eine in der Mitte November erschienene Verordnung des StaatSministeriumS gestatten, daß Studirende der NechtS- und StaatSwissenschasten aus dem Küstenlande, Dalmatien und Wälschtirol, welche im Studienjahre 1865—66 als öffentliche Studirende der Universität Padua, oder als Privatstndirende vorschriftsmäßig sich dem rechts- und staatSwissenschastlichen Studium ge widmet hatten, im Lause der Studienjahre 1866—67 und 1867—68 sich noch auf Grundlage des Privat studiums den theoretischen Staatsprüfungen
, wo Selbststudium am ehesten noch den Mangel der öffentlichen Vorlesungen ersetzen kann; nicht aber auch bei der philosophischen oder medizinischen Fakultät, wo Experimente und prak tische Uebungen, die der Lehrende in Gegenwart der Schüler macht, diesen den Einblick in die Tiefen der Wissenschaften mehr öffnen muß. als der trockene Vor- ASS4 trag oder da« Lesen des Lehrbuche« dies zu thun ver mögen. Daher macht sich auch das Fehlen der medi zinischen Fakultät an der k. k. Universität in Innsbruck
jetzt den Studirenden aus Wälschtirol vorzüglich fühlbar, da dieselben, wenn sie Medizin slndiren wollen, ge zwungen sind, sich an die nunmehr königlich italienische Universität in Padua zu begeben, da die wenigsten von ihnen die Mittel haben, an Universitäten wie Wien, Prag oder selbst auch nur Graz zu studiren, weil das Leben in diesen Großstädten in der neuesten Zeit zu kostspielig geworden ist. Der Besuch italienischer Uni versitäten, obgleich derselbe nach den bisherigen Vor schriften gesetzlich gestattet
will, erfordert es auch die Gerechtigkeit, daß man streb samen Jünglingen im eigenen Lande die Möglichkeit verschaffe, sich die nöthigen Kenntnisse zu erwerben und da ist zunächst die Ergänzung der Universität Inns bruck durch die Errichtung der fehlenden medizinischen Fakultät unaufschiebbar. Die baldige Erledigung dieser jüngst auch von dem h. Landtage wieder betriebene Verhandlung ist also höchst wünschenswerth und sollte die ganze Angelegenheit lediglich an dem Kostenpunkte zu scheitern drohen, so wäre
Schuljahre an der damals österr. Universität Padua ihre Studien vollendeten, aber theils wegen des AuS- bruchS des Krieges, theils aus andern Gründen gehin dert waren, die Rigorosen sogleich zu machen und die DoktorSwürde an den einzelnen Fakultäten zu erlangen daher sich genöthigt sehen, dies im Laufe des gegen! wärtigen Schuljahres zu thun. Eine Nichtanerkennung dieser Diplome wäre doch eine sehr harte und un gerechte und zudem unlogische Maßregel; hart und ungerecht, weil es eine Strafe