. Die Aufnahme der Schüler erfolgt am 13., 14. und IS. September von 3 bis 12 Uhr in der Directions- kanzlei in Gegenwart der Eltern oder ihrer Stelle Vertreter. Neneintretende Schüler haben den Tauf- oder Geburtsschein und ein Zeugnis der Volksschule, das die Noten aus der N-ligion, der deutschen Sprache und dem Rechnen enthält, vorzuweisen und eine Auf nahmstaxe von 2 fl. 10 kr zu entrichten. Die Schüler, welche die Aufnahme in die erste Classe ansuchen, haben sich einer Aufnahmsprüfung zu unterziehen
, bei welcher das vorgewiesene Zeugnis der Volksschule als informierender Beleg dient. Schüler, die von einem andern Gymnasium an diese Lehranstalt übertreten, haben nebst der Bestä tigung der vorschriftsmäßigen Abmeldung sämmtliche Gymnasial-Zeugnisse vorzulegen. Nach dem hohen Miuisterial-Erlasse vom 14. Juni 1373, Z. 92S0, Absah 7. hat jeder Schüler aus- nah ms los bei der Einschreibung 1 fl. als Lehr mittelbeitrag zu entrichten. Innsbruck, den 24. August 1331. K. K. Gymnasial-Direction. Nichtamtlicher Theil. Zur Lage