Böthe für Tirol und Vorarlberg Der Böthe für Tirol und Vorarlberg erschemt täglich mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Preis kalbjährig ö st. kr., vl'erteMhrlz 2 st. s!Z kr. österr. Währung. Mit Post bezogen bei täglicher Zusendung unter Adresse: halbjährig ll fl. KZ kr., viertel jährig I fl. ll kr. österr. Währung. — Inserate aller Art werde» aufgenommen und mit 5 kr. vsterr. Währung für die dreispaltige Petitzeile oder deren Naum für einmalige, lt> kr. österr. Währung für dreimalige
unter und ob der Enns, Salzburg, Steirr- mark, Kärntben, Krain, die Bukowina, Mähren, Schlesien, Tirol, Vorarlberg, Görz und Gradiska, Jstrieu und die Stadt Trieft mit ihrem Gebiete. Ueber Antrag Meiner Minister finde Ich auf Grund des Z. 13 des Grundgesetzes über die Reichsvertretnng zu verordnen, wie folgt: Rücksichtlich der Kundmachung der Landesgesetze und des Beginnes ihrer verbindenden Kraft haben einstweilen bis zur verfassungsmäßigen Revision Meines Patentes vom 1. Jänner 1860
dem k. k. Ministerium für Handel und Volkswirth. fchaft unter dem 28. Jänner 1663 nachstehende Ver ordnung erlassen: Im Jahre 1863 findet nur noch im Görzer» und Jstrianer-Kreise des Küstenlandes, dann in Dalmatien die Belegung der Landesstuten unentgeldlich statt. In den Ländern Nieder« und Oberösterreich, Salz burg, Tirol, Vorarlberg, Steiermark, Krain, Kärn- then, dem Küstenlande, Böhmen, Mähren, Schlesien, Galizien und in der Bukowina wird blos der vierte Theil der ausgestellten ärarischen Hengste ohne Entgeld
des Be- fchälstationöleiters, und es haben sich die Züchter in einem derlei Falle nur an diesen allein zu wenden. Innsbruck, am 19. Febrnar 1863. K. K. Statlhalterci für Tirol und Vorarlberg. Für den Statthalter dcr k. k. Vice-Präsident: Carl Graf von Coronini-Cronberg. Nichtamtlicher Theil. Jnns b rn ck, 23. Febr. Die „Presse' und nach ihr die „Jnn-Zeitnng' Nr. 42 vom 21. Febr., sowie auch mehrere andere Blätter brachten die Nachricht, daß dcr am 15. d. Mts. in Bregenz verschiedene Fenn er v. Fenneberg