»dv. Der Bote fllr Tirol und Vorarlberg erschein« täglich Mi» vuinahme der Sonn, und L'sttage. Preis h-lbl-hrig s fl. 25 kr., vierteljährig 2 fi V3 kr. österr. Währung. Mi» Post bezogen bei täglicher Zusentunz unter «treffe: halbjährig 6 fl. «3 kr., vi-rtlljährig 2 fl. 41 kr. österr. Währung. Inserate aller Ar» werden aufgenommen und mit 5 kr. österr. Währung sürrie drei- sp-ltize Petitziile rder deren Raum für einmalige, 10 kr. ösierr. Währung für dreiinalize Einschaltung berechnet
mit dem Tage der Kundmachung in Wirksamkeit. ' Wien am 13. Jänner 1869. Franz Joseph in. p. Giskra m. i>. Heute wurde daS II. Stück des Gesetz- und Verord nungsblattes für die gefürstete Grafschaft Tirol und daS Land Vorarlberg, Jahrgang 1369, ausgegeben und versendet. Es enthält: Ztr. 3. Verordnung der k. k. Statthalterei vom 1. Jän ner 1869, betreffend die den «eelsorgSpfründnern zu ge währenden Steuerrückerfätze aus Anlaß der Umwandlung der Staatsschuld. Ztr. 1. Kundmachung der k. k. statthalterei
werden. Nr. 7. Gesetz (giltig für das Land Vorarlberg), wo durch Bestimmungen für die Fälle erlassen werden, wenn ein Landtags - Abgeordneter zu einer Strafe verurtheilt wird, oder in strafgerichtlicher Untersuchung sich befindet. Nr. 8. Gesetz (giltig fllr daS Land Vorarlberg), wo durch die Bestimmungen der LandtagS-Wahlordnung für Vorarlberg über die Ausschließung von dem Wahlrechte und der Wählbarkeit zum Landtage abgeändert werden. - Nr. 9. Kundmachung der k. k. Statthalterei vom 20.Jän ner 1869, in Betreff
, über den Beginn der Wirksamkeit deS für Tirol und Vorarlberg bestimmten felbstständigen Mi litärkommando'S. Sir. 13. Verordnung der k. k. Statthalterei vom 1. Jänner 1369, betreffend einige Jlnordnnngen für den Uebergaug von den bisher giltigen auf die Bestimmungen des neuen WehrgesetzeS. Ferner wurden hcnte die Nepertorien zum La ndeögesetz blatte pro 1868 ausgegeben und versendet. Nichtamtlicher Theil. Kundmachung. Der Landesausschuß bringt hiemit zur allgemeinen Kenntniß, daß der gegenwärtige Stand