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Der Bote für Tirol
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Pagina 5 di 6
Data: 20.08.1888
Descrizione fisica: 6
. Für den k. k. Statthaltereirath: Menghin. 1 StiprndiumS-Ausschreibung. An der mehrklassigen Volksschule der Stadt Gmünd in Kärnten kommt mit Beginn des künftigen Schul jahres (3. November 1883) eine Lehrstelle zu besetzen. Hierauf reflektirende Lehramtskandidaten resp. Lehrer wollen sich diessalls an den Ortsschulrath Gmünd wenden. Gehalt 360 beziehungsweise 430 fl. mit freier Wohnung und Beheizung. 509 Der Ortsschulrath. 2 Schuldienst-Ausschreibung. Nr. 9072 Es werden hiemit nachstehende Lehrstellen zur Be setzung

ausgeschrieben: 1. Die Unterlehrerinsielle an der zweiklassigen Volks schule in Burgeis. Beginn mit 1. Oktober ds. Js. Gehalt 210 fl. 2. Eine mit dem Meßnerdienste verbundene Lehrer stelle an der einklassigen Volksschule in Tartsch. Be ginn mit 1. Oktober ds. Js. Gehalt 300 fl. mit freier Wohnung und freiem Holzbezuge. 3. Die mit dem Meßner- und Organistendienste ver bundene Oberlehrerstelle an der Volksschule in Tschars. Beginn mit 1. November ds. Js. Gehalt 500 fl. mit freier Wohnung und freiem Holzbezuge

. 4. Eine mit dem Meßnerdienste verbundene Lehrer stelle an der einklassigen Volksschule in Tabland. Be ginn mit 1. November ds. IS. Gehalt 310 fl. mit freier Wohnung. 5. Die mit dem Organistendienste verbundene Lehrer stelle an der Volksschule in Partschins. Beginn am 1. November. Gehalt 600 fl. mit freier Wohnung und freiem Holzbezuge. Allfällige Bewerber haben ihre bezüglichen, gehörig belegten Gesuche und zwar die bereits Angestellten im Wege ihrer vorgesetzten Dienstbehörde bis spätestens 16. September ds. Js. Hieramts

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Volksblatt
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Pagina 6 di 8
Data: 28.03.1888
Descrizione fisica: 8
das Errichtungsstatut maßgebend. Art. 2. Die 2 und 4 des Gesetzes vom 14. Mai 1869 R.G.- Bl. Nr. 62, durch welches die Grundsätze des Unter richtswesens bezüglich der Volksschulen festgestellt wurden, treten in ihrer gegenwärtigen Fassung außer Kraft und haben künftig zu lauten: § 2. Jede Volksschule, zu deren Gründung oder Erhalwng der Staat, das Land oder die Ortsgemeinde die Kosten ganz oder wenigstens zur Hälfte beiträgt, ist eine öffentliche Anstalt. Die in anderer Weise gegründeten, oder erhaltenen

Weissagungen, Vorbilder und nothwendigste Gebete. Mit bischöfl. Approbation. 5. Aufl. 8°. 72 S. Das Ergänzungsheft zum Kathechismus bietet in knappester Zusammenfassung das Nothwendigste, was aus obigen Gegen ständen in den Religionsunterricht der Volksschule einzuflechten ist. Niedergesäß, R., Praris der allgemeinen Volksschnl- Kunde. Auf Gründ der österreichischen Volksschulgesetzgebung. Mit 3 Plänen und 6 Abbildungen. 8°. XII u. 485 S. Preis 3 fl. 10 kr. Der Verfasser behandelt in seinem ausführlichen

Werke zuerst (t.) die äußeren Verhältnisse der allgemeinen Volksschule in Oesterreich, nämlich die verschiedenen Arten der Schulen, deren Eintheilung, verwandte Anstalten, die Einrichtung, Lehr mittel zc., Schulpflicht, Lehrpersonal, Vertretungzc.; 2. Be ziehungen der Schule zum Leben; 3. der Lehrer; 4. der Schüler; 5. der Elementarunterricht im All gemeinen; 6. erziehender Untericht; 7. spezielle Methodik der einzelnen Fächer (mit den Lehrplänen zc.); 8. Geschichte der österreichischen Volksschule

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Brixener Chronik
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Pagina 1 di 8
Data: 23.01.1904
Descrizione fisica: 8
den Adressatw. Auf jedes woi!k>> duzend ebenfall- -in Freiexemplar. — Anknildlgnngen »lr den „Tiroler vol? sb «, o» pro fknfsespaltene Nonpareillezelle (Z'b Zentim> bieit, w — 2Ü Millim. liocl') AN U. Wr. 11. Brixen, Samstag, den 23. Jänner XVII. Icchrg. Der Amtseid der Fehler uud das Reichsvolksschulgeseh. Zur Erwiderung. Die „Kath. Volksschule', das Fachorgan der katholischen Lehrerschaft Tirols, Hat unter der neuen Redaktion nichts von ihrer Schneidigkeit und von ihrem reichen Inhalt eingebüßt

. Der Artikel: „Der Amtseid der Lehrer und das Reichs volksschulgesetz' aus der Feder des bekannten Brixener Moralprofessors Msgr. Dr. Siegmund Waitz hat in allen politischen Heerlagern aufmerksame Be achtung gefunden: berechtigten Stolz auf katholischer Seite, Zorn auf Seite der Stalldeutschen, die den trefflichen Ausführungen Msgr. Waitz' sachlich nichts entgegenzusetzen wissen. Im 2. Heft der „Kath., Volksschule' nimmt Professor Dr. Waitz den Kampf mit allen seinen Gegnern mutig auf. Wir bringen

im nachstehenden dessen Ausführungen vollinhaltlich: Das „Tiroler Tagblatt' eröffnet eine Polemik gegen meinen Artikel in Nr. 1 der „Kath. Volksschule' und will daraus beweisen (! ?), daß „die jesui tische Moral es nicht verbiete, einen falschen (!) Eid zu schwören'. Das Blatt möchte um jeden Preis glauben machen, daß nach der Anordnung der kirchlichen Lehrgewalt die katholischen Lehrer angeleitet werden, in dem Amts eid „Unerlaubtes zu versprechen mit der Reservation oder dem Vorbehalt, es nicht zu halten

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