.und fügte sich willig ins Unabänderliche. Sie erfaßte die Pflichten, welche eine Mutter wehrfähiger Söhne gegenüber dem treuen Vaterlande hat, voll und ganz. Sie fand sich mit dem Bewußtsein zurecht, daß es sein muß, wenn der Kaiser seine tapferen Söhne der Berge, die treuen Tiroler ruft. Sie wußte, daß es Gewifsenspflicht ist, das Vater land gegen den Feind zu verteidigen und Gut und Blut für unfern Kaiser zu opfern, wenn es die Not gebeut. Sie war stolz darauf, Mutter so kräftiger und tüchtiger Söhne
sich, ob er wohl noch der alte, brave Sohn von ehemals fei, und hatte ihre Freude, wenn die Leute auf den stattlichen Burschen schau ten und ihn einluden. Aber doppelt war ihre Freude, wenn einer der Söhne in treuer Heimatsliebe nach Zlblei- ftung seiner Dienstzeit ins Vaterhaus zurück kehrte und seine Uniform mit der Lodenjoppe vertauschte. Sie verstand es aber auch, ihren Kindern die Heimat schön zu gestalten, so daß sie kein Verlangen hatten, ihr Glück in der Frem de zu suchen. Ihr Glück bestand
. Mit ihr stieg eine jener Mütter ins Grab, welche ihren Beruf als Mutier voll erfassen, de ren Herz mit außerordentlicher Liebe an der ländlichen Scholle haftet, welche ihre Kinder zu braven Menschen und tüchtigen Staatsbürgern erziehen, und welche in den Tagen der Not fürs Vaterland ihre Söhne ohne Murren und Klagen dem obersten Kriegsherrn i hingeben. Gäbe es doch unzählige solche Soldatenmütter 'im Lande, wie die selige Bachbäuerin eine gewesen ist'. Auskünfte aller Art. Abonnenten der .Tiroler Bauern
-Zeitung* können jederzeit an unsere Schriftleitung, Innsbruck, Andreas Loferftraße 4, Anfragen über wirtschaftliche, juristische, Gememdeangelegenheiten usw. einsenden. Die „Tiroler Bauern-Zeitung- wird diese Anfragen nach Möglich» Mt raschest beantworten. Nicht unterfertigte Anfrage- schreiben oder Anfragen ohne Aiwabe der Schleifen- nummer bleiben unbeantwortet. Ebenso bleiben An fragen von Abonnenten, die mit ihrer Bczugsgebühr im Rückstände sind, unbeantwortet. Die Bezugs- gebühr ist im vorhinein
zu entrichten. Briefliche Frage- beantwortungen können wir prinzipiell ruckt erteilen. ZE" Mündliche Auskünfte erteilt die Redaktion am LS. uud 30. Jänner ISIS. Frage 1496: Die Gemeindeausschuhsitzungen wer- j den oft in einem Gasthause abgehalten, welches ich nicht besuchen will. Ist es zulässig, daß die Sitzungen in Gasthäusern abgehalten werden und kann ich bestraft werden, wenn ich den Sitzungen in diesem Gasthouse ferne bleibe? Antwort: In der Tiroler Gemeindeordnung findet sich keine Bestimmung