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Meraner Zeitung
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Pagina 2 di 10
Data: 16.05.1889
Descrizione fisica: 10
in der That, alle seitherigen Anstürme fanden unter diesem Schlagworte statt. Ist nun dieser Vor- wurf der Religionslosigkeit, der CoufessionSlosig- keit wirklich begründet und gerechtfertigt? Nein, meine Herren! Die Volksschule wurde nach dem neuen Gesetze interconsessionell, aber nicht consessionSloS. (Sehr richtig!) Man werfe nur einen Blick in das Gesetz und wird finden, daß der Religion, der Consession der ihr gebührende und berechtigte Einfluß vollkommen gewährt wurde. Schon

. Wenn man eine solche Schule religions- und consessionsloS nennt, so geschieht dies nur mit absichtlicher tendenzi öser Verdrehung der Wahrheit (Lebhafter Beifall). Allerdings wurde die Thätigkeit der kirchlichen Behörden auch bei Ertheilung deS Religionsunterrichtes auf den Rahmen der allgemeinen Schulordnung beschränkt, allein es ist nichtnur ein Recht, sondern eine ernste Pflicht jeder bürgerlichen Ge sellschaft und jedes Staates, darüber zu wachen, daß die bür gerlichen und staatlichen Aufgaben der Volksschule

schen Katholicismus, der darauf hinausgeht, unter dem Deckmantel der Religion Macht und Einfluß für CleruS und Hochadel zu erlangen. (Lebhafter Beifall.) Darum fehen wir auch bei jedem Ansturm gegen das Reichs volksschulgesetz dem Clerus den Hochadel als streitbaren Kämpfer zur Seite; ist eS diesem ja doch gleichgiltig, wie und was in der Volksschule gelernt wird; seine fürstlichen Sprößlinge werden ja doch nie die Bank der Volksschule drücken. (Stürmischer Beifall, Händeklatschen.) ES ist eben

immer dieselbe Praxis: Man reformirt tapfer die Volksschule nach Rückwärts, weil man für sich auf den Segen der nur für das „Volk' reformirten Schule ver zichtet; man schasst ein Höferecht zum Schutze des mittle ren Bauernstandes mit dem ominösen ß 16, weil man sich selbst bereits im Besitze colossaler Latifundien befindet; man beschuldiget die römischen -<Me-, als Finanzbarone Schuld amsocialen Elend des allen Rom zu sein, und vergißt das classische Zeugniß, daß der riesige Großgrundbesitz Italien

Schritte zur schleichenden Untergrabung des stolzen Baumes unserer Volksschule, welchen man derzeit noch nicht den Muth hat, offen zu fällen. (Lebhafter Beifall.) Scheinen daher auch diefe Gesetzesnovellen dem unbefangenen Auge aus den ersten Anblick harmlos, so gilt doch vor allem der Grundsatz xrmclpiis odst». Denn, meine Herren, die gegen wärtige Lage hat wenigstens für uns Vortheil der vollstän digsten Klarheit, seitdem mit dem Katholikentage die letzten Ziele der clericalen Partei

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Der Bote für Tirol
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Pagina 5 di 8
Data: 07.05.1883
Descrizione fisica: 8
oder ob sie wirklich ge eignet sind, unsägliches Unheil zu bringen, wie dies die Opposition seit Monaten behauptet. Prüfen wir die wesentlichsten, am meisten verlästerten Bestimmun gen des ikeucn Gesetzes eine nach der anderen.' Zu nächst behauptete die Opposition, dass das Lehrziel der Volksschule verkürzt und dadurch das Niveau der allgemeinen Volksbildung herabgedruckt werde. Das beste Mittel, über die Wahrheit oder Unwahrheit dieser Behauptung ins veine zu kommen, ist es wohl, wenn wir vergleichen

, was das Volksfchulgesetz von 1869 als Lehrziel der Volksschule aufstellt und was die Novelle an dieser Ausstellung ändert. Nun im Volksschulgesetze lautet der § 3: „An jeder Volks schule soll sich der Unterricht mindestens auf folgende Lehrgegenstände erstrecken: Religion' Sprache, Rech nen, das Wissenswerteste aus der Naturkunde, Erd künde und Geschichte mit besonderer Rücksichtnahme auf das Vaterland und dessen Verfassung. Schreiben, geometrische Formenlehre, Gesang, Leibesübungen. Mädchen

' weil das Volksschulgesetz in einem spätern Paragraph das Lesen unter den „für die Volksschule vorgeschriebenen Kenntnissen' an geführt. Das Volksschulgesetz zählt Rechnen und geometrische Formenlehre getrennt von einander auf. Die Novelle verbinvet das Rechnen mit der geomet. Formenlehre. Im Volksschulgesetz heißt es bloß „das Wissenswerteste aus der Naturkunde' u. s. w. In der Novelle wird der Volksschnllehrer darauf aufmerksam gemacht, dass er das „Wissenswerteste' mit dem zu verbinden hat, was für das Kind

auch das „Fasslichste' ist. Vom Standpunkte eines guten, erfolgreichen, praktischen Unterrichtes kann dies gewiss nur gebilligt werden. Die „Haushaltungskunde' für Mädchen ist in der Novelle gestrichen worden, weil diese noch arg in den Windeln liegende Wissenschaft auch bisher in den Lehrerbildungsanstalten nicht vor getragen wurde, der Lehrer an einer Volksschule aber füglich nicht verhalten werden kann, etwa-Z zu lthren. wovon er nichts weiß und nichts versteht. Nach dem Volksschulgesetze ist das Turnen

Volksbildung gewiss nicht herabgedrückt werden. Da gegen hat die Novelle in die Volksschule das Zeich nen eingeführt, was zweifellos eine tressliche Maß regel ist. Die Kinder zeichnen fast alle gerne. Dieser Unterricht wird ihnen nicht nur ein bildendes Ver gnügen, eine nützliche Zerstreuung, sondern in ihren späteren Lehrjahren aüch Manchen Vortheil gewähren. Mbtr — sagt man üks ^ im ersten - Absatz' des s 3 ist das Wort, mindestens gestrichen. Das be- deutet doch wohl, dass es bisher gestattet

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Andreas Hofer Wochenblatt
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Pagina 2 di 10
Data: 24.10.1878
Descrizione fisica: 10
derselben herbeigeführt. Der 3. falsche Gmndsatz. ist die Centralisation (d. h. jene Gleichmacherei, welche Alles von Wien aus regieren will, obwohl die Verhältnisse in den Ländern sehr verschieden. sind, jene Staatskunst, welche für große und kleine Füße denselben Stiefel anlegen will.) Ferner ergeben sich viele Uebelstände unserer Volksschule, weil die bestehenden Schul gesetze unpraktische und übertriebene Forderungen enthal ten. Dazu werden gerechnet die Forderungen bezüglich der Vorbildung der Lehrer

verlangt wird. Die Schulzeit dauert so lange, daß sogar die Gesundheit der Kinder in Gefahr kommt. Im Lehrplan werden zu viele Gegenstände vorgeschrieben, damnter solche, welche für die Kinder keinen Nutzen haben und ihre Fassungskraft übersteigen. Daher lemen die Kinder gerade das nicht, was in der Volksschule erlernt werden soll. Es sei allgemein aner kannt, daß diesbezüglich die Volksschule Rückschritte gemacht habe. Endlich sei die Ausführung der Gesetze oft eine willkürliche, insbesonders

werden die Gemeinden zu höhern Entlohnungen der Lehrer genöthigt; daher beantragt der Schulausschuß: „Der hohe Landtag wolle, auf Grund des. 8- 10 der Tyroler-Landes-Ordnung beschließen: Die k. k.- Regierung sei aufzufordern 1. solche Rechtszustände zu schaffen, durch welche, das Land Tyrol in die Lage kommt, die Angelegenheiten der Volksschule im Geiste der kath. Kirche selbftständig zu ordnen; L bis diese Zustände geschaffen sind, sofort- dafür zu sorgen, daß. den wieder holten Vorstellungen des hochwürdigsten

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