. v. Lutterotti, Landrichter. 3 Bekanntmachung. Der unterfertigte Magistrat hat die Verbindlichkeit ans sich » auS der Mellinger - Stöckl'sche» Stiftung einem Mädchen anS der Johann und Georg Viktor v. Stöckl'- scheu Nachkommenschaft in männlicher oder weiblicher oberinnthalischer Linie abstammend, jährlich als Ausstat tung nach Befinden der Würdigkeit in Hinsicht der Lsitt- lichkcit und Dürftigkeit 27 st. >, kr. W. W. C. M. oder 3^ si. 37 kr. R. W. auszubezahlen. Allenfälliqe Bewerberinnen haben demnach
ihre Gesuche zur Erlangung dieser Ausstattung für das lau fende Jahr ,N3, , ,»,t Nachweisung ihrer Abkunft auS der Johcm» und Georg Viktor v. Siöckl scheu Nachkommen schaft in männlicher oder weiblicher Linie, ihrer Sittlich keit »nd Dürftigkeit, b.S 2«. August d. I. »»her timurei. chen, wooei bemerkt wird, daß, im Falle sich v„,'- Mädchen innerhalb dieses Termines um Verleihlina dieses Stipendiums uicht melden sollte, dasselbe einer dürftiae» . StiftS- oder Kloster-Kandidatin verabfolgt