, Aon, kaiser!. köiiigl. Landgericht? Matrey wird durch gegenwärtiges Edikt alle» de»>e»ige», denen daran gele gen, bekannt gemacht: . Es sey von dein Gerichte in die Eroffnnng eines Kon kurfeö über daö gesaininte im Lande Tirol und Vorarlberg befindliche bewegliche und »inbewegliche ^ermogen deo ZlleyS Kirchmayr, BierwirthS zn Mühlthal in Ellbogen, aeiviUiqer worden. ^ Daher wird Jedermann, der an den gedachten Ver schuldeten eine Forderung z» stellen berechtiget i' 1')' glaubt, anmit erinnert
, bis den 2»>. Februar d. I. die An. iiieldnng seiner Forderung ü> Gestalt einer förmlichen Kla- ^ ' kaiserlich königliche» Landgerichte Kastesruth wird durch gegenwärtiges Edikt allen denjenigen, denen daran gelegen, bekannt geinacht: 5 dem Gerichte in die Eröffnung eiiieSKo»- kiirseo nder das gesaiuiiite im Lande Tirol und Vorarlberg besiudliche bewegliche und nubeivegliche Vermögen des Pant ^Z-raßliner, LanderbauerS von TysenS, gewilliaet worden. o ^ Jedermann, der an den gedachten Ver schuldeten eine Forderung
, ' ^ ìi — ,,, »,^,-kt'» . ili kraft dessen er i» diese oder jene Klasse gesetzt zn werdeil verlangte, zu erweisen, alo widrigens nach Verslnß deS ivvrveriiiiti, »»», ' >. ' . . diese oder jene Klasse geseht zu werde» verlangte,^,,1 erweisen, als wiVrigenS »ach Verflnp deS bestimmte» qeö Niemand mehr gehört wenden, und dieienigen, die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet haben, ,n Rück sicht deS gesanimte» im Lande Tirol nnd Vorarlberg be findlichen Vermögens des benannten Verschuldete» ohne Zsiiönahme
, den 1-7. Jän. 1L26. Jos. v. Otlenthal, Landrichter. 2 Von denl kaiserlich königlichen Landgerichte Sillia» wird durch gegenwärtiges Edikt allen denjenigen, denen darangelegen, bekannt gemacht: Es sey von dem Gerichte in die Eröffnung eines Kon kurses über das gesanimte im Lande Tirol und Vorarlberg befindliche bewegliche und nnbeivegliche Vermögen deS Anton Ortner Pansfler, Bauersmannes am Iniiichberg, gewilliget worden. Daher wird Jedermann, der an den gedachten Ver schuldeten eine Forderung zu stellen
nicht angemel det haben, ii, Rücksicht des gesammten im Lande Tirol und Vorarlberg befindlichen Vermögens des benannten Verschuldeten ohne Ausnahme auch dann abgewiesen seyn sollen, wenn ihnen wirklich ein Kompensationsreein ge bührte, oder wenn sie auch ein eigenes Gut v.'n der Masse zu fordern hätten, oder wenn anch ihre Forderung aus «in liegendes Gilt deS Verschuldeten vorgemerkt wäre, daß also solche Gläubiger, wenn sie etwa in die Masse schuldig seyn sollten, die Schuld ungehindert deö Kom pensations