Protestbewegung, die erfreulicher weise die weitesten Kreise ergriffen hat, und welcher sich— wie bereits gestern gemeldet — bisher 88 Gemeinden mit 12870V Einwohnern angeschlossen haben, von einem Erfolge begleitet sein wird. Insoweit es sich um die Erhaltung der deutschen öffentlichen Volksschule handelt, kann wohl er wartet werden, daß der einstimmige Protest des deut schen Südtirol, wenn er von den Abgeordneten mit dem nötigen Nachdrucke unterstützt wird, die Unter richtsverwaltung veranlassen
der Kinder keine Nachteile zu befürch ten sind. Mag man auch annehmen, es werde den unter Nr. 1, 2 und 4 gestellten gesetzlichen Ansorde. rungen entsprochen werden, so kann man jedoch nie und nimmer zugeben, daß dies auch hinsichtlich des Punktes 3 der Fall sein wird. Gemäß Z 3 des Volksschulgesetzes soll sich der Unterricht an der ZWkSfchul» unter anderem auch auf denLehrgegenstank«Sprache' erstrecken; da ferner Z 1 deS'Gesetzes des Volksschule zur Aufgabe stellt, die Kinder mit den, zur «eiteren
deutsch ist, die im geschlossenen deutschen Sprachgebiete einliegt, die stiftungsgemäß eine deutsche Seelsorge besitzt und deren Bevölkerung ausschließlich nach deutschem Ge biete gravitiert. In einer solchen Gemeinde kann nach den be stehenden Bestimmungen den gesetzlichen Anforderun gen an die Volksschule nur dann entsprochen wer den, wenn die Unterrichtssprache und der Lehrgegen stand „Sprache' deutsch sind. Wenn aber den bestehenden Verhältnissen an passend die Volksschule notgedrungen
der deutschen Unterrichtssprache bedarf, so muß auch die Privat schule, da sie ja den an die Volksschule gestellten Anforderungen mindestens entsprechen soll, mit deutscher Unterrichtssprache ausgestattet werden. Wäre dieser Standpunkt unrichtig, vielmehr der gegenteilige Standpunkt, der die Errichtung der artiger Privatschulen ermöglichen soll, der zu treffende, so müßte nach den eisernen Gesetze der Logik in Bozen auch eine Privatschule gestattet sein, in der deutsche Kinder in japanischer Sprache
Privatschulen deshalb bekämpft werden müsse, weil sie den Anforderungen, die an die Volksschule ge stellt werden, nicht entsprechen können. Es könnte dies, hieß es seinerzeit, gegen die Deutschen, die in fremdsprachigen Gebieten Schulen mit deutscher Unterrichtssprache gründen, ausgenützt werden. Die Warner dürsten aber bei ihrer gewiß gut gemeinten Warnung übersehen haben, daß Oesterreich ein Staat auf deutscher Grundlage, mit deutschen Zentralstellen, mit deutscher VermittlungS- (hoffentlich bald Staats