einen Schwindel und weigerte sich, ihm den Be trag auszufolgen. Wenn auch einige der Klagen im Verlause der Verhandlung vor dem hiesigen Tribunale sich als nicht ganz stichhältig erwiesen, kamen dabei jedoch andere Betrügereien zu Tage, we gen welcher Coppa, wie wir schon eingangs bemerkten, verurteilt wurde. Coppa hatte nun gegen das Urteil des Boz- ner Tribunals appelliert und bei der vorge stern stattgefundenen Verhandlung vor dem Appellationsgerichtshofe in Trento, wurde die These des Verteidigers
vor dem Appellationshofe Unsere Leser werden sich noch erinnern, daß wir vor nicht allzulanger Zeit, über die ver schiedenen Geschäfte des Cav. Tito Coppa, die oieser in Bolzano abwickelte, berichtet haben wegen welcher er sich vor dem hiesigen Tribunale zu verantworten hatte, das ihn zu zwei Jahren und 11 Monaten Gefängnis und 2000 Lire Geldstrafe verurteilte. So war es ihm gelungen, im Jänner dieses Jahres von der Firma Neisch in Bolzano einen Betrag von 36.000 Lire zu erhalten, den er hätte
. So erhielt er von Andrea Jmfeld und Giuseppe Leitner in Bolzano 14.000 Lire, ferner von einem gewissen Cor nelio Zanella in Trento, dem er versprochen hatte ihm uni wenig Geld den Pacht eines gut gehenden Hotels zu verschaffe», 13.000 Lire als „Abfindung' für den derzeitigen Pächter. Um einen weiteren Betrag von 5.569 Lire wurde Luigi Friszi aus Bolzano betrogen und denselben Betrag wollte er der Frau Irene Wachtler unter Vorspiegelung eines guten Ge schäftes herauslocken, doch diese vermutete
und Trento (Art. 5 des Satutes, das mit tgl. Dekret vom 26. Juli 1929, anno VN. Nr. 1619, registriert vom Obersten Rechnungshof am 18 September 1929, anno VII genehmigt worden ist). Die Gelder der Entmündigten, der Minder jährigen und im allgemeinen alle Kapitalien, die nach dem Gesetze, einem Reglements, gemäß Vereinbarung oder auf Grund einer testamen tarischen Verfügung in Hypothekardarlehen, im Ankauf von Liegenschaften oder in ähnlicher Weise angelegt werden. (Art. 35 des kgl. De kretes vom 16. Juli
können nicht in Exekution gezogen werden. (Art. 37 des kgl. Dekretes vom 16. Juli 1903, Nr. 646.) Wegen Ankäufe, Verkäufe. Vormerkungen von Pfandbriefen, Einkassierung der Kupons und der verlosten Pfandbriefe wolle man sich an das „Istituto di Credito Fondiario della Re gione Tridentina' in Trento. Via Garibaldi Nr. 3.1. Stock, oder an die Hauptanstalten oder Filialen der Sparkassen Bolzano, Brunirò, Me rano, Rovereto und Trento als Bezirksvertre» tungen des Institutes wenden. Prospekte und Ausklärungen unentgeltlich