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Data: 22.12.1904
Descrizione fisica: 8
wahl vorbereite. Der römische Korrespondent der „Mg. Ztg.' erklärt nun, daß die Meldung, in die ser Form wenigstens, den Tatsachen nicht entspricht. Der Standpunkt des Vatikans in Sachen des staatlichen Vetorechtes ist immer unverrückbar ge wesen und ist bei den Konklavevorgängen von 1903 mit voller Deutlichkeit hervorgetreten. Die Existenz eines staatlichen Vetorechts wird unter keinen Umständen anerkannt; es wird in seiner Ausübung nur ein verurteilenswerter Mißbrauch gesehen. Daraus ergibt

sich, daß eine formale Ab- schassung ein Fehler wäre, und eine Sinnesände rung dkKs Vatikans dokumentieren wurde, denn man kann nur das abschaffen, was existiert, und was man als existierend anerkennt. Diese for male Abschaffung würde daher die Anerkennung des bisherigen Zustandes bedeuten, zu der man in den vatikanischen Kreisen nicht im mindesten geneigt ist. Es ist ja allerdings richtig, daß man sich seit dem letzten Konklave im Vatikan sehr viel mit dieser Frage beschäftigt hat, und das ist durchaus Legreiflich

des Vatikans hat. und Frankreich, das durch Km ein mal zugunsten der Trennung von Staat nnd Kirche eingenommenen Standpunkt moralisch gezwungen wäre, sich des Einflusses auf die kirchliche Angele genheit der Papstwahl trotz des bestehenden Kon fliktes zu beMben. Bliebe also Oesterreich, und da ist der Ausgang aus verschiedenen Gründen zwei felhaft. Erstens kann man in Wien Nach den Konklavevorgängen von 1903 leicht die ganze Ak tion als gegen Oesterreich gerichtet betrachten »md zweitens' vertritt

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