Wechsel, ich hätte ja sonst keine Sicherheit gehabt.' Präsident: „Und zu wucherischen Zinsen?' Müller: „Was heißt wucherische Zinsen? Ver dienen wird allemal groß geschrieben

. Wollen die Seutc viel Zinsen geben, so wäre ich doch ein Nan, sie nicht zu nehmen.' Präsident: „An wen verkauften Sie die Wechsel?' Müller: „An die Landesbank, dort kennt man mich als ehrlichen, zuverlässigen Geschäftsmann und ich hatte so viel Kredit, als ich wollte.' Präsident: „Sie sollen auch von Leuten, die Ihnen nichts schuldig waren, sich Accepte, sogenannte Gefälligkeitswechsel geben lassen und dieselben, um sich Geld zu Ihren Wuchergeschäften zu verschaffen, weiter verkauft haben. Das nennt

man Wechsel reiterei, mit der sich ehrliche, zuverlässige Geschäfts leute nicht abgeben.' Müller: „Was heißt Wechselreiterei? Ich bin den Leuten gefällig gewesen, sie sind mir wieder ge fällig gewesen, wie sich dies unter Christen ziemt. Ich habe am Verfalltage den Leuten das Geld gege ben, um die Wechsel prompt einzulösen, und das ist doch gewiß ehrlich und zuverlässig.' Präsident: „Aber Sie haben doch dieselben Per sonen, welche Ihnen nichts schuldig waren und nur aus Gefälligkeit Ihnen ihr Accept

auf Wechsel gege ben haben, verklagt und in den Schuldarrest bringen lassen, wie nennen Sie dies?'

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Innzeitung
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Pagina 2 di 4
Data: 23.01.1865
Descrizione fisica: 4
(welcher wegen Schluß der Session im Hause nicht mehr zur Bera thung kommen konnte) das Finanzministerium anzu weisen. die verpfändeten 3 Millionen Gulden Lloyd- Wechsel einzulösen, inzwischen bereits seine Erledigung dadurch gefunden habe, daß das Finanzministerium diese Papiere eingelöst hat. Graf Eugen KinSky bespricht die Art der Ver- buchung aller auf die konsolidirte sowohl als auch auf die schwebende Schuld bezüglichen Posten und führt an. daß die Kontrols Kommission durch Vergleichung

mit diesem Anlehen wieder im Haupt-Journale, von dem die KontrolS-Kommission keine Abschriften erhalte, zu verbuchen. Diese dreifache höchst komplizirte Rechnungs- weise habe die KontrolS-Kommission vor Kurzem veran laßt, eine kommissionelle Erhebung über die Verpfän dung, beziehungsweise Einlösung der Lloyd-Wechsel, zu pflegen. Vor längerer Zeit bereits habe die Regierung in einer Erläuterung zu dem die Subvention für den Lloyd normirendcn Gesetzentwurf die Bemerkung aus gesprochen , daß die Existenz des Lloyd

nur dann ge sichert sei, wenn die Staatsverwaltung denselben unter stütze. In dem dem Hause vorgelegten Ueberelnkommen mit dem Lloyd heißt es, daß diese Wechsel zur Hälfte von dem Jahre 1875 angefangen bis zum Erlöschen des Privilegiums des Lloyd, die andere Hälfte aber vielleicht später bezahl! werden sollen. (Heiterkeit.) Diese Wechsel des Lloyd eskomptire die Regierung theils pr. 28. Februar, theils pr. 8. März 1865. Dieß scheine seiner Ansicht nach ein unerhörter Vorgang zu sein, denn es hat die Eskomptirung

dieser Wechsel in den letzten Tagen des Monats Dezember stattgefunden. Er sei nicht in der Lage in Bezug auf dieses Geschäft einen Antrag zu stellen, weil er eben glaube, daß die Sache später wieder zur Erörterung kommen werde. Nur die Illustration der Gebah.uvg des Finanzmini steriums habe er vorführen wollen. Abg. Herbst will nur bemerken, daß die Aus- führung darüber, ob diese Lloyd-Wechsel im Besitze der Staatsverwaltung gegenwärtig sich befinden aus dem Grunde unerläßlich schien, weil eben gesagt wurde

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 5 di 6
Data: 25.07.1922
Descrizione fisica: 6
fltawtaft Am W. Scktt ISS». „SSWroßtt Sanlv»Mvag' Krite s Volkswirtschaft. Die Stempelabgabe für auf Mark- Währung lautende Wechsel. Die Berechnung des italienischen Wechsel stempels für Beträge, die auf Mar! lauten, nach dem Frieoenskur» der Mark, ist keine Neuerung. Es handelt sich vielmehr um eine Usance, welche schon lange besteht und auch aus die Vorkriegs zeit zurückgeht. Die Sachlage ist k>eute so, daß es bei Mark tratten noch nicht möglich ist, eine besondere Ver günstigung

aus anzuraten, daß die in Mark auszu- teilenden Tratten, soweit sie nicht akzeptiert ind, kurz vor dem Verfall in Form eines Schecks Assegno bancario) ausgestellt und zum Inkasso iräsentiert werden. In diesem Falle würde nur rer übliche Scheckstempel mit 20 Centesimi zu bezahlen sein. Handelt es sich aber um Wechsel, welche akzep tiert werden sollen, so könnte vielleicht der fol gende Weg gangbar sein: Verkäufer und Käufer einigen sich darüber, daß der Wechselbetrag statt in Mark zu dem jenigen

, welcher am Tage der Ausstellung in Gültigkeit ist. Sobald dieser Gesetzesentwurf von der Kam mer angenommen sein und in Kraft treten wird, ist es dem deutschen Exporteur möglich die Markbeträge umzurechnen, und mit dem gleichen italienischen Betrag kann er alsdann auch den Wechsel ausstellen. Wegen der am Verfalltag der Tratte sich doch noch eventuell ergebenden Kursdifferenz können sich Aussteller und Bezogene wegen der even tuellen Rückvergütung, beziehungsweise Nach zahlung vorher verständigen

sich, im Hinblick auf die bevorstehende Zentenär-Ausstellung in Rio, : zufriedenstellend. Die Aufhebung, des Einfuhr-. Verbotes für österreichische und deutsche Waren in -Australien hat auch von dort wieder Nach frage gebracht. Das Geschäft mit Indien be wogt sich in normalen Grenzen. Wechsel ln der Amtsleitung der Handelskam mer Innsbruck. Der bisherige langjährige Leiter des Amtes der Kammer für Handel, Gewerbe und Industrie in Innsbruck, Hoftat Dr. Friedrich Mader, hat um feine Enthebung vom Amte

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Alpenzeitung
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Pagina 1 di 8
Data: 10.01.1932
Descrizione fisica: 8
gessen, daß wir letzten Endes als Sieger aus dem Weltkrieg hervorgegangen sind, daß un serem Lande die schwersten Kriegswnnden ge schlagen wurden, daß hinter mir 40 Millionen stehen, die mich nicht etwa bei den nächsten Wahlen fallen lassen würden, nein, die mich nach der Methode von 1789 an den nächsten Laternenpfahl hängen würden, wenn ich mit leeren Händen käme. Der Noung-Plan war kein Diktat wie Versailles, er war ein frei willig von Euch unterzeichneter Wechsel und er muß eingelöst

werden. Wir werden ihn prolongieren und wieder prolongieren, aber zerreißen werden wir ihn nicht!' Brüning: „Her Premier der Franzosen! Ich sehe, daß wir nicht einen Schritt weiter gekommen sind und daß auch diesmal die Welt umsonst gehofft hat. Der Uoung-Plan ist ge wiß ein freiwillig unterzeichneter Wechsel, ein Wechsel, in der Hoffnung unterzeichnet) ihn bei Fälligkeit einlösen zu können. Aber die Ba seler Kommission dürste klar und einwandfrei erwiesen haben, daß der Wechsel wertlos ge worden ist und daher eine Prolungation

werden weiter florieren und letzten Endes alle Kultur in den Abgrund des asia tischen Bolschewismus stürzen. England Ita lien, Amerika, alle Welt erwartet in diesen Tagen von der französischen Nation K'arhelt und guten Willen. Sollte sie wieder auf den Noung-Wechsel bestehen, so werden der Welt die Augen aufgehen, daß es Euch nicht um das Gold zu tun ist, nein, nur um Deutschlands Versklavung und Elend: nicht um das Heil der Welt, nur denbar durch Annullierung aller Reparationen und Weltabrüstung. sondern ein zig

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Meraner Zeitung
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Pagina 1 di 12
Data: 18.12.1919
Descrizione fisica: 12
, den ?S. Dezember INS 5). Jahrgang Das arntttcke Dekret über die Dalutaregeluug. Nachstehend veröffentlichen wir das Dekret über die Valutaregulierung in den neuen Pro vinzen in der vom Generalzivilkommifsariat in Trient herausgegebenen amtlichen Uebersetzung. (Foglio Annunzi Legali, N. 31.) I ' . ' > Art. 1. Im Jurisdiktionsgebiete der Zioil- tommisfäre für das Julische und für das Tri- dentimsche Venezien wird der Wechsel der öst.- ungar. Währung endgültig mit 60 Cent, für eine Krone festgesetzt

^ in folgendem Ar tikel nicht etwas anderes oestiNNKNst T' ^ Arkl'2. Durch Dekret des SchaAninisters, im Eimernehmen mit dem Mimsterratspräsi- denten, werden die Modalitäten und die Ga rantien bestimmt werden, unter welchen inner halb der vom Artikel 206 Nr. 1 des am 10. September 1919 gezeichneten und durch tgl. Gesetzdekret vom 6. Ott. 1919 Nn 1804 ratifi zierten Friedensvertrages von St. Germain festgesetzten Frist , zum Wechsel von Kronen- öeträgen geschritten werden darf, die infolge höherer

der einzelnen Einleger von dem Wechsel ausgeschlossen wurden. Von diesem Ausgleiche sind die von ausländischen physischen oder juridischen Personein bestellten Depots ausgeschlossen, welche: ihren Wohnfitz oder ihre Niederlassung nicht in den oben genannten Gebietenhaben. . 1 Art. 4. Die im Artikel 1 bestimmte Dif ferenz^ Ärd.vom^ italienischen Schatze den Banken und übrigen KrMtanstalten des Juli- schen und Tridstnttnischen Veneziens^ nach der Höhe der bis einschließlich 9. ZH>ril 1919 be standenen^ Spar

-; derbestimmungen über die Mietverträge, anstellten des im Artikel 1 bezeichneten Ge-j welche in Anbetracht der durchs den Krieg ver- bietes eingelegt hatte; e) die Beträge der eigenen Depots, welche jede Anstatt von jenseits der Wassenstillstands- linie zurückgezogen und in das Äilische Vene- tien nach dem 20. April 1919 eingeführt hat, insoweit dieselben zum Wechsel zu 40 zu gelassen werden; 6) die jedem Depot vom 3. November 1918 bis einschließlich 9. April 1919 infolge von I Geldrimessen oder infolge

oder ihre Niederlassung nicht - in den unter Artikel 1 bezeichneten Gebieten ^haben. j Art. 5. Zu demselben Ausgleichsverhältnis von 60 Centesimi für eine Krone werden die bei ehemals österr.-unHarischen Anstalten mit Sitz jenseits der Waffenstillstandslinie in Kronenwährung gemachten Einlagen einge- ' wechselt werden, wofern solche Depots zum ^ Wechsel in italienische Valuta Zu 40 A> zuge lassen worden sind. Den zum Wechsel zuge lassenen Beträgen ist zum Zwecke des im s ersten Teile dieses Artikels bezeichneten

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Meraner Zeitung
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Pagina 2 di 8
Data: 19.07.1891
Descrizione fisica: 8
hervorleuchtende Bild machte einen effectvollen Eindruck. Sonntag findet das dritte Concert statt, wobei Frau Annette Essipoff ihr Concert wieder holen wird. Auch Kammersänger Walther wird in zuges Nr. 35 der Wechsel richtig gestellt worden war, daß jedoch unmittelbar vor Eintreffen des Personenzuges Nr. 17 der richtig gestellte Wechsel wieder in die „Gerade' umge dreht wurde, wodurch eS kam, daß der Personenzug der in das Geleise Nr. 1 hätte einfahren sollen, auf das Geleise Nr. 2 kam

die Bediensteten der Südbahn bezahlt werden', indem der Weichenwärter Karl Glück, von dessen richtiger Manipulation am Wechsel das Leben von taufenden von Menschen abhängt, einen JahreSgehalt von 360 fl. bezieht und 36 Stunden un unterbrochen im Dienste sich befindet, worauf er allerdings 12 Stunden frei hat. Neben feiner Verpflichtung die Wechsel zu stellen, obliegt ihm außerdem das Ein- und Abläuten der Züge, das Abnehmen der Billete, und die Beaufsichtigung deS ganzen BahnhofsperronS

. Und, wenn dann ein solch' bedauernSwerthec, über seine Kräfte angestrengter Mann in einem Momente der Verwirrung den Wechsel falsch stellt, und ein Zusammenstoß erfolgt, mit dem wie im vorliegenden Falle auch schwere Beschädigungen verbunden waren» dann wird er vor die Schranken deS Gerichtes gezogen, anstatt, daß man die Eisenbahn-Gesellschaft dafür verantwortlich macht, daß sie ihre Bediensteten nicht besser bezahlt uud da für sorgt, daß beim Centralstell-Apparate ausschließlich ein Mann den Dienst verrichtet

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Bozner Nachrichten
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Pagina 7 di 8
Data: 15.01.1902
Descrizione fisica: 8
für die Orientirung über? die Lohnab stufungen, vollends bei den landwirtschaftlichen Arbeitern. Große Unterschlagung. Wie aus Prag gemeldet wird, erstattete Otto Pribranr, Rechtsvertreter der Präger Filiale der Creditanstalt, M Anzeige, daß der Beamte Mudroch schon seit. ieinor langen Reihe von Jahren Veruntreuungen und Wechsel fälschungen vorgenonunen hat. Polizeirath Olic begab sich in Begleitung eines Deteetives in das Gebäude, während meh rere Detectives in die Wohnung des Beanltm gesendet wurden Sodann

wurde , eine sehr strenge Seontrirung durchgeführt uird constatiert, daß sich in dem Wechsel-Portefeuille gefälschte Wechsel, aus große Summen lailtend, beifanden. Der Be amte gestand in Gegenwart des Polizei-Beamten die Wechsel- sälschimgen und Defraudationen. Ergab auch sofort die Höhe ber gefälschten Wshsel mit 320,000 Kronen an ? Die ästen Defraudationen Reichen mehrere Jahre zurück. Anfänglich in kleineren Stellungen beschäftigt, dürfte Mudroch zuerst kleinen: Beträge defraudirt

haben. Als er zum Vorstände der Wechselabtheilung befördert wurde, wollte er, wie man an? nimmt, die defraudirten-Summen mit Einem Schlage decken, und fälschte Wechsel, für die er^ sich die Valuta verschaffte, die- - Unterschriften der betreffenden Beamten wußte er auf das täuschendste nachzuahmen. Aus Grund dieser Angaben er folgte wegen Betruges und Vemlitremmg die Verhaftung. Der große Kassencinbruch in Budapest. Wie bereits ge meldet, lvurde bei dein in Budapest etablirten Aahnar?te Dr. Sainuel Tomka

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Meraner Zeitung
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Pagina 1 di 6
Data: 24.06.1925
Descrizione fisica: 6
Auch». Wechsel in der österreichischen Auslandsvertretung. Ernennung Dr. Frank» zum Gesandten w Berlin. —i——W den. den IS. Juni ISN. Die bisherige österreichische Auslandsvertre tung lag nicht immer i,n d«n> besten Händen. Da» gilt gewiß nicht von dem vorbildlichen Wirtin unseres bt«herigen Gesandten tn Ber lin, Dr. Niedl, der gleich seinem Nachfolger der großdeutschen Varrel angehört. Dr. Nied! fällt der österreichischen Mbbauguilkotin« zum vpsir. Dr. YelixLrank wird da« von Dr. Niedl begonnen« Wert

nur großzügig fortzu- setzen haben. Aber nicht nur auf dein Verliner. londern aus dem nicht minder wichtigen Pariser Postin findet, in letzterem Fall» «in sehr not wendiger Wechsel tn unserer Auslandsvertre tung statt. Dr. EIchhoff wird durch den ehe maligen österreichischen Außenminister Dr. Grünberaer «rsetzt. Dr. Eichhoff war vor allem bemüht, dt« Beziehungen zwischen Frankreich und Oesterreich möglichst günstig zu gestaltin und un« sozusagen die Gunst der Hetnebauptstadt zu erhalten. Dagegen wäre

französischen Pu- blüMen grgenübtr, in der er, unser offizi'ller Vertreter, die Außenpolitik Oesterreichs miß billigte, weil sie durch Anschlußdrohungen Kon zessionen erpressen wolle. Än solcher Art wagt e» ein von uns besoldeter Beamter, die Politik seiner Auftraggeber zu verunglimpfen und stch mit der überwiegenden Mehrheit der österrei chischen Bevölkerung in offenen Widerspruch zu setzen. War der Wechsel in unserer Auslandsvertre tung in Berlin durch den Beamtenobbau be dingt, so war der Wechsel

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Dolomiten
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Pagina 12 di 16
Data: 02.09.1935
Descrizione fisica: 16
- und Müllabfuhrgebühren. Kein« Anzeige brauchen jene Steuerträger zu erstatten, welche bereits in den Steuerrollen für 1938 eingetragen sind und sofern die steuer pflichtigen Umstände keine Aenderung erfahren haben. Bezüglich der einzelnen Steuern wird auf fol gendes besonders hingewiesen: 1. Patentsteuer: anzumelden ist das Entstehen, das Aufhören oder der Wechsel eines Betriebes oder des Handwerks; 2. Lizenzsteuer: anzuzeigen ist die Eröffnung neuer öffentlicher Betriebe (Gasthöfe, Pensionen. Gasthäuser usw

„ Badeanstalten, Garagen, öffent liche Tanz- und Billardsäle), der Wechsel in der Person des Lizenzinhabers, die Pergrößerung oder die Verlegung in andere Lokale und die Veränderungen des Mietwertes: 3. Steuer auf fremde Aufschristen: neue Auf schriften. Aendtrungen und Beseitigung melden: 4. Mietwertsteuer; anzeigepflichtig ist der Wohnungswechsel, der neue Mietzins, die neue Aftermiete, das Auflasien der Wohnung: die Hausbesitzer müssen binnen dreißig Tagen nach Abschluß eines Mietvertrages gleichzeitig

: J, Kanalisationsgcbllhr: Die Besitzer von Ge bäuden, welche an das Kanalisationsnetz an- geschlosien sind, haben den Erwerb und den Ver kauf von gebührenpflichtigen Gebäuden, sowie die Erhöhung der Gebäudesteuer und alle den Ertrag ihrer Gebäude betreffenden Aenderungen anzuzeigen: 8. MMabfuhrgebühr: die Hausbesitzer haben den Wechsel der Wohnparteien, den Wechsel der Pächter von Lokalen jeder Art sowie alle Ver änderungen in der Zusammensetzung der ein zelnen Mahnungen anzuzeigen. Diese Ver pflichtung bezieht

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Dolomiten
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Pagina 4 di 8
Data: 04.09.1935
Descrizione fisica: 8
, Kanalisattons- und Mullabfuhrgebühren. Kein« Anzeige brauchen jene Steuerträger zu erstatten, welche bereit« in den Steuerrollen für 1938 eingetragen sind und sofern die steuer pflichtigen Umstände kein« Aenderung erfahren haben. Bezüglich der einzelnen Steuern wird auf fol gendes besonders hingewiesen: 1. Patentsteuer: anzumelden ist das Entstehen, das Aufhören oder der Wechsel eines Betriebes Ä>er des Handwerks; 2. Lizenzsteuer: anzuzeigen ist die Eröffnung neuer öffentlicher Betriebe (Easthöfe, Pensionen

, Gasthäuser usw., Badeanstalten, Garagen, öffent liche Tanz» und Billardsäle), der Wechsel in der Person des Lizenzinhabers, die Vergrößerung oder die Verlegung in andere Lokale und die Veränderungen des Mietwertes; 3. Steuer auf fremde Aufschriften: neue Auf schriften. Aenderungen und Beseitigung melden; 4. Mtetwertsteuer; anzeigepflichttg ist der Wohnungswechsel, der neue Mietzins, die neue Aftermiete, das Auslassen der Wohnung: die Hausbesitzer müssen binnen dreißig Tagen nach Abschluß

« sind, werden ohne weiteres eingefangen; 7. Kanallfationsgebühr: Die Besitzer von Ge bäuden, welche an das Kanalisationsnetz an geschlossen find, haben den Erwerb und den Ver kauf von gebührenpflichttgen Gebäuden, sowie die Erhöhung der Gebäudesteuer und all« den Ertrag threr Gebäude betreffenden Aenderungen anzuzeigen; 8. Müllabfuhrgebühr: die Hausbesitzer haben den Wechsel der Wohnparteien, den Wechsel der Pächter von Lokalen jeder Art sowie alle Ver änderungen in der Zusammensetzung der ein zelnen Wohnungen anzuzeigen

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 2 di 8
Data: 15.10.1925
Descrizione fisica: 8
des Paläolithikums ein Wechsel der warmen und kalten Tin welt stattgefunden hat-, >i? halten daran fest, daß zwischen dmn vorletzten und letzten größeren Glets6<roorstoß e>ne wa'ine Zwi schenzeit mit der Elephas Antiquns-Fanna anipmohmen sei während die anderen da von ausgohen, daß seit dem Erscheinen des Menscl)en in Eurona, nach dem Versliwin» den der armen Eleplzas antiqu-us-Fa'.ina bis Mn Ende der Giszcät eine Tierwelt vor handen n>!?r, die sich aus kälteliebenden Tie- ren, der Eichas primigsnius!Fauna

. zu sammensetzte. Olx?rmaier nimmt in neuerer Zeit nsch eine vor der warmen Chellesswse vorhandene Phase mit kalter F^uno lRen- tier) an. Da er sich dem Eiszeitschsmv Pencks anMießt, versetzt er die Thellesstuse in die dritte Zwischeneiszeit Pencks im Ge gensatz zu diesem und Wiegers. die das Pa- läolithikum in der zweiten ZwischTveiszeA beginnen lassen. Als Beweis dafür, daß ein Wechsel de, Tierwelt während der Eiszeit stattgefunden habe, wird den Moustier^iichien der Gr!- maidigrotten bei Mentone

Anschauung zurück, daß die Höttinger Brer- cie vorrißeiszeitlich sei, also keine Bildung zwischen Riß- und Würmeiszeit. Gegenüber den angeblichen Beweisen für einen Faunenwchsel während der Eiszeit, die auch eine andere Deutung ->ula?s?n. itehi es fest, daß bisher an keinem Fundplag mit mehreren paläolithischen Schichten überein ander seit der kalten Achzulltufe bis zum Ende der Eiszeit ein Wechsel zwischen wä^- me- und kälteliobender Ti-orolt beobachtet worden ist. Wt<:n ma'ichinul eine cter andere Tie

voneinander getrennt sind, die keinen Wechsel der Tierwelt veranlaßt«. Da noch seiner Ansicht die altquartäre Eiszeit, die der Eiszeit der norddeutschen Forscher entspricht, von kurzer Dauer war. so «r- folgt« keine durchgreifende Umwandlung der Tierwelt: erst von der Rißvernsimg an tre ten die eiszeitlichen Tiere auf und ver schwindet allmählich die altquartäre sich noch eng an die tertiäre Fauna anschließende Tierwelt. Die Eiszeitchronoiogie Bayer» wird den Ergebnissen der Dilumslnrähiiio' rie gerecht

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Der Bote für Tirol
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Pagina 5 di 10
Data: 05.04.1873
Descrizione fisica: 10
5V5 Anzeige-Blatt zum Tiroler Boten 78. JunSbruck, den S. April 1873. Effekten- «nd Wechsel-Course. Nle«, 4. April. Effekte«. S»/»Einhtl.>Slaatöich. 70 0S k»/ vetto in Silber 72 25 Bsnk.Aktlen . . Los — «redit-Aktlen . . S3Z 7» 1860er Lose. . . 10Z ko Wechsel. Gilbcr . . . . »l>7 70 London .... IVS so Dukaten .... v 21 Napoleond'or . . 'S 73 Frankfurt aM. Wien: 10g»/, Wien. S. April. Schlußkurje. Stlberrente . . . 72 10 Papierrente . . . 63 L0 ?. S«) Lose v. 1860 103 - fl. 100 Lose v. 1864 Iti

— Bank-Aktien . . . S4(> — «redit-Aktien . . . 331 7ö Lombarden . » » IKS KV StaatSbahn-Aktien . 330 S0 Anglo-Austr. Bank . 301 75 Franko- . . . 13» 7ö UnionSbank . . . 218 bv Balizier .... Franz-Josef Aktien . 222 50 . . Priorit. 110 70 RudolfSbahn-Aktien 163 — , Priorit. St 25 Elisab.-Westb.-Aktten 242 S0 Nordwest-Bahn . . 2ik — Prior. . 1^0 70 Napoleons . . . S 73'/» Wechsel Augsburg . S1 80 . Frankfurt a.M. S2 — » London . . . 108 Lv . Paris ... 42 65 ZV-ra»»furt a. BS., 2. April. TchluHkurse

. Silber-Rente 66»/, Papier-Rente... . . 6i»/« Wechsel auf Wien . . 106°/» „ „ London . 117«/, „ „ Paris . . 92»/» Oest. Loose von 1S60. SS . 1864. 17S'/. Oesterr. Bank-Aktien 1000 „ Kredit-Aktieo 354 Lombarden 200»/» Oest.-Srz.StaatSb.Akt. 352'/. Eöln-Mtndener.... S4'/» Elisab.-Westb.-Akt. . 2?8 ö»/o öst. Franz-Jos.-B. 233 Rudolphsbahn .... 1SV'/» 5»/o baier. Anleihe . . 100»/» 4'/. »/-> . ... 100'/. 4»/» „ VrSm.<-Nnl. 93 Bciier. Ostbahn-Akt. . 124 Alfcnzbahn ...... — Badische Präm.-Rnl.. 103

45»/, Mindenloose .... S5 4»/, »/» preuß. Anleihe 104 Wechsel auf Wien gll'/» Augsburg K6.2i» Rente in Silber 66'/«, in Papier 64'/«. Galt?. Akt. 102»/» Paris. 3. April. 5»/» Anleihe 51.75. 3«/» Rente 55.87» 1882er A'ncrik. 105.87 b»/, Ital. Anleihe 64.^0 Tred.-Mobil.-Zlkt. -!S0.— Lombarden 4i2 — Oest. Frz. Staatöbahn ''1.— Neueste Anleihe ii 5. Berstorbene »a Innsbruck. Am 4. April. Margaret?» Maschtck, k. k. Gymnasial» dienerS-Witwe, alt 69 I., untere Sillgasse Nr. 2S7, an -Herzfehler. 'i' Hejfentlicher Jank

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Bozner Zeitung
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Pagina 3 di 4
Data: 23.04.1866
Descrizione fisica: 4
können, seinen den zuverlässigsten Mittheilungen entnommenen bisherigen Lebenslauf, den er aller Wahrscheinlichkeit nach im Zuchthause beschließen wird, in Nachstehendem mitzutheilen. ^ Jean Spruyt van Opstall würd: im Jahre 1196 in Amsterdam geboren und diente in seinen jüngeren Jahren als Wachtmeister im neunten niederländische» Kürassier Regiment, in welcher Dienstzeit er sein linkes Auge verloren hatte und in Folge dessen zur Liuie versetzt wurde. Wegen Ansertignng falscher Wechsel desertirte er im Jahre 1820 und wurde

wir ihn wieder auf einer Reise nach Leipzig und Berlin. Nachdem er in letzterer Stadt einen Bankier aus Grund einer falschen Anweisung um 803 Gulden betrogen halte, reiste >,r unter selbstgefertigten falschen Pässen nach Petersburg, verweilte jedoch hier nur kurze Zeit und tauchte bald darauf in Hamburg auf, wo er ebenfalls einen falschen Wechsel im Betrage von 800 fl. versilberte. In demselben Jahre (1821) wurde der Schwindler wirklich in Leipzig verhaftet und an die königlich niederländischen Gerichte au. ge liefert

Namens oder der im Jahre 1821 in Deutschland geführten falschen Namen mehr erinnere. Ende Mai 1862 betrog Jean van Opstall unter dem falschen Namen eines hollän dischen Obersten Bourgon ein Agentur - Geschäft zu Antwerpen mittelst falscher Wechsel um 1334 Francs und im Juni desselben Jahres unter dem Namen eines holländischen Obersten van der Linden den nie derländischen Csnsul in Genf mittelst falscher Wechsel um 400 Francs. Derselbe Pseudo- van der Linden betrog auch den holländischen Consular

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Dolomiten
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Pagina 4 di 8
Data: 20.01.1940
Descrizione fisica: 8
gangenen Jahres neu entstandenen Einkommen aus Kapitalien (Nicchezza Mobile. Kat. A) an zumelden. Darunter sind zu verstehen; Zinsen für im Laufe des Jahres 1939 ver liehenes Geld, gleichviel ob gegen Schuldschein, Wechsel oder Hypothek. Die Einkommensteuer hiefür wird vom Tage an berechnet, von dem an dieses Einkommen entstanden ist. (ND. Wechselforderungrn au» Han delsgeschäften werden natürlich nicht als Kapitalseinkommcn betrachtet und können daher auch nicht als solche versteuert werden, außer

wenn fcstgestellt wird, daß der Wechsel betrag (freiwillig oder gezwungen) dem Han del entzogen und zu einer Kapitalsanlage zu bestimmtem Zinsfuß gemacht worden wäre. Letzteres wäre z. V. der Fall, wenn für die Wechfelforderung eine Hypothek auf Haus- oder Grundbesitz erwirkt worden wäre; ferner, wenn z. B. der Wechsel am Fälligkeitstermine nicht be zahlt und daher die Wcchselklage eingebrachl worden wäre und hierauf das Gericht entschieden hätte, daß der Wechselschuldner dem Gläubiger die Wcchsclsumme nebst

gegen Verzinkung belassen werde, wofür Steuer und Steuerstrafe zu bezahlen wäre. Es empfiehlt sich, in solchen Fällen für die Rest- sorderung einen Wechsel mit entsprechendem Fälligkeitstermin auszustellcn und in der Kauf urkunde den gesamten Kaufpreis als erhalten zu quittieren, was für den Verkäufer auch rechtlich von Vorteil ist. ohne daß man sich dadurch lraend eines Steuervergehens schuldig gemacht hätte, weil ja keine Verzinsung entsteht.) Ebenso sind Renten anzumelden in deren Genuß man erst im Jahre

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