nun auch noch die nähern Bestimmungen über die Eintheiiung und innere Einrichtung des Regiments durch folgenden Allerhöchst resolvirten Bortrag vom 30. September 1815 getroffen: „Da das Meinen Namen führende Tiroler-Jäger-Regiment aus vier Ba. taillonS zu sechs Kompagnien zu bestehen hat, so ist noch ein dritter Major bei demselben anzutragen. Aus demselben Grunde sind bei demselben achtzehn wirkliche Haupleute und 6 CapitäniieulenantS anzustellen. Fer ner hat jede Kompagnie aus ILll Gemeinen
und die Unteroffiziere so wie bei den JnfanteriebataillonS zu bestehen. In Ansehung der Gebühr sür das Tiroler« Jäger-Regiment genehmige Ich den Antrag des Hof- kriegsratheS, daß nämlich solche so, wie sie sür die Gre- radiere besteht, bemessen werde. Es verfleht sich jedoch von selbst, daß die Mannschaft, welche von den beste- henden zwei Fenner-Jäger-Bataillons zu diesem Regi ment- kommt und bereits in der Hähern Gebühr steht, solche auch fortan unv zwar das SuperpluS als eine Zulage zu genießen habe. UebrigenS
hat der Hof- kriegSrath-sich besonders angelegen sein zu lassen, daß die Errichtung dieseS Jäger-RegimentS auf das möglichste beschleunigt werde, zu welchem Behufe die zwei Fenner- Jäger-Bataillons alsogleich nach Tirol zu beordern und aufzulösen sind.' Demgemäß fragte der bisherige Inhaber deS Tiroler JägercorpS, FML. Fenner v. Fenneberg, bei dem Lan- deSgoubernium in Tirol und Vorarlberg schriftlich an: von welchem Zeitpunkte an die Stellung sür daS neu zu errichtende Jäger.Regiment ihren Anfang
und hierin ein neuer Beweggrund liegen werde, welcher die Auf bringung dieses mit der Population in einem sehr billi gen Verhältnisse stehenden Regiments und dessen fort währende Kowpletirung sehr erleichtern müsse', so hielt man es doch sür angemessen, noch einen besondern Aus ruf an die Tiroler und Vorariberger zu erlassen, in Welchem u. A. gesagt wurde: „In den Kriegen, zu denen ihr als die Verfechter des gesammien Baterlandes berufen wäret, habt ihr tapfere unv treue Gebirgsbewohner bewiesen
- inentS wird nach der Bevölkerung der Kreise der Land gerichte, der Gerichte und Gemeinden stattfinden, und nur um die erste Ausstellung dem Lande möglichst zu erleichtern, werden nicht nur alle tauglichen Tiroler und Vorarlberg» des aufgelösten Fenner'schen JägercorpS, sondern auch die aus baierifchen Kriegsdiensten rück- kehrenden, insofern ihre KapilulationSzeit nicht bereits verstrichen wäre, einverleibt werden.' (Schluß folgt.) Die „Salzburger Zeitung' enthält nachstehenden Artikel: Innsbruck